Eine interessante Entscheidung, die es in sich hat:
Wer ins Heim kommt, darf Übernahme der Umzugs- und Entsorgungskosten erwarten
Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R -
Kommt eine Bezieherin von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in ein Heim, hat das Sozialamt die für die Räumung der Wohnung (Mitnahme von Möbeln ins Heim,
Kosten der Entsorgung für die restlichen Möbel) zu tragen, soweit die Hilfebedürftige nicht selbst beziehungsweise durch Freunde und Bekannte dafür sorgen kann.
Das Amt kann sich nicht darauf zurückziehen, dass mit dem Umzug ins Alters- und Pflegeheim "die Unterkunft gesichert" sei und deshalb keine weiteren Kosten anfallen dürften.
JurionRS 2012, 27584
Heimunterbringung - Sozialhilfe zahlt Umzugskosten
Moderator: WernerSchell
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Heimunterbringung - Sozialhilfe zahlt Umzugskosten
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!