1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 17:09

61. Sitzung, Freitag, 17.10.2014, 9.00 - ca. 15.00 Uhr
Tagesordnungspunkt 21
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
Drucksachen 18/1798, 18/2379
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
Drucksache 18/…
- Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen - Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln
Drucksachen 18/1953, 18/…
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen - sogenannter Pflege-Bahr - abschaffen
Drucksachen 18/591, 18/…
Quelle und weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... _61/277262

+++
Ein Anschauen scheint mir entbehrlich. Denn es steht jetzt schon fest, dass das 1. Pflegestärkungsgesetz -
ähnlich den Reförmchen von 2008 und 2012 - kein großer Wurf sein wird. Mit ständig kleinen Schritten
"in die richtige Richtung" - kommen wir doch nicht weiter. - Es ist alles gesagt

> viewtopic.php?f=4&t=20608
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Pflegestärkungsgesetz bringt kaum Verbesserungen

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 08:47

VdK: Pflegestärkungsgesetz bringt kaum Verbesserungen
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: „Es fehlt immer noch ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff“


„Das Pflegestärkungsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag.

„Eine große Pflegereform, wie der VdK sie fordert, ist das Pflegestärkungsgesetz nicht“, kommentiert Mascher weiter. Es fehle immer noch die Einführung eines umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Konkret fordern wir fünf statt der heutigen drei Pflegestufen, die neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigen. Würde diese Einteilung bereits angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegende Angehörige Zugang zu besseren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keinen vollen Zugang zu Entlastungsangeboten wie Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt die VdK-Präsidentin. Außerdem verstreiche durch die neuerliche Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes viel kostbare Zeit. „Wir befürchten deshalb, dass die Umsetzung, die erst in einem zweiten Schritt erfolgen soll, nicht in dieser Wahlperiode kommen wird“.

Wenig Verständnis hat Mascher dafür, dass ab 1. Januar 2015 ein Pflegevorsorgefonds aus den Beitragsgeldern der Versicherten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich aufgebaut werden soll. „Das Geld benötigen wir für die Umsetzung des ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, und zwar sofort. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, die Gefahr groß ist, dass ein Finanzminister zugreift. Wir sollten deshalb auf den Fonds verzichten und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Geld ungeschmälert zukommen lassen“, so Mascher.
Der Einbezug der privaten Pflegeversicherung für einen Finanzausgleich und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung würden ebenfalls weiterhin nicht angepackt. Die rentenrechtliche Anerkennung von Pflegezeit in der Pflegestufe 0 fehlt auch. Es gebe Lichtblicke wie die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich ist im Gesetz jedoch nicht verankert. Mascher: „Wir fordern eine jährliche Anpassung des Pflegegelds, die sich an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientiert.“
Für eine ganzheitlichere, bedarfsgerechtere und zukunftsfähige Pflege – Mit der Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“ macht sich der Sozialverband VdK für eine sofortige grundlegende Pflegereform stark. Jetzt informieren: http://www.grosse-pflegereform-jetzt.de

Quelle: Mitteilung vom 17.10.2014
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/300/ ... 0-2014.pdf
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1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:27

Bei Facebook eingestellt:
https://www.facebook.com/groehe?fref=nf

Gute Nachricht für die Pflege. Der Bundestag hat soeben das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen.
Mit dem Gesetz werden zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet.
Meine Bundestagsrede: http://dbtg.tv/fvid/3992938


Deutsches Ärzteblatt:
Höhere Beiträge, mehr Leistungen: Bundestag segnet Pflegereform ab
Bessere Leistungen für 2,6 Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, höhere Kosten für die Beitragszahler: Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ereform-ab

Pflege: Verbandspräsident befürchtet Entprofessionalisierung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... der-Pflege
Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Rolle der Kommunen bei der Pflege stärken
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... e-staerken
Pflege-Bahr bleibt deutlich hinter Erwartungen zurück
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-zurueck
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DISKRIMINIERUNG DEMENZKRANKER

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:53

DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ FÜHRT DIE DISKRIMINIERUNG DEMENZKRANKER FORT
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Berlin, 17. Oktober 2014. Heute hat der Bundestag das Pflegestärkungsgesetz (PSG) verabschiedet. Die Bundesregierung hat damit eine Beitragssatzerhöhung beschlossen und mehr Geld für die Pflege vorgesehen. Das ist zu begrüßen, damit sich die Bedingungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte verbessern können.

Allerdings wurde wiederum versäumt, die schon vor Jahren von einem Expertenbeirat erarbeiteten Vorschläge in einem stimmigen Konzept
umzusetzen: Die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und vielen anderen Akteuren geforderte neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit wird nicht eingeführt, und damit bleibt die Diskriminierung von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung bestehen. Stattdessen werden verschiedene Maßnahmen, wie eine Aufstockung der Pflegesätze, die Flexibilisierung von Leistungen und andere in Kraft treten, die im Prinzip zu begrüßen sind. Leider steht aber zu befürchten, dass für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in einem schon angekündigten zweiten Schritt kein Geld mehr übrig sein wird. Dann bleibt alles beim Alten. Die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz, die besondere Fähigkeiten im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen und der Kommunikation erfordern, bleiben weiter eine Pflege zweiter Klasse.

„Wir sind wirklich verärgert, dass es wieder kein Konzept aus einem Guss gibt, sondern der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wurde. Seit 2006 wird uns versprochen, dass mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich die Gleichstellung von Menschen mit Demenz erreicht wird. Dies ist nun wieder nicht erfolgt“, so Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

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HINTERGRUNDINFORMATIONEN
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Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 137 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen
Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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KONTAKT
****************************************************************************
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Hans-Jürgen Freter Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de (Link:
info@deutsche-alzheimer.de ), Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de
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1. Pflegestärkungsgesetz - ein Schritt in die richtige Richt

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 16:20

Erstes Pflegestärkungsgesetz – ein Schritt in die richtige Richtung!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das heute verabschiedete erste Pflegestärkungsgesetz. DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner sieht darin auch ein wichtiges Signal zur Steigerung der Attraktivität des Berufs. „Pflegeeinrichtungen können zukünftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen. Sie dürfen somit in den Verhandlungen von den Kassen nicht ‚bestraft’ werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen“, so Wagner. Weiterhin sollen die Träger von Pflegeeinrichtungen zukünftig nachweisen müssen, dass die erstatteten Tariflöhne tatsächlich bei den Mitarbeitern ankommen. Laut Franz Wagner müssen jedoch weitere Schritte folgen, wenn man den Nachwuchs für die Pflege gewinnen will: „Wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegefachpersonen! Denn ohne eine spürbare Entlastung werden immer mehr Menschen aus dem Beruf aussteigen und immer weniger ihn ergreifen wollen.“
Außerdem sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Betreuungsleistungen im ambulanten und stationären Bereich ausgeweitet werden. Der DBfK begrüßt eine verbesserte Personalausstattung bei den niederschwelligen Betreuungsangeboten, da diese zu einer Entlastung der Pflegefachpersonen führt. Das reicht aber nicht aus und der Einsatz von un- bzw. angelerntem Betreuungspersonal darf nicht unbegrenzt ausgeweitet werden. Pflegefachpersonen sind für die Koordinierung der Versorgung und die Sicherung der Qualität unverzichtbar. Darauf hat der DBfK im Gesetzgebungsverfahren immer wieder deutlich hingewiesen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist bereits in der Planung. Noch in dieser Wahlperiode sollen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Weitere mutige politische Entscheidungen sind zu treffen. Der Reformprozess ist mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz angestoßen worden. Die Bundesregierung wird sich an der zweiten Reform messen lassen müssen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.10.2014
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 06:37

Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Die Koalitionsfraktionen haben ihre Änderungsanträge zum Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes in die Ausschussberatungen eingebracht. Danach kann eine tarifliche Vergütung von Pflegekräften in Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige. Es stellt zugleich sicher, dass Heimträger ihre Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. In kircheneigenen Arbeitsrechtsregelungen festgelegte Vergütungen, wie sie etwa in Einrichtungen der Caritas oder Diakonie gewährt werden, werden analog behandelt.
Damit nicht Heimträger in ihren Verhandlungen mit den Pflegekassen Tariflöhne geltend machen, ihre Beschäftigten tatsächlich jedoch niedriger bezahlen können, kann von diesen künftig ein Nachweis über die tatsächliche Vergütung verlangt werden. Es darf nicht sein, dass von den Pflegeklassen refinanzierte Vergütungen nicht bei den Pflegekräften ankommen. So würde das Ziel verfehlt, den Beruf attraktiver zu machen. Zugleich würde eine Schieflage im Wettbewerb entstehen - zum Nachteil von Einrichtungen, die tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Begünstigt würden insbesondere Heime, die wenig Wert auf kompetentes Personal legen.
Die Unionsfraktion hat frühzeitig erkannt, dass eine qualitativ hochwertige Pflege im Alltag der Bürgerinnen und Bürger wachsende Bedeutung erlangt – bedingt nicht zuletzt durch die demografische Entwicklung. Deshalb haben wir hier einen unserer politischen Schwerpunkte gesetzt. Nur ein attraktives Berufsbild 'Altenpflege‘ kann gewährleisten, dass künftig die benötigten Pflegekräfte zur Verfügung stehen, mit denen die gewünschten Standards gewährleistet werden können. Und hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung."

Quelle: Mitteilung vom 19.10.2014
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

+++
Anmerkung der Moderation:
Dass die Träger Tariflöhne zahlen und dies von den Kostenträgern anerkannt werden muss,
ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Es wundert, dass man jetzt erst erkennt, dies
durch Gesetz verbindlich regeln zu müssen.
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Kritik an Pflegereform: Teuer, luftleer und ohne Vision

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 06:53

Ärzte Zeitung, 20.10.2014:
Kritik an Pflegereform: Teuer, luftleer und ohne Vision
Für Millionen Pflegebedürftige gibt es ab 2015 mehr Leistungen. Für die Koalition ist dies nur der erste Schritt in der Pflegepolitik.
Der große Wurf ist damit noch nicht ganz gelungen, sagt die Opposition. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ege&n=3805
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Qualitätsoffensive und Reformgesetze

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2014, 14:29

Qualitätsoffensive und Reformgesetze

München/Weiden (ots) - Die Sicherung der medizinischen Versorgung, der Ausbau der Prävention, bessere Pflegeleistungen und mehr Geld für die Forschung - das sind die Eckpunkte der gesundheitspolitischen Agenda der Bundesregierung, die Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), anstrebt. Die Bundesregierung hat insbesondere eine Qualitätsoffensive - sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich - angekündigt. Daher wird der 73. Bayerische Ärztetag in Weiden auch mit einer Auftakt-Diskussion: "Pay for Performance" - die Lösung der Medizin von morgen?" eröffnet. "Wir Ärztinnen und Ärzte begrüßen diese Qualitätsoffensive. Für uns Ärztinnen und Ärzte ist Qualität eine immanente Selbstverpflichtung, die aus unserem freiberuflichen Selbstverständnis resultiert", so Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Vorfeld der Delegiertenversammlung. "Wir verstehen unter Qualität: Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität und hinterfragen, ob die Honorierung ärztlicher Leistung ausschließlich nach Ergebnisqualität richtig ist oder ob nicht eher die qualifiziert erbrachte Leistung bezahlt werden sollte", so Kaplan weiter. Gerade die BLÄK richte ihr Augenmerk auf die Struktur- und Prozessqualität und leiste bezüglich der Struktur- und Prozessqualität wichtige Beiträge, wie ärztliche Weiterbildung; ärztliche Fortbildung z. B. durch Curricula für Qualitätsmanagement oder Krankenhaushygiene sowie Qualitätszirkel-Arbeit; neue Fortbildungsmaßnahmen, wie das Peer-Review oder qualitätssichernden Maßnahmen durch die Ärztlichen Stellen (Röntgendiagnostik und Röntgentherapie sowie Nuklearmedizin und Strahlentherapie) und Beteiligung an BQS (Institut für Qualität und Patientensicherheit), ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin) sowie Risikomanagement.

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Ein GKV-VSG soll dazu beitragen, den drohenden Ärztemangel einzudämmen mit den Maßnahmen:
- Verbesserung der Anreize für Ärzte zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten (Einrichtung eines Strukturfonds)
- Einrichtung von Termin-Servicestellen
- Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Gebieten
- Stärkung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
- Bessere Verzahnung ambulant-stationär
- Weiterentwicklung medizinischer Versorgungszentren
- Neuregulierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Vergütung delegierbarer Leistungen an qualifizierte nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
- Ausschluss von Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber Hebammen

E-Health-Gesetz

Noch in diesem Jahr soll ein E-Health-Gesetz vorgelegt werden, um die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zu verbessern. Geplant sind die Elemente Notfalldaten, e-Rezept und elektronische Patientenakte.

Präventionsgesetz

Zudem kündigte Gröhe ein Präventionsgesetz an, das voraussichtlich erst 2015 vorliegen wird. Es soll das Ziel verfolgen, gesundheitsförderndes Verhalten von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege zu fördern. "Das begrüßen wir, denn der Anteil der nicht infektiösen Krankheiten an den gesamten Krankheitsarten steigt weltweit rasant an, in Europa liegt er bereits bei 80 Prozent", so Kaplan. Die ärztlichen Forderungen lauten hier:

- Stärkung der Prävention in den Lebenswelten (z.B. Kita, Schule, Betrieb, Pflegeheim)
- Stärkung der Rolle des Betriebsarztes
- Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V als primärpräventive Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte
- Weiterer Ausbau von Potenzialen des Öffentlichen Gesundheitswesens

Pflegestärkungsgesetz
1. Ab 2015 jährlich 2,4 Milliarden Euro zusätzlich (0,2 Prozentpunkte) davon
- 1,4 Milliarden Euro in die häusliche Pflege
- 1 Milliarde Euro in die stationäre Pflege
- 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) für Vorsorgefonds
2. Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
0,2 Prozentpunkte für die Finanzierung der neuen Pflegestufen (statt 3 nun 5 inkl. Demenz). Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein.

"Der vorgesehene Inflationsausgleich sowie der Pflegevorsorgefonds reichen nicht aus", kritisierte auch Bayerns Ärzte-Präsident das Vorhaben und schloss sich der Expertenkritik im Bundestag am Vorsorgefonds an, der ab 2015 mit 0,1 Beitragssatzpunkten (pro Jahr rund 1,2 Milliarden Euro) 20 Jahre lang aufgebaut werden soll. Die Beitragssatzentlastung auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve wäre mit wenig mehr als 0,1 Prozentpunkten marginal. Der Fonds hätte vor
20 Jahren schon aufgelegt werden müssen.

Gesetzesvorschlag zum ärztlich assistierten Suizid

Die Diskussion umfasse maßgeblich drei Begriffe:

Aktive Sterbehilfe Tötung auf Verlangen
Indirekte Sterbehilfe Maßnahmen zur Linderung des Leidens -
letzte Lebensphase verkürzen
Passive Sterbehilfe Sterbenlassen - medizinische Behandlung
unterlassen

Es seien drei Strömungen im Bundestag zu erkennen:
- Die Union fordert ein umfassendes Verbot, das nicht nur für gewerbsmäßige Vereine, sondern auch für Ärzte und andere Einzelpersonen gelten soll. Die SPD sieht dies etwas anders.
- Die SPD-Politiker sowie auch der Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) plädieren dafür, ärztlich assistierten Suizid in unerträglichen Situationen nicht unter Strafe zu stellen.
- Die Grünen wollen lediglich die organisierten gewerblichen Angebote unterbinden und aktive Sterbehilfe in die Hände der Ärzte legen.

Mit dem seit 26.08.2014 vorliegenden Gesetzesvorschlag der Hochschullehrer (Prof. Borasio, Prof. Taupitz et. al.) soll die Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden - mit zwei Ausnahmen: Arzt und Angehörige. Ein Arzt dürfe demnach Suizidhilfe bei unheilbar Erkrankten mit begrenzter Lebenserwartung leisten. Der Arzt müsse zuvor die Freiwilligkeit des Suizidwunsches prüfen und den Patienten umfassend und lebensorientiert über andere, insbesondere palliativmedizinische Leistungen aufklären.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
http://www.blaek.de
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Pflegebeauftragter: "Pflege wird die erste Geige spielen"

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 07:23

Pflegebeauftragter: "Pflege wird die erste Geige spielen"
Zugunsten der Pflege werden andere Bereiche in der Gesundheitspolitik zurückstecken müssen.
Das kündigt der Pflegebeauftragte Laumann an.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... tik&n=3828

Anmerkung der Moderation:
Die Wichtigkeit der Pflege und die Notwendigkeit einer vernünftigen Reform wird
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren herausgestellt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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400 neue Arbeitsplätze in Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2014, 17:35

In Hamburg entstehen 400 neue Arbeitsplätze in Pflegeeinrichtungen / Alltagsbegleiter in Pflegeeinrichtungen haben gute Perspektiven am Arbeitsmarkt

Hamburg (ots) - Die Reform der Pflegeversicherung bringt in Hamburg berufliche Chancen für all diejenigen, die an der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen interessiert sind. Zusätzliche Alltagsbegleiter in Pflegeheimen und Einrichtungen der Tagespflege werden künftig zu einer umfangreicheren Betreuung beitragen. Dadurch sind zum Jahresanfang 2015 allein in Hamburg 400 Stellen für Betreuungskräfte neu zu besetzen. Deren Tätigkeit dient der Beschäftigung, Anleitung und Betreuung der Heimbewohner und der Gäste der Tagespflege.

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Alltagsbegleiter hat, kann auch ohne spezielle Vorkenntnisse kurzfristig an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen teilnehmen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der die privaten Pflegeeinrichtungen und Dienste in Hamburg vertritt, begrüßt ausdrücklich das zusätzliche Personal in der Pflege. "Durch die Änderungen im Gesetz wird Pflegebedürftigen eine bessere und umfassendere Betreuung im Alltag ermöglicht", erklärt Karin Kaiser, Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Hamburg. "Damit ergeben sich Chancen für Menschen, die zum Beispiel nach einer Familienphase wieder einsteigen möchten oder auf der Suche nach neuen Aufgaben sind." Der bpa bietet demnächst zusätzliche Seminare zur Fortbildung zur Betreuungskraft an.

Bei der Betreuung übernehmen die Begleiter beispielsweise gemeinsames Handwerken, Kochen, Vorlesen, oder sie unternehmen mit den Bewohnern Ausflüge. Die erforderlichen und nachzuweisenden Kenntnisse können in einem Orientierungspraktikum und in speziellen Seminaren erworben werden. Ein erster Kurs, den Interessierte belegen können, startet am 4. Dezember 2014 und wird Ende Januar abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.10.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Telefon: 040/2530716-0

Anmerkung der Moderation:
Was sich hier positiv liest, ist in Wirklichkeit ein großer Schritt in die Billigversorgung der pflegebedürftigen Menschen. Wie Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk beim Pflegetreff am 13.05.2014 verdeutlicht hat - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - sind verbesserte Stellenschlüssel und mehr Pflegekräfte erforderlich. Nur so können die vielfach beklagten Mängel in den Einrichtungen minimiert kommen. Alltagsbegleitung und Assistenten können dann gerne in beliebiger Zahl hinzu kommen. Aber vorrangig muss die fachliche Pflege gefördert werden!
Werner Schell
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Re: 1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft tre

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2014, 18:03

Die Marburger Bund Zeitung (MBZ) veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 31.10.2014 folgenden Text:
Unabhängig von dem geschilderten Fall (Geschichte der Familie Rauprich, dreiteilige Serie – Ausgabe 12, 13 und 14; Anm. d. Red.) ist es so, dass die Pflegeversicherung - SGB XI - nicht auskömmlich gestaltet ist, um den wirklich pflegebedürftigen Menschen die notwendige Hilfe zu gewährleisten. Die jetzt in Gang gebrachte Pflegereform wird wieder einmal ein Reförmchen und „kleines Geld“ in alle Richtungen verteilen, nur den Pflegenotstand nicht auflösen. So werden mehr als 20.000 niedrig-schwellig qualifizierte Assistenten in die Heime geschickt, ohne dass man daran denkt, auch nur eine zusätzliche Fach-Pflegekraft zu bewilligen. Das ist billig, löst aber null Probleme. Leider ist es so, dass sich der Durchschnittsbürger für die Pflege nicht interessiert. Die Probleme werden erst deutlich, wenn das „Kind im Brunnen liegt“.
Werner Schell, Vorsitzender des Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerkes
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Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:31

Medizinische Dienste sind für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereitet

Berlin (ots) - Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung begrüßen das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat zur Abstimmung steht. "Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. "Die Medizinischen Dienste sind darauf vorbereitet." Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen betont: "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen."

Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress "Gesundheit und Pflege der Zukunft" setzen sich die Medizinischen Dienste mit ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege auseinander. "In Zukunft wird es nicht nur darum gehen, mehr pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Es wird vor allem darum gehen, den Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen in allen relevanten Lebensbereichen zu erfassen und damit eine individuelle Leistungsgestaltung zu ermöglichen. Das bisherige Begutachtungsverfahren wird den Menschen nur unzureichend gerecht", erklärt Dr. Peter Pick. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steht ein Instrument zur Verfügung, anstelle des Minutenzählens die Selbstständigkeit der Menschen festzustellen. Das neue Verfahren erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Es wird den Betroffenen auch einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verschaffen. Mit Blick auf das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat voraussichtlich Zustimmung finden wird, sagt Pick: "Der Medizinische Dienst begrüßt die Verbesserungen, die damit auf den Weg gebracht werden. Positiv ist vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden können. Diese Leistungen erhalten künftig auch Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen. Das trägt auch wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei."

Dr. Ulf Sengebusch macht deutlich, dass sich die Medizinischen Dienste als serviceorientierte Partner der Versicherten verstehen.
"Erste Auswertungen der Versichertenbefragung zeigen: 86 Prozent der Befragten sind mit der Begutachtung und Beratung durch unsere Mitarbeiter zufrieden. Insbesondere die Kompetenz, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der MDK-Gutachter überzeugte." Ein weiteres Arbeitsfeld der Medizinischen Dienste sind die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Jährlich werden über 22.500 Einrichtungen und Dienste geprüft. "Die MDK-Gutachter sehen sich dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu verbessern und zu sichern", erklärt Sengebusch. Der MDK unterstützt die geplante Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation. Durch eine Verschlankung der Pflegedokumentation soll mehr Zeit für Pflege bleiben. Die Qualität der Informationen darf dabei jedoch nicht leiden.

Hintergrund MDK-Kongress:
Der MDK-Kongress findet am 6. November in Berlin statt. Die Medizinischen Dienste setzen sich schwerpunktmäßig mit ihrer Rolle in der Gesundheits- und Pflegepolitik auseinander. Sie diskutieren mit Vertretern aus Politik, Kranken- und Pflegeversicherung, der Gemeinsamen Selbstverwaltung sowie Fachleuten aus Medizin- und Pflegewissenschaft sowie Patienten- und Betroffenenvertretern wichtige Neuerungen wie die Pflegereform, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine praktische Umsetzung im Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Fragen der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität im Krankenhaus diskutiert.

Hintergrund MDK/MDS:
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2014 MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Pressekontakt: MDS e.V., Michaela Gehms, Tel.: 0201 8327-115,
Email: m.gehms@mds-ev.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Re: 1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft tre

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2014, 15:35

Erstes Pflegestärkungsgesetz: Mehr Leistungen, aber weniger Qualität / bpa kritisiert Teile der Pflegereform

Berlin (ots) - Am heutigen Freitag berät der Bundesrat das erste Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro; für den stationären Bereich ist eine Milliarde zusätzlich eingeplant. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), begrüßt die vorgesehenen Leistungssteigerungen: "Das Gesetz hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause besser zu organisieren. Gleichermaßen erhöht sich die Lebensqualität der Bewohner von Pflegeheimen, während die Pflegefachkräfte entlastet werden."

Auf die Pflegedienste sieht Meurer allerdings gravierende Probleme zukommen: Einen schweren Fehler stellt die Neuregelung dar, dass bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungen, die bisher qualitätsgeprüft von Pflegediensten ausgeführt werden, künftig von Einzelpersonen oder von neuen Agenturen übernommen werden können, die keinerlei vergleichbaren Normen - zum Beispiel hinsichtlich der Qualitätsanforderungen, Personalvoraussetzungen, Vergütungs- und weiteren Vereinbarungen - unterliegen. "Dies ist der Einstieg in das Prinzip ,Hauptsache billig'", ist Meurer überzeugt. "Es wird eine mangelnde Wertschätzung gegenüber den Pflegekräften und ambulanten Pflegediensten deutlich, die immer mehr Auflagen erfüllen müssen und nun auch noch zu einem ungleichen Wettbewerb gezwungen werden", so Meurer.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.030-30878860, http://www.bpa.de
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Flyer: Das bringen die Pflegestärkungsgesetze

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2014, 15:38

Flyer: Das bringen die Pflegestärkungsgesetze
Der Flyer zum Gesetz gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte
und die Finanzierung der Pflegeversicherung. Sie können ihn unter Angabe der Bestellnummer BMG-P-11002 per Email an
publikationen@bundesregierung.de bestellen.
Hier steht Ihnen der Flyer auch zum Download zur Verfügung:
http://www.bmg.bund.de/Flyer_PSG/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gebilligt - Pflegereform passiert Bundesrat

Beitrag von Gaby Modig » 07.11.2014, 15:58

Die Ärzte Zeitung online berichtet am 07.11.2014:
Gebilligt - Pflegereform passiert Bundesrat
Ab 2015 erhalten die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen mehr Geld. Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen.
BERLIN. Der Bundesrat hat die Pflegereform der großen Koalition aus Union und SPD am Freitag gebilligt.
Die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen erhalten damit 2015 um vier Prozent höhere Leistungen. Die Betreuung wird der Patienten sowohl im Heim als auch ambulant ausgebaut …. … (weiter lesen unter ) … http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3848

+++

Ich teile die von vielen Seiten geäußerte Auffassung, dass uns das 1. Pflegestärkungsgesetz leider nicht weiter bringt.
Es gibt in diesem Gesetzeswerk nichts was den Pflegenotstand auflösen könnte.
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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