Präventionsgesetz - Wachsende Gesundheitskluft

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Präventionsgesetz - Kosten müssen aber gerecht verteilt werd

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2014, 14:24

vdek begrüßt neues Präventionsgesetz
Elsner: Kosten müssen aber gerecht verteilt werden


(Berlin, 3.11.2014) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung. „Wir begrüßen insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Hier sei ein gemeinschaftliches Handeln von Sozialversicherung, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden erforderlich. „Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“

Kritisch bewertete Elsner, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“, erklärte Elsner. Ein weiterer Mangel sei, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen. Elsner betonte: „Die Ersatzkassen nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich gerne war. Allerdings müssen die Mehrausgaben auch in qualitativ hochwertigen Maßnahmen münden. Geld allein kann es nicht richten.“ Zum Teil fehlten noch Strukturen und Partner, die sicherstellen können, dass die zusätzlichen Mittel effizient und zielführend verwendet werden.

Der vdek beanstandet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“, so Elsner. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versicherten aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. Elsner: „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.11.2014
Michaela Gottfried
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Präventionsgesetz - Spielraum für regionale Initiativen

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2014, 07:28

Ärzte Zeitung, 05.11.2014

Präventionsgesetz - Spielraum für regionale Initiativen
Baden-Württemberg setzt stark auf regionale und lokale Vernetzung in der Gesundheitsförderung. Behindern wird das Präventionsgesetz
diesen Ansatz nicht, fördern aber auch nicht.
STUTTGART. Krankenkassen können sich keine Hoffnung machen, dass künftig höhere Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung
in irgendeiner Form bei der Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds eigens berücksichtigt werden.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ion&n=3840
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Gaby Modig
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Deutsche sehen sich bei Gesundheit selbst in der Pflicht

Beitrag von Gaby Modig » 07.11.2014, 16:04

Die Ärzte Zeitung online berichtet am 07.11.2014:
TK-Umfrage - Deutsche sehen sich bei Gesundheit selbst in der Pflicht
Für seine Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich, sagen die meisten Deutschen einer TK-Umfrage zufolge. Dass dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, finden vor allem jüngere Menschen.
HAMBURG. Jeder ist selbst für seine Gesundheit verantwortlich. Dieser Ansicht sind knapp zwei Drittel der Deutschen (58 Prozent), zeigt eine forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).
Dagegen sehen vier von zehn (41 Prozent) die Gesundheit der Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und so auch den Staat, die Krankenversicherungen und Arbeitgeber in der Pflicht. Auffällig: Vor allem jüngere Menschen sehen das so.
… (weiter lesen unter) …. http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ion&n=3848

+++
Die Selbstverantwortung der einzelnen Menschen ist auch in § 1 SGB V festgeschrieben. Sie wird aber nur unzureichend eingefordert.
Es kann m.E. nicht richtig sein, denjenigen zu belohnen, der für seine Gesundheit selbst etwas tut - also Selbstverständlichkeiten erledigt.
Wir müssen uns verstärkt um die Kranken kümmern, aber auch ggf. hinterfragen, wer welche Ursachen für welche Beschwerden gesetzt
hat. Ich würde am "Verursacherprinzip" ansetzen und die Eigenverantwortlichkeit durch eine stärke Beteiligung an den Kosten vorsehen.
Natürlich ist mir die Kompliziertheit eines solchen Vorgehens klar.
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Präventionsgesetz: Nachbesserungen gefordert

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2014, 16:43

Präventionsgesetz: Nachbesserungen gefordert
Auf den kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Präventionsgesetz gibt es jetzt Reaktionen
vonseiten der Krankenkassen und aus Nordrhein-Westfalen: Sowohl die Barmer GEK als auch der Landkreistag
äußern Kritik. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=874 ... ion&n=3890
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Präventionsgesetz - Kritik wg. ungenügender Beteiligung

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2014, 16:31

Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Präventionsgesetz / Übt aber Kritik an ungenügender Beteiligung der Sozialpartner

Berlin (ots) - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen grundsätzlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute auf ihrer Website veröffentlicht hat. In der Stellungnahme unterstreicht die DGUV, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungszweige eine bedeutende Rolle für eine wirksame Prävention von Erkrankungen und Unfällen hat. Kritik übt die DGUV an der unzureichenden Einbindung der Sozialpartner.

Gesetzlicher Auftrag der Unfallversicherung ist es seit jeher, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch eine umfassende Prävention zu verhindern. "Unsere Arbeit zeigt, wie erfolgreich Prävention sein kann, wenn sie in die Lebenswelten der Menschen eingebunden wird", erklärt der stv. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Walter Eichendorf mit Verweis auf die seit Jahren sinkende Zahl der Arbeitsunfälle. Dieser Grundgedanke soll mit dem Gesetz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden.

Um eine nationalen Präventionsstrategie aufzubauen, kommt der Kooperation der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eine besondere Bedeutung zu. Gesetzliche Unfallversicherung und Krankenkassen haben hier bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist ein Beispiel gelungener Zusammenarbeit auf Bundesebene. "Ziel muss es künftig sein, die betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz in Betrieben und Bildungseinrichtungen noch enger zu verzahnen", so Eichendorf.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat allerdings auch kritische Anmerkung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Bislang haben die Sozialpartner in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz lediglich eine beratende Stimme. "Das erscheint nicht angemessen", sagt der DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften spielen bei der Gesundheitsvorsorge in Betrieben und Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle und müssen bei diesem Thema Einfluss nehmen können."

Auf Kritik stößt auch, dass eine nachgeordnete Bundesbehörde wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über Beiträge der Unternehmen und Versicherten finanziert werden soll. Breuer: "Die BZgA soll künftig Leistungen zur Prävention durchführen und dafür von den Krankenkassen eine Finanzierung erhalten. Damit wird einer selbstverwalteten Sozialversicherung Spielraum genommen. Bundesbehörden müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."

Weiterführende Informationen auch in DGUV Kompakt, 11/2014:
http://www.dguv.de/de/mediencenter/DGUV ... /index.jsp

Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2014 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Verpflichtende Impfberatung im Präventionsgesetz

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2014, 13:46

Verpflichtende Impfberatung im Präventionsgesetz / Kinder- und Jugendärzte des BVKJ sehen Klärungsbedarf

Münster (ots) - Dr. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Idee einer verpflichtende Impfberatung für Eltern grundsätzlich, sieht aber bei der Umsetzung noch Klärungsbedarf. Höhere Impfraten ließen sich aber auch erreichen, wenn die Krankenkassen ebenfalls in die Pflicht genommen würden und ihre Versicherten "besser und vor allem sachlich korrekter" beraten würden, so der Kinder- und Jugendarzt. Im Interview mit Pharma Fakten macht er keinen Hehl daraus, dass er eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen würde. Im Präventionsgesetz, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung eine verpflichtende Impfberatung für Eltern verankern. Der Grund: Kinderkrankheiten wie Masern oder Mumps sind hierzulande nicht ausgerottet, weil die Impfraten zu niedrig sind.

Wird die Pflicht zur Beratung die Impfraten erhöhen?

Dr. Thomas Fischbach: Dies ist theoretisch möglich, aber rein spekulativ und bleibt abzuwarten. Hier wird es ganz wesentlich auf die Ausgestaltung der Impfberatung ankommen. Eine Verbesserung der Impfraten könnte aber zudem dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen ihre Versicherten besser und vor allem sachlich korrekter über Impfungen beraten würden. Die Mitteilungen einiger Kassen auf ihren Homepages beispielsweise zur HPV-Impfung (Gebärmutterhalskrebsimpfung) sind sachlich falsch und schaden dem Impfgedanken, was man an der unzureichenden Impfrate bei der HPV-Impfung erkennen kann. Auch unwissenschaftliche, oftmals von großer Kenntnislosigkeit geprägte Stellungnahmen von Politikern, auch Gesundheitspolitikern, zu Impfungen sind den Impfzielen in Deutschland sehr abträglich.

Wie bewerten Sie die künftig verpflichtende Impfberatung?

Fischbach: Eine Impfberatung vor dem Kitabesuch, wie von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe angedacht, ergibt Sinn und wird vom BVKJ begrüßt. Allerdings ersetzt sie nicht eine verpflichtende Dokumentation des Impfstatus vor Kindergartenaufnahme. Es ist noch völlig ungeklärt, wer zu welchen Bedingungen diese Impfaufklärung leisten soll. Eigentlich wäre dies Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der jedoch vielerorts personell dazu kaum in der Lage sein dürfte. Wenn niedergelassene Ärzte diese Aufgabe erbringen sollen, wird dies nicht ohne Leistungshonorierung möglich sein.

Glauben Sie, dass eine allgemeine Impfpflicht künftig möglich wäre?

Fischbach: Angesichts immer wieder auftretender Fälle von schwersten Behinderungen oder Todesfällen infolge nach Masern (subakuter sklerosierender Panenzephalitis/SSPE) halte ich eine Impfpflicht für wünschenswert. Eine generelle Impfpflicht wird in Deutschland aus meiner Sicht jedoch nicht durchsetzbar sein, weil hierzu der politische Wille fehlt. Sinnvoll und möglich wäre aber beispielsweise eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen wollen. Dies fordert der BVKJ schon lange. Bisher hat sich die NRW-Landesregierung noch nicht einmal dazu entschließen können, den Impfstatus vor Eintritt in die Kita verpflichtend dokumentieren zu lassen. Und das, obwohl durch die zunehmende U-3-Betreuung gegen Masern ungeimpfte Säuglinge Kindertageseinrichtungen besuchen und dadurch unverantwortlicherweise einem Erkrankungsrisiko ausgesetzt werden.

Zur Person: Dr. Thomas Fischbach ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis in Solingen. Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ ist er Mitglied des Bundesvorstands sowie Landesverbandsvorsitzender in Nordrhein

Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2014 PHARMA FAKTEN
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Präventionsgesetzes - Änderungen gefordert

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2014, 11:26

BARMER GEK Pressemitteilung vom 17. Dezember 2014

BARMER GEK Verwaltungsrat fordert Änderung des geplanten Präventionsgesetzes

Aachen/Berlin - Die Präventionspläne der Bundesregierung brauchen eine breitere finanzielle Basis. Daher müsse der Entwurf für das Präventionsgesetz nachgebessert werden. Das hat der Verwaltungsrat der BARMER GEK auf seiner heutigen Sitzung in Aachen gefordert. „Wir erwarten, dass alle Träger der Sozialversicherung und auch die privaten Krankenversicherungen Geld beisteuern, um die guten Ideen für Prävention und Gesundheitsförderung ausreichend zu finanzieren“, sagte Ute Engelmann, stellvertretende Vorsitzende des BARMER GEK Verwaltungsrates.

Die BARMER GEK unterstütze daher das Vorhaben der Großen Koalition, eine gemeinsame „Nationale Präventionsstrategie“ mit anderen Sozialversicherungsträgern zu entwickeln, betonte Engelmann. „Das Ziel muss sein, niedrigschwellige Angebote dort anzubieten, wo Menschen beispielsweise wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen, und zwar ohne bürokratische Hürden.“

Bislang ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass lediglich die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Prävention zahlen sollen. Die Beteiligung der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unklar. Das sieht Engelmann kritisch: „Es ist schlichtweg ungerecht, wenn die Gesellschaft insgesamt von Prävention und Gesundheitsförderung profitiert, dafür aber nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bezahlen lässt.“ Das wird besonders deutlich bei der Prävention in den Lebenswelten wie Schule und Kita: Gerade dort sei sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. „Hier ist ein Blick über den Tellerrand gefragt. Die Prävention kann nur dann in den Lebenswelten fest verankert werden, wenn alle Partner über ihre Zuständigkeitsgrenzen hinweg eng zusammenarbeiten“, so Engelmann.
______________________________________________
Presseabteilung der BARMERGEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de
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Präventionsgesetzes - Kritik

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2014, 07:36

Ärzte Zeitung online, 17.12.2014
Kabinettsbeschlüsse
Für Reformen hagelt es Kritik
Das Bundeskabinett hat die Entwürfe zum Präventions- und zum Versorgungsgesetz beschlossen.
Trotz vieler guter Ansätze hagelt es fast ausschließlich Kritik.
Von Martina Merten
BERLIN. Die Entwürfe der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und zum Präventionsgesetz (PrävG) stoßen überwiegend auf Kritik.
So fehlt den Vorständen der Freien Allianz der Länder KVen (FALK) am GKV-VSG ein Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte. Der Gesetzesentwurf lese sich wie ein Krankenhausstärkungsgesetz, finden sie.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ion&n=3933
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Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel ...

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2015, 08:39

vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen

(Berlin, 20.2.2015) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren.

„Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern.

Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen.

Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
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- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.02.2015
Michaela Gottfried
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Präventionsarbeit muss vor Ort gestaltet werden

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2015, 13:14

In der Debatte um das Präventionsgesetz lehnt der Verband der Ersatzkassen (vdek) die geplante Subventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ab. Nach Ansicht des vdek in Nordrhein-Westfalen muss konkrete Präventionsarbeit vor Ort gestaltet werden. Allein in Nordrhein-Westfalen würden 7,65 Millionen Euro an Beiträgen der Versicherten an die Bundeshörde fließen statt in Präventionsprojekte im Land.
Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Pressemitteilung.


vdek fordert: Präventionsarbeit muss vor Ort gestaltet werden

Düsseldorf, 5. März 2015. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zum Präventionsgesetz. „Die geplante Subventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist inakzeptabel“, sagte Sigrid Averesch, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Konkrete Präventionsarbeit werde vor Ort geleistet und dürfe nicht von Berlin aus gesteuert werden. „Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie gute Präventionsprojekte gestalten.“
So ist in NRW das Projekt „Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ entwickelt worden, mit dem die Gesundheit von Kindern durch Ernährung und Bewegung gefördert wird. Landesweit wurden inzwischen an die 200 Kindertageseinrichtungen zertifiziert und über 800 Erzieherinnen und Erzieher geschult.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig mindestens 0,50 Euro je Versicherten an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Berlin zahlen müssen. Damit soll die Behörde die Kassen bei Präventionsprojekten in sogenannten Lebenswelten, wie Kindergärten und Schulen, unterstützen. Allein für Nordrhein-Westfalen mit über 15 Millionen gesetzlich Krankenversicherten würden 7,65 Millionen Euro im Jahr aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten an die Bundesbehörde in Berlin fließen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung leiste hervorragende Arbeit bei Aufklärungskampagnen, betonte Sigrid Averesch. Präventionsarbeit gehöre aber in die Hände der Selbstverwaltung. Der vdek setzt sich deshalb für eine Korrektur des Gesetzentwurfes ein.

Unterstützung für ihre Position haben die Krankenkassen vom Bundesrat erhalten. Die Länder haben in ihrer Stellungnahme davor gewarnt, Parallelstrukturen aufzubauen. Außerdem schlugen sie vor, den vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Betrag auf maximal 0,40 Euro zu senken.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag ist für Mitte März geplant. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.03.2015
Sigrid Averesch
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
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Versorgungsstärkungsgesetz: Koalition lobt ihre Vorlage

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2015, 13:16

Ärzte Zeitung vom 05.03.2015:
Versorgungsstärkungsgesetz: Koalition lobt ihre Vorlage
Der Bundestag hat heute erstmals das Versorgungsstärkungsgesetz beraten. Die KBV-Spitze erntete dabei beißende Kritik von Koalitionspolitikern.
Union und SPD lobten ihre Vorlage als "Gesetz für Ärzte und Patienten".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=880 ... 014&n=4081
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Präventionsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2015, 06:37

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.15 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet.

Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: "Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen."

Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.

Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Mit dieser Regelung wird im Vorgriff auf das kommende Zweite Pflegestärkungsgesetz die rechtzeitige Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt.

Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes:
- Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
- Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.
- Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen.
- Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.
- Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich.
- Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen.
- Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... esetz.html

+++

Ärzte Zeitung vom 19.06.2015:

Bundestag: Präventionsgesetz mit einigen Änderungen verabschiedet
Die Koalition hat das Präventionsgesetz im Bundestag durchgewunken - mit einigen Änderungen,
die kurz vor Toresschluss noch eingearbeitet worden sind.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... fen&n=4296

Kommentar zum Gesetz: Prävention auf dürren Beinen
Geschafft! Nach mehrmaligen Anläufen von Vorgänger-Regierungen hat die große Koalition nun ein Präventionsgesetz auf die Beine gestellt -
auf dürre Beine. Die Ursache dafür ist in der föderalen Politikstruktur der Bundesrepublik zu suchen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... fen&n=4296
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WernerSchell
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Präventionsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2015, 06:36

Direkt zum Präventionsgesetz hier:
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4282
18. Wahlperiode 11.03.2015
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung
und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
...
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804282.pdf
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Gesundheitsgefahren durch Hitzewellen

Beitrag von WernerSchell » 31.08.2015, 14:27

Gesundheitsgefahren durch Hitzewellen
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Klimawandel hat problematische Auswirkungen auch auf die Gesundheit der Menschen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/5797 http://dip.bundestag.de/btd/18/057/1805797.pdf ) auf eine Kleine Anfrage (18/5709 http://dip.bundestag.de/btd/18/057/1805709.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf zahlreiche mögliche direkte und indirekte Folgen und rät zu erhöhter Wachsamkeit und Vorbeugung. Insbesondere die häufigeren und verlängerten Hitzewellen könnten für ältere und ganz junge Menschen gefährlich sein.
In einem Sachstandsbericht des Robert-Koch-Instituts von 2010 würden Erkrankungen aufgeführt, die klimabedingt zunehmen könnten, darunter Hitzekrämpfe, Hitzeohnmacht, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag, berichtet die Regierung. An heißen Tagen könne auch die Konzentration von Ozon und Feinstaub erhöht sein, worunter vor allem Patienten mit Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen litten.
Mit der Zunahme der Sonnen-UV-Strahlung könne zudem das Hautkrebsrisiko steigen. Daneben trete der "Graue Star" als eine der wichtigsten Nebenwirkungen (adverse Effekte) der UV-Strahlung auf. Die zunehmende Erwärmung könnte auch zu einer verlängerten Pollensaison führen und Allergiker zusätzlich belasten. Das Auftreten von Infektionskrankheiten sei hingegen multifaktoriell bedingt. Grundsätzlich denkbar sei jedoch, dass bestimmte Erreger neu oder verstärkt auftreten und Infektionen zunehmen könnten, die über Lebensmittel oder Wasser übertragen werden.
Die Bundesregierung habe in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche Studien, Analysen und Sachstandsberichte zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit finanziert. Die Studien verdeutlichten, wie wichtig Anpassungen an den Klimawandel im Gesundheitssektor seien. Es bestehe aber weiterer Forschungsbedarf.
Was die Hitze betreffe, sei es wichtig, sich nicht nur an extrem heiße Tage anzupassen, sondern auch an die zunehmende Variabilität des Wetters, heißt es in der Antwort weiter. Hier sei jeder Einzelne gefordert, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen.
So könne eine gesunde und ausgewogene Ernährung, wenig Alkohol und der Verzicht auf das Rauchen helfen, das eigene gesundheitliche Risiko zu senken und das "zunehmend belastende Wettergeschehen" besser zu verkraften. Daneben seien weitere Vorkehrungen sinnvoll, etwa die Verringerung sogenannter Wärmeinseln in Städten und ein klimaangepasstes Bauen.

Quelle: 31.08.2015
Deutscher Bundestag
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Korruption im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2015, 16:40

Korruption im Gesundheitswesen
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Insbesondere niedergelassene Vertragsärzte sollen sich künftig strafbar machen, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6446 http://dip.bundestag.de/btd/18/064/1806446.pdf ) vor. Korruption in diesem Bereich "verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf wird am kommenden Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Handlungsbedarf besteht laut Bundesregierung, da niedergelassene Vertragsärzte nach aktueller Rechtslage nicht für korruptives Verhalten belangt werden können. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes habe klargestellt, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden könnten, sodass entsprechende Straftatbestände ins Leere liefen. Mit der Neuregelung sollen neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Der Geltungsbereich umfasst auch Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.
Vorgesehen ist, dass die Annahme beziehungsweise das Versprechen von Vorteilen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen.
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass ein besonders schwerer Fall auch dann gegeben sein soll, wenn in der Folge der Vorteilsannahme Gesundheitsschäden beim Patienten auftreten. Dies solle in der Norm auch explizit aufgeführt werden. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. In der Begründung werde darauf hingewiesen, dass bei Gesundheitsschäden ein schwerer Fall vorliege. Eine Aufnahme in den Text des neu zu fassenden Paragraphen 300 des Strafgesetzbuches sei abzulehen, da diese sich nicht nur auf Bestechung im Gesundheitswesen beziehe, sondern auch auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

Quelle: Mitteilung vom 02.11.2015
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