Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff muss eingeführt
werden!
Resolution der Mitgliederversammlung des Verbandes katholischer Altenhilfe in
Deutschland e.V. im Rahmen seiner 18. Bundestagung am 13. Juni 2013 in Köln
Problemanzeige
Seit der Einführung der Pflegeversicherung stehen der dem Gesetz zugrunde
gelegte einseitig auf körperliche Einschränkungen orientierte
Pflegebedürftigkeitsbegriff und das darauf basierende Begutachtungsverfahren
zur Erteilung einer bestimmten Pflegestufe in der Kritik.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Legislaturperiode 2005 - 2009 vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Beirat zur Überprüfung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs einberufen. Der erarbeitete Vorschlag für einen
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zeigte
den politisch Verantwortlichen Handlungsoptionen für eine gerechte und
angemessene Leistungsgewährung für die zunehmende Zahl der von Demenz
betroffenen alten Menschen. Seitdem gibt es einen breiten gesellschaftlichen
Konsens, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialen
Pflegeversicherung einzuführen. In dieser Legislaturperiode wurden im Vorgriff
auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der
Pflegeversicherungsreform 2012 einzelne Leistungsverbesserungen für
demenziell Erkrankte verabschiedet. Zur Klärung offener Fragen wurde erneut
ein Beirat mit Arbeitsgruppen eingesetzt. Die gesetzliche Implementierung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des darauf basierenden
Begutachtungsverfahrens stehen aber weiterhin aus.
Erwartungen an die Bundespolitik
Die Mitgliederversammlung des Verbandes der katholischen Altenhilfe in Deutschland erwartet von
allen Parteien vor der Bundestagswahl 2013 verbindliche Zusagen, dass sie den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff in der kommenden Legislaturperiode einführen wollen. Die Umsetzung
dieses neuen, gerechteren Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird zusätzliche Leistungen für Menschen
mit kognitiven Einschränkungen auslösen. Dazu müssen die Einnahmen der Pflegeversicherung
erhöht werden. Auch hierzu erwartet die Mitgliederversammlung deutliche und verlässliche
Aussagen vor der Wahl.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Umsetzung gehören nicht weiter auf die lange Bank
sondern an die Spitze der Agenda der kommenden Bundesregierung. Die Demenzkranken und
ihre Angehörigen haben ebenso wie die Pflegenden lange genug gewartet. Es ist Zeit zu handeln.
Pressemitteilung vom 01.07.2013
Herausgegeben vom
Verband katholischer Altenhilfe
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