Heil- und Hilfsmittelversorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Heil- und Hilfsmittelversorgung

Beitrag von Presse » 18.09.2012, 11:06

BARMER GEK Pressemitteilung vom 18. September 2012

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2012: Mehr Ergotherapie, weniger Massagen

Berlin - Die Heil- und Hilfsmittelversorgung geht noch vielfach am Patientenbedarf vorbei. Das zeigen neue Analysen des BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreports 2012. Ob Ergotherapien, Massagen oder Bandagen – besonders Kinder, Rückenkranke und Pflegebedürftige sind von Über-, Unter- oder Fehlversorgung betroffen. Das Wachstum in diesem Bereich ist allerdings beträchtlich.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel binnen fünf Jahren um 22 bzw. 30 Prozent gestiegen. Allein die Hilfsmittelausgaben legten im letzten Jahr um 4,7 Prozent auf insgesamt 6,3 Milliarden Euro zu. Die Aufwendungen für Heilmittel kletterten sogar um 6,6 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellt fest: „Wir haben es mit einem Wachstumsmarkt erster Güte zu tun. Allerdings sollten Transparenz und medizinische Evidenz mitwachsen. Denn trotz einer insgesamt guten Versorgungslage gerät der Einsatz von Heil- und Hilfsmitteln noch oft zum wohlgemeinten therapeutischen Streuschuss.“

Mehr Patientensicherheit bei Medizinprodukten
Als Reaktion auf den PIP-Skandal und schadhafte Endoprothesen fordert Schlenker eine umfassende Reform des Zulassungsrechts für Hilfsmittel und Medizinprodukte. Nach dem Vorbild des Gesetzes zur Neuordnung des Arz-neimittelmarktes AMNOG sollte auch bei ihnen eine patientenorientierte Nutzenbewertung vor der Marktzulassung erfolgen: „Nicht nur um Produktsicherheit, sondern um Patientennutzen muss es gehen. Wir brauchen ein modernes Medizinprodukterecht – niedergeschrieben in einem Gesetz zur Neuordnung des Medizinproduktemarktes, kurz MEMNOG!“ Für risikoreiche Medizinprodukte bedürfe es eines strengen behördlichen Zulassungs- und Überwachungsverfahrens sowie obligatorischer klinischer Prüfungen.

Mehr Ergotherapie bei ADHS
2010 stellten Ärzte bei elf Prozent aller BARMER GEK Versicherten zwischen sieben und 17 Jahren eine psychische Erkrankung fest. Aber nur jeder siebte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhielt eine Ergotherapie-Verordnung (14 Prozent). Über die Hälfte der Psycho-Diagnosen entfielen dabei auf die Aufmerksamkeitsdefizitstörung ADHS. Auch hier kamen Ergotherapien nur bei 20 Prozent der Kinder zum Einsatz.

Reportautor Professor Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen erklärt: „Für die Arzneimitteltherapie gegen psychische Erkrankungen von Kindern gibt es Leitlinien und Studienergebnisse, die ärztliche Entscheidungen unterstützen. Beim Einsatz von Ergotherapie herrscht dagegen medizinische Unsicherheit, noch immer fehlen evidenzbasierte Entscheidungshilfen. Gerade die Behandlung von ADHS braucht neben Ritalin & Co ergänzende oder alternative Therapieoptionen.“

Massagen allein helfen kaum
Klassische Massagen gehören zu den umsatzstärksten Heilmitteln. Für rund 280.000 BARMER GEK Versicherte wurden letztes Jahr rund 400.000 Verordnungen ausgestellt. Dabei ist die Bedarfsgerechtigkeit oftmals fraglich. Rund 85 Prozent der Ausgaben für klassische Massagen entfallen auf Wirbelsäulenerkrankungen, davon rund die Hälfte für Beschwerden mit akutem Behandlungsbedarf (Blockaden, Haltungsstörungen, Arthrosen). Die andere Hälfte geht auf das Konto von chronischen Beschwerden (Bandscheibenvorfall, Rheuma etc.). Das ist laut Glaeske problematisch, denn die klassischen Massagen („hands-on“) reichen als alleinige Therapie bei chronischen Beschwerden nicht aus. Sie wirken nur in Kombination mit manualtherapeutischen oder aktivierenden Ansätzen.

Lückenhafte Versorgung von Pflegeheimbewohnern
Eine Unterversorgung mit Heilmitteln dürfte bei Patienten in Pflegeheimen bestehen. So erhalten 36 Prozent Physiotherapie und nur fünf Prozent Ergo-therapie. Alarmierend ist, dass die Behandlungen mit zunehmendem Alter abnehmen: von 40 Prozent bei den 65- bis 74-Jährigen auf 31 Prozent bei den über 85-Jährigen (Physiotherapie) und von 11 auf 2,5 Prozent in den-selben Altersgruppen für Ergotherapie. Dabei erscheint körperliche Aktivie-rung insbesondere bei Demenzpatienten sinnvoll. Dennoch ist der Verord-nungsanteil von Physiotherapie und Ergotherapie bei Demenzkranken über den Beobachtungszeitraum von zwei Jahren konstant niedrig geblieben – sowohl im ambulanten (Physiotherapie: 25 bis 27 Prozent; Ergotherapie: 5 Prozent) als auch im klinischen Bereich (Physiotherapie: 21 bis 23 Prozent; Ergotherapie: 3 Prozent).

Medizinische Massenprodukte falsch eingesetzt
Zu den Hilfsmitteln mit den höchsten Versorgungsanteilen gehören Banda-gen und Orthesen. Für über 500.000 BARMER GEK Versicherte wurden letztes Jahr entsprechende Verordnungen im Gesamtwert von 77 Millionen Euro ausgestellt. 4,7 Prozent aller Frauen erhielten Bandagen, ebenso wie 3,5 Prozent aller Männer. Bei Orthesen, wie zum Beispiel Stützschienen, liegt der Versorgungsanteil bei 1,4 Prozent aller Frauen und 1,8 Prozent der Männer. Auch auf diesem Gebiet kommt es immer wieder zur Fehlversorgung: So liegen die größten Ausgabenanteile bei Produkten für Knie und Rücken, obwohl sie in den be-stehenden Leitlinien praktisch keine Rolle spielen. Zudem zeigen sich viele Beispiele für schlechte Anpassung und mangelnde Beratung. „Das beeinträchtigt wiederum die Therapiemitarbeit der Patienten“, so Glaeske.

„Tennisellenbogen“ schlecht behandelt
Bei 240.000 Versicherten der BARMER GEK wurde 2010 Epicondylitis, eine schmerzhafte Erkrankung des Sehnenansatzes des Ellenbogens, diagnosti-ziert. Die Analysen zeigen, dass Betroffene vor allem mit Arzneimittel (rd. 50 Prozent) behandelt werden. Bei 19 Prozent werden Arzneimittel mit Physio-therapie kombiniert, etwa ein Drittel bekommt gar keine Heil- und Hilfsmittel. Nicht-Behandlung und der Mangel an medizinischer Evidenz zeigen hier erhebliches Verbesserungspotential.

Alle weiteren Informationen zum Heil- und Hilfsmittelreport 2012 inklusive Grafiken und eines Audio-Files in mp3-Format auf http://www.barmer-gek.de/presse .

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BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2012

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2012, 06:22

Zum Report wurde folgende Stellungnahme übermittelt:

Die BARMER-GEK hat einen interessanten Report zur Heil- und Hilfsmittelversorgung herausgegeben, der von der Universität Bremen erstellt wurde.

Diese Studie selbst kann unter http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Por ... y=Data.pdf heruntergeladen werden.

Von besonderem Interesse sind in diesem Report die Aussagen zur Heilmittelversorgung in Pflegeeinrichtungen. Diese sind in dem Bericht auf den Seiten 84 bis 101 fachlich differenziert aufbereitet und bewertet worden.

Zu den derzeitigen Ungereimtheiten in der ambulanten medizinischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zählen gerade die gesetzlich möglichen Angebote auf der Grundlage der Heilmittelverordnung. Auf diesen Aspekt muss in Zukunft auch aufsichtsrechtlich besonders geachtet werden. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz zählen die von der Einrichtung selbst erbrachten Leistungen der Ergotherapie, etc. als Leistungen der sozialen Betreuung. Sie sind somit nicht Bestandteil eines medizinischen Behandlungsplans und Leistungen nach SGB V.

Deshalb ist nicht nachzuvollziehen, dass die derzeitige „Pflegediskussion“ diesen Leistungsbereich ausklammert. Wir müssen gemeinsam an Konzepten arbeiten, die auch so wichtige Gesundheitsleistungen, die nach der Heilmittelverordnung anerkannt und möglich wären, älteren behandlungsbedürftigen Menschen in Pflegeheim tatsächlich zukommen.

Hierzu bedarf es „integrierte Versorgungskonzepte“, in denen alle Gesundheitsprofessionen, auch die der Pflege beteiligt sind. Nur so kann in Zukunft, und das gilt grundsätzlich auch für die hausärztliche Versorgung, eine Versorgungsstruktur entwickelt werden, die das gesamte sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Leistungsspektrum im Bereich der Krankheits- und Pflegeversorgung erfasst. Es geht, soweit hier die Heilmittelversorgung angesprochen ist, um eine individuelle personenbezogene Langzeitversorgung auf der Grundlage der Heilmittelvorordnung in allen Pflegeeinrichtung.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf zu verweisen, dass die hier genante Zielgruppe einen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Gesundheitsleistungen hat (UN-Behindertenrechtskonvention). Dies lässt sich nur mit Strukturveränderungen erreichen.
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Dossier Heil- und Hilfsmittel

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2015, 12:55

Dossier Heil- und Hilfsmittel: Wissenswertes zur Versorgung mit Hörhilfen und Massagen

(29.01.15) Oftmals sind Heil- oder Hilfsmittel notwendig, um eine Therapie zu unterstützen oder gesundheitliche Schäden abzuwenden. Wie die Versorgung mit Hilfsmitteln, wie etwa Rollstühlen oder Gehstöcken, und Heilmitteln, zum Beispiel Massagen, funktioniert, erklärt das neue Dossier Heil- und Hilfsmittel auf der Internetseite des AOK-Bundesverbandes. Anhand von Grafiken, Statistiken und Hintergrund-Informationen bietet das Dossier einen leicht verständlichen Einblick in beide Versorgungsbereiche.

Zum Dossier Heil- und Hilfsmittel:
http://www.aok-bv.de/gesundheit/versorg ... index.html

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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
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Knapp sechs Milliarden für die Heilmittel ...

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2015, 09:38

WIdO-Bericht:
Knapp sechs Milliarden für die Heilmittel – Senioren profitieren besonders

(18.12.15) Ärzte haben 2014 über 37 Millionen Heilmittelrezepte geschrieben. Dabei erhalten Pflegebedürftige Menschen ab 60 Jahren etwa dreimal so viele Heilmitteltherapien wie Nicht-Pflegebedürftige. Das zeigen die Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) im Heilmittelbericht 2015. Insgesamt hat jeder Dritte über 60-jährige AOK-Versicherte eine Heilmitteltherapie in Anspruch genommen. Die Kosten für die Heilmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2014 – auf alle Altersgruppen verteilt – einen Gesamtumsatz von 5,77 Milliarden Euro.

Weitere Informationen unter:
http://www.aok-bv.de/presse/pressemitte ... 14752.html
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Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2015
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Heilmittelbericht: Jeder dritte über 60 erhält eine Therapie

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2015, 07:28

Ärzte Zeitung vom 21.12.2015:
Heilmittelbericht: Jeder dritte über 60 erhält eine Therapie
Über 37 Millionen Mal stellten Ärzte 2014 eine Heilmittelverordnung aus. Davon profitierten vor allem Patienten ab 60 Jahren.
Das zeigt der WIdO-Heilmittelbericht 2015, der heute vorgestellt worden ist.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... log&n=4691
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Rund 85% der Heilmittel­verordnungen betreffen Physiotherapi

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 07:47

Deutsches Ärzteblatt vom 18.12.2015:
Rund 85 Prozent aller Heilmittel­verordnungen betreffen Physiotherapie
Berlin – Im vergangenen Jahr haben Ärzte rund 36,9 Millionen Heilmittelverordnungen zur Physiotherapie ausgestellt. Diese haben damit einen Anteil von 84,6 Prozent an allen Heilmittelverordnungen. Die Verordnungen entsprechen knapp 251 Millionen einzelnen physiotherapeutischen Behandlungen mit einem Gegenwert von 4,17 Milliarden Euro. Die Kosten für die Heilmittelversorgung insgesamt erreichten einen Umsatz von 5,77 Milliarden Euro.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... iotherapie
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Hilfsmittelversorgung für Inkontinenz- und Stoma-Patienten

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2016, 13:09

Pressemitteilung BVMed-Pressemeldung 04/16 vom 13.01.2016
https://www.bvmed.de/bvmed-legt-patient ... ienten-auf

BVMed legt Patienteninformationen zur Hilfsmittelversorgung für Inkontinenz- und Stoma-Patienten auf

Berlin | Mit vier ausführlichen Informationsblättern informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, Inkontinenz- und Stoma-Patienten sowie deren Angehörige über die rechtlichen Grundlagen, die Patientenrechte und die Informationspflichten der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung. Neben einer allgemeinen Patienteninformation zu den rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung gibt es einzelne Infoblätter zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus sowie zur Stomaversorgung. Die neuen BVMed-Patienteninformationen sind unter http://www.bvmed.de/infokarten ( https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/infokarten )
abrufbar.

Im Leistungsumfang der Hilfsmittelversorgung sind alle Dienstleistungen enthalten, die mit der Hilfsmittelabgabe im Zusammenhang stehen und die für eine möglichst selbstständige Versorgung erforderlich sind, informiert der BVMed. Patienten haben die freie Wahl des Leistungserbringers unter den Vertragspartnern ihrer Krankenkasse, wenn der Versorgungsbereich nicht ausgeschrieben worden ist. Die Krankenkassen haben dabei gegenüber den Patienten eine Informationspflicht, welche Vertragspartner zur Auswahl stehen.
Auf Nachfrage muss auch mitgeteilt werden, welche wesentlichen Leistungen vertraglich geregelt sind. Bei Ausschreibungen existiert üblicherweise nur ein Vertragspartner pro ausgeschriebenem Versorgungsbereich. "Sollte es Probleme mit der Versorgung durch den Ausschreibungsgewinner geben, informieren Sie umgehend mündlich und schriftlich Ihre Krankenkasse und fordern Sie unter Setzung einer Frist eine Nachbesserung ein", empfiehlt der BVMed den Patienten.

Die Patienteninformationen zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus sowie zur Stomaversorgung enthalten weitere spezifische Hinweise und Tipps.

Bei der ableitenden Kontinenzversorgung sollte ein erstes, persönliches Beratungsgespräch möglichst im häuslichen Umfeld stattfinden. Dabei sollte nach der Qualifikation des Ansprechpartners gefragt werden, da es speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die ableitende Kontinenzversorgung gibt. "Zu dem Beratungsgespräch gehören neben dem Umgang mit den Hilfsmitteln Themen wie die Pflege des Intimbereichs, Vorbeugung von Harnwegsinfekten und anderen Komplikationen, Auswirkungen der Ernährung und des Trinkverhaltens sowie Tipps für den Alltag", so der BVMed.

Beim intermittierenden Katheterismus definiert der Arzt das Therapieziel und die Häufigkeit des Katheterisierens. Danach sollte sich der Hilfsmittelversorger richten. Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen. Das Beratungsgespräch mit dem Hilfsmittelversorger sollte in der Anfangsphase so häufig stattfinden, bis der Patient oder die Betreuungsperson den intermittierenden Katheterismus selbstständig und sicher durchführen kann. Der Hilfsmittelversorger sollte den Patienten zudem darüber informieren, dass es sich bei den Kathetern um sterile Einmalprodukte handelt, die nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Dies trägt zur Vermeidung von Harnwegsinfekten bei.

Auch bei der Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung) findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die Stomaversorgung.
Inhalte der Beratungen sind die umfassende Aufklärung über den Umgang mit dem Stoma, die Anleitung zur Selbstständigkeit, die gemeinsame Auswahl und Anpassung der Hilfsmittel an das sich verändernde Stoma und die Lebensgewohnheiten sowie die Vorbeugung und das Erkennen von Komplikationen.

Weitere Patienteninformationen können unter http://www.bvmed.de/infokarten
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/infokarten) abgerufen werden.

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-legt-patient ... ienten-auf

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen

V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de
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Pflegekräfte sollen bestimmte Hilfsmittel verordnen dürfen

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2016, 07:31

Ärzte Zeitung vom 27.01.2016:
Laumann: Pflegekräfte sollen bestimmte Hilfsmittel verordnen dürfen
Pflegekräfte sollen nach Meinung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung mehr Entscheidungskompetenzen erhalten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... ege&n=4752
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BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2016

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2016, 17:32

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2016
Heilmittelausgaben variieren um mehr als 200 Prozent


Die Ausgaben für Physiotherapie sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.
Quelle: „dpa picture alliance“


Berlin - In Deutschland sind die Ausgaben für Heilmittel massiv gestiegen. Allein bei der BARMER GEK haben sie sich binnen zwei Jahren um 15 Prozent auf 822 Millionen Euro im vergangenen Jahr erhöht. Zudem gibt es deutliche regionale Ausgabenunterschiede bis zu über 200 Prozent in der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Dies geht aus dem aktuellen Heil- und Hilfsmittelreport 2016 der BARMER GEK hervor. Während die Kosten für alle Heilmittel im Jahr 2015 je BARMER GEK-Versicherten in Bremen 65,86 Euro betrugen, lagen sie in Berlin mit 121,85 Euro 85 Prozent darüber. In der Podologie waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen um fast 210 Prozent höher als in Bremen. Bei der Ergotherapie lagen die Kosten Versicherten in Hamburg fast 120 Prozent über denen in Bremen. „Die massiven regionalen Ausgabendifferenzen bei Heilmitteln sind rein medizinisch und durch Vergütungsunterschiede nicht erklärbar. Offenbar gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen bei deren Verordnung. Viele wissenschaftliche Leitlinien thematisieren den gezielten Gebrauch von Heilmitteln nicht. Es wäre ein erster Schritt, die Leitlinien zu konkretisieren“, fordert Dr. Christoph Straub, Vorstandschef der BARMER GEK.

In Bremen sind die Pro-Kopf-Ausgaben immer am geringsten
Wie aus dem Krankenkassenreport hervorgeht, waren die Heilmittel-Ausgaben je Versicherten in Bremen im Jahr 2015 immer am niedrigsten und in Berlin mit am höchsten. Während an der Weser in der Physiotherapie 46,45 Euro anfielen, kam die Bundeshauptstadt auf 83,77 Euro und damit auf 80 Prozent mehr. Um 73 Prozent unterschieden sich die beiden Stadtstaaten in der Logopädie, und zwar mit 5,76 Euro versus 10,01 Euro. In der Ergotherapie reichten die Kosten je Versicherten von 7,06 Euro in Bremen bis zu 15,45 Euro in Hamburg, gefolgt von Berlin mit 15,33 Euro. Auf die Podologie entfielen in der Weserstadt 0,78 Euro und in Sachsen mit 2,40 Euro gut dreimal mehr.

„Ärzte müssen das verordnen, was medizinisch erforderlich und wirtschaftlich ist. Dass in allen Heilmittelbereichen die Ausgaben pro Patienten in einigen Regionen doppelt so hoch sind wie in anderen, zeigt aber deutlich, dass die Verordnung regional unterschiedlichen Kriterien folgt. Das ist aber weder im Sinne einer evidenzbasierten Medizin, noch für die Versicherten akzeptabel. Man kann auch sagen, dass die Bremer quasi den großzügigen Heilmittel-Einsatz der Berliner finanzieren“, sagt der Autor des Reports, Professor Daniel Grandt, von der Universität Saarbrücken. Hier seien weitere Analysen erforderlich, in denen das Verordnungsverhalten der Ärzte zu untersuchen wäre. „Es wäre zu begrüßen, wenn die kassenärztlichen Vereinigungen sich darüber austauschten, wodurch der regional so unterschiedliche Einsatz von Heilmitteln zustande kommt und wie eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftliche Verordnung bundesweit erreicht werden könnte. In Bremen gelingt das offensichtlich besonders gut“, so Grandt.

Unter dem Strich sind die Ausgaben für Heilmittel bei der BARMER GEK zwischen den Jahren 2013 und 2015 um mehr als 15 Prozent auf 822 Millionen Euro gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um 111 Millionen Euro. Das sei im Übrigen mehr Geld, als die BARMER GEK im vergangenen Jahr für hoch wirksame und sehr teure Medikamente gegen Hepatitis C ausgegeben habe. Mit Blick auf das geplante Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erklärt Straub: „Bei den Heilmitteln könnten die Kosten demnächst noch weiter aus dem Ruder laufen. Deren Anwendung sollte erst qualitativ stärker abgesichert werden, bevor sie noch häufiger zum Einsatz kommen.“

Kritik am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Das HHVG sieht vor, Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringer für drei Jahre vom Verlauf der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Allein an dieser Stelle drohen laut BARMER GEK in der Gesetzlichen Krankenversicherung jährliche Zusatzkosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Nach dem Gesetz sollen Ärzte in Modellregionen zudem Blanko-Verordnungen ausstellen und Heilmittel-Therapeuten damit selbst entscheiden können, mit welchem Heilmittel sie die Patienten in welchem Umfang behandeln. „Wenn der Therapeut die Leistung und damit die Höhe seines Lohns selbst festlegen kann, dann bedarf es keiner Glaskugel, um eine weitere Ausgabenentwicklung in diesem Bereich vorherzusagen. Über Blanko-Rezepte werden die Patienten aber nicht automatisch qualitativ besser versorgt. Das gilt zumindest, solange es offensichtlich sehr unterschiedliche regionale Kriterien zum Heilmittel-Einsatz gibt“, so Straub.

Grandt plädiert für eine Budgetierung der Heilmittelausgaben, um eine angebotsinduzierte Nachfrage zu verhindern, wenn die Ärzteschaft bei der Blanko-Verordnung den Umfang des Heilmittel-Einsatzes nicht mehr kontrollieren und damit nicht mehr verantworten könne. Sonst bestünde die Gefahr, dass insbesondere dort die Heilmittelanwendungen häufiger würden, wo es viele Therapeuten gebe. Denn anders als bei den Ärzten gebe es bei den Heilmittelerbringern keine Bedarfsplanung. Dies mag auch eine Erklärung für die erhebliche Streuung der Therapeutendichte in Deutschland sein. Während laut Report etwa in Nordrhein-Westfalen ein Physiotherapeut auf 2.137 BARMER GEK-Versicherte kommt, ist das Verhältnis in Brandenburg einer zu 806. „Es gibt keinen Grund, warum einige Regionen mehr als doppelt so viele Physiotherapeuten brauchen sollten als andere“, so Grandt.

Glossar:

• Wo kommen Heilmittel zum Einsatz?
In der Physiotherapie sind Massagen oder Krankengymnastik gängige Heilmittel, etwa bei Rückenproblemen. Eine podologische Therapie wird verordnet, wenn Diabetes mellitus zu krankhaften Fußschädigungen geführt hat. Die Sprachtherapie soll die kommunikativen Fähigkeiten verbessern, etwa bei einem Schlaganfallpatienten oder einem Stotterer. Eine Ergotherapie soll die Grob- und Feinmotorik der Betroffenen verbessern, zum Beispiel bei Kindern mit Störungen des Bewegungsablaufs, bei Menschen mit Krankheiten des zentralen Nervensystems oder bei Rheumatikern.
• Welchen Spielraum gibt es beim Einsatz von Heilmitteln?
Die Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses lässt einen großen Spielraum zu, wodurch auch sehr unterschiedliche Kosten anfallen können. Bei einem „Bandscheibenvorfall mit segmentalen Bewegungsstörungen“ etwa kann der Arzt je nach den individuellen Gegebenheiten des Patienten als vorrangiges Heilmittel Krankengymnastik für 16,29 Euro je Einheit oder manuelle Therapie zu 18,26 Euro verordnen. Er kann aber auch alternativ Übungsbehandlung für 6,75 Euro oder Chirogymnastik für 11,67 Euro verschreiben und zusätzlich eine Wärme- oder Kältetherapie zu 3,39 beziehungsweise 7,17 Euro.
• Wie stark hat die Anzahl der Therapeuten zugenommen?
Die Anzahl der Leistungserbringer ist zwischen den Jahren 2013 und 2015 in allen Bereichen gestiegen. Das größte Plus von zwölf Prozent gab es bei den Podologen und zwar von 5.110 auf 5.724 medizinische Fußpfleger. Die Zahl der Ergotherapeuten hat sich um 6,5 Prozent von 9.803 auf 10.441 erhöht und die der Logopäden um 3,6 Prozent von 10.450 auf 10.828. Im Jahr 2015 gab es 60.432 Physiotherapeuten und damit 2,6 Prozent mehr als im Jahr 2013 mit 58.866.
• Wie haben sich die Ausgaben für Heilmittel GKV-weit entwickelt?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 6,1 Milliarden Euro für Heilmittel ausgegeben. Dies sind 1,15 Milliarden Euro oder 23 Prozent mehr als noch im Jahr 2011.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.10.2016
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Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2016, 17:29

Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung soll auf den gestiegenen Bedarf und die damit verbundenen höheren Anforderungen reagiert werden. Der Gesetzentwurf (18/10186 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810186.pdf ) der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz in diesem Markt sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken.
Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Beschäftigungen oder Berufe befasst. Heilmittel werden von Ärzten verordnet und von zugelassenen Therapeuten erbracht.
Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.
Die Krankenkassen sollen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel und damit verbundene Dienstleistungen berücksichtigen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.
Bei der Hilfsmittelversorgung müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Anbieter kontrollieren. Dazu sind Stichproben vorgesehen. Um mehr Transparenz zu schaffen, müssen die Anbieter die Versicherten künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für sie geeignet sind und von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Die Anbieter werden verpflichtet, die Höhe der Mehrkosten anzugeben.
Die Krankenkassen sollen die Versicherten zudem besser über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung beraten. Sie sollen ferner über ihre Vertragspartner und die Inhalte der Verträge informieren. So können Versicherte die Angebote der Krankenkassen im Bereich der Hilfsmittel vergleichen.
Um die Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) attraktiver zu machen, können die Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 eine höhere Vergütung beschließen. Diese Regelung ist befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen.
Heilmittelerbringer sollen künftig außerdem über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Hier wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll dann entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird.
Die meisten Regelungen des Gesetzes sollen im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2016
Deutscher Bundestag
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Jeder fünfte Schulanfänger kann nicht richtig sprechen

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2016, 07:31

Ärzte Zeitung vom 16.12.2016:
Sprachtherapie: Jeder fünfte Schulanfänger kann nicht richtig sprechen
Sechs- bis Siebenjährige bekommen häufiger Heilmittel verordnet als andere Kinder bis 14 Jahre. Das liegt insbesondere daran,
dass bei den Schulanfängern öfter Sprachtherapien nötig sind. Vor allem Jungen sind betroffen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=926 ... log&n=5445
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Hilfsmittelverzeichnis

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2017, 18:27

Hilfsmittelverzeichnis

Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 33 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren sechs Produktgruppen.
Auf den folgenden Seiten des Webportals >>> https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action (Stand: 14.01.2017) haben Sie die Möglichkeit, direkt im Hilfsmittelverzeichnis zu recherchieren. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Recherchemöglichkeiten sowie zum Aufbau des Hilfsmittelverzeichnisses können Sie im Handbuch finden (Download per Link „Hilfe“ in der Kopfzeile).

Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action bzw.
https://www.gkv-spitzenverband.de/pfleg ... mulare.jsp
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Krankenkassen müssen jetzt die Brille bezahlen

Beitrag von WernerSchell » 21.02.2017, 19:52

Gesetzliche Neuregelung: Krankenkassen müssen jetzt die Brille bezahlen
Die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig besser mit Heil- und Hilfsmitteln wie Prothesen, Rollstühlen,
Brillen oder Hörgeräten versorgt werden.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 60841.html
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Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Beitrag von WernerSchell » 21.02.2017, 19:54

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat abschließend das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten.
Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.
>>> http://www.bundesgesundheitsministerium ... /hhvg.html
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Versicherte der Ersatzkassen erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2018, 13:43

Versicherte der Ersatzkassen erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung
„Verkürzter Versorgungsweg“: Hörgeräteversorgung aus einer Hand über den HNO-Arzt möglich


(Berlin, 28.11.2018) Versicherte der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) können künftig wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen. Das regelt ein Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der zum 1. Dezember 2018 in Kraft tritt. Bislang war für die Patienten nur die Beratung und Versorgung durch den Hörgeräteakustiker möglich. Im neuen „verkürzten Versorgungsweg“ können volljährige Versicherte ihre Hörgeräte direkt vor Ort in einer HNO-Praxis erhalten. Rund 300 Praxen werden ab 1. Dezember am „verkürzten Versorgungsweg“ teilnehmen, weitere sollen folgen. Welche Praxis in der Nähe die neue Leistung bereits anbietet, erfahren die Versicherten bei ihrer Ersatzkasse.

Beim „verkürzten Versorgungsweg“ ist die HNO-Praxis die zentrale Anlaufstelle für die Patienten. Dort bekommen sie alle Leistungen der Hörgeräteversorgung aus einer Hand – von der Beratung über die Anpassung inklusive Umprogrammierung des Gerätes bis zur Nachsorge. Dafür arbeitet der HNO-Arzt eng mit den Hörakustik-Meisterbetrieben zusammen. Die Versicherten können zwischen mindestens fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen. Diese entsprechen beim Ausgleich des Hördefizits und bei der Verbesserung des Sprachverstehens dem aktuellen Stand von Medizin und Technik.

„Der ‚verkürzte Versorgungsweg‘ über den HNO-Arzt ist eine gute Ergänzung zur klassischen Hörgeräteversorgung. Die Zusammenarbeit von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern stellt eine qualitativ hochwertige und aufzahlungsfreie Versorgung sicher. Diese Form der Kooperation möchten wir stärken“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Ein FAQ-Katalog zur Hörgeräteversorgung und zum „verkürzten Versorgungsweg“ steht unter www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/ ... versorgung zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Hintergrund:
Anspruch auf ein Hörgerät haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die schwerhörig sind, sowie Versicherte, deren Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt. Die Geräte müssen nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben. Die jeweilige Ausstattung der Hörhilfen und die Erstattungsbeträge regelt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. GKV-Versicherte, die sich für ein aufzahlungsfreies Hörgerät entscheiden, tragen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von maximal zehn Euro. Schwerhörige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Hörhilfen in der GKV komplett zuzahlungsfrei.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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