Jüchen - Räumungsklage gegen Hundertjährigen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Jüchen - Räumungsklage gegen Hundertjährigen

Beitrag von WernerSchell » 27.10.2014, 17:46

NGZ-Bericht vom 26.10.2014:

Jüchen
Räumungsklage gegen Hundertjährigen
Jüchen. - Emil Voetzsch lebt seit sieben Jahren im Seniorenheim "Haus Maria Frieden". Seit 2012 kann der pflegebedürftige Senior die Kosten nicht mehr tragen. Eine Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf läuft, eine endgültige Entscheidung fehlt.
Von Daniela Buschkamp
Der hundertjährige Emil Voetzsch blickt sich sorgenvoll in seinem Zimmer im Seniorenzentrum "Haus Maria Frieden" um. Wie lange kann der Senior, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, dort noch wohnen? Eine Räumungsklage hat er bereits erhalten.
Denn: Voetzsch kann mit seiner Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung die Heimkosten nicht allein aufbringen, jeden Monat wachsen seine Schulden von mehr als tausend Euro. Nun hofft Emil Voetzsch, dass seine Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf Erfolg hat. Aber: "Das Verfahren zieht sich hin. Auch wenn das Sozialamt vorläufig die Kosten bis Oktober übernommen hat, bleibt die Unsicherheit für die Zukunft", sagt sein Anwalt Dr. Timm Görgens.
... (weiter lesen) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/jue ... -1.4619651
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Jüchen - Räumungsklage gegen Hundertjährigen

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2014, 12:39

„Räumungsklage gegen Hundertjährigen
nicht dem Rhein-Kreis Neuss anzulasten“


Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss kommt seinen Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Menschen gern und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach. Mit dieser Feststellung reagierte Landratsvertreter Jürgen Steinmetz auf die Räumungsklage gegen einen hundertjährigen Mann, der in einem Jüchener Seniorenzentrum lebt. „Dass dort eine Räumungsklage eingereicht wurde, ist sehr bedauerlich, jedoch nicht dem Rhein-Kreis Neuss als Träger der Sozialhilfe anzulasten“, so Steinmetz. Wie in jedem anderen Fall sei die Gewährung von Sozialhilfe vom Einkommen und Vermögen des Heimbewohners abhängig.

Im vorliegenden Fall hatte der Rhein-Kreis Neuss Pflegewohngeld abgelehnt, weil aus dem Vermögen des Seniors nach einem Hausverkauf unter anderem Schenkungen erfolgt waren, die zurückgefordert werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Hundertjährigen auf Pflegewohngeld durch Urteil vom 20. Februar 2014 wegen dieses vorrangigen zivilrechtlichen Anspruchs auch ab. „Das Urteil ist rechtskräftig. Der Rhein-Kreis Neuss ist somit in seiner Rechtsauffassung bestätigt worden“, so Steinmetz.

„Ein Sachverhalt wie in Jüchen kommt öfter vor, weil eine Heimunterbringung sehr oft ohne Abstimmung mit dem Sozialamt erfolgt“, weiß der zuständige Dezernent. So könnten die sogenannten Selbstzahler oft nicht belegen, wie ihr Geld im Einzelnen verbraucht worden ist. Die Beweislast dafür liege aber beim Antragsteller. „Wir haben Verständnis für die Heimbewohner und Respekt vor ihrem Alter und ihrer Lebensleistung. Aber das Sozialamt muss objektiv nach den gesetzlichen Vorgaben vorgehen“, so Steinmetz.

Im parallel laufenden Verfahren wegen Hilfe zur Pflege hat das Sozialgericht Düsseldorf noch nicht entschieden. Zwischenzeitlich klagte das Heim aber wegen der offenen Rechnungen auf Räumung. Das Gericht beschloss, dass der Rhein-Kreis Neuss für drei Monate darlehensweise mit Sozialhilfe einzuspringen hat, weil der eigentliche Rechtsstreit noch nicht entschieden ist. Da der Zeitraum nun abgelaufen ist, ist eine neue gerichtliche Entscheidung nötig.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.10.2014
Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Melanie Schroeder
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1332
Fax: +49 2131 928 81332
Email: Melanie.Schroeder@rhein-kreis-neuss.de

+++ Anmerkung der Moderation +++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stimmt der rechtlichen Beurteilung des Rhein-Kreises Neuss zu!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt