Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:09

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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Neue EBM-Leistungen für Betreuung in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2016, 06:27

Ärzte Zeitung vom 24.06.2016:
Ab Juli: Neue EBM-Leistungen für Betreuung in Pflegeheimen
KBV und Kassen haben neue Leistungen beschlossen, die die medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern sollen. Dafür wird zum 1. Juli ein neues Kapitel
im EBM geschaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... ung&n=5065
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Mehr Geld für Heimversorgung

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2016, 06:39

Ärzte Zeitung vom 28.06.2016:
Mehr Geld für Heimversorgung:
Die neuen Abrechnungsziffern im Überblick

Die ambulante Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen wird aufgewertet. Ab Juli gibt es Zuschläge für Betreuung,
Behandlungs-Koordination und Besuche durch Praxis-Assistenten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... ung&n=5071
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Mustervertrag für eine bessere Arztversorgung im Pflegeheim

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 08:28

Kooperation: Mustervertrag für eine bessere Arztversorgung im Pflegeheim

PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz und Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz vereinbaren Muster zum Abschluss von Kooperationsverträgen

Gute Nachricht für die Bewohnerinnen und Bewohner der rheinland-pfälzischen Pflegeeinrichtungen: Die Versorgung durch Haus- und Fachärzte soll künftig besser werden. Auf einen entsprechenden Mustervertrag haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz und die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz geeinigt. Dieser dient als Grundlage zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeheimen und zugelassenen Ärzten gemäß §119b Absatz 1 SGB V. Damit sollen die Arztbesuche bedarfsgerechter organisiert werden.

Im Mustervertrag wird der grundsätzliche Rahmen einer Kooperation zwischen Pflegeeinrichtungen und Ärzten oder Ärztenetzen festgelegt. Ziel ist es, solche Kooperationen landesweit einheitlich und flächendeckend zu vereinbaren, um eine an den Bedarfen der Bewohnerinnen und Bewohnern orientierte ärztliche Versorgung in den Heimen zu installieren. Regelmäßige Besuchszeiten sollen zudem mehr Sicherheit geben. Während des Behandlungsprozesses ist der Arzt für die diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zuständig. Die Pflegeeinrichtungen unterstützen ihn dabei bedarfsorientiert durch feste Ansprechpartner, die auch an individuellen Fallbesprechungen teilnehmen.

"Wir freuen uns, dass wir neben einer schon seit 2014 bestehenden Vereinbarung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung nunmehr auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Musterkooperationsvertrag abstimmen konnten und damit einen weiteren wichtigen Schritt in der Optimierung der Versorgung in Pflegeheimen gehen konnten", so Sebastian Rutten, Geschäftsführer der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz.

Auch Dr. Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, begrüßt die getroffene Absprache mit der PflegeGesellschaft. "Mithilfe dieses Mustervertrages wird Vertragsärzten ein Abschluss mit Pflegeheimen vor Ort für eine verbesserte kooperative und koordinierte ärztliche Versorgung deutlich erleichtert."

Gemeinsame Pressemitteilung der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 2016
http://www.kv-rlp.de/presse/presseinfor ... egeheim-1/
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