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1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Verfasst: 28.05.2014, 13:34
von WernerSchell
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.... der Pflegenotstand wurde beim ersten Reformschritt völlig unberücksichtigt gelassen ....


Kabinett beschließt umfangreiche Verbesserungen in der Pflege
- Informationen im Anschluss an die Beiträge unter > viewtopic.php?f=4&t=19758

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung: http://www.bmg.bund.de/pm_27_2014/
Hier finden Sie den Gesetzentwurf: http://www.bundesgesundheitsministerium ... 5.2014.pdf

Übersicht der Leistungsverbesserungen ab 2015
Rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland profitieren ab dem 1. Januar 2015 von den geplanten umfangreichen Leistungsverbesserungen. Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht: http://www.bmg.bund.de/pflegeleistungen_2015

Flyer
Die wichtigsten Informationen zum 1. Pflegestärkungsgesetz finden Sie auch in unserem kompakten Informationsflyer, den Sie herunterladen und im Format A 4 ausdrucken können:
http://www.bmg.bund.de/flyer_pflegestaerkungsgesetze

Film
Das 1. Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, mit denen die Bundesregierung die Pflegeversicherung umfassend stärken will. Grundgedanke der Neuerungen ist es, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und noch stärker auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen auszurichten. Unser kurzer Film bringt die Zusammenhänge und die geplanten Verbesserungen ins Bild: http://www.youtube.com/watch?v=96Yr-RKo ... e=youtu.be

Interview
Warum muss die Pflege gestärkt werden? Was verbessert sich für Angehörige und Pflegekräfte? Was kostet das den Beitragszahler? Das erfahren Sie im Interview mit Bundesminister Hermann Gröhe: http://www.youtube.com/watch?v=dQsBC1t4blE

Alle Informationen finden Sie auch unter: http://www.pflegestaerkungsgesetze.de

Quelle: Mitteilung vom 28.05.2014
Bundesministerium für Gesundheit

1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf

Verfasst: 28.05.2014, 13:43
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


28.05.2014

1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben

Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter.
Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können. Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, dass sich alle, die auf eine gute Pflegereform drängen, zusammen tun und gemeinsam auf den Gesetzgeber einwirken. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht.

Werner Schell


+++ .... und hier nochmals die Hinweise von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk .... +++

Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php

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Weitere Informationen zum Pflegetreff u.a. unter:
viewtopic.php?t=19125
viewtopic.php?f=3&t=20431

1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf

Verfasst: 28.05.2014, 14:32
von PflegeCologne
WernerSchell hat geschrieben: 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben ...
Hallo Herr Schell, das haben Sie wieder einmal kurz und treffend auf den Punkt gebracht. Beim Pflegenotstand in den stationären Einrichtungen, dort, wie es den größten Handlungsbedarf gibt, wird sich durch das vorgestellte Gesetzesvorhaben nichts ändern. Wer diese Initiative als Schritt nach vorne feiert, hat von den wirklichen Problemen in den stationären Einrichtungen keine Ahnung. - Ich danke Ihnen an dieser Stelle noch einmal für Ihr Engagement. Liebe Grüße Pflege Cologne

Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Verfasst: 28.05.2014, 14:37
von Bajuware
... auch aus dem Süden kommt uneingeschränkte Zustimmung zu den kritischen Anmerkungen.
Die beim Pflegetreff erhobenen Forderungen sind in dem abgelieferten Papier treffend beschrieben
und verdienen Berücksichtigung. Offensichtlich ist das nicht geschehen. Und das ist inakzeptabel.
Daher muss für eine gute Pflegereform, die wir nun seit Jahren fordern und anmahnen, weiter ge-
kämpft werden. Ich bin dabei!
Es grüßt der Bajuware

Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Verfasst: 29.05.2014, 12:07
von Nursing-Neuss
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat beim Pflegetreff am 13.05.2014
seine pflegepolitischen Konzepte vorgestellt. Diese werden nun in Form einer Gesetzes-
initiative vorgestellt und im Bundestag beraten.
M.E. gilt es, dem Reformpaket die richtige Wendung zu geben, damit auch der Pflegenotstand
zumindest ein Stück weit aufgelöst werden kann. Insoweit enthält die Gesetzesinitiative nichts.
Die versprochenen Betreuungskräfte werden den Pflegenotstand, nämlich die fehlende Pflegezeit
für qualifizierte Arbeit an und mit den pflegebedürftigen Menschen, nicht verändern. Da nützt
auch kein Schönreden.
Ich setzte darauf, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk weiterhin laut und deutlich die wirklichen
Reformschritte anmahnt. Das dem Bundesgesundheitsminister beim Pflegetreff übergebene
Statement sagt ja klipp und klar, was zu tun ist. Alles korrekt und sachlich formuliert. Ein wirkliche
Fleißarbeit. - Für die bisher geleistete hervorragende Arbeit danke ich im Namen zahlreicher Pflegekräfte sehr.

Nursing Neuss

1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Verfasst: 30.05.2014, 13:14
von Sabrina Merck
...
Hallo Forum,
die GroKo will mit der angepeilten Beitragsanhebung von 0,3% (0,2% kommen ja in einen Topf)
möglichst viele kleine "Geschenke" verteilen. Die erforderliche vernünftige Pflegereform kann damit
wieder einmal nicht gestaltet werden. Die Reförmchenpolitik setzt sich fort. Leider.
Zu beklagen ist vor allen Dingen, und das wurde ganz richtig deutlich herausgestellt, dass es nicht
mehr Zuwendung für die pflegerischen Erfordernisse geben wird. Die vorgesehenen Betreuungskräfte
sind keine wirkliche Hilfe, um den fachlichen Zuwendungsbedarf auch nur ein wenig zu entlasten. Dass solche
Angebote so manchen Träger zufrieden stellen wird, kann man nachvollziehen. Denn diese Betreuungs-
Kräfte sind billig.
Man darf ein wenig entsetzt sein.
MfG Sabrina

Vorwurf der Verzögerung bei Pflegereform

Verfasst: 01.06.2014, 06:42
von Gaby Modig
Deutsches Ärzteblatt berichtet:

Kabinett beschließt Entwurf des Pflegestärkungs­gesetzes
Das Bundeskabinett hat heute die Pflegereform von Union und SPD, die mit einem künftig erhöhten Pflegebeitrag einhergehen soll, auf den Weg gebracht.
Nach Billigung des Gesetzentwurfs beginnt nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... gsgesetzes
Entbürokratisierung in der Pflege: Konkrete Projekte versprechen Entlastung
http://www.aerzteblatt.de/archiv/159515 ... Entlastung
Pflegeversicherung: Sozialverbände fordern rasche Reform
http://www.aerzteblatt.de/archiv/159495 ... che-Reform

Laumann weist Vorwurf der Verzögerung bei Pflegereform zurück
Nach der Kabinettsentscheidung zur ersten Stufe der Pflegereform erhält Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aus den eigenen Reihen Rückendeckung
für sein Vorhaben, den nächsten Schritt erst 2017 zu beschließen. Der Patientenbeauftragte der ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... rm-zurueck
Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes vom Kabinett beschlossen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... gsgesetzes

Auch wenn man keine Verzögerung annehmen mag: Die Reform selbst reicht nicht. Sie lässt das Pflegesystem mit ihren Problemen letztlich unangetastet. Das sog. Pflegestärkungsgesetz ist lediglich das Abarbeiten der Koaltionsvereinbarung, bringt uns aber beim Abbau der Pflegemängel nicht weiter.
G.M.

Werden uns die Pflegemängel erhalten bleiben ?

Verfasst: 01.06.2014, 07:37
von Rauel Kombüchen
WernerSchell hat geschrieben: 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf -
Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben
...
Dieser Erkenntnis kann ich mich nach dem Studium der vom Ministerium vorgelegten Informationen nur anschließen.
"Viel Wind um nichts" (oder wenig) - so könnte die Beurteilung auch lauten.
Natürlich sind einzelne Verbesserungen, z.B. Tages- und Nachtpflegeangebote, ganz nett und hilfreich. Allerdings
wird es bald Ernüchterungen geben, wenn man nämlich feststellt, dass es in der Praxis keine entsprechenden
Angebote gibt. Und so könnte man fortfahren, einzelne Punkte näher unter die Lupe zu nehmen.
Insgesamt kann man nur enttäuscht sein. Für die stationären Pflegeeinrichtungen gibt es keine Qualitätsverbesserungen.
Damit wird es bei den in den Medien vielfach beklagten Mängeln bleiben. Deshalb muss es darum gehen, die anstehende
Pflegereform weiter zu hinterfragen und wirkliche Verbesserungen einzufordern.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat ein gutes Papier vorgestellt. Dies gilt es - zumindest in den Grundzügen - umzusetzen.
Alles andere wird nicht hilfreich sein.

Rauel Kombüchen

Regierung verteidigt Pflegevorsorgefonds

Verfasst: 03.06.2014, 06:45
von Presse
Regierung verteidigt Pflegevorsorgefonds
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Pflegevorsorgefonds ist nach Ansicht der Bundesregierung das geeignete Instrument, um die Versorgung der sogenannten Babyboomer-Generation in der Zukunft sicherzustellen. In den nächsten Jahrzehnten werde die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich steigen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1374). Den Höhepunkt erreiche die Entwicklung, wenn ab etwa dem Jahr 2035 die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig würden.
Ab 2015 sollen die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten 20 Jahre lange in den Vorsorgefonds fließen und ab 2035 wiederum 20 Jahre lang ausschließlich zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf über vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen.
Exakte Schätzungen der Beitragssatzentwicklung seien über einen Zeitraum von 35 bis 45 Jahren allerdings nicht möglich, schreibt die Regierung. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde jedoch voraussichtlich nach dem Jahr 2055 sinken. Damit ergebe sich – abhängig von der Zahl der Beitragszahler – bei der Beitragsbelastung „voraussichtlich eine gewisse Entspannung“. Der Vorsorgefonds mit seiner Gesamtlaufzeit von 40 Jahren sei darauf angelegt, die Spitzenbelastung abzufedern.
Das maximale Kapitalvolumen des Fonds taxiert die Regierung, ausgehend von den Durchschnittszinsen der vergangenen 20 Jahre, auf 37 bis 42 Milliarden Euro. Eine Zweckentfremdung des Geldes werde ausgeschlossen. Das Sondervermögen diene allein der Stabilisierung der Pflegebeiträge. Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Entnahme von Mitteln aus dem Fonds stelle außerdem sicher, dass das Geld nicht in kurzer Zeit verbraucht werde.

Quelle: Mitteilung vom 02.06.2014
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Pflegeleistungsbeträge werden angehoben

Verfasst: 05.06.2014, 09:55
von Presse
Pflegeleistungsbeträge werden angehoben
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Pflegeleistungsbeträge werden ab 2015 erhöht. Das teilte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/1600) mit. Laut Sozialgesetzbuch (SGB XI) sei eine Anpassung der Leistungsbeträge alle drei Jahre (erstmals 2015) vorgesehen. Die Bundesregierung wolle nun „für den kumulierten Dreijahreszeitraum eine Anhebung der Leistungsbeträge um vier Prozent“ vornehmen.
Orientierungswert für die Höhe der Dynamisierung solle dabei die Inflationsrate in den zurückliegenden drei Jahren sein, aber nicht mehr als der Anstieg der Bruttolöhne im selben Zeitraum, teilt die Regierung weiter mit.
Bei Leistungen, die im Oktober 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz eingeführt wurden, ist eine Anpassung von 2,67 Prozent vorgesehen, wobei die Preisentwicklung in den vergangenen zwei Jahren berücksichtigt wird.
Die Leistungssteigerungen sind auch Teil des mehrstufigen Pflegereformgesetzes, das vom Kabinett bereits beschlossen ist. Wegen des engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs biete es sich an, die Dynamisierung der Leistungen abweichend von den Vorgaben des SGB XI nicht durch Rechtsverordnung, sondern im Gesetz selbst vorzunehmen, hieß es. Gleichwohl werde zuvor wie gesetzlich festgelegt dieser Bericht vorgelegt.

Quelle: Mitteilung vom 05.06.2014
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Pflegeversicherung: Inflationsausgleich bis zu vier Prozent

Verfasst: 06.06.2014, 06:02
von Presse
Pflegeversicherung: Inflationsausgleich bis zu vier Prozent
Die Leistungen der Pflegeversicherungen werden ab 2015 angehoben. Bis zu vier Prozent sieht
die Bundesregierung für diesen Inflationsausgleich vor.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=862 ... ege&n=3516

Geriatrie - Wird der Pflegetopf für die Reha angezapt?

BERLIN. Mittel der Pflegeversicherung könnten künftig in die geriatrische Rehabilitation fließen.
Annette Widmann-Mauz, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, kündigte auf dem
Kongress des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) in Berlin an, derzeit ein
entsprechendes Konstrukt zu prüfen.
... mehr ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=862 ... ion&n=3516

Mehr Personal und weniger Pillen - die einfache Botschaft

Verfasst: 28.06.2014, 10:25
von WernerSchell
Mehr Pflegepersonal in den Pflegeeinrichtungen – weniger Psychopharmaka

"Psychopharmaka in der Altenpflege - Spaziergang statt Pille." - So lautet der Titel eines Beitrages in der "Süddeutschen" - > viewtopic.php?f=6&t=20477 Dazu ergibt sich u.a.:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht die Arzneimittelversorgung der älteren Menschen, u.a. auch die Gabe von Psychopharmaka in den Pflegeeinrichtungen, seit Jahren kritisch an und hat erreicht, dass sich u.a. die Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mit dem Thema befasst und am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen beschlossen hat. Unabhängig von vielfältigen Bemühungen, die Gabe von Psychopharmaka einzuschränken, wird auch an dieser Stelle noch einmal auf die "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf / viewtopic.php?f=3&t=20429 - verwiesen. Darin sind die Hauptursachen für zahlreiche Fehlentwicklungen in den Pflegesystemen näher ausgeführt. Es wird vor allem die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Die einfache Botschaft lautet: Ohne mehr Pflegepersonal wird es keine bessere Pflege geben können! Es muss nicht - wieder einmal - nach irgendwelchen Projekten und Verfahrenswegen gesucht werden. Der Pflegenotstand ist die Hauptursache. Es fragt sich, wann endlich die Verantwortlichen dies kapieren! - Bei der Arzneimittelversorgung tragen im Übrigen die Ärzte eine große Verantwortung. Denn die Verordnung der Arzneimittel erfolgt allein durch Ärzte. Sie haben es daher auch vorrangig in der Hand, die Gabe von Psychopharmaka durch die Zurückführung entsprechender Verordnungen einzuschränken. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Dazu ein passender Text: "Pflegekräfte wollen eine gute Pflege abliefern, werden aber permanent daran gehindert, weil ihnen die Zeit dafür fehlt. Das Pflegepersonal, das kann man drehen und wenden wie man will, ist überall zu knapp bemessen. Und das hat Folgen. Wer als Pflegekraft seine Pflichten ordentlich erledigen will, muss immer Abstriche machen und sich im Zweifel auf das Notwendigste beschränken. Das führt aber schnell zu Beanstandungen bzw. zu dem, was viele Neunmalkluge als Mängel bezeichnen. Pflegekräfte werden auch gerne von solchen Leuten für diejenigen HeimbewohnerInnen verantwortlich gemacht, die scheinbar unbeachtet oder unversorgt herumsitzen. Dann wird auch noch behauptet, die Pflege würde diese Personen mit Pillen voll dröhnen. Eine völlige Verkennung der Situation. Wie schon gesagt, es fehlt die Zuwendungszeit an allen Ecken und Enden. Und Pillen können / dürfen nur vom Pflegepersonal verabreicht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Wer sich also über zu viele Pillen für ältere Menschen aufregt, muss die Ärzte in die Pflicht nehmen. - Das musste so noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden." (Texteinstellung von Cornelia unter folgender Adresse: > viewtopic.php?f=6&t=17490&p=80891#p80891 )

Quelle: https://www.facebook.com/werner.schell.7

Reform macht Tagespflege attraktiver

Verfasst: 30.06.2014, 07:10
von Gaby Modig
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20480

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet in ihrer Lokalausgabe - NGZ- 30.06.2014 wie folgt zur anstehenden Pflegereform:
Reform macht Tagespflege attraktiver
Neuss. Der erste Teil der Pflegereformist verabschiedet. Tagespflegeeinrichtungen können davon profitieren. In Neusser Altenheimen bleibt die große Freude aber aus,
weil vorerst nur die Zahl der Alltagsassistenten aufgestockt werden kann.
Von Susanne Genath
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.4350417

G.M.

Pflege-Reformvorstellungen der Bundesregierung unzureichend

Verfasst: 30.06.2014, 07:49
von WernerSchell
Gaby Modig hat geschrieben:Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet in ihrer Lokalausgabe - NGZ- 30.06.2014 wie folgt zur anstehenden Pflegereform:
Reform macht Tagespflege attraktiver
Neuss. Der erste Teil der Pflegereformist verabschiedet. Tagespflegeeinrichtungen können davon profitieren. In Neusser Altenheimen bleibt die große Freude aber aus, weil vorerst nur die Zahl der Alltagsassistenten aufgestockt werden kann. ... .
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Der o.a. Bericht ist irreführend, weil behauptet wird: "Der erste Teil der Pflegereform ist verabschiedet." Es ist überhaupt (noch) nichts verabschiedet. Es gibt lediglich eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung (siehe dazu > "1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten" > viewtopic.php?f=4&t=20450 ). Damit muss sich der Bundestag erst einmal befassen. Daher wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in allernächster Zeit den Bundestag bzw. alle Abgeordneten auf die wirklich notwendigen Reformschritte aufmerksam machen. Bei den Erörterungen wird im Übrigen eine Rolle spielen, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde vom 09.01.2014 vorliegt, die moniert, dass der Staat seinen Schutzpflichten gegenüber den pflegebedürftigen Menschen, v.a. in den Heimen, nicht nachkommt.
Die jetzt von der Bundesregierung in Aussicht genommenen Veränderungen werden die seit Jahren vielfach beschriebenen Pflegemängel nicht beheben können. Es ist deutlich mehr Pflegefachpersonal erforderlich. Und insoweit sieht die Gesetzesinitiative keinerlei Verbesserungen vor. Wer noch mehr Assistenzkräfte - ohne ausreichende Qualifizierung - in die Heimversorgung geben will, ändert an den schlechten Pflege-Rahmenbedingungen nichts. Es wird nur Geld für völlig falsche Weichenstellungen ausgegeben. Wir brauchen in den Pflegeeinrichtungen keine weiteren Freizeitgestalter, sondern Personal, dass für die schwierigen Aufgaben mit den meist schwerst pflegebedürftigen Menschen in ausreichender Weise ausgebildet ist. Die Stellenschlüssel für das Pflegepersonal müssen daher deutlich verbessert werden, und zwar bundesweit. Dann muss eine Qualifizierungsoffensive auf den Weg gebracht werden. All das sieht die Bundesregierung leider in ihrer Initiative nicht vor und bewegt sich damit auf dem Niveau der Reförmchen von 2008 und 2012. Es ist mehr als schmeichelhaft von einem "Schritt in die richtige Richtung" zu sprechen. Daher kann die Initiative so nicht akzeptiert werden. Der Gesetzentwurf muss im Bundestag umfangreiche Veränderungen erfahren.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 13.05.2014 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein über 80 Seiten umfassendes Papier mit Pflege-Reformerfordernissen übergeben und geht davon aus, dass die darin aufgezeigten Verbesserungsnotwendigkeiten in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist dieserhalb zu einem Gespräch in das Bundesgesundheitsministerium eingeladen. Man darf gespannt sein, ob und ggf. inwieweit bei diesem Gespräch Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf aufgezeigt werden. Ungeachtet dessen, wird sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - mit anderen - umfassend in die parlamentarischen Beratungen einblenden.

Die Vorschläge von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind nachlesbar unter:
Pflegenotstand und die Reformerfordernisse
viewtopic.php?f=3&t=20429

Werner Schell

Pflege weiter gedacht

Verfasst: 02.07.2014, 07:25
von WernerSchell
BARMER GEK Pressemitteilung vom 26. Juni 2014


Pflege weiter gedacht
Langkutsch: „Alltag der Betroffenen erleichtern!“


Berlin - Hohe Erwartungen richtet die BARMER GEK an die von der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Pflegereform. „Die Pflege braucht eine Reform, die sie zukunftsfest macht, also vor allem bessere Leistungen mit solider Finanzierung vereint. Die Pläne von Schwarz-Rot gehen in die richtige Richtung“, so Holger Langkutsch, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER GEK, auf einem Symposium der Krankenkasse gestern in Berlin. In der Öffentlichkeit sei noch gar nicht richtig angekommen, wie stark die Reformpläne der Großen Koalition den oft sehr schweren Alltag für die Familien erleichtern würden.

„Das wichtige Ziel besserer und umfangreicherer Pflegeleistungen darf jedoch nicht durch zu viel Bürokratie entwertet werden“, forderte Langkutsch. Ein einfaches, unbürokratisches, schnelles und flexibles Verfahren der Bewilligung solcher Leistungen sei zwingend notwendig, damit die Menschen davon profitieren könnten. Kritik übte der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK am geplanten Aufbau eines Vorsorgefonds. „Neben ungünstigen Anlagebedingungen sorgen mich vor allem Begehrlichkeiten des Staates und eine mögliche Zweckentfremdung dieser Versichertengelder“, so Langkutsch. Darüber hinaus bekräftigte der BARMER GEK Verwaltungsratsvorsitzende die Forderung der Kasse, dass die getrennte Finanzierung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung endlich überwunden werden müsse.

Bei der Veranstaltung der Krankenkasse bezeichnete der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, es als zentrales Ziel der Pflegepolitik der Bundesregierung, Pflegebedürftigen auch in Zukunft eine gute und menschenwürdige Pflege zu bieten. „Neben der professionellen Pflege wollen wir dazu vor allem diejenigen unterstützen, die sich zu Hause mit viel Liebe und Engagement um ihre Angehörigen kümmern“, so der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Mit der Reform der Pflegeversicherung und den Pflegestärkungsgesetzen würden dafür die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen.

Bereits zum 1. Januar 2015 werde es deutliche Entlastungen und weitere Unterstützungsangebote geben. Laumann: „Fast alle Leistungen der Pflegeversicherung werden um vier Prozent dynamisiert.“ Die Inanspruchnahme von Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tag- und Nachtpflege werde flexibilisiert und könne künftig besser nach den eigenen Bedürfnissen kombiniert werden. Alle Menschen, die zu Hause gepflegt werden, könnten zudem 100 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bekommen. Der Zuschuss für häusliche Umbaumaßnahmen werde auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhöht.

In einem zweiten Schritt werde bis zum Ende der Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Dies bringe eine vollkommen neue Systematik in der Pflegeversicherung, in die Demenzerkrankte erstmals vollumfänglich aufgenommen werden. „ Gerade für sie ist das ein gewaltiger Fortschritt. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen wir die Grundlage für eine gerechtere Pflege in Deutschland, welche die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht mehr nach Minuten verteilt", versicherte Laumann.

Der BARMER GEK Verwaltungsratsvorsitzende Langkutsch sieht den Pflegebedürftigkeitsbegriff als Kernelement der Reform. „Wir brauchen die neue Definition endlich, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Hilfen bekommen, die sie benötigen. Die Pflegeversicherung ist heute etwa beispielsweise für Menschen mit einer Demenzerkrankung noch nicht ausreichend da.“ Die BARMER GEK begrüße, dass erste konkrete Schritte der Einführung angegangen seien, indem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff praktisch erprobt werde.

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