Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von WernerSchell » 28.12.2013, 08:01

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz:
Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, die Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen, z.B. über Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken, zu informieren. Dies sieht eine Regelung des 2012 verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vor, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die Informationen sollen von den Pflegekassen verständlich, übersichtlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Einrichtung erleichtern.
Weitere Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie hier:
http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pfleg ... esetz.html

Quelle: Quelle: Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 24/13 vom 20.12.2013
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WernerSchell
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Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2014, 15:41

Pro Pflege .... informiert:

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Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 06.01.2014

Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Pflege-Neuausrichtungs¬gesetz (PNG) ab 01.01.2014 verpflichtet, die Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen, z.B. über Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken, zu informieren.

Diese Informationen sollen von den Pflegekassen verständlich, übersichtlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Einrichtung erleichtern.

Damit hat der Gesetzgeber einer Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen. Mit Rücksicht auf die vielfältigen Mängel in der medizinischen Versorgung der BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen war eine solche Verpflichtung zwingend geboten.

Es wird nun darum gehen müssen, mittels entsprechender Kooperationsvereinbarungen in den Einrichtungen gute und patientenfreundliche ärztliche und pharmakologische Dienstleistungen zu gestalten.

Dabei sollte auch in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass vorsorgliche Verfügungen der BewohnerInnen - ggf. in Verbindung mit ergänzenden „Hausärztlichen Anordnungen für den Notfall“ (Projekt „beizeiten begleiten“®) - Beachtung finden und willentlich ausgeschlossene Krankenhauseinweisungen unterbleiben.

Im Übrigen sollte eine gute palliative Versorgung und Begleitung der BewohnerInnen sichergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, sollten die Pflegeeinrichtungen pro zehn BewohnerInnen über mindestens eine spezielle Palliativ-Fachkraft verfügen.

Auf die am 01.01.2014 in Kraft getretene „Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen“ (Anlage 27 BMV-Ä) wird Bezug genommen. Gegenstand dieser Vereinbarung, die (im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene ) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV ‐ Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) abgeschlossen worden ist, sind gemäß § 119b Abs. 2 SGB V die Anforderungen an eine kooperative und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. In der Vereinbarung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in den stationären Pflegeeinrichtungen unberührt bleibt.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

+++ Die Medien berichten u.a. wie folgt: +++

http://www.openbroadcast.de/article/323 ... legen.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Pflegeh ... gen-711975
http://www.openpr.de/news/769298.html
http://www.mg-heute.de/pflegeheime-mues ... ffenlegen/
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Herbert Kunst
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Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von Herbert Kunst » 07.01.2014, 10:08

WernerSchell hat geschrieben: Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen
Hallo Herr Schell,
es freut mich sehr, dass Sie mit Ihrer seit vielen Jahren erhobenen Forderung, Kooperationsvereinbarungen zwischen Heimen und Ärzteschaft abzuschließen, voran gekommen sind. Wir haben ja auch vor einiger Zeit darüber diskutiert und die mangelnde Bereitschaft der Ärzteschaft, sich für verbesserte Versorgungsstrukturen einzuschätzen, beklagt. Auch der Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss, der bereits 2005/2006 auf Ihre Initiative hin aktiv wurde, hat die Koop-Vereinbarungen nicht umsetzen können. Dennoch sind Sie hartnäckig geblieben und haben in zahlreichen Briefen an das BMG, den Bundestag und die Abgeordneten immer wieder auf die Thematik aufmerksam gemacht und gesetzliche Konsequenzen gefordert. Ich habe Ihre diesbezüglichen Informationen immer mit großem Interesse gelesen. Gut, dass es mit dem PNG geklappt hat. Man darf jetzt gespannt sein, wie die Ärzteschaft vor Ort mit dem Thema umgeht. Aber, die Heime müssen jetzt vorrangig aktiv werden.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Re: Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von Care Manager » 07.01.2014, 19:45

...und wenn die Ärzte kein Bedarf haben, sehen die Heime in die Röhre ... irgendwie immer die gleiche Geschichte ... tolle Neuigkeit
Eine Theorie ist eine Vermutung mit Hochschulbildung
Jimmy Carter

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Medikationsmanagement im Heim

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2014, 08:34

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=19593

Medikationsmanagement im Heim

Die Zeitschrift CAREkonkret, berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.01.2014 über das Symposium der Fachhochschule Frankfurt am 26.09.2013
und titelte: "Medikationsmangement im Heim".
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, war zu der Veranstaltung eingeladen und durfte mit einem kurzen Eingangsstatement zu den
TeilnehmerInnen sprechen. Er war dann auch an den weiteren Diskussionen beteiligt.
Siehe dazu unter -> viewtopic.php?f=7&t=19593 (mit Foto).
Mit Rücksicht darauf, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk als Initiator eines Arbeitskreises der Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss bereits mit dem
Thema "Arzneimittelversorgung der älteren Menschen" (v.a. in den Heimen) befasst ist, wurde eine Kooperation zwischen der Fachhochschule Frankfurt
und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vereinbart.
Die Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss wird übrigens in ihrer nächsten Sitzung am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen zur Medikationsthematik vorstellen.
Siehe u.a. unter -> viewtopic.php?f=4&t=16457
Inzwischen hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in einer Pressemitteilung vom 06.01.2014 über neue Regelungen im PNG informiert:
Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen
Siehe dazu unter -> viewtopic.php?f=4&t=20035
Werner Schell
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Kooperation: Mehr Geld für Arztbesuche im Heim

Beitrag von Presse » 10.03.2014, 08:47

Dtsch Arztebl 2014; 111(10)

Hibbeler, Birgit
Vereinbarung zu Kooperationsverträgen: Mehr Geld für Arztbesuche im Heim
http://www.aerzteblatt.de/archiv/156222 ... he-im-Heim

• Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen
> http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=12377
• das Modell „Besuchsarzt“ in Lingen > http://www.aerzteblatt.de/archiv/125744 ... src=search
• das Projekt „Pflege mit dem Plus“ in Berlin > http://www.aerzteblatt.de/archiv/57760/ ... erlin+Heim

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Re: Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von Presse » 14.03.2014, 07:58

Verbesserte Lebensqualität für pflegebedürftige Zahnpatienten / Zahnärzte und Pflegeheime kooperieren

Berlin (ots) - Die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen wird ab dem 1. April 2014 deutlich verbessert. Dazu haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Dadurch werden pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch betreut werden können.

"Patienten in stationären Einrichtungen können häufig nicht mehr in die Praxis kommen und haben besondere Bedürfnisse in der zahnmedizinischen Behandlung. Diese werden mit der Rahmenvereinbarung nun erstmals berücksichtigt. Unser Ziel ist es, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht. Denn gerade für Pflegebedürftige verbessert eine gute Zahn- und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualität und trägt dazu bei, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern. Sie erleichtert das Essen und Sprechen und fördert somit auch die soziale Teilhabe", erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, die bessere zahnmedizinische Versorgung.

"Mit der Vereinbarung und den neuen Leistungen im Bewertungsmaßstab haben Krankenkassen und Zahnärzte nun den Weg geebnet, um den Gesetzesauftrag aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz umzusetzen. Wichtig war uns, Qualitäts- und Versorgungsziele in die Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einer soliden Basis steht. Um die pflegerische und zahnärztliche Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu können, brauchen wir Informationen. Ein wichtiger Baustein wird daher die mit der KZBV vereinbarte Berichterstattung zu den Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung sein", so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.

Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG).
Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Regelungen in § 119b SGB V neu gefasst, um angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) werden daher entsprechende Gebührennummern neu aufgenommen bzw. geändert.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.03.2014
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Pressekontakt: Ann Marini (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 206288-4201 Dr. Reiner Kern (KZBV), Tel.: 030 280179-27

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Ärztliche und zahnärztliche Versorgung in den Heimen

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2014, 06:37

Möglichkeiten der Neuausrichtung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen - Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auf der Grundlage des § 119 b SGB V Eine Stellungnahme der Kasseler Initiative zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen in der Region Kassel - Peter Ludwig Eisenberg - Diplom-Sozialgerontologe - von April 2014 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iative.pdf
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Bessere ärztliche Versorgung in Pflegeheimen in W.-Lippe

Beitrag von WernerSchell » 21.06.2014, 16:56

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20474

Ministerin Steffens:
Bessere ärztliche Versorgung in Pflegeheimen in Westfalen-Lippe – Modellprojekt Erfolg des gemeinsamen Landesgremiums

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die gesetzlichen Krankenkassen teilen mit:

Die ärztliche Versorgung tausender Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Westfalen-Lippe soll sich ab dem 1. Juli 2014 verbessern. Das sieht ein neues Modellprojekt der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vor. Das Projekt wurde in dem von Gesundheitsministerin Barbara Steffens eingesetzten Gemeinsamen Landesgremium für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitssystem initiiert. In den zunächst fünf Regionen Bünde, Lippe, Marl, Münster und Unna werden niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte Heimbewohnerinnen und -bewohner regelmäßig untersuchen, feste Sprechstunden in den Heimen anbieten und jeweils vor den Wochenenden den Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam mit dem Pflegepersonal erörtern. Dadurch sollen Notfallsituationen insbesondere an Wochenenden und Feiertagen möglichst verhindert und für die Bewohnerinnen und Bewohnern belastende - häufig unnötige - Krankenhauseinweisungen künftig vermieden werden.

„Ein wegweisender Schritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen “, erklärte Ministerin Barbara Steffens. „Das Projekt ist ein positives Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitssystems in unserem gemeinsamen Landesgremium“, so Steffens weiter.

„Ich freue mich, dass wir die ärztliche Heimversorgung auf eine einheitlich hochwertige Basis stellen können. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner werden von der engmaschigen ärztlichen Betreuung erheblich profitieren“, betonte Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL. Auch die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten den Start des Modellprojektes: „Durch die vernetzte Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegepersonal werden wir die medizinische Versorgung und damit auch die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen deutlich verbessern. Das gibt den betroffenen Heimbewohnerinnen und -bewohnern, aber auch deren Angehörigen mehr Sicherheit im Umgang mit der Erkrankung“, unterstrich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST.

Die beteiligten Haus- und Fachärzte aus den Modellregionen werden die Inhalte des neuen Versorgungsvertrages in den kommenden zwei Jahren zunächst probeweise umsetzen. Dabei verpflichten sie sich beispielsweise zu regelmäßigen Besuchen ihrer im Alten- oder Pflegeheim lebenden Patientinnen und Patienten und zur Durchführung spezieller Heimsprechstunden, zum Beispiel an Freitagnachmittagen. Kurz vor Beginn des Wochenendes soll hierbei der Gesundheitszustand der Heimbewohnerinnen und -bewohner gemeinsam mit dem Pflegepersonal erörtert werden. Zu den weiteren Vorteilen für die Pflegeheimbewohner zählt eine optimierte Kontrolle ihrer Arzneimitteltherapien. Außerdem werden sich die Ärztinnen und Ärzte mehr als bisher in den Bereichen der Geriatrie, Demenz und Schmerztherapie fortbilden und neue Erkenntnisse in die Praxis umsetzen.

Als Meilenstein bewerten die Modellpartner den geplanten Einsatz der „Entlastenden Versorgungsassistentin“ (EVA), die als „verlängerter Arm“ von Ärztinnen und Ärzten arbeitet. „Die EVAs können beispielsweise Behandlungstermine koordinieren. Dadurch werden die Ärztinnen und Ärzte spürbar entlastet und haben mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten“, betonte Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Start des Modellprojektes und der vorangegangenen Einigung über den hierfür grundlegenden Versorgungsvertrag setzen Ärzteschaft und Krankenkassen in Westfalen-Lippe die Empfehlungen des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Sozialgesetzbuches V nun erstmals in konkreter Vertragsform um. Dieses offizielle Gremium des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem gesundheitspolitische Linien festgelegt werden, besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen sowie der Landeskrankenhausgesellschaft und der Patientenschaft. Zu den grundlegenden Zielen dieses Gremiums zählt, die medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu verbessern und das Thema Pflege verstärkt in den Fokus zu rücken.

Während der vereinbarten Laufzeit des Modellprojektes von zwei Jahren werden die beteiligten Ärztinnen und Ärzte in den Regionen kontinuierlich von der KVWL und den Krankenkassen unterstützt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden anschließend in den Auf- und Ausbau landesweiter Strukturen der Heimversorgung einfließen.

Quelle: Presseinformation – 450/6/2014 - vom 20. Juni 2014
Ansprechpartner für die Presse:
Christoph Meinerz, MGEPA, Tel.: 0211 – 86 18 42 46
Jens Kuschel, AOK NORDWEST, Tel.: 0231 – 41 93 10 145
Christopher Schneider, KV Westfalen-Lippe, Tel.: 0231 – 94 32 32 66

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
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Medizinische Behandlungspflege: Heimbewohner finanziell entl

Beitrag von Presse » 08.07.2014, 15:43

Medizinische Behandlungspflege: Heimbewohner finanziell entlasten! / bpa fordert Gleichbehandlung bei der Übernahme der Kosten

Berlin (ots) - Versicherte zahlen regelmäßig ihre Krankenkassenbeiträge und erhalten damit die Sicherheit, im Krankheitsfall auf eine gute Versorgung vertrauen zu dürfen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Wenn es um die Pflicht zur Zahlung des Beitrags geht, gilt das auch für Heimbewohner. Allerdings gibt es einen wichtigen und für die betroffenen Versicherten teuren Unterschied bei der Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege - hierzu gehören unter anderem Verbandswechsel, Blutdruckmessen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Hier zahlt die Krankenversicherung für ihre Mitglieder, aber bisher nicht für die Heimbewohner.

"Die Heimbewohner werden systematisch benachteiligt. Sie entrichten die Beiträge zur Krankenversicherung, müssen aber die Kosten der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich aus der eigenen Tasche zahlen. Für Heimbewohner ist das eine teure Ungleichbehandlung, für die sie Monat für Monat im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedern der Krankenversicherung mit ihrem eigenem Geld einstehen müssen. Die Heimkosten werden zum Nachteil der Bewohner, der Angehörigen und der Sozialhilfe unnötig belastet. Die Krankenkassen dürfen nicht länger die Profiteure dieser überholten Regelung bleiben", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Der bpa hat mehrfach in Stellungnahmen und bei Anhörungen auf die Auswirkungen der Ungleichbehandlung hingewiesen. Die Bewohner der Pflegeheime werden finanziell belastet, während die Krankenkasse in der häuslichen Versorgung die Kosten selbstverständlich komplett übernimmt. Bereits heute ist jeder dritte Heimbewohner auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Der bpa fordert eine rasche Entlastung durch die Gleichbehandlung aller Versicherten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.07.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, http://www.bpa.de

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Bessere Versorgung von Patienten in Pflegeeinrichtungen

Beitrag von Presse » 10.07.2014, 07:16

KBV entwickelt Konzept zur besseren Versorgung von Patienten in Pflegeeinrichtungen

30.06.2014 - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) zum 1. Januar eine Vereinbarung für pflegebedürftige Patienten abgeschlossen.

Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den besten der Welt und erbringt auf hohem Niveau flächendeckend gute Leistungen. Um dieses Niveau zu halten und zu verbessern, gibt es angesichts der demografischen Entwicklung, der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ballungsräumen und ländlichen Regionen neue Herausforderungen für die zukünftige Patientenversorgung.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der KBV. Für die Ausgestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sind die Zunahme von schwerwiegenden chronischen Erkrankungen und Multimorbidität sowie ein steigender Bedarf an medizinischen Leistungen zu erwarten. Gleichzeitig werden aufgrund der demografischen Entwicklung weniger junge Menschen medizinische und pflegerische Berufe ergreifen. Ein weiteres wichtiges Thema wird die Betreuung von pflegebedürftigen Patienten sein.

Die KBV stellt sich den zukünftigen Herausforderungen und hat mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung für pflegebedürftige Patienten abgeschlossen. Am 1. Januar 2014 ist die Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen in Kraft getreten. In dieser sind grundlegende Anforderungen an eine kooperative und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen festgelegt. Die Vereinbarung bildet die Voraussetzung für die Landesebene, die ärztlichen Leistungen für Patienten in Pflegeeinrichtungen durch finanzielle, regionale Zuschläge zu unterstützen.

Ziel dieser Vereinbarung ist es, einen Rahmen für die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Pflegeeinrichtungen zu schaffen, der dann von Vertragsärzten und Pflegeeinrichtungen in Form von Kooperationsverträgen ausgestaltet wird. Dadurch sollen praxisnahe Regelungen zwischen Vertragsärzten und Pflegeeinrichtungen vor Ort ermöglicht werden, um die Versorgung von Patienten in Pflegeeinrichtungen zu optimieren. Abhängig von der Bereitschaft der Krankenkassen, in die Versorgung von alten und kranken Patienten in Pflegeheimen zu investierten, wird sich zeigen, inwieweit diese Vereinbarung mit Leben gefüllt werden kann. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden ihre Vermittlungsfunktion zwischen Vertragsarzt und Pflegeeinrichtung ausbauen und sich weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Patienten in Pflegeeinrichtungen einsetzen.

Die Vereinbarung ist auf der Website der KBV abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2014
Christian Oberthür
Kassenärztliche Bundesvereinigung

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Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2014, 07:31

Ärzte Zeitung vom 31.10.2014:
Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime
Pflegeheime müssen sich darauf einrichten, dass zu ihnen immer mehr Menschen kommen, die kurz vor dem Tod stehen.
Das heißt auch: Pflegestandards müssen modifiziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831

Kommentar zur Palliativversorgung: Guter Wille reicht nicht
Bei der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan.
Den Patienten stehen immer mehr ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung, die auf die spezifischen Bedürfnisse
am Lebensende ausgerichtet sind.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831
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Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt

Beitrag von WernerSchell » 26.12.2014, 09:31

Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt geboten!


"Das wichtigste Medikament in der Gerontopsychiatrie ist Wasser.
Ein wesentlicher Anteil der unklaren Verwirrtheitszustände im Alter
ist auf einen Flüssigkeitsmangel zurückzuführen."

Ältere Menschen sind nicht einfach nur alte Erwachsene. Sie haben andere Erkrankungen, andere Stoffwechselgeschwindigkeiten
und andere Bedürfnisse.
Quelle: Dr. med. Jan Dreher in "Psychopharmakotherapie griffbereit", Schattauer Verlag, 2015
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20833

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Gute Informationen bzw. Handlungsempfehlungen sind im übrigen zu entnehmen:

Gesundheitsamt Bremen:
Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen - aktueller Kenntnisstand
Quelle: Internethinweise
> http://www.gesundheitsamt.bremen.de/det ... .c.7978.de

Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V.
Zu viele und inadäquate Medikamente für ältere Patienten – und die fatalen Folgen
Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2013
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... beitskreis

Cornelia Stolze:
"Krank durch Medikamente", Piper Verlag, 2014
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20774

Hilko J. Meyer / Stefanie Kortekamp (Herausgeber):
Medikationsmananagement in stationären Pflegeeinrichtungen: Teamarbeit der Solisten
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20735

MDS:
"Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen"
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=20533

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Seit Jahren wird in Pflegetreffs und Veröffentlichungen auf die Notwendigkeit, die Arzneimittelversorgung
älterer Menschen zu verbessern, aufmerksam gemacht. Auf Drängen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
hat sich der Rhein-Kreis Neuss in der Gesundheitkonferenz durch Einrichtung eines Arbeitskreises mit der
Thematik befasst und am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen für die Pflegeeinrichtungen beschlossen.
Quelle. Zahlreiche Informationen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2015, 13:56

Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:46

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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