Hospizdienste in NRW erhalten Förderung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Hospizdienste in NRW erhalten Förderung

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2014, 07:05

219 Hospizdienste in NRW erhalten rund 12,5 Millionen Euro Förderung
8.400 ehrenamtliche Sterbebegleiter engagieren sich in NRW


219 ambulante Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen, davon 16 für Kinder und Jugendliche, erhalten dieses Jahr von der gesetzlichen Krankenversicherung rund 12,5 Millionen Euro für ihre Arbeit. Damit hat sich das Fördervolumen gegenüber 2013 um 1,2 Millionen Euro erhöht.

Von den 219 Hospizdiensten werden in Nordrhein 123 Dienste mit 7,1 Millionen Euro und in Westfalen-Lippe 96 Dienste mit 5,4 Millionen Euro gefördert. Der größte Anteil der Förderung wird von den Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH-Allianz, HEK, hkk) mit 4,8 Millionen Euro aufgebracht.

„Viele Menschen möchten ihre letzte Lebensphase nicht in einem Krankenhaus, sondern in der häuslichen Geborgenheit verbringen. Mit Hilfe von ambulanten Hospizdiensten ist es möglich, diesen Wunsch auch schwerkranken Patienten zu erfüllen“, so Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in NRW. „Wichtig für die Arbeit der Hospizdienste ist das Engagement ehrenamtlicher Helfer. Diese Arbeit kann nicht hoch genug geschätzt werden. Das ist gelebte Solidarität und ein wichtiger Beitrag für eine humane Gesellschaft.“
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Quelle: Mitteilung vom 17.07.2014
Bärbel Brünger
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Referentin für Grundsatzfragen, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Kampstr. 42
44137 Dortmund
Tel.: 0231/ 91771-20
mobil: 0173/ 7383 758
und
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 38410-27
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WernerSchell
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Förderung der Hospizdienste steigt auf 12,9 Millionen Euro

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2015, 11:58

Ambulante Hospizdienste erbringen ehrenamtliche Sterbebegleitung für Erkrankte. Diese wichtige gesellschaftliche Arbeit wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert. In Nordrhein-Westfalen erhalten in diesem Jahr 226 ambulante Hospizdienste 12,9 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen in NRW. Die Details können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen.
Quelle: Mitteilung vom 27.07.2015
Sigrid Averesch
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-38410-15
Fax: 0211-38410-20
Mobil: 0173/7180056
sigrid.averesch@vdek.com
http://www.vdek.com


Förderung der Hospizdienste steigt auf 12,9 Millionen Euro –
Fast 9.000 ehrenamtliche Sterbegleiter in NRW


Düsseldorf, 27. Juli 2015. Die Zahl der ambulanten Hospizdienste, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen gefördert werden, wächst. In diesem Jahr erhalten 226 ambulante Hospizdienste, davon 18 für Kinder, 12,9 Millionen Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung. 2014 waren es 219 Hospizdienste, die mit 12,5 Millionen Euro gefördert wurden.

Damit steht in Nordrhein-Westfalen ein nahezu flächendeckendes Angebot zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Palliativversorgung in NRW beispielhaft. Die Krankenkassen danken insbesondere den vielen ehrenamtlichen Sterbebegleitern, deren Enga-gement unverzichtbar ist. Knapp 9.000 Ehrenamtliche begleiten in Nordrhein-Westfalen die Kranken und ihre Angehörigen. Im vergangenen Jahr lag die Zahl ihrer Sterbebegleitungen bei fast 10.000. Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßen, dass die Bunderegierung in dem geplanten Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung die Sterbebegleitung als Bestandteil des Versorgungauftrages der sozialen Pflegeversicherung verankern möchte.

Derzeit werden in Nordrhein 125 ambulante Hospizdienste mit rund 7,3 Millionen gefördert; in Westfalen-Lippe 101 mit 5,6 Millionen Euro. Mit dem Geld finanzieren die Hospizdienste die Aus- und Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Koordinierung. Seit dem Beginn der Förderung 2003 hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen fast verdoppelt, die Förderung stieg um das Sechsfache.

Beteiligt sind die AOK NORDWEST, AOK Rheinland/Hamburg, der BKK-Landesverband NORDWEST mit 73 teilnehmenden BKKn, die IKK classic sowie die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, Handelskrankenkasse) im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Höhe des Anteils an der Förderung richtet sich nach der Zahl der Versicherten.
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:39

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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