Palliativversorgung: Der Bedarf ist groß

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Palliativversorgung: Der Bedarf ist groß

Beitrag von Presse » 16.11.2011, 07:47

Palliativversorgung: Der Bedarf ist groß

Eine Studie des Universitätsklinikums Freiburg hat den palliativmedizinischen Versorgungsbedarf in Krankenhäusern ermittelt. 17 Monate lang sammelten Privatdozent Gerhild Becker und sein Team Ðaten auf 51 Stationen des Klinikums. Insgesamt wurden die Daten von 40.000 Patienten erhoben. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=678 ... erz&n=1490

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Palliativversorgung in Nordrhein

Beitrag von Presse » 08.12.2011, 07:39

Palliativversorgung in Nordrhein: Ein dichtes Netz garantiert
Lebensqualität bis zum Ende


Viele Schwerstkranke und Sterbende möchten die letzte Phase ihres Lebens zu
Hause verbringen. Die Palliativmedizin kann ihnen diesen Wunsch erfüllen -
in Nordrhein steht dafür eine nahezu flächendeckende ambulant-palliative
Versorgung zur Verfügung.
http://www.kvno.de/60neues/2011/11_11_p ... index.html

Liste der anerkannten Palliativpflegedienste
Die Liste der anerkannten Palliativpflegedienste, wurde aktualisiert.
http://www.kvno.de/60neues/2011/palliat ... index.html

Quelle: Mitteilung der KV Nordrhein vom 07.12.2011

WernerSchell
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Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 18:19

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


16.01.2014

An die
Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen



Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten - Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen präzisieren bzw. erweitern !


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt u.a. ein Gesetzentwurf vor, durch den das Wohn- und Teilhabegesetz NRW neu gefasst werden soll (Drucksache 16/3388). Darin wird in § 4 auch eine "angemessene Palliativversorgung" angesprochen. Die vorliegende Fassung ist m.E. unzureichend und sollte erweitert bzw. präziser gefasst werden. Es sollte verdeutlicht werden, dass die stationären Pflegeeinrichtungen gewährleisten müssen, jeder Pflegefachkraft eine Fortbildung in der Palliativpflege zu ermöglichen. Zwingend vorgeschrieben werden sollte, dass für 10 BewohnerInnen mindestens eine besonders weitergebildete Palliativpflegekraft in jeder Einrichtung zur Verfügung steht.

Mit solchen ergänzenden Vorgaben kann dann auch sichergestellt werden, dass die "Rahmenempfehlung für die Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen" - Stand: 24.09.2013 - zielgerichtet umgesetzt wird.

Unabhängig von den o.a. Vorschriften sollten die landesrechtlichen Vorgaben für die allgemeine Palliativversorgung und Hospizarbeit der demografischen Entwicklung angepasst werden. Die Zahl der Palliativ- und Hospizbetten sollte für das Land NRW auf 80 - 100 pro 1 Million Einwohner erhöht werden. Zur Zeit liegen die Planzahlen weit darunter, so dass immer wieder behauptet werden kann, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Palliativ- und Hospizbetten auskömmlich sei. Dies entspricht aber leider nicht der realen Nachfrage. Dass Verbesserungen im Bereich der Palliativversorgung und Hospizarbeit geboten sind, ergibt sich auch aus den Vereinbarungen der großen Koalition in Berlin. Dort heißt es z.B. im Koalitionsvertrag, Abschnitt Pflege: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Insoweit sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht.

Es erscheint geboten, die hier angesprochenen Themen alsbald umfassend aufzugreifen. Denn eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit macht deutlich, dass eine Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe eintritt. Diese Befragungsergebnis ist möglicherweise damit zu erklären, dass die in großer Zahl älter werdenden Menschen Besorgnisse haben, bei schwerer Krankheit und vor allem im Sterbeprozess nicht angemessen / schmerzfrei versorgt zu werden. Es sind daher schnellstmöglich politische Konsequenzen angesagt. Mit dem angefügten Brieftext habe ich heute auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


>>>>>>>>> Brief an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag vom 16.01.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen.

Dazu ergibt sich von hier in Kürze folgendes Statement:

"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein"

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=20138&p=78013#p78013

Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt:
viewtopic.php?f=7&t=18242

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativerversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!
Näheres dazu unter -> viewtopic.php?f=7&t=19762

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2014, 07:29

Ärzte Zeitung vom 31.10.2014:
Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime
Pflegeheime müssen sich darauf einrichten, dass zu ihnen immer mehr Menschen kommen, die kurz vor dem Tod stehen.
Das heißt auch: Pflegestandards müssen modifiziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831

Kommentar zur Palliativversorgung: Guter Wille reicht nicht
Bei der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan.
Den Patienten stehen immer mehr ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung, die auf die spezifischen Bedürfnisse
am Lebensende ausgerichtet sind.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:48

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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Häuslicher Krankenpflege & Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2015, 07:42

Ermittlung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene für Entscheidungen des G-BA zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege bezüglich ambulanter Palliativversorgung in der Häusliche Krankenpflege

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist durch die Änderung des § 92 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes beauftragt in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) das Nähere zur Verordnung häuslicher Krankenpflege zur ambulanten Palliativversorgung zu regeln.
Neben den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Pflegedienste auf Bundesebene gemäß § 132a Absatz 1 SGB V ist zukünftig bei Entscheidungen des G-BA zu den Regelungen des § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V auch den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Mit dieser Bekanntmachung informiert der G-BA die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene über die Ermittlung weiterer stellungnahmeberechtigter Organisationen zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gemäß § 92 Absatz 7 Satz 2 SGB V und weist auf die Gelegenheit zur Meldung hin.
Ist der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen nicht eindeutig festgelegt, sollen nach 1. Kapitel § 9 Absatz 1 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO, abrufbar unter http://www.g-ba.de) die für die Stellungnahmeberechtigung maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht werden und den betroffenen Organisationen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Meldung beim G-BA gegeben werden. Nach 1. Kapitel § 9 Absatz 2 VerfO ist das Merkmal „maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene“ durch Vorlage der Satzung oder Statuten und – soweit es sich nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt - durch Angabe der Mitgliederzahl glaubhaft zu machen.
Der G-BA entscheidet aufgrund der eingehenden Meldungen über den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, gibt diese im Bundesanzeiger sowie im Internet bekannt und teilt den betreffenden Organisationen seine Entscheidung mit.

Die Meldungen sind mit den oben genannten Unterlagen bis zum 7. Januar 2016 bei der Geschäftsstelle des G-BA - nach Möglichkeit in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail - einzureichen.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Methodenbewertung & Veranlasste Leistungen
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
E-Mail: hkp@g-ba.de
Nachmeldungen sind zulässig. Insoweit ist zu beachten, dass bis zu der Entscheidung über die Nachmeldung die Wahrnehmung des Stellungnahmerechts nicht möglich ist.
Den Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
Ermittlung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene für Entscheidungen des G-BA zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege bezüglich ambulanter Palliativversorgung in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – Aufforderung zur Meldung –

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2015
Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon: 030 / 275 838-0
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: info@g-ba.de
Internet: http://www.g-ba.de
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:07

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

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Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

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ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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