Wie Pflegekonzerne mit "Ambulantisierung" Kasse machen

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Wie Pflegekonzerne mit "Ambulantisierung" Kasse machen

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2014, 08:07

Neue Abzocke - Wie Pflegekonzerne mit "Ambulantisierung" Kasse machen

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Ambulant vor stationär- das ist politisch gewollt. Doch Recherchen von REPORT MAINZ zeigen, wie Heimbetreiber diese politische Zielsetzung zur eigenen Umsatzsteigerung ausnutzen.

Autoren: Swantje Hirsch, Eric Beres

Pflegeheimbetreiber haben eine neue Masche entdeckt, um mit einfachen Mitteln ihre eigenen vollstationäre Einrichtungen zu "ambulantisieren". Die Pflegezimmer werden zu Appartements umdeklariert. Leistungen werden in ambulante Pflege, Tagespflege und häusliche Krankenpflege aufgesplittet. So kann mehr bei den Pflege- und Krankenkassen abgerechnet werden. So macht es auch der Pflegekonzern Senivita aus Bayern. Deren Geschäftsführer sagt gegenüber REPORT MAINZ, dass sein Konzern nach der Umwandlung mehr Umsatz mache.
Bewohner und Angehörige bestätigen gegenüber REPORT MAINZ allerdings, dass sich bei der Pflege und in den Abläufen nichts geändert habe. Gesundheitsökonom Stefan Greß von der FH Fulda, kritisiert daher diese Ambulantisierung von Pflegeheimen als "Etikettenschwindel". Dadurch könnten die Konzerne deutlich mehr abrechnen und so "Missbrauch" betreiben. Er befürchtet für Kranken- und Pflegekassen jeweils zusätzliche Ausgaben im dreistelligen Millionenbereich.

Quelle: Bericht vom 04.11.2014 | 21.45 Uhr | Das Erste / REPORT MAINZ (Film - vorübergehend - anschaubar)
http://www.swr.de/report/neue-abzocke-w ... index.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Aushöhlung der Heimmitwirkung durch Ambulantisierung

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2015, 18:39

Immer mehr vollstationäre Einrichtungen lagern ihren Pflegedienst aus. Das kann die Rechtslage für die Bewohnerbeiräte verändern. Sobald der Wohnraum und die Pflege nicht mehr aus einer Hand bereitgestellt werden, könnten Beiräte die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit verlieren. Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA), befürchtet, dass dadurch das Mitwirkungsrecht der Bewohnerbeiräte ausgehöhlt wird.
Mehr dazu erfahren Sie in unserer Pressemeldung (siehe unten und im Anhang).
David Kröll
(Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon: 0228 – 909048 – 16 | kroell@biva.de

BIVA befürchtet Aushöhlung der Heimmitwirkung durch Ambulantisierung
Bonn. Immer mehr vollstationäre Einrichtungen lagern ihren Pflegedienst aus. Das kann die Rechtslage für die Bewohnerbeiräte verändern. Sobald der Wohnraum und die Pflege nicht mehr aus einer Hand bereitgestellt werden, könnten Beiräte die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit verlieren. Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA), befürchtet, dass dadurch das Mitwirkungsrecht der Bewohnerbeiräte ausgehöhlt wird.
Bewohnerbeiräte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohn- und Betreuungseinrichtungen gewählt. Sie vertreten deren Interessen gegenüber der Leitung und dem Träger. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten sind in den Landesheimgesetzen und Mitwirkungsverordnungen geregelt. Sie beziehen sich vor allem auf vollstationäre Einrichtungen, in denen Wohnen und Pflege aus einer Hand angeboten wird.
Mit der Auslagerung des Pflegedienstes in ein eigenes Unternehmen und die damit einhergehende Ambulantisierung kann der Status „vollstationär“ für das Heim wegfallen. Damit kann je nach Formulierung im jeweiligen Landesheimgesetz auch die gesetzliche Notwendigkeit für die Wahl eines Beirates entfallen. Der BIVA sind in ihrer Beratungsarbeit solche Vorgänge bekannt geworden.
Kempchen sieht hier dringenden Klärungsbedarf durch die Länder: „Die Ambulantisierung in den Einrichtungen nimmt deutschlandweit an Fahrt auf. Hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechte der Bewohner zu wahren. Schließlich ist der gewählte Beirat das einzige Gremium, das die Mitsprache der Bewohner in einer Einrichtung bündelt und rechtlich geltend machen kann. Eine Schwächung der gesetzlich verankerten Mitwirkung darf es nicht geben. Die Gesetzgeber sind gefordert hier für Klarheit im Sinne der Mitwirkung zu sorgen!“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.03.2015
Ansprechpartner: David Kröll, Telefon 0228-909048-16
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228 - 909048 - 0 | Fax: 0228 - 909048 - 16
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von
Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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