VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege ...

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VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2014, 10:01

Pressemitteilung vom 8. November 2014:

VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Es ist das elementarste Recht, das wir haben. Doch in Pflegeheimen kommt es leider viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht. Dem können und wollen wir nicht länger zusehen. Deshalb haben sieben Betroffene mit Unterstützung des Sozialverbands VdK Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es zwar nicht, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn die Richter in Karlsruhe aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen. Im ersten Schritt wird nun in Karlsruhe die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft, die Dauer des Verfahrens lässt sich noch nicht vorhersagen. „Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den wir beschreiten“, so Mascher, „aber der VdK wird alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt.“
„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor. Wir können deshalb nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden. Dazu kommt eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen. Die aktuellen Maßnahmen, die im Pflegestärkungsgesetz gebündelt sind, genügen nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern.“
Beschwerdeführer sind sieben Menschen aus ganz Deutschland, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Eine fortschreitende schwere Erkrankung, eine bestehende Behinderung, eine bereits vorhandene Pflegebedürftigkeit oder eine familiäre Vorbelastung prägen die Schicksale dieser Menschen. „Es ist bei allen absehbar, dass sie der Pflege in einer stationären Einrichtung bedürfen werden. Sie führen diese Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit, in ihren Grundrechten verletzt zu werden, sehr groß ist“, erklärt Prof. Alexander Graser, Verfassungsrechtler an der Universität Regensburg, der zusammen mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Christoph Lindner im Auftrag des Sozialverbands VdK die Beschwerdeschriften ausgearbeitet hat.

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/325/ ... reicht.pdf

Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de
Präsidentin Ulrike Mascher
Amtsgericht Bonn - VR2096

Der VdK bei Twitter: http://www.twitter.com/VdK_Deutschland
Der VdK bei Facebook: http://www.facebook.com/VdK.Deutschland

+++
Bericht der Süddeutschen vom 8. November 2014
Verfassungsklage Aufschrei gegen den Pflegenotstand
• Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
• Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
• Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.
Von Heribert Prantl
So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen…. weiter lesen unter > http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/v ... -1.2209786
+++

Anmerkung der Moderation:

Es gibt weitere Verfassungsbeschwerden, die die Wahrnehmung der staatlichen Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen einfordern. Siehe dazu unter:
(1) "Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit"
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20148&hilit=Frey
(2) Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht - Heimleiter Armin Rieger will bessere Bedingungen in der Pflege einklagen. Denn er sagt: „Ich verletze Menschenrechte“.
Quelle: viewtopic.php?f=3&t=20582&hilit=rieger

Im Übrigen:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in jüngster Zeit wiederholt
zu Pflegenotstand und die Reformerfordernisse geäußert - Es ist alles gesagt!


Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO)
in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
Dieses Statement wird auch die Grundlage für die weiteren Erörterungen, z.B. im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes, sein.
Insoweit wird v.a. in den beiden nächsten Pflegetreffs in Neuss-Erfttal zu diskutieren sein.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegenotstand: VdK unterstützt Verfassungsbeschwerde

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:10

Pflegenotstand: VdK unterstützt Verfassungsbeschwerde
Die Zustände in deutschen Pflegeheimen werden möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Der Sozialverband VdK unterstützt eine Verfassungsbeschwerde von sieben Betroffenen. Sie sehen durch den
Pflegenotstand die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verletzt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3852
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Pflegenotstand auflösen

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2014, 17:54

Mehr Pflegepersonal = bessere Pflege! - Interview mit Werner Schell beim JHC 2014
-> https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ - Die "Münchner Runde", BR-Fernsehen (11.11.2014), mit dem Thema: "Der Pflege-Aufschrei: Was tun gegen die Not?" hat insoweit keine neuen Erkenntnisse über das Pflegesystem vermitteln können.

Tatsache ist doch, dass die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen seit vielen Jahren bekannt sind; es aber am politischen Willen mangelt, entscheidende Verbesserungen zu gestalten. Die Diskutanten, teilweise die üblichen Studio-Hocker, hatten diesmal die Möglichkeit, ergänzend eine weitere Verfassungsbeschwerde des VdK wegen der bundesdeutschen Pflegemängel anzusprechen. Diese Beschwerde kann aber nicht mehr leisten, als das längst bekannte Wissen nochmals zu bekräftigen. Dabei wurde leider verschwiegen, dass der VdK die Verfassungsbeschwerde nicht öffentlich machen und somit auch nicht an Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk herausgeben will. Herr Prantl, Diskutant, hat das Papier aber offensichtlich bekommen. Wenn er nun öffentlich über die angeblich notwendige Beschwerde positiv berichtet, die anderen nicht zugänglich ist, ist das wenig hilfreich. Datenschutz kann im Übrigen gewährleistet werden, wenn im Papier die Personaldaten "geschwärzt" werden.

Wichtig erscheint aber: Die Diskussionsrunde bekannte sich erstmals dazu herauszustellen, dass der Pflegekräftemangel eines der entscheidenden Kriterien dafür ist, dass die Pflegesituationen zum Teil mangelhaft sind. Herr Meurer, Präsident des bpa, sprach sogar von einer Aufstockungsnotwendigkeit von ca. 20% und machte die Verbände der Kassen und Sozialhilfe für die Personalmisere verantwortlich. Es gehe diesen Verbänden vornehmlich darum, die Kosten in Grenzen zu halten. Mit dieser Erkenntnis wird das bestätigt, was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren beschrieben wird: Die unzureichenden Stellenschlüssel. Es wurde auch von hier mehrfach vorgetragen, dass die gebotene Steigerungsrate im personellen Bereich bei mindestens rd. 20% liegen müsse. Das am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergebene Statement beschreibt genau diese Reformerfordernisse. Alles nachlesbar in einer pdf-Datei, die im Netz wie folgt abrufbar ist: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - Dieses Statement konnte am 08.07.2014 in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium näher erläutert werden.

Es wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mehrfach deutlich gemacht, dass eine Pflegereform, die diesen Namen verdient, vorrangig den Pflegenotstand auflösen muss. Insoweit ist nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine Neugestaltung des § 75 SGB XI und darauf basierenden Verträge alternativlos. Nur mit mehr Pflegepersonal wird es eine bessere Pflege geben können!
Angesichts der Tatsache, dass die Verfassungsbeschwerde des VdK u.a. bei Facebook lebhaft diskutiert wird, wurde dazu u.a. folgender Text übermittelt:

Es geht mir seit zig Jahren darum, die Pflege-Rahmenbedingungen verbessern zu helfen. Dabei wäre es hilfreich, wenn sich endlich alle Akteure, Einzelpersonen und Verbände, die in ähnlicher Weise agieren, verbünden und v.a. taktisch und strategisch mit guten Argumenten aktiv werden. In diesem Sinne lade ich seit Jahren zu den Neusser Pflegetreffs ein mit der Folge, dass wir hier auch immer wieder hochrangige Entscheidungsträger als Podiumsgäste haben und Überzeugungsarbeit leisten können. Skandalisierungen, Strafanzeigen usw. helfen nicht weiter. Auch Verfassungsbeschwerden sind nicht wirklich zielführend. Sie können allenfalls dazu beitragen, einige Probleme in anderer Aufmachung zu beschreiben. Sie bieten aber nichts Neues und der Kampf wird streng genommen an der falschen Front geführt. Um es nochmals zu bekräftigen: Allein die Parlamente entscheiden über die Ausrichtung der Sozialgesetze! Nicht vergessen werden darf auch, dass das SGB XI (Pflegeversicherungsrecht) nur ein Teilgebiet des "sozialen Netzes" ist und alle Sozialleistungsbereiche zur Gewährleistung einer Generationengerechtigkeit finanzierbar bleiben müssen. - Quelle: viewtopic.php?f=7&t=20726&p=83244#p83244

Siehe auch unter
> viewtopic.php?f=3&t=20429
> viewtopic.php?f=4&t=20718
> viewtopic.php?f=3&t=20594
> viewtopic.php?f=4&t=20719
… (weitere Texte im Forum > index.php )

Werner Schell
https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen - Handlungsbedarf

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2015, 15:55

Pressemitteilung aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20851


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 21.01.2015

Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 14.01.2015 seinen 4. Qualitätsbericht 2014 vorgelegt 1) - und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005, 2007 und 2012) gebessert habe, aber gleichwohl weiterhin über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Dazu einige kurze Hinweise aus der Pressemitteilung des MDS vom 14.01.2015.

Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor.
Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor.
Sonstiges: Weitere Hinweise im 4. MDS-Bericht betreffen Fehler in der Medikamentenversorgung, Wundversorgung, Sturzvermeidung, Vermeidung von Kontrakturen, Inkontinenzversorgung, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und Hygienemanagement.
Verschiedene Versorgungsstrukturen, wie z.B. medizinische Netzwerke, Hausbesuche der Ärzte, Polypharmazie und Palliativpflege werden überhaupt nicht näher behandelt.

Konkrete Hinweise zu den unzureichenden Stellenschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen fehlen vollständig. Daher ist der Hauptknackpunkt der mangelhaften Zuwendung durch entsprechend qualifiziertes Personal ausgeblendet. Es wird daher auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.

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Foto: Werner Schell beim Pflegetreff am 13.05.2014 beim Interview zum Thema Pflegenotstand

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist, wie auch in anderen Zusammenhängen wiederholt erklärt wurde, der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.

Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Auf das diesbezügliche Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben, wird verwiesen. 2)

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Foto: Werner Schell und Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014

Diesbezüglich werden sich weitere Erörterungen beim Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 ergeben. 3)

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben. Die Pflegeeinrichtungen haben sich im Übrigen auf das Prüfsystem, das weitgehend auf die Dokumentation abstellt, gut eingerichtet. Mittlerweile gibt es daher fast ausnahmslos beste Pflegenoten. 4)

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht, trotz des in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes, nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++
1) http://www.mds-ev.de/Qualitaetsbericht%20des%20MDS.htm
2) „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
3) viewtopic.php?f=7&t=20569
4) Das Sozialgericht Münster sprach vor Jahren im Zusammenhang mit dem „Pflege-TÜV“ von einer Täuschung der Verbraucher und Rechtswidrigkeit.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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