Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Übergangspflege: Entlassung ohne Blutverlust

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2015, 07:38

Ärzte Zeitung vom 30.12.2015:
Übergangspflege: Entlassung ohne Blutverlust
Für einen reibungslosen Wechsel aus der stationären in die ambulante Versorgung hat die Koalition viel getan:
Das Versorgungsstärkungs-Gesetz bringt ein neues Entlassmanagement, die Klinikreform eine neue Übergangspflege.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ent&n=4701
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Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2015, 07:48

Medieninfo:
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr, im Verbrauchertipp zum Thema: Kurzzeitpflege. Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach beklagte Versorgungslücke geschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken und den neuen Regelungen gegeben. Weitere Infos > viewtopic.php?f=7&t=21443 Dort wird u.a. in einer Pressemitteilung vom 04.12.2015 die neue Rechtslage vorgestellt.
Eine Berichterstattung über die neuen Ansprüche wäre zu begrüßen. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass insoweit weithin (noch) Unkenntnis herrscht und daher Versorgungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Im Übrigen sind die zuständigen Behörden bzw. Trägereinrichtungen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kurzzeitpflegeplätze auch zur Verfügung stehen. Denn sonst laufen die diesbezüglichen Ansprüche ins Leere.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7
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Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von WernerSchell » 04.01.2016, 08:12

Am 04.01.2016 bei Facebook gepostet:

Kurzzeitpflege - Anspruch nach einem Krankenhausaufenthalt als neue Leistung ab 01.01.2016.
Die Hinweise von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurden am 31.12.2015 in einem Verbrauchertipp
vom Deutschlandfunk aufgegriffen. Nachlesbar bzw. abhörbar.
Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=21400
bzw. http://www.deutschlandfunk.de/nach-op-o ... _id=341041
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Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2016, 07:29

Ärzte Zeitung vom 01.02.2016:
Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern
Um Versorgungslücken an der Schnittstelle stationär-ambulant zu schließen, erhalten Klinikärzte mehr Spielraum bei Entlassverordnungen.
Das entlastet auch die Hausärzte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... pte&n=4761
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Richtlinie zum Entlassmanagement tritt in Kraft

Beitrag von WernerSchell » 16.03.2016, 17:28

Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie tritt in Kraft:
Entlassmanagement

Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. März 2016 in Kraft:
Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon: 030 / 275 838-0
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: info@g-ba.de
Internet: http://www.g-ba.de
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Entlassmanagement: Kliniken warnen vor Bürokratiemonster

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2016, 06:40

Ärzte Zeitung vom 18.10.2016:
Entlassmanagement: Kliniken warnen vor Bürokratiemonster
Die Einführung eines Entlassmanagements durch die Krankenhäuser könnte noch eine Weile dauern, kündigt die DKG an.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... aft&n=5316
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Versorgungslücke nach Krankenhausentlassung schließt sich

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2016, 07:22

Versorgungslücke nach Krankenhausentlassung schließt sich
(Quelle: GKV) Mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes werden Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Das neutrale Gremium musste über die bundesweiten Rahmenvorgaben für das sogenannte Entlassmanagement entscheiden, nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht einigen konnten. Der gesetzliche Anspruch für Patienten auf ein strukturiertes Entlassmanagement besteht schon seit vielen Jahren, praktisch umgesetzt hatte es bisher aber nur ein Teil der Krankenhäuser. Trotz zahlreicher Regeln und Gesetze standen Patienten daher immer wieder vor Problemen bei einer anschließenden Versorgung, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt weiteren Unterstützungsbedarf hatten.

Quelle: Mitteilung vom 13.11.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Entlassmanagement auf Oktober verschoben

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2017, 16:57

Deutsches Ärzteblatt vom 19.07.2017:

Entlassmanagement auf Oktober verschoben

Der Startschuss für das Entlassmanagement im Kran­ken­haus wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober dieses Jahres verschoben.
Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verschoben

Entlassmanagment: Kassen und Kliniken führen Arztverzeichnis > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18765 ... erzeichnis
Übergang ambulant/stationär: Entlassmanagement steht infrage > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18603 ... ht-infrage
Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen Datenerfassung > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nerfassung
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Entlassmanagement = lückenlose Anschlussversorgung

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2017, 07:05

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Hinter dem sperrigen Wort „Entlassmanagement“ verbirgt sich ein ernstes Problem. Braucht ein Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Hilfe, muss die Klinik diese künftig organisieren. Ab Oktober 2017 ist das behandelnde Krankenhaus verpflichtet, rechtzeitig für eine lückenlose Anschlussversorgung zu sorgen. test.de erklärt die neuen Regeln.
>>> https://www.test.de/Entlassung-aus-dem- ... ocialshare
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Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2017, 17:42

Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.

In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“

Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“

Mehr zur multiprofessionellen, klinischen Akte > https://www.recom.eu/software/krankenha ... management

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung > http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf
https://www.recom.eu/unternehmen/news-t ... nhaus.html
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Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2018, 08:18

Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten

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Foto: spotmatikphoto / Fotolia - Verbraucherzentrale NRW

Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober 2017 ist in einem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau geregelt, welche Aufgaben Kliniken beim so genannten Entlassmanagement übernehmen müssen. Patienten müssen zum Beispiel nicht mehr einen Umweg über ihren Hausarzt gehen, sondern können ein von ihrer Klinik ausgestelltes Rezept über Medikamente sofort in der Apotheke einlösen. Die wichtigsten Nachsorgepflichten der Kliniken im Überblick:

Vorabinfos und Einwilligung
Das Entlassungsmanagement dient Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden und im Anschluss weitere Hilfen benötigen. Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte des Entlassmanagements zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.

Ablauf der Anschlussversorgung
Das Entlassmanagement sollte so früh wie möglich in Gang gesetzt werden. Hierzu muss der behandelnde Arzt – falls erforderlich – mit den Pflegekräfte, dem Mitarbeiter des Sozialdienstes und dem Apotheker den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und in einem Entlassplan eintragen. Rechtzeitig vor der Entlassung muss die Klinik den weiterbehandelnden Arzt und Pflegedienst über die nötige Weiterversorgung informieren und hierzu möglichst schon Termine vereinbaren. Falls zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind, hilft das Krankenhaus bei Bedarf, die Unterlagen auszufüllen und weiterzuleiten. Die Krankenkassen prüfen die Anträge, beraten die Patienten und nehmen Kontakt zu den Leistungsanbietern, beispielsweise zu Sanitätshäusern, auf. Patienten können Ärzte, Pflegedienst, Physiotherapeuten und Apotheker selbst aussuchen. Diese Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht einschränkt werden.

Leistungen
Am Tag der Entlassung erhalten Patienten einen Entlassbrief. In dem Schreiben sind die persönlichen Patientendaten, Diagnosen, Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, Empfehlungen für die weitere Behandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Darin sind auch alle Verordnungen und weiterversorgenden Einrichtungen aufgeführt. Einen Medikationsplan gibt’s extra. Außerdem bekommen Patienten sämtliche Verordnungen, die sie im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt benötigen. Die Krankenhäuser dürfen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.

Bei Problemen
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, können Sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an den dortigen Sozialdienst wenden. Probleme können der Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses oder dem zuständigen Patientenfürsprecher gemeldet werden. Kontaktdaten stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und online in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung. > http://www.weisse-liste.de/
Auskünfte zu Patientenrechten bieten 20 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. > https://www.verbraucherzentrale.nrw/ges ... wesen-1446

Quelle und weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... sten-22463
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Entlassmanagement und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2018, 08:48

BVMed-Pressemeldung 37/18
https://www.bvmed.de/neuer-bvmed-newsle ... andmitteln


Neuer BVMed-Newsletter "MedTech ambulant" informiert über Entlassmanagement und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert in seinem aktuellen Newsletter "MedTech ambulant" über die neuen Regelungen zum Entlassmanagement im Krankenhaus und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln. Für "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Inkontinenz- und Stomaprodukte sind Entlassverordnungen für den Bedarf von bis zu 7 Tagen möglich. Die Begrenzung der Verordnungsdauer gilt nicht für "zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Gehhilfen oder Antidekubitussysteme. Die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Leistungserbringern bei der Umsetzung der nachstationär erforderlichen Hilfsmittelversorgung ist dabei weiter zulässig. Der "MedTech ambulant"-Newsletter des BVMed kann unter www.bvmed.de/medtech-ambulant (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikati ... h-ambulant) abgerufen werden.

Die Einzelheiten zum Entlassmanagement regelt ein Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband, KBV und DKG vom 1. Oktober 2017. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln wird zwischen Verbrauchs- und Gebrauchs-Hilfsmittel unterschieden. Alle Entlassverordnungen müssen das Datum des Entlasstages sowie eine konkrete Produktbezeichnung unter Verwendung der Hilfsmittelnummer bis zur siebten Stelle tragen. Eine namentliche Produktverordnung ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Begründung.

Der Patient wendet sich mit dem Rezept an ein Homecare-Unternehmen, Sanitätshaus oder eine Apotheke seiner Wahl. "Diese kennen die spezifischen Vertragsinhalte zu der entsprechenden Hilfsmittelversorgung mit der jeweiligen Krankenkasse", heißt es in dem BVMed-Newsletter. Das Krankenhaus wird informiert, sofern besondere Hinweise auf der Verordnung zusätzlich notwendig sind.

Über die Besonderheiten bei der Anschlussversorgung von Patienten mit Hilfsmitteln informiert der BVMed zudem in einem FAQ-Katalog unter www.bvmed.de/faq-entlassmanagement (https://www.bvmed.de/download/faq-entla ... nt-09-2017).

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/neuer-bvmed-newsle ... andmitteln

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen

V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de
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Entlassmanagement - Klinik setzt auf Patiententasche

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2018, 07:17

Ärzte Zeitung vom 01.11.2018:
Entlassmanagement
Klinik setzt auf Patiententasche

Ob Arztbrief, Medikation oder Rezept – das Neusser Lukaskrankenhaus packt alles Wichtige für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt in eine Patiententasche. Doch das kreative Entlasskonzept des Klinikums hat noch mehr zu bieten. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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