Psychiatrie-Entgelt­gesetz

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Psychiatrie-Entgelt­gesetz

Beitrag von Presse » 20.11.2012, 07:49

Deutsches Ärzteblatt - 19.11.2012:
Psychiatrie-Entgelt­gesetz: Daniel Bahr unterzeichnet Ersatzvornahme
Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat heute die „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013“ (PEPP 2013) unterzeichnet. Damit tritt der erste Entgeltkatalog zum 1. Januar 2013 in Kraft. Dies war nur per Ersatzvornahme möglich, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft den „PEPP-Katalog“ ablehnt.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52453

Psychiatrie-Entgelt­gesetz: Protest gegen neues Abrechnungs­system
Berlin – Das Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“ hat am Montag im Rahmen einer Protestaktion mehr als 32.000 Unterschriften gegen die Einführung eines neues Abrechnungssystems für psychiatrische Kliniken dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52359

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Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik

Beitrag von Presse » 02.12.2012, 07:33

Voraussetzung für die freiwillige Anwendung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffen

(Quelle: BMG) Die Verordnung für pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013) wurde unterzeichnet. Mit der Verordnung wird die Voraussetzung geschaffen, dass psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auf freiwilliger Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen können. Die Verordnung ist erforderlich, weil eine fristgerechte Einigung der Vertragsparteien auf Bundesebene auf das neue Psych-Entgeltsystem nicht möglich war. Der neue Entgeltkatalog wurde von dem zuständigen Institut der Vertragsparteien, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), auf einer breiten empirischen Datengrundlage kalkuliert.

Ergebnis ist ein Katalog tagesbezogener Entgelte und ergänzender Zusatzentgelte. Der PEPP-Entgeltkatalog ist wesentlich differenzierter als das derzeitige Vergütungssystem. Derzeit kann eine typische Einrichtung für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ein bis zwei unterschiedliche Abteilungspflegesätze abrechnen. Dagegen umfasst der PEPP-Entgeltkatalog 2013 insgesamt 135 Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen und zusätzlich 75 Zusatzentgelte. Darunter sind Entgelte für die Versorgung von hochaufwändigen Patientinnen und Patienten, für die die Einrichtungen im bisherigen Vergütungssystem keine erhöhte Vergütung erhalten.

Das neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen verbessern. Durch das neue Entgeltsystem wird perspektivisch die Möglichkeit geschaffen, Versorgungsstrukturen zu analysieren und zu optimieren. Mit dem neuen Entgeltsystem wird der Weg hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen eröffnet. Einrichtungen, die aufwändige Leistungen erbringen, sollen diese auch besser vergütet bekommen als Einrichtungen mit weniger aufwändigen Leistungen.

Die Einführung des Entgeltsystems erfolgt im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Erst ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung. Zudem wird mit der Verordnung ein Vorschlagsverfahren etabliert, das allen Beteiligten für eine konstruktive Weiterentwicklung des Entgeltsystems offen steht.

Weitere Informationen zum PEPP-Entgeltsystem 2013 finden Sie auf der Homepage des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus unter http://www.g-drg.de.

Quelle: Mitteilung vom 01.12.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Psychiatrie: Kassen verteidigen neues Entgeltsystem

Beitrag von Presse » 18.12.2012, 07:55

Psychiatrie: Kassen verteidigen neues Entgeltsystem
Das neue Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken ist umstritten.
Doch aus Sicht der Kassen wird die Vergütung damit gerechter.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... sen&n=2419

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Streit ums Geld in der Psychiatrie

Beitrag von Presse » 20.03.2013, 08:10

Streit ums Geld in der Psychiatrie / Ein neues Vergütungssystem soll gerechter sein, Ärzte und Patientenverbände bekämpfen es

Baierbrunn (ots) - Für psychiatrische Krankenhäuser ist ein neues Vergütungssystem eingeführt worden. Es verändert schrittweise die Bezahlung. Während die Krankenkassen mehr Transparenz und Kosten-Gerechtigkeit erwarten und behaupten, für Schwerkranke gebe es zukünftig mehr Geld, befürchten betroffene Kliniken genau das Gegenteil. Das neue System setze "Anreize, weniger schwer kranke Patienten zu behandeln", sagt Dr. Sebastian Stierl, ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, in der "Apotheken Umschau". "Für Patienten, die ihren Alltag noch bewältigen und daher regelmäßig an Therapien teilnehmen, können Kliniken mehr Geld abrechnen als etwa für Patienten mit akuter Psychose", so der Klinikleiter. Auch Professor Peter Kruckenberg, Psychiater und Vorstandsmitglied der "Aktion Psychisch Kranke" befürchtet: "Das ist ein System, das mehr Betten produzieren wird für Patienten, die sie nicht unbedingt brauchen." Die Kassen werfen den Psychiatern hingegen Angst vor Veränderungen vor, die sich bei den übrigen Krankenhäusern bereits bewährt hätten. Die neuen Vergütungsvorschriften sind trotz des Streits in Kraft getreten. In diesem und dem nächsten Jahr ist den Kliniken noch freigestellt, ob sie auf dieses System umstellen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2013 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

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Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab

Beitrag von Presse » 25.04.2013, 06:48

Psychiatrie: Ärzte lehnen Entgeltkatalog ab
Seit Anfang des Jahres können Psychiatrien das neue Entgeltsystem PEPP testen. Doch nur wenige Kliniken nehmen daran teil.
Denn die meisten leitenden Ärzte lehnen das System rundweg ab. Sie sehen die Versorgung Schwerstkranker bedroht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=836 ... tik&n=2674

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Gesetzentwurf zur Stärkung seelisch Erkrankter beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2016, 06:11

Gesetzentwurf zur Stärkung seelisch Erkrankter beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) beschlossen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken.
Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:
- Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden.
- Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen.
- Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert.
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln.
- Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld ("home treatment") als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden.
- Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können.
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u.a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen.
Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen.
Die Regelungen sollen überwiegend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen: Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PDF, 630 KB) > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... binett.pdf

Quelle: Mitteilung vom 04.09.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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