Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs

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Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2013, 09:55

„Missstände in Pflegeheimen - Der Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs"
So titelte am 22.09.2012 die Süddeutsche Zeitung.
Der Bericht von Adreas Ross wurde wie folgt eingeleitet:
„Ein Augsburger Heim für Demenzkranke hat vom Pflege-TÜV die Bestnote bekommen. Unverdient, wie der frühere Polizist, der das Heim leitet, sagt. Die Bewertung gaukle Angehörigen vor, dass Patienten gut versorgt seien, während sich zwei Pflegekräfte zeitweise um 30 Patienten kümmern müssten."
Er ist nachlesbar unter folgender Adresse http://www.sueddeutsche.de/bayern/misss ... -1.1474913

Nun hat auch die Zeitschrift CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 08.03.2013 die Kritik am Pflege-TÜV aufgegriffen und berichtet darüber mit folgender Titelung:
„Heimleiter erzwingt schlechte Note – Rieger: Politiker sind froh, dass sie belogen werden“.

Die Kritik von Rieger ist aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nachvollziehbar. Denn auch von hier wird der Pflege-TÜV seit Jahren heftig kritisiert und u.a. auf eine Entscheidung des SG Münster verwiesen, in dem ausgeführt wird:
Der Pflege-TÜV ist rechtswidrig und verbraucherfeindlich.
Siehe dazu u.a. unter
viewtopic.php?t=11284&highlight=pfleget%FCv
viewtopic.php?t=13551&highlight=pfleget%FCv
viewtopic.php?t=14296&highlight=pfleget%FCv
viewtopic.php?t=17554&highlight=schulnoten
viewtopic.php?t=13583&highlight=schulnoten
viewtopic.php?t=15822&highlight=schulnoten
viewtopic.php?t=18143&highlight=pflegenoten
viewtopic.php?t=15708&highlight=pflegenoten
viewtopic.php?t=18485&highlight=pflegenoten
Zuletzt geändert von WernerSchell am 19.05.2013, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Pflege-TÜV - Gute Note & schlechte Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2013, 11:30

Report München, ARD, wird sich am 12.03.2013, 21.45 Uhr,
mit Pflege-TÜV beschäftigen und die Mängel des Systems aufzeigen.

Siehe dazu den TV-Tipp unter viewtopic.php?t=18654
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Pflege-TÜV - Gute Note & schlechte Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 17.03.2013, 08:42

Der von Report München vorbereitete Beitrag ist nach Angaben der Redaktion vom 12.03.2013
auf den 09.04.2013, 21.45 Uhr, verschoben worden.

Siehe dazu unter viewtopic.php?t=18654
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Pflege-TÜV - Gute Noten für schlechte Versorgung

Beitrag von Service » 31.03.2013, 09:24

Das Pflege-TÜV-Märchen: Gute Noten für schlechte Versorgung
quer, BR-Fernsehen
U.a. Statements Armin Rieger, Heimleiter ….
Eigentlich soll der Pflege-TÜV prüfen, wie gut Heim-Bewohner versorgt und betreut werden. Doch in der Praxis
führen absurde Prüfkriterien dazu, dass auch Heime mit schlechter Pflege Bestnoten erhalten. So können Mängel,
wie etwa wundliegende Patienten, damit ausgeglichen werden…..
http://www.youtube.com/watch?v=hj83rjzy-Yg

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Studie zu Pflegenoten - Keine bessere Qualität

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2013, 07:07

Studie zum „Pflege-TÜV“: Pflegenoten sorgen nicht für bessere Qualität in stationären Einrichtungen

Hamburg/Alzey, 21. März 2013 – Der Fachbereich Gesundheit und Pflege an der HFH Hamburger Fern-Hochschule und der
Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz legen die Ergebnisse des zweiten Teils der Begleitforschung
zur Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung im stationären Bereich (PTVS) vor.
… (weiter lesen unter) viewtopic.php?t=18738

"CAREkonkret", Zeitschrift für Entscheider in der Pflege, Ausgabe vom 28.03.2013,
machte auf die o.a. Feststellungen aufmerksam und titelte:
"Studie zu Pflegenoten - Keine bessere Qualität".
Die Zeitschrift will in ihrer nächsten Ausgabe ausführlicher auf das Thema eingehen.
Werner Schell
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Beitrag von WernerSchell » 10.04.2013, 07:32

Aus Forum:
viewtopic.php?t=18654
Facebook-> https://www.facebook.com/werner.schell.7?ref=tn_tnmn

Pflege-TÜV - Gute Noten & schlechte Pflege?
Report München berichtete am 09.04.2013 zum Thema!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass der Pflege-TÜV mit seinen Schulnoten für Pflegeheime, nichts taugt.
Die jetzigen Regelungen stellen im Wesentlichen auf die Dokumentation ab und gehören grundlegend reformiert. In den Mittelpunkt der Prüfung gehört die Ergebnisqualität!

In einer Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 hieß es bereits:
"Schulnoten für Pflegeeinrichtungen - Umsetzung der Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien mangelhaft!"
Text dieser Mitteilung nachlesbar unter http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tungen.php
Das SG Münster bezeichnet in einer Entscheidung den Pflege-TÜV ist verbraucherfeindlich und rechtswidrig. Deutlicher geht es kaum!
Informativ zu diesem Thema auch das "Moratorium Pflegenoten" - siehe dazu auch unter
viewtopic.php?t=15708&highlight=moratorium

Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Siehe auch Blog - Report München -> http://blog.br.de/report-muenchen/2013/ ... tnote.html
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Pflege-TÜV in der Kritik - Bestnoten trotz großer Mängel

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2013, 06:42

25.04.2013, 10.05 - 10.50 Uhr, BR-Fernsehen, Kontraste
Wiederholung der Sendung vom 24.04.2013

Thema u.a.:
Pflege-TÜV in der Kritik
Bestnoten trotz großer Mängel

Ein Beitrag von: Pia Dangelmayer, Annette Peter, Jan Zimmermann
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Herbert Kunst
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"Pflege-TÜV" erhält "Segen" des Bundesso

Beitrag von Herbert Kunst » 17.05.2013, 07:02

Nach ersten Medienberichten hat das Bundessozialgericht den sog. Pflege-TÜV nicht als rechtswidrig deklarariert.
Dazu:
Donnerstag, 16. Mai 2013 18:00 Uhr
Bundessozialgericht billigt "Pflege-TÜV"
Das Bundessozialgericht hat den sogenannten "Pflege-TÜV" für rechtens erklärt. Demnach dürfen die Pflegekassen Prüfberichte über die Qualität von Heimen und Pflegediensten weiter ins Internet stellen. In dem in Kassel veröffentlichten Urteil heißt es weiter, der Gesetzgeber habe hier einen weiten Spielraum. Derartige Dinge müssten zumindest erprobt werden können. Seit Mitte 2009 werden Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Die Ergebnisse werden mit Noten ins Internet gestellt. Die Verbraucher sollen sich so ein Bild von der Qualität machen können. - Im Streitfall war ein Pflegeheim in Köln vorläufig mit 3,3 benotet worden. Das Gericht wies die Klage dagegen ab.
Quelle: http://www.dradio.de/nachrichten/201305161800/7

Kurz zuvor gab es in der Süddeutschen folgenden Bericht:

Bewertung von Pflegeheimen: Pflege Fünf, Speiseplan Eins
Schulnoten für Heime? Experten sind sich einig, dass das Bewertungssystem für die Qualität von Pflegeeinrichtungen kaum brauchbare Ergebnisse liefert. Betreiber klagen gegen den Pflege-TÜV.
Von Nina von Hardenberg
An diesem Donnerstag wird nun erstmals das Bundessozialgericht über die Schulnoten verhandeln. Dass das Notensystem kaum brauchbare Ergebnisse liefert, ist unter Experten unbestritten. Die Politik hatte die Qualitätschecks 2009 verordnet, die Einordnung sollte den Menschen Orientierung geben. Das klappt aber allein deshalb schon nicht, weil inzwischen fast alle gut abschneiden. In Baden-Württemberg etwa liegt die Durchschnittsnote der stationären Heime bei 1,0.
http://www.sueddeutsche.de/politik/bewe ... -1.1673771

Pflege-TÜV abgesegnet: Krankenkassen dürfen Pflegeheime benoten
Ein gutes Pflegeheim für die Angehörigen zu finden ist schwer. Die Noten des Pflege-TÜV helfen Betroffenen dabei. Nicht alle Heime sind froh über die Bewertung, jahrelang gab es Rechtsstreitigkeiten. Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden.
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/r ... 85362.html

+++
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts war bei Insidern erwartet worden. Es bleibt nun abzuwarten, welche Ausführungen das Gericht als Begründung abliefert. Ich sehe in der Entscheidung, wenn die Medienberichten stimmen, eine klare Fehlentscheidung. Der Streit wird jetzt wohl weiter gehen müssen.

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Pflege-TÜV bleibt in der Kritik - BSG-Urteil wenig hilfreich

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2013, 10:16

Das Bundessozialgericht hat zu seiner Entscheidung vom 16.05.2013 betreffend den Pflege-TÜV ausgeführt:

Der Senat hat die Revision zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des LSG ist die ‑ jetzt nur noch streitige ‑ vorbeugende Unterlassungsklage mit dem Ziel, die Erstellung und Veröffentlichung weiterer Transparenzberichte über die Einrichtung der Klägerin zukünftig zu unterlassen, mangels eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Der Klägerin drohen keine unzumutbaren Nachteile, wenn sie auf nachgängigen Rechtsschutz verwiesen wird. Eine abstrakte Normenkontrolle ist insoweit im SGG nicht vorgesehen. Doch auch bei Betrachtung der früher anhängigen Anträge auf Fortsetzungsfeststellung hätte die Klägerin keinen Anspruch darauf, die Rechtswidrigkeit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten feststellen zu lassen. Sie ist in der Sache nicht mehr beschwert und kann auch kein aus Art 19 Abs 4 GG herzuleitendes Rehabilitationsinteresse anführen, welches das BVerfG zB annimmt in Fällen, in denen schwerwiegende Grundrechtseingriffe erfolgt sind und wegen Zeitablaufs keine Möglichkeit mehr zur gerichtlichen Klärung besteht. Eine solche Fallgestaltung ist hier nicht gegeben; in Rede stehen lediglich Berufsausübungsregelungen, hinsichtlich derer die Klägerin selbst keine schwerwiegenden Grundrechtsverstöße benennen konnte und die im Übrigen auch der Senat nicht für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet.

SG Köln - S 23 P 235/09 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 P 137/11 -
Bundessozialgericht - B 3 P 5/12 R -

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 3&nr=12947
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird in der Angelegenheit noch eine Stellungnahme abgeben.
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Presse
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Pflegenoten: BSG drückt sich vor Entscheidung

Beitrag von Presse » 17.05.2013, 11:12

CBT - Caritas- Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH

Pflegenoten: BSG drückt sich vor Entscheidung

Das BSG hat in seiner heutigen Revisionsverhandlung keine Entscheidung über die Pflegenoten getroffen. Die Revision wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen, obwohl die inhaltlich vorgetragene fachliche und rechtliche Kritik an der PTV von Seiten des Gerichtes gut nachvollzogen werden konnte. Das Gericht sieht viele Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, Transparenz über die Qualität der Pflege herzustellen. Geklagt hat die CBT, eine Trägergesellschaft der Caritas.

Viele der seitens der Klägerin vorgetragenen Kritikpunkte könne das Gericht gut nachvollziehen. Die CBT ist der Ansicht, die Noten seien nicht aussagekräftig, die Wissenschaftlichkeit nicht gegeben. In dem konkreten Fall sei allerdings dennoch kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben, so das BSG. Die Klägerin könne gegen weitere Benotung jeweils vor Gerichte gehen. Eine vorbeugende Unterlassungsklage sei nicht zulässig. Das BSG bescheinigte dem Gesetzgeber, er habe die Qualitätsprüfungen auf "trial und errror" angelegt. Dies muss die Klägerin, dies muss die ganze Branche weiterhin in Kauf nehmen.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung ein absolut unverständliches Urteil, so Stefanie Krones von der CBT. Es provoziere weitere sozialgerichtliche Verfahren. Es lässt alle Beteiligten unbefriedigt und die dringend der Klärung bedürftigen Rechtsfragen offen. Rechtsanwalt Prof. Thomas Klie, der mit RAin Theda die CBT vertritt, sieht eine große Chance als vertan an: Mit einer Entscheidung in der Sache hätte das BSG Klarheit stiften und das rechtlich und fachlich allseits als völlig unbefriedigend bewertete Transparenzverfahren stoppen können. Für die pflegepolitische Agenda in der nächsten Legislaturperiode wäre der Auftrag klar gewesen. Nun sieht er die Fachverbände am Drücker: Schneller Ausstieg aus der PTV und Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung. Das Konzept der Pflegenoten lässt sich nicht in befriedigender Weise nachbessern. Bei den Anwälten und der Klägerin stößt es auf völliges Unverständnis, dass das BSG einen wirksamen Rechtsschutz gegen die PTV versagt: Obwohl ein Rechtsschutzbedürfnis offensichtlich auf der Hand liegt, wurden in dem Verfahren vom LSG und nun auch dem BSG alle prozessualen Wege versperrt.

Immerhin - fachpolitischen Rückenwind erfährt die Kritik an den Pflegenoten durch das BSG. Die Klägerin und ihre Anwälte werden sich auch weiterhin auf politischem, fachlichem und rechtlichem Wege für eine Abkehr vom verfehlten Weg der Pflegenoten einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2013
Stefanie Krones - Prokuristin
Geschäftsbereichsleitung Personal und Qualität
CBT - Caritas- Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH
Leonhard-Tietz-Str. 8
50676 Köln
Telefon: 0221-92444-202
Fax: 0221-92444-209
E-Mail: s.krones@cbt-gmbh.de
Internet: www.cbt-gmbh.de
Facebook: www.facebook.com/CBTGmbH
YouTube: www.youtube.com/user/CBTmbH

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Beitrag von WernerSchell » 18.05.2013, 06:58

Eine kurze Wortmeldung:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich inhaltlich mit dem Pflege-TÜV überhaupt nicht befasst, sondern die Revision eines Pflegeheimbetreibes "nur" mangels Rechtsschutzbedürfnis zurückgewiesen. Dies ist vom Ergebnis her bedauerlich, weil uns nun weiterhin mit den guten Schulnoten für Heime irgend etwas vorgegaukelt werden kann. In Wirklichkeit gehört der Pflege-TÜV "in die Tonne". Leider berichten die Medien teilweise so, als hätte das BSG den Pflege-TÜV als akzeptabel durchgewunken. Nein, so war es nicht.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich daher noch in einem gesonderten Statement äußern und den kritischen Beiträgen zum Pflege-TÜV hinzufügen unter viewtopic.php?t=18666
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Pflege-TÜV bleibt in der Kritik - BSG-Urteil wenig hilfreich

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2013, 18:22

Aus Forum:
viewtopic.php?t=19057

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Pressemitteilung vom 18.05.2013

Der sog. Pflege-TÜV wurde keiner materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen - Das BSG weist Revision mangels Rechtsschutzbe-dürfnis als unzulässig zurück

Es hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klagen gegeben, mit denen die Rechtmäßigkeit des sog. Pflege-TÜV bestritten wurde. Es kam zu unterschiedli-chen Entscheidungen. Gleichwohl waren sich die meisten Pflege-Experten darin einig, dass die Pflegetransvereinbarungen (PTV) als Grundlage der Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen ungeeignet sind. Dem gesetzlichen Auftrag wird damit nicht entsprochen.

Im Gefolge der vielfältigen Streitverfahren hat die CBT-Caritas- Betriebsfüh-rungs- und Trägergesellschaft mbH, Köln (Klägerin) vor dem Bundessozialgericht (BSG) eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt. In seinem Urteil des BSG vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R - war es aber leider nicht möglich, die gewünschte Klärung durchzusetzen.

Insoweit ist aber wichtig zu wissen: Das BSG hat „lediglich“ die eingereichte Revision mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen. Laut Pressemitteilung des BSG habe „die Klägerin keinen Anspruch darauf, die Rechtswidrigkeit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten feststellen zu lassen“. Die erhoffte materiell-rechtliche Prüfung des Schulnotensystems gab es daher seitens des BSG nicht. Gleichwohl hat das BSG viele Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gesehen, Transparenz über die Qualität in der Pflege herzustellen. Es konnte sich aber aus rechtlichen Erwägungen insoweit nicht zu einem Eingreifen entschließen. Nun liegt die "Spielball" erneut im politischen Feld.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bedauert die getroffene Entscheidung des BSG zum Pflege-TÜV (Schulnoten für Pflegeeinrichtungen) und sieht eine Chance vertan, wirkungsvoll einzufordern, das Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Damit bleibt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Ausgestaltung (vorerst) in verbraucherfeindlicher und rechtswidriger Weise bestehen.

Vgl. dazu auch die Beiträge unter: viewtopic.php?t=18666 Dort ist u.a. auch eine Pressemitteilung der Klägerin zum Prozessausgang nachlesbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Hopfenzitz http://www.hopfenzitz.info/aktuelles/ und beim Moratorium Pflegenoten http://www.moratorium-pflegenoten.de/

Wie schon vor Jahren erklärt, gehört der Pflege-TÜV aufgelöst. Die dadurch eingesparten Finanzmittel (man schätzt insgesamt ca. 3 Milliarden Euro) sollten ergänzend für eine umfassende Pflegereform genutzt werden, die diesen Namen verdient (z.B. Verbesserung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der Demenzkranken und Schwerstpflegebedürftigen, deutliche Anhebung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen, verbunden mit weiteren Maßnahmen zur Auflösung der Arbeitsverdichtungen im Pflegesystem).

Wir brauchen mehr Pflegekräfte an den Pflegebetten, und zwar zu verbesserten Konditionen, und nicht ständig hohen Druck durch vielfältige Prüfinstanzen, die dann auch noch zu allem Übel nicht Ergebnis- und Lebensqualität, sondern letztlich die Dokumentationen bewerten. Das muss beendet werden!

Manfred Borutta, Pflegewissenschaftler, schrieb in der Zeitschrift „Dr.med.Mabuse“, Juli/August 2009 u.a.: „Man bleibt orientierungslos, wenn man sich anhand von Noten ein Bild von der Qualität der Pflegeleistungen machen will. Pflege ist so nicht messbar. Wir müssen in dieser Gesellschaft endlich diskutieren, was uns Pflege bedeutet.“ - Dem kann man auch heute noch uneingeschränkt zustimmen!

Der Neusser Pflegetreff am 28.05.2013 wird über wichtige Aspekte einer not-wendigen Pflegereform informieren und diskutieren (vgl. dazu die Hinweise unter viewtopic.php?t=18156 ). Danach wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk den Druck auf die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen erhöhen.

In einem Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 wurde bereits ausgeführt:
Wichtiger als Schulnoten wäre eine wirkliche Reform der Pflegesysteme an „Haupt und Gliedern“. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff und deutliche Leistungsausweitungen, die eine zuwendungsorientierte Pflege ermöglichen, sind dringend erforderlich. Zu einer Reform gehört zwingend, dass erheblich mehr Pflegefachpersonal in den Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommt. Menschen werden nur durch Menschen gepflegt und Abschied von der sog. Minutenpflege geht nur über Personalverstärkungen. Für die bundesweit einheitliche Personalberechnung in den Pflegeeinrichtungen, aber auch in den Krankenhäusern, bedarf es der Schaffung von Personalbemessungssystemen. Zur Zeit erfolgt der Pflege-Personaleinsatz mehr oder weniger nach Kassenlage. – Ein untragbarer Zustand!

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Heimchef zieht vors Verfassungsgericht

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2014, 18:36

Augsburg
Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht
Heimleiter Armin Rieger will bessere Bedingungen in der Pflege einklagen. Denn er sagt: „Ich verletze Menschenrechte“.
Von Ute Krogull
Die Argumentation: Weil der Staat seit Jahren Missständen in deutschen Pflegeeinrichtungen tatenlos zuschaue, vernachlässige er seine Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Deren Rechte würden in vielerlei Hinsicht verletzt – zum Beispiel das auf Würde, auf Gleichheit, auf körperliche Unversehrtheit. In seinem Schreiben, das er gestern abschickte, führt Rieger zahlreiche Beispiele an. So müssen wegen Personalüberlastung Bewohner immer wieder warten, bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen Essen eingegeben wird. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten sei es unmöglich, immobile Senioren ständig vorschriftsgemäß zu drehen. Die Folge: erhöhte Dekubitus-Gefahr, also Wundliegen. Rieger: „Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.“

Er weist seit Jahren auf Pflegemängel hin
Ursache sei der zu niedrig angesetzte Pflegeschlüssel. .... (weiter lesen unter) ....
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... ign=buffer
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Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2015, 15:04

Dieser "Pflege-TÜV gehört in die Tonne" - und das sagt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren.
Schön, dass diese Erkenntnis auch in der "großen Politik" angekommen ist.

> viewtopic.php?f=4&t=20745&hilit=Schulnoten
Allerdings sollten sich Herr Spahn & Co. vorrangig darum kümmern,
die Pflege-Rahmenbedingungen zu verbessern!

> viewtopic.php?f=3&t=20737
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2015, 07:56

Am 14.02.2015 bei Facebook eingestellt:
Bild >>> https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Bild >>> Bild

Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Bild > Bild

Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15
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