Pflegeheime - Überkapazitäten im Rhein-Kreis Neuss

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Pflegeheime - Überkapazitäten im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von Presse » 25.01.2013, 14:19

Scharfe Kritik an Neubauplänen: Überkapazitäten bei Pflegeheimen belasten Kreishaushalt in Millionenhöhe

Im Kreisgebiet droht durch zahlreiche Neubaupläne für Pflegeheime ein erheblicher Überhang an Pflegebetten, für die es laut Kreis derzeit keinen Bedarf gibt. Zu den bereits bestehenden 3 354 Betten sollen weitere 786 bis 2015 hinzukommen, ohne dass der Kreis auf die Entwicklung Einfluss nehmen kann. Mehr als 300 zuviel, rechneten Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und sein Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz im Kreisausschuss vor.

Seit der Änderung des Landespflegegesetzes in 2003 ist den Kreisen in Nordrhein-Westfalen jede Steuerungsmöglichkeit in Bezug auf die bedarfsgerechte Schaffung der pflegerischen Infrastruktur, insbesondere in der stationären Altenpflege, entzogen. "Trotzdem müssen wir auch für Fehlentwicklungen bezahlen", kritisierte Petrauschke. Über den Landkreistag Nordrhein-Westfalen versucht der Kreis eine gesetzliche Änderung des Landespflegegesetzes herbeizuführen.

Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung spiegeln sich auch im Kreishaushalt wieder, denn über das Pflegewohngeld und über die Hilfe zur Pflege muss der Kreis in hohem Maße die Kosten tragen, die durch die Inanspruchnahme der Pflegesätze in den Heimen entstehen. Innerhalb von 5 Jahren sind diese Kosten um 5,5 Millionen auf mehr als 22 Millionen Euro pro Jahr gewachsen. Tendenz weiter steigend. Immer wieder hat der Rhein-Kreis Neuss die Zahlen zum Bestand an Pflegeplätzen und zum prognostizierten Bedarf für jede Kommune veröffentlicht. Trotz aller Warnungen werden jedoch immer wieder Neubaupläne in einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden bekannt, die teilweise sogar von den Kommunen unterstützt und gefördert werden.

Negativbeispiel Grevenbroich

In besonderem Maße fallen dabei die Neubauplanungen in der Stadt Grevenbroich auf. Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, soll in Kapellen eine weitere Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen entstehen. Die fünfte Neubauplanung in der Schlossstadt. Damit kämen zu den bereits bestehenden 419 Betten zusätzliche 420 vollstationäre Altenpflegeplätze bis 2015 dazu. Das sind fast 280 Plätze zuviel, was einer Überkapazität von mehr als drei Einrichtungen mit je 80 Plätzen entspricht. Gleichzeitig laufen Planungen in den Nachbarkommunen Jüchen und Rommerskirchen, die ebenfalls zu Überkapazitäten von insgesamt 100 Plätzen führen würden.

Die Überkapazitäten unter den Pflegeeinrichtungen bedrohe auch die Qualität der Pflege, warnt Steinmetz. Ohnehin sei der Fachkräftebedarf in der Altenpflege schon jetzt kaum noch zu decken.

Nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der CDU-Kreistagsfraktion, Dr. Gert Ammermann, wird der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut. Mit jedem neuen Heim sinke die Belegungsrate in den bestehenden Häusern. Damit drohen auch Insolvenzen. "Wir müssen wieder zu einer Bedarfsfeststellung durch den Kreis oder einer anderen Ebene kommen", forderte Ammermann im Kreisausschuss.

Dass die aktuellen Neubauplanungen oft auch an den Wünschen der älteren Menschen vorbei gehen, machte Dr. Hans-Ulrich Klose (CDU), Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Kreistag, in der Debatte deutlich. Aus vielen Studien und dem Gutachten "Silberner Plan" des Kreises gehe deutlich hervor, dass die Menschen nicht ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen verbringen möchten, sondern in den eigenen vier Wänden oder in alternativen Formen wie beispielsweise im betreuten Wohnen. "Damit lässt sich aber offensichtlich nicht so viel Geld verdienen. Letztlich geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen privater Investoren", folgerte Klose.

Susanne Stephan-Gellrich (Bündnis 90/Die Grünen) bat die Verwaltung um Prüfung, ob die Kosten des Pflegewohngeldes nicht für die Städte und Gemeinden ausgerechnet und dann jeder Kommune in Rechnung gestellt werden könnten. Damit würden nach ihrer Ansicht Fehlplanungen in einzelnen Kommunen nicht mehr zu Lasten des Kreishaushaltes gehen. Die Kostenentwicklung wird auch die Fraktionen in den anstehenden Klausurtagungen zum Kreishaushalt beschäftigen. SPD-Fraktionsvorsitzender Rainer Thiel MdL bat die Verwaltung um detailliertes Zahlenmaterial für die Beratungen.

Bereits am kommenden Dienstag, 29. Januar 2013, hat der Rhein-Kreis Neuss zu einer Fachtagung mit zahlreichen Experten und Referenten eingeladen, die sich auch mit diesen Fragen beschäftigt. Landrat-Vertreter und Kreissozialdezernent Jürgen Steinmetz wird die Fachtagung "Alternative Wohnformen im Alter" um 10 Uhr im Kreishaus Grevenbroich eröffnen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2013
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buer ... eheim.html

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
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41460 Neuss
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Telefax 02131 928-1330
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http://www.rhein-kreis-neuss.de

+++ Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung, Lokalredaktion Grevenbroich, berichtete am 25.01.2013 mit der Titelung ""Landrat: Stadt plant zu viele Altenheime". +++

Bericht News894:
Rhein-Kreis Neuss - Zu viele Pflegeheime kosten den Kreis Millionen
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zu viele Pflegeheime. Das kritisiert jetzt Landrat Petrauschke. Durch den Verkauf von Grundstücken für Pflegeheime wollten die Kommunen teilweise nur Geld machen. Weil in Zukunft viele Betten frei blieben, könnte das den Kreis teuer zu stehen kommen. Petrauschke rechnet mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Bisher gibt es im Kreis fast 3 500 Pflegebetten. In den nächsten zwei Jahren sollen fast 800 dazu kommen - mehr als 300 zuviel, so Petrauschke. Dem Kreis seien aber die Hände gebunden. Denn laut Gesetz dürfen die Kommunen alleine die Schaffung von Pflegeeinrichtungen bestimmen. Der Kreis müsse aber die Kosten für Pflegeheime mittragen. Pro Jahr mehr als 22 Millionen Euro. Deswegen haben die Kreis-Grünen jetzt vorgeschlagen, einen Teil der Kosten den Kommunen in Rechnung zu stellen.
Quelle: http://www.news894.de/aktuell/lokale-news/ - Bericht vom 25.01.2013

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Pflegeheime im Rhein-Kreis Neuss – Neubaupläne in der Kritik

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2013, 07:52

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.


Neuss, den 28.01.2013

Pflegeheime im Rhein-Kreis Neuss – Neubaupläne in der Kritik
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wirbt für flächendeckende Quartierskonzepte

Im Rhein-Kreis Neuss wird durch zahlreiche Neubaupläne für Pflegeheime ein erheblicher Überhang an Pflegebetten, für die es laut Kreis derzeit keinen Bedarf gibt. Zu den bereits bestehenden 3.354 Betten sollen weitere 786 bis 2015 hinzukommen, ohne dass der Kreis auf die Entwicklung Einfluss nehmen kann. Mehr als 300 zu viel, rechneten Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und sein Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz im Kreisausschuss vor.

Dazu erklärt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk:

Es ist in der Tat so, dass weitere Pflegeheimplätze im Rhein-Kreis Neuss aus vielerlei Gründen nicht unproblematisch sind. Insoweit kann den Mahnungen des Rhein-Kreises Neuss zugestimmt werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht zwar die grundsätzliche Notwendigkeit, ausreichend stationäre Pflegeplätze verfügbar zu haben (auch mit Blick auf erforderliche Kurzzeitpflegeplätze), allerdings sollten Überkapazitäten wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile, einmal für die Steuerzahler und andererseits für die Nutzer, vermieden werden. Im Übrigen sollten Heimplanungen an neuen Erkenntnissen ausgerichtet sein. Denn Heime sollten sich vom „Anstaltscharakter“ weg zu echten Wohnhäusern, geöffnet in die Quartiere, entwickeln. Das kann nach dem Kenntnisstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bei den augenblicklich geplanten Einrichtungen nicht unbedingt als ausreichend bedacht angesehen werden.

Daher verweist Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk auf die bereits seit Jahren laufenden Bemühungen, für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in den Quartieren Versorgungssituationen zu schaffen, die ein möglichst langes Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung ermöglichen. Dies soll nicht als Absage an die stationären Einrichtungen verstanden werden, ist aber als Appell gedacht, zukünftige Heimstrukturen offener zu gestalten mit der Folge, dass sie Teil von Quartierskonzepten werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich zuletzt am 07.01.2013 mit einem Brief an den Rhein -Kreis Neuss und die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss gewandt und zum Thema „Quartierskonzepte im Rhein-Kreis Neuss – demografische Entwicklung und die Handlungserfordernisse“ umfangreiche Ausführungen gemacht. Es wird darin u.a. angeregt, dass sich die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dieser Thematik möglichst bald und intensiv zuwenden und die notwendigen Strukturen mit gestalten helfen. Es wurden konkrete Vorschläge unterbreitet.

Der Text der Zuschrift ist als pdf-Datei abrufbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ef2013.pdf
Dazu passend ein ca. 11-minütiger TV-Bericht vom 05.01.2013 (mit Live-Interviews mit Werner Schell), Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen >
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Grevenbroich - Netzwerk warnt vor Pflegeheim-Überkapazitäten

Beitrag von Presse » 29.01.2013, 18:31

Grevenbroich - Netzwerk warnt vor Pflegeheim-Überkapazitäten
zuletzt aktualisiert: 29.01.2013

Grevenbroich (NGZ). Das Selbsthilfenetzwerk "Pro Pflege" unterstützt den Landrat: "Zu viele Pflegeheimplätze sind aus vielerlei Gründen nicht unproblematisch", sagt Vorstand Werner Schell. Der Neusser hat jetzt einen Appell an die Kommunen im Rhein-Kreis gerichtet. Sie sollen sich für flächendeckende Quartierskonzepte stark machen. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke kritisierte in der Vorwoche, dass es im Kreis zu einem erheblichen Überhang an Pflegebetten komme, für die es derzeit keinen Bedarf gebe. Zu den bereits bestehenden 3354 sollen bis 2015 weitere 786 Betten hinzukommen; die meisten seien in der Stadt Grevenbroich geplant. Diese Entwicklung, so der Landrat, belaste den Haushalt des Kreises in Millionenhöhe.
.... weiter lesen unter .... http://www.ngz-online.de/grevenbroich/n ... -1.3152684

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Bauherren profitieren vom Überhang der Pflegeplätze

Beitrag von Presse » 30.01.2013, 10:55

Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss "Bauherren profitieren vom Überhang der Pflegeplätze"
zuletzt aktualisiert: 30.01.2013

Grevenbroich (NGZ). Die Zahl älterer Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Betreuung. Der Kreis befürchtet aber eine Überkapazität an Altenpflegeplätzen. Ein Widerspruch?
Jürgen Steinmetz Nein, wir benötigen eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur, die auch, aber nicht nur Altenpflegeplätze einschließt. Wir müssen uns um Strukturen kümmern, die das Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden ermöglicht.
... http://www.ngz-online.de/rhein-kreis/na ... -1.3155563

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Pflegeheime - Überkapazitäten im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2013, 10:49

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
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Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.


Neuss, den 09.02.2013

Offensichtlich haben die Kritik von Landrat Petrauschke, Rhein-Kreis Neuss, und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gehörige Aufmerksamkeit gefunden. Denn die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 08.02.2013 im Lokalteil Grevenbroich zum Thema und titelte "Politiker lehnen weiteres Senioren-Pflegeheim ab". Wie jetzt seitens des Investors vorgegangen wird, bleibt offen.

Für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist aber wichtig, dass die angestoßene Diskussion über die notwendigen Quartierskonzepte im Rhein-Kreis Neuss fortgeführt werden. Insoweit wird es in allernächster Zeit weitere Initiativen geben.


Werner Schell
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Neues Seniorenzentrum in Wevelinghoven

Beitrag von Presse » 09.03.2013, 08:31

Grevenbroich Spatenstich für Seniorenzentrum im Mai
VON WILJO PIEL - zuletzt aktualisiert: 09.03.2013

Grevenbroich (NGZ). Die Neusser St.-Augustinus-Kliniken haben sich für Wevelinghoven entschieden:
Im Mai starten die Bauarbeiten für ein hochmodernes Seniorenzentrum am Erftufer. Rund elf Millionen
Euro sollen in das ehrgeizige Projekt investiert werden.
.... (weiter lesen) .... http://www.ngz-online.de/grevenbroich/n ... -1.3245446

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Zu viele stationäre Pflegeplätze im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2013, 07:55

Die nachfolgende Texteinstellung wird nach hier übernommen.
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=19982

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 14. Dezember 2013 informiert wie folgt:

Rhein-Kreis Neuss - Zu viele stationäre Pflegeplätze im Kreis
Korschenbroich. 2020 wird es im Rhein-Kreis Neuss einen Überhang an Pflegeplätzen geben. Das sagt eine aktuelle Studie voraus, die gestern im Kreisseniorenhaus in Korschenbroich vorgestellt wurde. Die Nachfrage nach Pflegepersonal steigt kräftig an.
Von Angela Rietdorf
Der Silberne Plan feiert Geburtstag. Vor 40 Jahren wurde die erste Untersuchung zur Situation der Senioren im heutigen Rhein-Kreis Neuss in Auftrag gegeben. Lang ist's her: Der Startschuss dazu kam aus dem damals noch existierenden Kreis Grevenbroich und die über 60-Jährigen hießen noch nicht verschämt Senioren, sondern tatsächlich Alte. Damals schon mit dabei war Hans-Ulrich Klose, heute Vorsitzender des Kreissozial- und Gesundheitsausschusses und der Kommission Silberner Plan. "Das war ein revolutionärer Schritt, eine wissenschaftliche Untersuchung und Bestandsaufnahme anzuregen", sagt der CDU-Politiker.
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.3887303

Gaby Modig
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Seit 40 Jahren "Silberner Plan" im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von Presse » 20.12.2013, 12:48

Seniorenpolitik hat hohen Stellenwert:
Seit 40 Jahren "Silberner Plan"


Rhein-Kreis Neuss. Die Seniorenpolitik im Rhein-Kreis Neuss genießt damals wie heute einen hohen Stellenwert. Das wurde jetzt in Korschenbroich deutlich, wo eine positive Bilanz zum 40-jährigen Bestehen des "Silbernen Plans" gezogen wurde. Der Sozialausschuss des damaligen Kreises Grevenbroich hatte die Erstellung des Konzepts 1973 mit der Vorgabe beschlossen, Ziele und Perspektiven für die Altenarbeit zu formulieren.

"Der Kreis war damals eine der ersten Kommunen deutschlandweit, die eine Bestandsaufnahme unter wissenschaftlicher Begleitung in Auftrag gegeben haben. Da sich Politik und Verwaltung kontinuierlich mit dem Thema der Seniorinnen und Senioren befassten, waren wir den Entwicklungen immer einen Schritt voraus", so Dr. Hans-Ulrich Klose, Vorsitzender des heutigen Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie zugleich Vorsitzender der Kommission "Silberner Plan".

Die Tatsache, dass nur wenige Betten in den damals bestehenden Heimen zur Verfügung gestanden hätten, sei der Auslöser für die Bestandsaufnahme der Angebote für ältere Menschen gewesen, sagt Klose. Danach wurden Überlegungen angestellt, wie man bestehenden Problemen entgegenwirken kann. In der Folge wurde der Rhein-Kreis Neuss auf Bundesebene als "Seniorenfreundliche Gemeinde" ausgezeichnet.

Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des "Silbernen Plans" und basierend auf den Ergebnissen eines kürzlich fertig gestellten sozioökonomischen Monitorings hat die Kreisverwaltung eine genaue Prognose zur Entwicklung des Pflegebedarfs durch die "Institute for Health Care Business GmbH", einer Tochter des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen, erarbeiten lassen.

"Das Gutachten stützt unsere bisherige Haltung zur Schaffung neuer stationärer Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss: Das Angebot wächst in den nächsten Jahren deutlich schneller als die Nachfrage, wir steuern auf eine deutliche Überkapazität an Pflegeplätzen zu", so Jürgen Steinmetz, Landratsvertreter und Sozialdezernent. Laut Gutachten wird es 2015 voraussichtlich 562 stationäre Pflegeplätze zu viel geben. "Es ist daher richtig, den Fokus auf die ambulante Pflege zu richten", ist Steinmetz überzeugt. Kreissozialamtsleiter Siegfried Henkel und Marcus Mertens von der Heimaufsicht pflichten ihm bei.

Im Rhein-Kreis Neuss ist laut Studie bis 2020 mit rund 4100 vollstationären Pflegebedürftigen zu rechnen, bis 2030 mit etwa 5250, was gegenüber 2011 einen Anstieg um 35 beziehungsweise 73 Prozent bedeutet und damit deutlich über dem erwarteten Nachfragewachstum in Deutschland liegt. Deshalb ist auch mehr Personal erforderlich. Bis 2030 rechnet das Institut mit insgesamt 1000 bis 1700 zusätzlichen Vollzeitstellen in der stationären und mit 330 bis 700 in der ambulanten Pflege. "Bei Pflegefachkräften gehen wir bis 2030 von einem zusätzlichen Bedarf zwischen 620 bis 960 in der stationären und ambulanten Pflege aus", heißt es.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2013
Thilo Zimmermann
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Rommerskirchen - Paul-Breitner-Seniorenpark eröffnet

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2014, 07:31

Rommerskirchen - Paul-Breitner-Seniorenpark eröffnet

In Rommerskirchen ist jetzt ein neuer Seniorenpark eröffnet worden. Die Einrichtung hat fast 40 Seniorenwohnungen und rund 100 Pflegeplätze. Der Projektentwickler - zu dem auch Fußball-Legende Paul Breitner gehört - hat insgesamt 15 Millionen Euro investiert. Im Vorfeld hatte es Ärger mit den Anwohnern gegeben. Eine Bürgerinitiative befürchtete unter anderem Lärm- und Parkbelästigungen durch die Anlage. Der Seniorenpark sei zu groß und zu hoch, hieß es.
Quelle: Nachrichten-Newsletter News894 vom 02.05.2014
http://www.news894.de/aktuell/lokale-news/

Näheres zum Senioren-Park carpe diem in Rommerskirchen >>>
http://www.senioren-park.de/Rommerskirc ... rchen.html
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Grevenbroich - Die Konkurrenz unter Altenheimen nimmt zu

Beitrag von Presse » 18.07.2014, 07:57

NGZ - 17. Juli 2014 | 00.00 Uhr
Grevenbroich - Die Konkurrenz unter Altenheimen nimmt zu
Grevenbroich. Die Wartenlisten sind bei drei Seniorenheimen leer. Deren Betreiber fürchten um die Zukunft, denn zwei Anbieter planen neue Plätze.
Von Daniela Buschkamp
Einen Platz im Pflegeheim finden - das ist in Grevenbroich zurzeit ohne Wartezeit möglich. Bei Einrichtungen wie dem "Lindenhof" oder dem Caritashaus
St. Barbara gibt es keine Wartelisten mehr. Für Interessenten oder Familienangehörige, die rasch auf Betreuung angewiesen sind, ein Vorteil.
... (mehr) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/gre ... -1.4392674

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Rhein-Kreis Neuss - Zu viele Heimplätze - Kreis greift dur

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2014, 08:38

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 27.11.2014:

Rhein-Kreis Neuss
Zu viele Heimplätze - Kreis greift durch
Rhein-Kreis Neuss. Der Kreis will ein Überangebot an Pflegeheimen verhindern. Das Land hat mit neuen Gesetzen die Voraussetzungen geschaffen. Für Neubau-Pläne, wie sie zum Beispiel in Kaarst diskutiert werden, könnte dies das Aus bedeuten.
Von Frank Kirschstein
Ob neue Alten- und Pflegeheime gebaut werden, soll nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht nach möglicherweise zu erzielenden Renditen für die Investoren entschieden werden. Hans-Ulrich Klose (CDU), Vorsitzender des Sozialausschusses des Kreistags, sieht den Kreis nach Jahren des "Wildwuchses" beim Bau von Heimen jetzt wieder in der Lage, steuernd einzugreifen. Möglich macht es ein am 1. Oktober im Landtag verabschiedetes Gesetz, das Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen sicherstellen soll. Dazu gehört eine Novellierung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW).
....
Die aktuelle Bilanz ist, so Kreissozialdezernent Jürgen Steinmetz, erschreckend: "Die Gegenüberstellung von Bestand, geplanten Neubauten und dem aus dem Gutachten abgeleiteten Bedarf weist für das Kreisgebiet im Jahr 2015 einen Überhang von 564 vollstationären Pflegeplätzen auf." Der größte Überhang wird in Grevenbroich ausgemacht:
...
(weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.4697749
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten ...

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2015, 17:04

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20866

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


21.01.2015

Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen

Das Alten- und Pflegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW - vom 02.10.2014 (GV. NRW - Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 15.10.2014 1) regelt die Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und beschreibt Grundsätze zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Dabei ist das Ziel die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern (§ 1 APG NRW).
Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sind die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können; die besonderen Bedarfe des ländlichen Raums sind zu berücksichtigen (§ 2 APG NRW).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem APG NRW verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen, und beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein (§ 4 APG NRW). Dabei ist der quartiersnahen Versorgung höchste Priorität zugedacht (§ 5 APG NRW).
Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Die örtlichen Planungsergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen, beginnend mit dem Stichtag 31.12.2015. Dieser Beschlussfassung muss zwingend eine Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege voraus gehen (§ 7 APG NRW).

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt aus gegebenem Anlass:

Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen.

Wenn es auch richtig erscheint, bei den hier in Rede stehenden Planungen bereits vorhandene Angebote zu berücksichtigen, darf und kann das nicht dazu führen, diesbezügliche Planzahlen als wichtigstes oder gar als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Würde man diesem Grundsatz folgen, wären die Auswahlmöglichkeiten der älteren und pflegebedürftigen Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt und eine selbstbestimmte Entscheidung über die gewünschte bzw. erforderliche (stationäre) Versorgung ausgeschlossen. Im Übrigen wären die Kriterien der marktwirtschaftlichen Ordnung komplett ausgehebelt.

Daher müssen zum Beispiel neben den Bettenzahlen der bereits am Markt befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen auch andere Erwägungen eine Rolle spielen. Die auf der Grundlage von Qualitätsprüfungen des MDK vorgestellten Berichte und Pflegenoten sollen gerade ausdrücklich dazu animieren, unter den vorhandenen Angeboten auswählen zu können. Die Pflegenoten sollen – gesetzgeberisch gewollt - bei der Heimauswahl eine maßgebliche Rolle spielen. Eine Regelung dergestalt, dass die Wahlfreiheit durch Verweis auf freie Betten bei einem Träger mit weniger guten Noten eingeschränkt wäre, ist unter keinen Umständen hinnehmbar. 2)

Bei der Heimauswahl sind unter Umständen auch weitergehende Überlegungen von Bedeutung: 3)
Werden ein gutes medizinisches Netzwerk und eine bestmögliche Arzneimittelversorgung garantiert? Gibt es ausreichend absenkbare Betten (u.U. zur Vermeidung von Fixierungen)? Was bietet die Einrichtung zu den folgenden Dienstleistungsbereichen? … Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe einschließlich Wundversorgung, Inkontinenzversorgung, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung … Steht insoweit entsprechend geschultes Personal zur Verfügung?
Können durch andere geeignete Maßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Psychopharmaka) ausgeschlossen werden (absenkbare Betten - siehe oben)? Gibt es eine funktionierende Palliativpflege mit entsprechend qualifiziertem Personal oder ggf. gute Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst? Gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung durch eine hausärztliche Notfallanordnung zu ergänzen (zur Vermeidung von unnötigen Krankenhausaufenthalten – siehe dazu das Projekt „beizeiten – begleiten“)? Erscheinen die Führungskräfte besonders geeignet und sind sie in der Lage, ihre MitarbeiterInnen trotz schlechter Pflege-Rahmenbedingungen zu motivieren und Ehrenamtler für ergänzende Hilfen einzuwerben? Wird die Einrichtung offen geführt und ist sie ggf. Teil eines altengerechten Quartiers? …

Die Träger sind nach all dem aufgefordert, bestmögliche Dienstleistungen anzubieten und zu gestalten. Dazu gehört auch, vorhandene Zweibettzimmer in Einbettangebote umzuwandeln. „Normale“ Pflegebetten können ggf. auch in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Auch andere ergänzende Angebotsveränderungen sind vorstellbar: Tages- oder Nachtpflegeplätze. …

Die Entscheidungen der Kreise und kreisfreien Städte für oder gegen eine weitere stationäre Pflegeeinrichtung müssen nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk immer nach den maßgeblichen örtlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Daher ist es auch mit dem APG NRW unvereinbar, allein auf Planzahlen abzustellen. Auch die Regelungen des SGB XI, die auf eine pflegwissenschaftlich gründende Pflege abstellen (vgl. z.B. § 11 SGB XI) wären eingeschränkt.

Es macht daher zum Beispiel wenig Sinn, pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen einfach auf wohnortfern vorhandene Einrichtungen mit freien Betten verweisen zu wollen. Zu bedenken ist nämlich u.a., dass bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung immer der möglichst unkomplizierte Kontakt zu Familie, Nachbarschaft oder Freunden ermöglicht werden sollte. Dies sind ja auch Erwägungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Wohnquartieren wichtig sind.

Die Kreise und kreisfreien Städte dürften unter Berücksichtigung des ausreichend vorliegenden Datenmaterials in der Lage sein, die gebotenen Entscheidungen mit eigenen Dienstkräften vorzubereiten. Soweit aber die Einschätzung einer externen Institution für erforderlich erachtet wird, müsste durch einen entsprechend formulierten Gutachterauftrag sichergestellt werden, dass neben dem Datenmaterial (Zahl der Einrichtungen, Bettenzahlen) auch andere wichtige Faktoren angemessen gewichtet werden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk steht insoweit auch für eine Mitbeurteilung zur Verfügung.

Werner Schell
Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=1
2) Hier soll unberücksichtigt bleiben, dass der bestehende Pflege-TÜV seit Jahren in der Kritik steht und durch eine bessere Regelung abgelöst gehört.
3) Siehe hierzu auch den 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS, vorgelegt am 14.01.2015 >>> viewtopic.php?f=4&t=20851

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Dormagen - So bleiben Altenheime konkurrenzfähig

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2015, 08:37

Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 2. Februar 2015
Dormagen - So bleiben Altenheime konkurrenzfähig
Dormagen. Um sich von privaten Anbietern abzusetzen und dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt für die Menschen komfortabler wird, setzen Dormagens Altenheime auf zusätzliche Angebote. So plant das Malteserstift Kooperationen mit Fachärzten.
Von Stefan Schneider und Anneli Goebels
Die Nachrichten sind selbst für etablierte Senioreneinrichtungen alarmierend: Immer mehr traditionelle Altenheime klagen über nicht belegte Betten, weil die Konkurrenz durch ambulante und teilstationäre Angebote privater Anbieter wächst. Im Rhein-Kreis gebe es bereits Einrichtungen, die zur Hälfte leer stünden, berichtet Marcus Mertens von der Heimaufsicht des Kreises. Dass die fünf Altenheime in Dormagen im Gegensatz dazu gut dastehen (Mertens: "In Dormagen wird der Bedarf ziemlich genau getroffen"), kommt nicht von ungefähr: Alle Einrichtungen haben ein eigenes Profil entwickelt, um ihren Bestand zu sichern.
…. (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dor ... -1.4841777
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Sterbebedingungen in Pflegeeinrichtungen im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2015, 08:10

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe informiert sich am 03.06.2015, 16.30 Uhr, im Seniorenhaus Lindenhof, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich, über das Modellprojekt "beizeiten - begleiten". - Patientenverfügungen sind in Deutschland nach wie vor nicht sehr verbreitet. Darüber hinaus sind sie im Notfall oft nicht zur Hand, selten aussagekräftig und verlässlich. Eine dauerhaft qualifizierte Begleitung durch geschultes Heimpflegepersonal bei der Entscheidung und Klärung der individuellen medizinischen Behandlungsmaßnahmen von Heimbewohnern verspricht daher das Modellprojekt "beizeiten.begleiten". Es wurde jetzt im Rahmen einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Studie im Grevenbroicher Seniorenhaus Lindenhof in den Regelbetrieb übernommen. Neben einer professionellen Dokumentation auf standardisierten Formularen (Patientenverfügung, Vertreterverfügung, Notfallbogen) sowie der Notfalltauglichkeit und Validität der Verfügung ist dabei die Kooperation mit Haus- und Notärzten, Rettungsdienstmitarbeitern sowie dem Krankenhauspersonal von besonderer Bedeutung. - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird sich im Seniorenhaus Lindenhof des Rhein-Kreises Neuss im Beisein von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Grevenbroichs Bürgermeisterin Ursula Kwasny über das Modellprojekt informieren. Als Gesprächspartner hat auch der Düsseldorfer Universitätsprofessor Dr. med. Jürgen in der Schmitten, einer der Initiatoren von "beizeiten - begleiten", seine Teilnahme zugesagt. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird ebenfalls anwesend sein. Werner Schell ist mit dem Thema seit Jahren bestens vertraut und referiert zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" u.a. seit Jahren in der Volkshochschule Neuss. Der Neusser Pflegetreff hat das Thema am 22.10.2014 ebenfalls aufgegriffen (Dr. med. in der Schmitten saß u.a. auf dem Podium). Dazu gibt es eine Filmdokumentation bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=e0jtDziYNeM Der Film informiert zu Beginn über rd. 8 Minuten über die Aktivitäten von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
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Kreis rechnet mit einem Pflegeplatz-Überhang von 450 Betten

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2015, 07:35

NGZ-Bericht vom 18. Juni 2015
Rhein-Kreis Neuss
Kreis rechnet mit einem Pflegeplatz-Überhang von 450 Betten

Rhein-Kreis Neuss. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat gerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass es "kreisweit drei Pflegeheime zu viel" gibt. Für Hans-Ulrich Klose (CDU) ist die Entwicklung "besorgniserregend" und Rainer Thiel (SPD) mahnt, dass "die Wirtschaftlichkeit gegeben sein muss". An warnenden Stimmen fehlte es gestern im Kreisausschuss nicht, allein die Zahl der Betten in vollstationären Pflegeeinrichtungen steigt weiter. Der Überhang in den acht kreisangehörigen Kommunen wird derzeit mit rund 250 freien Plätzen angegeben; Anfang kommenden Jahres sollen es 450 sein. Diese Zahlen gehen aus dem Plan zur sogenannten Pflegebedarfsentwicklung hervor, der gestern von der Verwaltung dem Kreisausschuss vorgelegt wurde.
Von Ludger Baten
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.5173670

+++

Die Anzahl der Pflegebetten kann allein kein Planungskriterium von Stationären Pflegeeinrichtungen sein. Es muss ein Bündel von Abwägungen Berücksichtigung finden. Darauf verweist Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 20.06.2015 erneut im Interesse der pflegebedürftigen Menschen! Das nachfolgende Statement vom 21.01.2015 hat unverändert Gültigkeit:[/color][/size][/b]

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


21.01.2015

Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen

Das Alten- und Pflegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW - vom 02.10.2014 (GV. NRW - Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 15.10.2014 1) regelt die Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und beschreibt Grundsätze zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Dabei ist das Ziel die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern (§ 1 APG NRW).
Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sind die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können; die besonderen Bedarfe des ländlichen Raums sind zu berücksichtigen (§ 2 APG NRW).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem APG NRW verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen, und beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein (§ 4 APG NRW). Dabei ist der quartiersnahen Versorgung höchste Priorität zugedacht (§ 5 APG NRW).
Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Die örtlichen Planungsergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen, beginnend mit dem Stichtag 31.12.2015. Dieser Beschlussfassung muss zwingend eine Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege voraus gehen (§ 7 APG NRW).

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt aus gegebenem Anlass:

Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen.

Wenn es auch richtig erscheint, bei den hier in Rede stehenden Planungen bereits vorhandene Angebote zu berücksichtigen, darf und kann das nicht dazu führen, diesbezügliche Planzahlen als wichtigstes oder gar als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Würde man diesem Grundsatz folgen, wären die Auswahlmöglichkeiten der älteren und pflegebedürftigen Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt und eine selbstbestimmte Entscheidung über die gewünschte bzw. erforderliche (stationäre) Versorgung ausgeschlossen. Im Übrigen wären die Kriterien der marktwirtschaftlichen Ordnung komplett ausgehebelt.

Daher müssen zum Beispiel neben den Bettenzahlen der bereits am Markt befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen auch andere Erwägungen eine Rolle spielen. Die auf der Grundlage von Qualitätsprüfungen des MDK vorgestellten Berichte und Pflegenoten sollen gerade ausdrücklich dazu animieren, unter den vorhandenen Angeboten auswählen zu können. Die Pflegenoten sollen – gesetzgeberisch gewollt - bei der Heimauswahl eine maßgebliche Rolle spielen. Eine Regelung dergestalt, dass die Wahlfreiheit durch Verweis auf freie Betten bei einem Träger mit weniger guten Noten eingeschränkt wäre, ist unter keinen Umständen hinnehmbar. 2)

Bei der Heimauswahl sind unter Umständen auch weitergehende Überlegungen von Bedeutung: 3)
Werden ein gutes medizinisches Netzwerk und eine bestmögliche Arzneimittelversorgung garantiert? Gibt es ausreichend absenkbare Betten (u.U. zur Vermeidung von Fixierungen)? Was bietet die Einrichtung zu den folgenden Dienstleistungsbereichen? … Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe einschließlich Wundversorgung, Inkontinenzversorgung, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung … Steht insoweit entsprechend geschultes Personal zur Verfügung?
Können durch andere geeignete Maßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Psychopharmaka) ausgeschlossen werden (absenkbare Betten - siehe oben)? Gibt es eine funktionierende Palliativpflege mit entsprechend qualifiziertem Personal oder ggf. gute Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst? Gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung durch eine hausärztliche Notfallanordnung zu ergänzen (zur Vermeidung von unnötigen Krankenhausaufenthalten – siehe dazu das Projekt „beizeiten – begleiten“)? Erscheinen die Führungskräfte besonders geeignet und sind sie in der Lage, ihre MitarbeiterInnen trotz schlechter Pflege-Rahmenbedingungen zu motivieren und Ehrenamtler für ergänzende Hilfen einzuwerben? Wird die Einrichtung offen geführt und ist sie ggf. Teil eines altengerechten Quartiers? …

Die Träger sind nach all dem aufgefordert, bestmögliche Dienstleistungen anzubieten und zu gestalten. Dazu gehört auch, vorhandene Zweibettzimmer in Einbettangebote umzuwandeln. „Normale“ Pflegebetten können ggf. auch in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Auch andere ergänzende Angebotsveränderungen sind vorstellbar: Tages- oder Nachtpflegeplätze. …

Die Entscheidungen der Kreise und kreisfreien Städte für oder gegen eine weitere stationäre Pflegeeinrichtung müssen nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk immer nach den maßgeblichen örtlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Daher ist es auch mit dem APG NRW unvereinbar, allein auf Planzahlen abzustellen. Auch die Regelungen des SGB XI, die auf eine pflegwissenschaftlich gründende Pflege abstellen (vgl. z.B. § 11 SGB XI) wären eingeschränkt.

Es macht daher zum Beispiel wenig Sinn, pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen einfach auf wohnortfern vorhandene Einrichtungen mit freien Betten verweisen zu wollen. Zu bedenken ist nämlich u.a., dass bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung immer der möglichst unkomplizierte Kontakt zu Familie, Nachbarschaft oder Freunden ermöglicht werden sollte. Dies sind ja auch Erwägungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Wohnquartieren wichtig sind.

Die Kreise und kreisfreien Städte dürften unter Berücksichtigung des ausreichend vorliegenden Datenmaterials in der Lage sein, die gebotenen Entscheidungen mit eigenen Dienstkräften vorzubereiten. Soweit aber die Einschätzung einer externen Institution für erforderlich erachtet wird, müsste durch einen entsprechend formulierten Gutachterauftrag sichergestellt werden, dass neben dem Datenmaterial (Zahl der Einrichtungen, Bettenzahlen) auch andere wichtige Faktoren angemessen gewichtet werden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk steht insoweit auch für eine Mitbeurteilung zur Verfügung.

Werner Schell
Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=1
2) Hier soll unberücksichtigt bleiben, dass der bestehende Pflege-TÜV seit Jahren in der Kritik steht und durch eine bessere Regelung abgelöst gehört.
3) Siehe hierzu auch den 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS, vorgelegt am 14.01.2015 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20851

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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