Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet

Beitrag von Presse » 08.04.2014, 15:41

Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs startet

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Start der Erprobungsphase
https://www.youtube.com/watch?v=XNFVtGAZq2Q
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Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe hat dem GKV-Spitzenverband heute die Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten gegeben. Sie dienen der wissenschaftlichen Erprobung und Überprüfung eines neuen Begutachtungsverfahrens, das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.

Hermann Gröhe: „Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern. Ich habe dem Spitzenverband der Pflegekassen heute „grünes Licht“ für den Start einer Erprobungsphase für die umfassende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegeben. Damit stellen wir sicher, dass die Verbesserungen auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankommen.“

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig.“

Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat am 27. Juni 2013 seinen Bericht vorgelegt. Darin ist vorgesehen das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen.

Das neue Begutachtungsverfahren soll nun in zwei Modellprojekten auf seine Alltagstauglichkeit und Wirkung getestet werden. Dazu werden zunächst Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult. Ab dem Sommer 2014 werden sie in allen Bundesländern insgesamt rund 4000 Begutachtungen durchführen.

Die Modellprojekte im einzelnen:

In der ersten Studie geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens. In allen Bundesländern werden insgesamt rund 2.000 Begutachtungen in Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause vorgenommen. Begutachtet wird nach den alten und neuen Regeln. Ziel ist ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in den neuen Pflegegrade zu erhalten. Die Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes koordiniert und von der Hochschule für Gesundheit in Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Im Rahmen einer zweiten Studie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Begutachtet werden ca. 2.000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in verschiedenen Bundesländern. Dazu wird jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist. Die Studie wird von der Universität Bremen (Prof. Dr. H. Rothgang) durchgeführt.
Der GKV-Spitzenverband wird zu den beiden Vorhaben einen gemeinsamen Projektbeirat bilden, in dem Bund, Länder, Verbände und Wissenschaftler vertreten sind.

Die Ergebnisse der Begutachtungen sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden dann die gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 08.04.2014
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf

+++
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird auch ein Thema beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 sein.
Dann nämlich wird vornehmlich über den Pflegenotstand zu sprechen sein. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der voraussichtlich zu einer größeren Zahl von Leistungsempfängern führen wird, löst den zu beklagenden Pflegenotstand nicht auf, sondern verstärkt ihn eher. Daher wird zu fordern sein, dass Personalbemessungssysteme eingeführt werden müssen, die endlich dazu beitragen helfen, dass für die pflegebedürftigen Menschen Pflegefachkräfte in ausreichender Zahl qualifiziert und eingestellt werden können.
Näheres zum Pflegetreff am 13.05.2014 - immer aktuell - unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=7&t=19125

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Pflegereform: Gröhe stellt erste Schritte vor

Beitrag von Presse » 08.04.2014, 16:20

Pflegereform: Gröhe stellt erste Schritte vor
Hunderttausende Demenzkranke bekommen keine Unterstützung aus der Pflegekasse.
Das soll sich nach jahrelangen Vorbereitungen ändern. Nun will Minister Gröhe zeigen,
wie der lang erwartete Reformschritt vorbereitet werden soll.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=858 ... orm&n=3401

Erprobung des neuen Pflegebedürftig­keitsbegriffs beginnt
Berlin – Heute startet die Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in zwei bundesweiten Modellprojekten.
Darauf verwies Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin. Der Expertenbeirat zur
konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hatte im Sommer vergangenen Jahres
ein neues System zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vorgeschlagen, mit dem die bisher verwendeten
drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden sollten.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... fs-beginnt
Zuletzt geändert von Presse am 08.04.2014, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet

Beitrag von Presse » 08.04.2014, 16:28

0387 / 8. April 2014
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Pflegebegriff endlich umsetzen

„Nachdem die Reform der Pflegeversicherung jahrelang aufgeschoben wurde, ist es jetzt umso wichtiger, dass der neue Pflegebegriff und das darauf basierende neue Begutachtungsverfahren zügig eingeführt werden. Pflegebedürftige und insbesondere an Demenz Erkrankte sowie ihre Angehörigen warten schon viel zu lange auf spürbare Verbesserungen“, so Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den Plänen des Gesundheitsministeriums, das neue Begutachtungsverfahren bis Ende des Jahres zu testen. Zimmermann weiter:

„Ich befürchte, dass mit der Erprobungsphase nur Handlungsbereitschaft vorgetäuscht wird, anstatt endlich konkrete Verbesserungen vorzunehmen. Es gibt zwei ausführliche Gutachten zum neuen Pflegebegriff und zur Ausgestaltung. Danach steht der Umsetzung des neuen Pflegebegriffs und dem neuen Begutachtungsverfahren nichts mehr im Weg. Das schließt ja eine begleitende Evaluation nicht aus, im Gegenteil: Ziel einer grundlegenden Pflegereform muss sein, dass viele besser, aber niemand schlechter gestellt wird. Insbesondere demenziell Erkrankte sind seit Jahren schlechter gestellt, die Zeit des Testens ist vorbei und konkretes Handeln ist angesagt.

Davon abgesehen ist die Informationspolitik des Gesundheitsministeriums an sich skandalös. Der Gesundheitsausschuss wurde zu keinem Zeitpunkt über die Ausgestaltung der Erprobungsphase informiert. Es kann doch nicht sein, dass die Abgeordneten des Bundestages sich erst auf Basis von Presseinformationen eine Meinung zu den geplanten Schritten von Minister Gröhe bilden können.“

F.d.R. Beate Figgener
----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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Pflegebedürftigkeitsbegriff - Pflegenotstand

Beitrag von Bajuware » 08.04.2014, 17:01

In der Vergangenheit hat es vielfältige Bemühungen gegeben, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff durchzusetzen.
Siehe z.B.:
Das Pflegesystem bedarf einer grundlegenden Reform
viewtopic.php?f=4&t=20041
Es hat letztendlich nie zu einer neuen Regelungen geführt. Hoffen wir jetzt auf den großen Wurf.
Allerdings ist auch richtig, dass wir erheblich mehr Pflegekräfte brauchen, nicht etwa niedrigschwellig
qualifiziertes Personal. Demenz geht oft mit anderen schweren Krankheiten einher und erfordert
bei Pflege und Betreuung großen Sachverstand.
Daher bin ich gespannt, wie sich genau dieses Problemthema weiter entwickelt. Der Pflegetreff am
13.05.2014 will ja diesen Punkt ansprechen. Mal sehen, vielleicht schaffe ich den Weg nach Neuss.

Bajuware
Die Rahmenbedingungen des Pflegesystems stimmen nicht (mehr)! Dies gilt es zu beklagen. Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden unter dem System. - Verantwortungsträger sind gefordert!

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Mehr Geld für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Beitrag von Presse » 09.04.2014, 06:09

Mehr Geld für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Vier Prozent höhere Pflegesätze

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gab den Startschuss für die Erprobung der Pflegereform.
Die Pflege soll zielgenauer werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen mehr Geld erhalten.
Von Eva Quadbeck
... (mehr) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4163802

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet

Beitrag von Presse » 09.04.2014, 06:10

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Gröhes vier Schritte zum Ziel
Gesundheitsminister Gröhe bringt Bewegung in die Pflegereform:
In vier Schritten will er den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit einführen.
Die erste Stufe startet im Sommer mit 2000 Menschen. Opposition und Verbänden geht das zu langsam.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=858 ... orm&n=3402

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Erprobungsphase zur Reform der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 09.04.2014, 09:07

Erprobungsphase zur Reform der Pflegeversicherung

Zur geplanten Umstellung der Pflegeversicherung durch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt der CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber:

Die CDU will die Pflegeversicherung grundsätzlich reformieren. Deshalb ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe heute dieses Thema in Angriff genommen hat. Wir als CDU wollen, dass die Leistungen der Pflege auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Gerade Erkrankungen wie Demenz sollen besser berücksichtigt werden. Deshalb sollen die Pflegestufen neu definiert werden. Statt dreier Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben. Das genau wird nun erprobt.

Das Thema Pflege treibt viele Menschen um und macht ihnen Sorgen. Das haben wir auch an dem großen Interesse an unserer Digitalen Fachkommission dazu gespürt, bei der viele CDU-Mitglieder mitdiskutiert haben. ( http://www.cdu.de/artikel/digitale-fach ... er-erfolg/ ) .

Die CDU will, dass alle, die Pflege brauchen, diese bekommen. Alle pflegenden Angehörigen sollen mit den nötigen Mitteln und Regelungen wie etwa der Familienpflegezeit unterstützt werden. Und für alle, die in der Pflege arbeiten, sollen sich die Bedingungen verbessern. Die Reformpläne der CDU für die Pflegeversicherung zeigen auch: Wir als CDU stellen uns den Herausforderungen des Demografiewandels.

Quelle: Mitteilung vom 08.04.2014
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030-22070-0
Telefax: 030-22070-111
E-Mail: pressemitteilung@cdu.de

Die Pressemitteilung finden Sie online unter http://www.cdu.de/artikel/pm-erprobungs ... rsicherung.

Gaby Modig
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Mehr Geld für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Beitrag von Gaby Modig » 09.04.2014, 15:51

Presse hat geschrieben:Mehr Geld für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
... Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gab den Startschuss für die Erprobung der Pflegereform.
Die Pflege soll zielgenauer werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen mehr Geld erhalten.
Von Eva Quadbeck
... (mehr) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4163802
Zu dem o.a. Bericht hat Eva Quadbeck einen kleinen Kommentar abgegeben und ausgeführt:
"Bei der Pflege sagt die Politik nicht Wahrheit... Politik und Gesellschaft insgesamt müssen sich dieser
gewaltigen Veränderung bewusster stellen."
Ja, es muss erheblich mehr passieren. Neben der Pflegeversicherung müssen, wie hier seit geraumer
Zeit von Pro Pflege ... angemahnt wird, in den Städten und Gemeinden Quartierskonzepte entwickelt
werden. Nicht diskutieren, sondern handeln.

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Sabrina Merck
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Pflegebedürftigkeitsbegriff soll reformiert werden!

Beitrag von Sabrina Merck » 28.04.2014, 13:15

Pflegebedürftigkeitsbegriff soll reformiert werden!

Die demenzkranken Menschen sind bereits durch eine Reihe von Regelungen in das Leistungsnetz
der Pflegeversicherung einbezogen worden, zwar mit geringen Leistungen - aber immerhin (vgl.
z.B. § 123 SGB XI). M.E. wäre es ein Leichtes, die bereits bestehenden Pflegestufenvorschriften
durch ergänzende Festlegungen zu ergänzen, so dass die dementiell erkrankten Menschen einbezogen
wären. Ein komplett neuer Begriff wäre dann entbehrlich und es könnte mit ergänzenden Regelungen
- und ohne Erprobungsphase - weiter gemacht werden. Ich sehe in einem neuen Begriff nicht die große
Lösung. Wir lügen uns nämlich im Zweifel alle in die Tasche. Die Pflegeversicherung ist eine Teil-
Kaskoversicherung - und sie wird dies auch bleiben (müssen).

Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

WernerSchell
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Personalschlüssel in der Altenpflege deutlich verbessern ...

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2014, 07:57

Aus Forum: "Personalschlüssel in der Altenpflege deutlich verbessern ..."
viewtopic.php?f=3&t=20410&p=80036#p80036

Deutlich angehobene Personalschlüssel in der Altenpflege
sind zwingende Voraussetzung für Verbesserungen der
Versorgungssituation


Bild

Die Zeitschrift "Heilberufe" berichtet in ihrer Ausgabe von Mai 2014 (Seiten 8-9) u.a. über folgendes Thema:
"Das meinen die Experten: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff -
ist er wirklich relevant für die Praxis?"


Dort wird u.a. ausgeführt:
"Wer es mit dem neuen Pflegegriff erst meint, dem ist klar, dass wir über eine
deutliche Kostenerhöhung und eine Verbesserung der Personalschlüssel reden."


Thorsten Meier, seit 25 Jahren in der Altenpflege, bringt es wie folgt auf den Punkt:
"Ohne deutlich verbesserte Personalschlüssel und damit erhebliche Mehrkosten
wird sich an der Versorgungssituation (auch für Demenzkranke) in den Heimen
nichts ändern. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist dabei überflüssig, wenn
nicht sogar schädlich."

Thorsten Meier hat sich bereits seit Jahren in ähnlicher Weise geäußert und die Personalnot deutlich gemacht!
Daher wird auf die Ausführungen von Thorsten Meier auch in dem beim Pflegetreff am 13.05.2014 vorzulegenden Papier mit den
Anforderungen an die Pflegereform aufmerksam gemacht bzw. Bezug genommen.

Bild
Näheres unter -> viewtopic.php?t=19125

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozial-Holding in Möchengladbach, ergänzt u.a. wie folgt:
"Wir brauchen nur dann einen neuen Pflebebedürftigkeitsbegriff, wenn er den Pflege-
kräften mehr ermöglicht, als Pflege nach Minutentakt. Wer die derzeitige Dikussion
ernst meint und wirklich eine Veränderung will, dem ist klar, … dass wir über eine deutliche
Kostenerhöhung … und eine Verbesserung der Personalschlüssel reden. Nur dann will ich
eine Umsetzung. Geschrieben und gesagt wurde schon genug!"
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Herbert Kunst
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Pflegenotstand auflösen!

Beitrag von Herbert Kunst » 04.06.2014, 06:59

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - viele Ankündigungen - große Erwartungen!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es eindrucksvoll verdeutlicht:
Ohne mehr Pflegepersonal wird es keine bessere Pflege geben.

H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von Presse » 27.06.2014, 07:21

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat ein Positionspapier mit 10 guten Gründen
für die Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erstellt.
Unten angefügt die Kurzfassung.
Quelle: Mitteilung vom 25.06.2014
Claus Bölicke
Referent für Altenhilfe
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Telefon: +49 30 26 309 -161
Mobil: +49 172 561 59 53
Fax: +49 30 26 309 32-161
claus.boelicke@awo.org
http://www.awo.org


10 gute Gründe für die Notwendigkeit
eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs


1. Paradigmenwechsel erforderlich
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA ermöglicht
im Gegensatz zum heutigen Verfahren, erstmalig den systematischen
Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen pflegebedürftiger Menschen bis zu
deren Lebensende.
2. Neues Begutachtungsassessment (NBA) einführen
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) ist die logische Ableitung aus einem
neuen, ressourcenorientierten Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Mit
seinen Modulen und Unterkategorien können erstmals Aussagen zum Grad
der Selbstständigkeit bei Aktivitäten und in Bezug auf Fähigkeiten getroffen
werden.
3. Verbesserung bei der Kinderbegutachtung
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA schützt
Kinder und Familien vor belastender Bürokratie durch Vereinfachung des
Begutachtungsverfahrens und schafft durch höhere Genauigkeit bei der Begutachtung
mehr Transparenz und Verlässlichkeit.
4. Prävention und Rehabilitation durch Ressourcenansatz fördern
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriffs und das NBA lenken den Blick darauf,
was ein pflegebedürftiger Mensch (noch) kann, wo seine Fähigkeiten und
Ressourcen liegen, wie seine Selbstständigkeit erhalten oder wieder hergestellt
werden kann und damit auf das bisher in der Pflege weitestgehend
brach liegende Präventions- und Rehabilitationspotenzial.
5. Ein positives Altersbild fördern
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA implizieren ein positives
Menschenbild, indem sie den Blick auf die Potenziale alter Menschen lenken
trotz und gerade bei Pflegebedürftigkeit und damit von der lebenslangen
Entwicklungsmöglichkeit des Menschen ausgehen.
6. Systematische Ungerechtigkeiten beseitigen
Die Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens und Pflegebedürftigkeitsbegriffs
beseitigen die bestehenden Ungleichbehandlungen von somatisch
und kognitiv beeinträchtigten Personen grundsätzlich und nachhaltig.
7. Bürokratie abbauen, Kosten stabilisieren
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs führt mittelfristig zu
einer nachhaltigen Verringerung des Bürokratieaufwands und damit zur Erreichung
einer höheren Kosteneffizienz und Nutzerorientierung.
8. Wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
und neue Fachlichkeit
Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bildet eine wesentliche
Grundlage für eine pflegewissenschaftliche Weiterentwicklung der gesetzlichen
Pflegeversicherung hin zu einem teilhabe-, präventions- und nutzerorientierten
Leistungssystem. Dies wird eine neue Fachlichkeit in der Pflege
befördern.
9. Ressourcenorientierung dient der Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist potenzial- und nicht mehr defizitorientiert.
Hierdurch wird die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert und
die Zufriedenheit der Berufsangehörigen und der pflegebedürftigen Menschen
gefördert.
10. Neue Ausrichtung der Angebotsstruktur
Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schafft die Grundlagen
für individuellere Leistungsangebote für pflegebedürftige Menschen
und/ oder ihre Angehörigen und damit für eine freiere Ausgestaltung der
Pflegesituation. Damit fördert er die Anreize für Akteure, neue Angebote zu
entwickeln und vorzuhalten.
Fazit:
Die hier aufgeführten Begründungen machen deutlich: Wer einen Paradigmenwechsel
in der Pflege will und damit eine menschenwürdigere, individuell passendere
und effizientere Ausgestaltung von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen
für pflegebedürftige Menschen und ihrer Angehörigen, wird die Notwendigkeit
der Einführung eines neuen und zeitgemäßen Begutachtungsinstruments anerkennen
müssen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist es
Zeit ihre impliziten Fehlsteuerungen zu beseitigen und ihre Inhalte an die Anforderungen
der Zukunft anzupassen.

WernerSchell
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Alzheimer: Nagelprobe für die Gesellschaft

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2014, 07:57

Ärzte Zeitung vom 19.09.2014

Alzheimer: Nagelprobe für die Gesellschaft
Wieviel Verbundenheit und Fürsorge ist eine Familie, eine Nachbarschaft oder eine Kommune bereit aufzubringen,
um mit Menschen zu leben, für die es keine Heilung gibt? Diese Frage wird mit der steigenden Zahl der Alzheimer-Patienten
immer drängender. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=869 ... ege&n=3743
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:30

Medizinische Dienste sind für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereitet

Berlin (ots) - Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung begrüßen das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat zur Abstimmung steht. "Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. "Die Medizinischen Dienste sind darauf vorbereitet." Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen betont: "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen."

Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress "Gesundheit und Pflege der Zukunft" setzen sich die Medizinischen Dienste mit ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege auseinander. "In Zukunft wird es nicht nur darum gehen, mehr pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Es wird vor allem darum gehen, den Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen in allen relevanten Lebensbereichen zu erfassen und damit eine individuelle Leistungsgestaltung zu ermöglichen. Das bisherige Begutachtungsverfahren wird den Menschen nur unzureichend gerecht", erklärt Dr. Peter Pick. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steht ein Instrument zur Verfügung, anstelle des Minutenzählens die Selbstständigkeit der Menschen festzustellen. Das neue Verfahren erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Es wird den Betroffenen auch einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verschaffen. Mit Blick auf das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat voraussichtlich Zustimmung finden wird, sagt Pick: "Der Medizinische Dienst begrüßt die Verbesserungen, die damit auf den Weg gebracht werden. Positiv ist vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden können. Diese Leistungen erhalten künftig auch Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen. Das trägt auch wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei."

Dr. Ulf Sengebusch macht deutlich, dass sich die Medizinischen Dienste als serviceorientierte Partner der Versicherten verstehen.
"Erste Auswertungen der Versichertenbefragung zeigen: 86 Prozent der Befragten sind mit der Begutachtung und Beratung durch unsere Mitarbeiter zufrieden. Insbesondere die Kompetenz, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der MDK-Gutachter überzeugte." Ein weiteres Arbeitsfeld der Medizinischen Dienste sind die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Jährlich werden über 22.500 Einrichtungen und Dienste geprüft. "Die MDK-Gutachter sehen sich dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu verbessern und zu sichern", erklärt Sengebusch. Der MDK unterstützt die geplante Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation. Durch eine Verschlankung der Pflegedokumentation soll mehr Zeit für Pflege bleiben. Die Qualität der Informationen darf dabei jedoch nicht leiden.

Hintergrund MDK-Kongress:
Der MDK-Kongress findet am 6. November in Berlin statt. Die Medizinischen Dienste setzen sich schwerpunktmäßig mit ihrer Rolle in der Gesundheits- und Pflegepolitik auseinander. Sie diskutieren mit Vertretern aus Politik, Kranken- und Pflegeversicherung, der Gemeinsamen Selbstverwaltung sowie Fachleuten aus Medizin- und Pflegewissenschaft sowie Patienten- und Betroffenenvertretern wichtige Neuerungen wie die Pflegereform, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine praktische Umsetzung im Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Fragen der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität im Krankenhaus diskutiert.

Hintergrund MDK/MDS:
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2014 MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Pressekontakt: MDS e.V., Michaela Gehms, Tel.: 0201 8327-115,
Email: m.gehms@mds-ev.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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2017 soll neuer Pflegebegriff kommen

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2014, 16:57

2017 soll neuer Pflegebegriff kommen
Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Ab 1. Januar 2017 soll es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben. Das machte Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Mit Beginn des Jahres 2015 würden die parlamentarischen Vorbereitungen für den zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes beginnen, sagte die Staatssekretärin während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses, bei der eine Petition mit der Forderung nach einer Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, „der den Hilfebedarf eines Menschen ganzheitlich, also unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen, beurteilt“, beraten wurde.
Der Petent Jens Kaffenberger, Bundesgeschäftsführer beim Sozialverband VdK Deutschland, begründete sein Anliegen damit, dass derzeit Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung benachteiligt würden. „Noch immer werden geistige und psychische Beeinträchtigungen weniger berücksichtigt als körperliche Ursachen von Pflegebedürftigkeit“, sagte er. In der vergangenen Legislaturperiode seien „als Übergangsregelung“ die Leistungen für Demenzkranke zwar etwas verbessert worden. „Eine echte Gleichstellung von Menschen mit Demenz steht aber noch aus“, urteilte Kaffenberger während der Sitzung.
Aus Sicht des Petenten ist es auch nicht nachvollziehbar, warum dies erst ab 2017 passieren soll. „Seit 2008 liegen einführungsreife Vorschläge auf dem Tisch“, sagte Kaffenberger, selbst in der Zeit von 2006 bis 2009 Mitglied des Expertenbeirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Diese Vorschläge hätten von der aktuellen Bundesregierung „sofort nach Regierungsbildung“ umgesetzt werden können, urteilte er.
Dass dies nicht geschehen sei, begründete Gesundheits-Staatssekretärin Fischbach mit dem Bedarf nach weiteren Gutachten. „Die Daten von 2008 sind ja nun nicht gerade aktuell“, sagte sie. Die Bundesregierung habe bei den Gutachten Druck gemacht, so dass diese Anfang 2015 vorliegen würden. „Der 1. Januar 2017 ist der Beginn des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes“, stellte sie nochmals klar. Das habe im Übrigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schon mehrfach öffentlich gesagt.
Fischbach machte zudem deutlich, dass es durch die Besserstellung von dementen und kognitiv eingeschränkten Patienten „keine Einsparungen von Leistungen“ auf anderen Ebenen geben werde. Bei den Kosten gehe die Bundesregierung von einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte aus.

Quelle: Mitteilung vom 01.12.2014
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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