Haushaltshilfe für Alleinerziehende im Krankheitsfall

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Haushaltshilfe für Alleinerziehende im Krankheitsfall

Beitrag von Presse » 13.04.2014, 09:37

WDR-Magazin WESTPOL:
NRW-Gesundheitsministerin Steffens fordert Haushaltshilfe für Alleinerziehende im Krankheitsfall

Düsseldorf (ots) - Alleinerziehende sollen bei einer schweren Erkrankung künftig grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe haben. Das fordert Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens im WDR-Magazin WESTPOL (WDR Fernsehen, heute, 19.30 Uhr). Bislang besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Haushaltshilfe nur während einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Einige Krankenkassen bieten freiwillig großzügigere Unterstützung an.

Steffens fordert vom Bund, eine entsprechende Regelung in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen: "Eigentlich bräuchten wir vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen - vieler alleinstehender Frauen mit Kindern - eine andere und für alle geltende Regelung. Das müsste auf Bundesebene im SGB V geregelt werden", so die NRW-Gesundheitsministerin.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht auf WESTPOL-Anfrage derzeit keinen Handlungsbedarf und verweist auf das freiwillige Zusatzangebot einiger Krankenkassen: "Die Versicherten haben es in der Hand, eine Krankenkasse zu wählen, die ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht. Vor diesem Hintergrund ist keine Änderung der bestehenden Gesetzeslage beabsichtigt."

Mit Quellenangabe "WESTPOL (WDR Fernsehen, Sonntag, 13.04.2014, 19.30 Uhr)" ab sofort frei.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.04.2014 WDR Westdeutscher Rundfunk
Pressekontakt: Westdeutscher Rundfunk
Redaktion Landespolitik FS
Funkhaus Düsseldorf
Tel. 0211/8900-131
westpol@wdr.de

WDR Presse und Information
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Tel. 0221/2207100
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Haushaltshilfe für Alleinerziehende im Krankheitsfall

Beitrag von WernerSchell » 13.04.2014, 10:03

Presse hat geschrieben:WDR-Magazin WESTPOL:
NRW-Gesundheitsministerin Steffens fordert Haushaltshilfe für Alleinerziehende im Krankheitsfall
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nimmt dazu wie folgt Stellung:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Erfordernisse, gute Versorgungsstrukturen nach Krankenhausaufenthalten zu gestalten, aufmerksam und fordert konkrete gesetzliche Ansprüche, v.a. im SGB V. Krankenhäuser sind zwar in der Rechtspflicht, ein Entlassmanagement anzubieten (= Rechtsanspruch für den Patienten; § 39 SGB V), stoßen aber fortwährend an Grenzen, weil es entweder keine Leistungsansprüche der Versicherten gibt oder aber Einrichtungen, die eine Versorgung gewährleisten könnten, keine Aufnahmekapazitäten haben (z.B. im Rahmen einer Kurzzeitpflege).
Dass hier einschlägige Thema „Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt“ wurde u.a. in einer WDR-Sendung, Servicezeit, am 16.05.2013 problematisiert und mittels eines Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, verdeutlicht. Siehe dazu die Beiträge im Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=19007&hilit=Entlassmanagement
Insoweit ist der Bundesgesetzgeber dringend gefordert, im Rahmen von Änderungen im SGB V konkrete Rechtsansprüche der Versicherten vorzusehen. Die Forderung der Gesundheitsministerin von NRW, Frau Barbara Steffens, kann daher nur unterstützt werden. Wenn seitens des BMG darauf verwiesen wird, eine Krankenkasse zu wählen, die bereits heute durch Satzungsleistung entsprechende Leistungen vorsieht, hat das mit den wirklichen Bedürfnissen der Versicherten nichts zu tun. Versicherte wählen doch nicht ernstlich allein eine Krankenkasse, um nach Satzungsrecht in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe bewilligt zu bekommen. Die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse bestimmt sich nach völlig anderen Gesichtspunkten. Und das lässt der Gesetzgeber völlig außer Betracht.


Filmbeitrag (vom 16.05.2013)
mit einem Statement von Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kranke Eltern bekommen Haushaltshilfe

Beitrag von Presse » 25.04.2014, 06:37

Kranke Eltern bekommen Haushaltshilfe

+++ Wer versorgt die Kinder, wenn der Elternteil, der den Haushalt führt, einen Unfall hat oder schwer erkrankt? Oft zahlt die Kasse eine Ersatzkraft. Schwieriger wird es, wenn die Kinder fremde Hilfe ablehnen +++

Marina T. stürzt auf dem Weg zum Einkaufen und bricht sich ein Bein. Die 34-Jährige muss ins Krankenhaus und operiert werden – doch das ist für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ein Problem. Hinzu kommt: Ihre zwölfjährige Tochter Lisa braucht regelmäßig Hilfe bei den Hausaufgaben und der fünfjährige Sohn Paul muss täglich in den Kindergarten gebracht werden.

„In so einem Fall haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe“, sagt Claudia Schlund von der Nürnberger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahre alt ist oder wegen einer Behinderung versorgt werden muss.“ Wenn sonst niemand im Haushalt lebt, der das übernehmen kann, springt die Ersatzkraft ein und erledigt auch anfallende Hausarbeiten.

Gestellt wird die Hilfe meist von der Kasse – außer es gibt einen triftigen Grund, der dagegen spricht. Das kann etwa der Fall sein, wenn zu betreuende Kinder nur vertraute Menschen als Haushaltshilfe akzeptieren. „Dann kann in Absprache mit der Kasse auch jemand die Betreuung übernehmen, den die Kinder kennen“, sagt Schlund.

Für diese selbst organisierte Unterstützung zahlt die Krankenkasse je nach Bedarf bis zu 70 Euro pro Tag oder 8,75 Euro pro Stunde. Zehn Prozent der Kosten, mindestens aber fünf Euro am Tag, muss man selbst tragen. Nahe Verwandte wie Großeltern oder erwachsene Geschwister bekommen keine Vergütung. Die Kasse kann ihnen jedoch nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten für maximal zwei Monate ersetzen.

In jedem Fall muss man die Kostenübernahme vorab bei der Kasse beantragen. „Dazu sollte der Arzt bescheinigen, dass die Hilfe wegen der Behandlung notwendig ist“, so Schlund. Wie viel und wie lange die Kasse dann zahlt, legt sie bei der Bewilligung des Antrags fest. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, kann alternativ beim Jugendamt eine ambulante Familienpflege beantragt werden.

UPD-Tipp: Manche Krankenkassen zahlen eine Haushaltshilfe auch wenn die Kinder über zwölf Jahre alt sind. Hier ist die Altersgrenze meist 14 Jahre. Zudem ist es möglich, dass bei schwerer Krankheit selbst ohne Kinder eine Hilfe finanziert wird. Ein Vergleich solcher und anderer Zusatzleistungen, die die Kassen freiwillig in ihrer Satzung regeln können, kann sich also lohnen.

+++ Kontakt für Rückfragen von Medien +++

Quelle: Mitteilung vom 24.04.2014
Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
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