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Qualität der Pflege muss stärker in den Mittelpunkt rücken

Beitrag von WernerSchell » 15.03.2015, 07:47

Qualität der Pflege muss stärker in den Mittelpunkt rücken – vdek für Reform der Pflegenoten

Düsseldorf, 13. März 2015. Die Ersatzkassen sprechen sich dafür aus, das System der Pflegenoten zu reformieren. „Der Pflegebedürftige muss stärker in den Mittelpunkt rücken“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der NRW-Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). „Deshalb muss die Qualität der Pflege bei der Bewertung der Einrichtungen stärker berücksichtigt werden.“ Es dürfe nicht sein, dass Aspekte, die für eine gute Pflege unabdingbar sind, gleichgesetzt werden mit Wohnkriterien Diese Gleichsetzung führe dazu, dass pflegerisch schlechte Heime dennoch eine gute Gesamtnote erhalten.
Dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sei dies nicht anzulasten. „Der MDK prüft das gesetzlich Vorgeschriebene“, betont Ruiss. Vielmehr handele es sich um einen Grundfehler in der Bewertungssystematik. Dabei verweist der vdek darauf, dass die Interessenvertreter der Pflegeheime bei der Ausgestaltung der Bewertung mitentscheiden.
Eine Aussetzung der Veröffentlichungen, wie einige Politiker vorgeschlagen haben, lehnt der vdek ab. „Dies läuft der Transparenz entgegen“, so Ruiss. Grundsätzlich sei das System der Schulnoten gut geeignet, um die Qualität von Pflegeheimen auf einen Blick verständlich darzustellen.

Zum Hintergrund:
Derzeit werden in den veröffentlichten Transparenzberichten fünf Bereiche mit 77 Kriterien dargestellt. Grundlage für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen, die der medizinische Dienst der Krankenversicherung für die gesetzlichen Krankenkassen in den Pflegeheimen nach den vorgegebenen Kriterien vornimmt. Diese Prüfungen finden einmal jährlich unangemeldet statt. Die Gesamtnote in der stationären Pflege wird aus 59 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.05.2015
Landesvertretung
Nordrhein-Westfalen
VDEK
Presse: Sigrid Averesch
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