Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Beitrag von Presse » 02.08.2013, 06:36

BVMed-Pressemeldung Nr. 52/13 vom 31. Juli 2013
http://www.bvmed.de/presse.php?11590

BAGFW und BVMed veröffentlichen Positionspapier zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Berlin. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben ein gemeinsames Positionspapier zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln in der stationären Altenpflege veröffentlicht. Darin fordern beide Verbände einheitliche Versorgungsstandards für die betroffenen Patienten. Die länderbezogenen kassenübergreifenden Versorgungspauschalen sollten beibehalten werden. Zudem müssten die Pflegekräfte weiter professionalisiert und Ärzte von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Das Positionspapier kann auf der BAGFW-Webseite http://www.bagfw.de und unter http://www.bvmed.de (Themen / Inkontinenz) heruntergeladen werden.

"Mehr als 65 Prozent aller Bewohner in Alten- und Pflegeheimen leiden unter Inkontinenz, wobei circa 80 Prozent der betroffenen Heimbewohner mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten versorgt werden. Eine zuverlässige und hochwertige Inkontinenzversorgung beeinflusst maßgeblich das subjektive Wohlbefinden der Menschen", betont Daniela Piossek, Leiterin des Referates Krankenversicherung beim BVMed, die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung. "Durch das hohe Lebensalter und die meist ausgeprägte Pflegebedürftigkeit ist der spezifische Anteil der schweren und schwersten Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen hoch. Der aufsaugenden Inkontinenzversorgung in der stationären Altenpflege kommt also eine besondere Bedeutung zu", ergänzt Olaf Christen, Pflegeexperte der BAGFW. Daraus resultieren drei wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind, um die Versorgung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen mit saugenden Inkontinenzprodukten zu optimieren, so BAGFW und BVMed:

1. Einheitlicher Versorgungsstandard

Beide Verbände schlagen vor, dass die Krankenkassen mit Trägern von Alten- und Pflegeheimen einheitliche Verträge zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten abschließen. Diese Verträge müssen kassenübergreifend sein und eine Pauschale für die Versorgung der Bewohner mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten beinhalten, die den spezifischen Erfordernissen auf der Basis anerkannter Standards gerecht wird. Durch die Vertragsfreiheit und die Vielzahl an Krankenkassen ist die Vertragsgestaltung zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten bisher nicht einheitlich, weshalb in einer Einrichtung teilweise unterschiedliche Produkte, Marken und Qualitäten eingesetzt werden. Es ist für die Pflegekräfte somit schwer, einheitliche Qualitäts- und Versorgungsstandards einzuhalten.

2. Versorgungspauschalen als geeignete Vergütungsform

Die derzeit überwiegend praktizierte Vergütungsregelung einer länderbezogenen und kassenübergreifenden Versorgungspauschale für die aufsaugende Inkontinenzversorgung hat sich in der Praxis bewährt. Sie ermöglicht es dem Heim, die definierten Versorgungsstandards unabhängig von der Kassenzugehörigkeit ihrer Bewohner einheitlich umzusetzen, da die Pflegeeinrichtung die geeigneten Inkontinenzprodukte eigenverantwortlich auswählt.

3. Professionalisierung von Pflegekräften und Entlastung des Arztes

Dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel in Alten- und Pflegeheimen und dem Schulungsbedarf der Pflegekräfte muss mit Lösungen begegnet werden, um eine optimale Inkontinenzversorgung zu gewährleisten. Zusätzlich erschwert der zunehmende Ärztemangel die verschreibungsabhängige Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen. Die vereinfachte Dauerverschreibung von erforderlichen Inkontinenzprodukten würde den bürokratischen Aufwand erheblich senken.

Mehr Informationen zum Thema Inkontinenz gibt es unter http://www.bvmed.de/themen/inkontinenz. Unter http://www.bvmed.de/rss/hilfsmittel kann zudem ein RSS-Feed zum Thema bezogen werden.

Pressetext Online unter: http://www.bvmed.de/presse.php?11590

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BVMed unterstützt AOK-Initiative zu Inkontinenz-Verträgen

Beitrag von Presse » 21.02.2014, 11:45

BVMed-Pressemeldung Nr. 11/14 vom 21. Februar 2014
http://www.bvmed.de/presse.php?11652

BVMed unterstützt AOK-Initiative zu Inkontinenz-Verträgen
Verhandlungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg sieht differenzierte Versorgungspauschalen für aufsaugende Inkontinenzprodukte vor

Berlin. Die im BVMed organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzhilfen unterstützen die Initiative der AOK Rheinland/Hamburg, differenzierte Versorgungspauschalen für aufsaugende Inkontinenzprodukte einzuführen. Ein entsprechender Rahmenvertrag der AOK-Rheinland/Hamburg sieht eine Differenzierung nach Erst- und Folgeversorgung, Kinderversorgung sowie nach den Inkontinenzschweregraden vor. Der Vertrag erfüllt damit eine BVMed-Kernforderung nach einer differenzierteren Vergütungsstruktur, "die sich an dem individuellen Schweregrad der Diagnose, den relevanten Krankheitsbildern, der Heterogenität und der Individualität der Versorgung orientiert", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Allerdings gebe es bei einigen Punkten noch Klärungsbedarf von Seiten der Leistungserbringer, wie zum Beispiel in Bezug auf die komplexe Administration.

Aus Sicht des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzhilfen-Hersteller (FBI-H) kommt dem verschreibenden Arzt in Zukunft eine wesentliche Rolle zu. Er habe mit seiner Verordnung sicherzustellen, dass der Versicherte auch in die für ihn notwendige Pauschalversorgung eingruppiert werde, so die BVMed-Experten. Hier liege eine Herausforderung bei der Umsetzung des Vertrages, da die Eingruppierung entscheidende Auswirkungen auf die nachfolgende Versorgung und Pauschalenkalkulation hat.

Unterstützend wird der BVMed daher eine entsprechende Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen, "die es dem Arzt ermöglicht, die korrekte Definition des Inkontinenzgrades festzustellen", so der Verband. Zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Ärzten und auch den Versicherten werde es noch verstärkt Gespräche zur Feinjustierung des neuen Modells geben müssen, um das Ziel einer Versorgungsoptimierung in der Umsetzung tatsächlich zu erreichen.

Insgesamt sind in Deutschland nach Expertenschätzungen rund 6 bis 8 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen. "Hersteller, Leistungserbringer, Ärzte und Krankenkassen sowie die maßgeblichen Spitzenorganisationen stehen gemeinsam in der Verantwortung, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem wirtschaftlichen Preis zum Wohle des Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen", so die BVMed-Experten, die in der Initiative der AOK Rheinland/Hamburg hierzu einen richtigen Ansatz sehen.

Weitere Informationen zum Thema Inkontinenz gibt es unter http://www.bvmed.de (Themen / Inkontinenz). Der BVMed-Youtube-Kanal (http://www.youtube.de/medizintechnologien) bietet zudem einen aktuellen Patienteninformationsfilm und ein Experteninterview zur Inkontinenzversorgung.

Pressetext Online unter: http://www.bvmed.de/presse.php?11652
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Inkontinenzversorgung aus der Tabuzone holen

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2015, 08:47

BVMed-Pressemeldung 49/15 vom 18.06.2015
http://www.bvmed.de/inkontinenzversorgu ... zone-holen

Inkontinenzversorgung aus der Tabuzone holen
BVMed zur Welt-Inkontinenzwoche


Berlin | Mindestens 5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit Inkontinenz.
"Dennoch wird das Thema noch immer tabuisiert. Wir müssen Entscheidungsträger in Politik, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen für die Probleme der Inkontinenzversorgung sensibilisieren und den Betroffenen Mut machen, sich über Inkontinenz auszutauschen", erklärte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt zur Welt-Kontinenz-Woche, die vom 22. bis 28. Juni 2015 stattfindet.

Inkontinenz ist eine anerkannte Krankheit der WHO und tritt als Folge von verschiedenen Grunderkrankungen auf. Die Inkontinenz-Versorgung fällt daher in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Betroffenen haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine adäquate medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzhilfen und medizintechnischen Behandlungsverfahren.

Inkontinenz betrifft dabei viele unterschiedliche Menschen, Patientenprofile und Altersgruppen. Falls den Betroffenen keine adäquate Versorgung zur Verfügung gestellt wird, fällt die Teilhabe am sozialen Leben schwer. Auch die Pflege von inkontinenten Personen wird dadurch erschwert. Gute Versorgung erleichtert "soziale Kontinenz" und die notwendige Entlastung von Pflegekräften. Ziel der Bemühungen muss es laut BVMed sein, die Voraussetzungen für eine angemessene, leitliniengerechte Versorgung der Patienten mit Inkontinenzhilfsmitteln und den vorhandenen operativen Methoden zu schaffen.

"Das Erstattungssystem muss dem individuellen Patientenbedarf gerecht werden und darf ihn nicht von Innovationen und medizinischem Fortschritt abkoppeln. Die Inhalte der Verträge müssen auf die Bedürfnisse der Patienten abgestellt werden", so die Forderung des BVMed.

Der BVMed hat im Inkontinenzbereich in den letzten Monaten mehrere Initiativen gestartet. Dazu gehört die Kampagne "Körperstolz" (http://www.bvmed.de/koerperstolz) (http://www.bvmed.de/de/versorgung/patientengeschichten), die Verständnis für die Lebenssituation Betroffener weckt und den Wert von Medizinprodukten für ein selbstbestimmtes Leben zeigt.

Als Protagonist der Körperstolz-Kampagne zeigt Dietrich Garbrecht, dass man auch mit chronischen Erkrankungen mitten im Leben stehen kann und dass Inkontinenz kein Tabuthema sein muss. Bei ihm ist die Inkontinenz Folge einer Prostatakrebs-Erkrankung. Moderne Inkontinenzhilfen ermöglichen es ihm, seinen zahlreichen Hobbies wie Tanzen, Kunst und Theater trotzdem nachzugehen. "Durch sie fühle ich mich sicher und habe Freude am Leben."
(http://www.bvmed.de/dietrich-garbrecht)
(http://www.bvmed.de/de/versorgung/patie ... -garbrecht).

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Inkontinenzartikel - Unzureichende Versorgung

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2015, 06:05

Ärzte Zeitung, 11.08.2015
Inkontinenzartikel - Pflegeheime streiten mit Ersatzkassen

MAINZ/SAARBRÜCKEN. Streit um die Versorgung mit Inkontinenzartikeln: Die Pflegegesellschaften in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind sauer auf die Ersatzkassen, weil diese einen Vertrag zur Versorgung von Patienten mit Inkontinenzhilfen auslaufen lassen. Betroffen sind Versicherte der Ersatzkassen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... sen&n=4406
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Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2016, 14:56

BVMed-Pressemeldung vom 21.03.2016 21/16
https://www.bvmed.de/neue-broschuere-de ... versorgung

Neue Broschüre des BVMed plädiert für eine effektive Qualitätssicherung bei der ableitenden Inkontinenz-Versorgung

Berlin | Die Initiative "Faktor Lebensqualität" von führenden ISK-Herstellern im BVMed hat eine neue Broschüre mit dem Titel "Intermittierende Katheterisierung – Versorgungs- und Erstattungssituation in Deutschland" veröffentlicht. Die 40-seitige Publikation informiert über die Krankheitsbilder bei Störungen der Blasen- und Harnröhrenfunktion sowie über die Probleme der aktuellen Versorgungssituation. Ziel der Initiative ist es, ein Umdenken "weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität" zu erreichen.
Die Broschüre kann unter http://www.bvmed.de/isk-broschuere ( https://www.bvmed.de/download/intermitt ... erung-2016 ) heruntergeladen werden. Mehr Informationen zur ISK-Versorgung gibt es unter http://www.faktor-lebensqualitaet.de (http://www.faktor-lebensqualitaet.de ).

In Deutschland leiden bis zu neun Millionen Menschen unter Blasenfunktionsstörungen. Häufiger Auslöser sind neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel Querschnittslähmung, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall oder Spina bifida. Unbehandelt können Blasenfunktionsstörungen zu Infektionen der Harnwege und zur Schädigung der Nieren führen. Als Konsequenz leiden die Betroffenen oft zusätzlich an sozialer Isolation, dem Verlust von Selbstachtung, Depressionen sowie physischem und psychischem Abbau. Um den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, wird der intermittierende (immer wiederkehrende) Selbstkatheterismus, kurz ISK, angewandt. Für den ISK werden spezielle, weitestgehend atraumatische Einmalkatheter verwendet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der ISK im Vergleich zur Dauerableitung mit einem Dauerkatheter die sicherere Entleerungsmethode darstellt, da mit diesem Verfahren urologische Komplikationen wie Harnröhrenverletzungen und Harnwegsinfekte drastisch reduziert werden.

Kritisch bewertet die BVMed-Gruppe die aktuelle Versorgungssituation, da durch Ausschreibungen und Beitrittsverträge ein Preiswettbewerb in Gang gesetzt wurde, "jedoch ohne eine effektive Qualitätssicherung zu implementieren". Das Ausschreibungssystem habe dazu geführt, dass Marktteilnehmer ohne Erfahrung mit dem Aufwand der ISK-Dienstleistungen bestimmend seien. Die Erfahrungen der spezialisierten Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser fließen dabei nicht ein.

Mit der Publikation will die BVMed-Initiative die Entscheider in der Politik und bei den Krankenkassen für diese Versorgungsprobleme sensibilisieren. "Unser Anliegen ist es, ein Umdenken zu erreichen – von einem reinen Preiswettbewerb wieder hin zu einem Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität. Denn Ziel aller an der Versorgung Beteiligten sollte es sein, dem Patienten eine Versorgung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen einerseits, dem aktuellen medizintechnischen Stand andererseits entspricht. Hierfür gilt es, gemeinsam die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen", heißt es im Vorwort der Broschüre.

Es liege in der Verantwortung der Krankenkassen, die Versorgungsqualität bei Vertragsgestaltungen und Ausschreibungen zu überprüfen, damit die Kosteneinsparungen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Die Politik sollte sicherstellen, dass die Verträge der Kassen zum einen die notwendige Produkt- und Dienstleistungsqualität, zum anderen die benötigten Mengen gewährleisten. Dies müsse durch eine verpflichtende Kontrolle der Einhaltung der Vertragsinhalte begleitet werden. "Unter ökonomischen Überlegungen darf der medizinische Fortschritt nicht leiden. Im Interesse der Gesundheit des Patienten muss die Umstellung aus Kostengründen von ISK auf Dauerkatheterisierung verhindert werden", so der Appell der BVMed-Experten.

Die Initiative 'Faktor Lebensqualität' ist eine gemeinsame Initiative der führenden deutschen ISK-Hersteller im BVMed. Sie vereint die Hersteller von Hilfsmitteln für intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die das Patientenwohl in das Zentrum allen Handelns stellen. Mehr Informationen unter http://www.faktor-lebensqualitaet.de (http://www.faktor-lebensqualitaet.de).

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Bringt das "Windel-Gesetz" eine bessere Versorgung?

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2016, 06:15

Ärzte Zeitung vom 08.04.2016:
Hilfsmittel: Bringt das "Windel-Gesetz" eine bessere Versorgung?
Ein "Hilfsmittel-Gesetz" soll helfen, die teils desaströsen Zustände bei der Versorgung von Inkontinenz- Patienten abzustellen.
Ob dadurch tatsächlich der Preis- durch einen Qualitätswettbewerb ersetzt wird, ist offen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... sen&n=4906
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Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2016, 10:56

Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen
Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass für die Gewährleistung einer sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hilfsmittelversorgung der Versicherten umfangreiche gesetzliche Vorgaben bestünden. Dennoch mehrten sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen - insbesondere bei der Produktgruppe der Inkontinenzhilfen.
In diesem Zusammenhang wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass die Krankenkassen die Leistungserbringer in den Verträgen zur Versorgung mit Inkontinenzhilfen auf Produkte verpflichten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet oder den gelisteten in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Allerdings seien die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, wird in der Beschlussempfehlung eingeräumt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, so heißt es weiter, bereite deshalb eine Aktualisierung dieser Produktgruppe vor.
Wie aus einer Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, erwarte man, dass eine solche Aktualisierung möglichen Qualitätsdefiziten entgegenwirkt. Darüber hinaus prüfe die Bundesregierung derzeit, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um eine regelmäßige Aktualisierung aller 33 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses zu gewährleisten.
Mit Blick auf die in der Petition angesprochenen Aufzahlungen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese gerechtfertigt seien, "wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt". Abzulehnen sei es indes, wenn ein Leistungserbringer versucht, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen. Die Bundesregierung, so heißt es weiter, prüfe derzeit gesetzliche Regelungen, die über die bestehenden Vorschriften hinaus die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten stärken und eine verbesserte Information der Versicherten durch die Krankenkassen über Vertragsinhalte und ihren Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung vorsehen.

Quelle: Mitteilung vom 06.07.2016
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Inkontinenz: Empfehlungen für ältere Patienten aktualisiert

Beitrag von WernerSchell » 02.08.2016, 06:27

Ärzte Zeitung vom 02.08.2016:
Inkontinenz: Empfehlungen für ältere Patienten aktualisiert
Besonders wichtig ist bei geriatrischen Patienten mit Harninkontinenz das Toilettentraining. Selbst gebrechliche ältere Menschen sprechen darauf gut an,
so die aktualisierten Leitlinie. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... enz&n=5140
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Re: Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2017, 17:50

BVMed-Pressemeldung 32/17 vom 17.05.2017
https://www.bvmed.de/verbaende-setzen-s ... pflege-ein

Verbände setzen sich für einheitliche Versorgungs- und Qualitätsstandards für die Inkontinenzversorgung in der stationären Altenpflege ein Gemeinsames Positionspapier von BAGFW, bpa und BVMed

Berlin | In einem gemeinsamen Positionspapier ( https://www.bvmed.de/download/gemeinsam ... ltenpflege ) zur Versorgung von Bewohnern mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten in der stationären Altenpflege haben sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) für einheitliche Versorgungs- und Qualitätsstandards ausgesprochen. Zudem müsste sich der höhere Anteil schwerer und schwerster Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen auch in einer differenzierten Versorgungspauschale gegenüber dem ambulanten Bereich ausdrücken. Das Positionspapier kann unter http://www.bvmed.de/positionen ( http://www.bvmed.de/positionen ) abgerufen werden.

Zum Hintergrund erläuterten BAGFW, bpa und BVMed, dass mehr als drei Viertel aller Bewohner in Alten- und Pflegeheimen von Inkontinenz betroffen seien. Bedingt durch das hohe Lebensalter und die meist ausgeprägte Pflegebedürftigkeit sei der spezifische Anteil der schweren und schwersten Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen dabei deutlich höher als im ambulanten Bereich. „Dementsprechend kommt der Inkontinenzversorgung in der stationären Altenpflege eine besondere Bedeutung zu“, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier (https://www.bvmed.de/download/gemeinsam ... ltenpflege). Das durchschnittliche Eintrittsalter pflegebedürftiger Menschen bei Einzug in eine stationäre Einrichtung werde auch weiterhin steigen. Hinzu komme, dass der Anteil der Bewohner mit neurologischen Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer ansteige.

Nur durch einen einheitlichen Versorgungsstandard, eine hohe Qualität der Inkontinenzprodukte und regelmäßige Schulungen durch die Lieferanten könnten einheitliche Qualitätsstandards und ein effizienter Umgang mit den Hilfsmitteln sichergestellt werden. „Im Hinblick auf die besondere Situation in der stationären Versorgung sind die für den ambulanten Bereich ausgehandelten Verträge nicht als Maßstab und zur Anwendung in den stationären Einrichtungen geeignet“, stellen die Verbände BAGFW, bpa und BVMed fest. Sie fordern, dass die Krankenkassen mit Trägern von Alten- und Pflegeheimen einheitliche Verträge zur Versorgung der GKV-Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten abschließen. Diese Verträge müssten kassenübergreifend sein und „eine Pauschale für die Versorgung der Bewohner mit Inkontinenzprodukten beinhalten, die den steigenden spezifischen Erfordernissen bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten auf der Basis anerkannter Standards gerecht werden“.

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/verbaende-setzen-s ... pflege-ein

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen
V.i.S.d.P.:
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