„Es gibt keine Alternative zur Pflegekammer“
Zweiter Runder Tisch Pflegekammer / Konzepte für Interessensvertretung der Pflege in der Diskussion / DBfK: Nur mit der Stärkung der Berufsgruppe Pflege in Form einer Pflegekammer wird es gelingen, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern
München, 5. Februar 2015 – „Es gibt keine Alternative zur Pflegekammer“, das bekräftigt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) am Rande der zweiten Sitzung zum Runden Tisch „Pflegekammer“ im Beisein von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am heutigen Donnerstag. Nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen kann aus Sicht des DBfK eine starke Interessensvertretung der Pflege nur mit der Einführung einer Pflegekammer gelingen. „Dies entspricht auch dem Votum der Pflegebasis“, bekräftigt DBfK-Geschäftsführerin Dr. Marliese Biederbeck. Und weiter: „Die Ergebnisse der Befragung der Betroffenen zur Pflegekammer zu ignorieren, ist aus unserer Sicht ein fataler Fehler und eine Missachtung demokratischer Prinzipien.“ Ministerin Huml hat erneut eingeladen, um ein Konzept für eine starke Interessensvertretung auf den Weg zu bringen. Gegner und Befürworter einer Pflegekammer werden heute über mögliche Varianten einer Berufs- und Interessenvertretung der Pflege diskutieren.
Der DBfK verweist an dieser Stelle nochmals auf die repräsentative Umfrage im Auftrag des Ministeriums in Zusammenarbeit mit Infratest und der Hochschule München aus dem Jahr 2013, wonach sich die Mehrheit – 50 Prozent – der Pflegenden für eine Selbstverwaltung der Pflegenden in Bayern ausgesprochen haben. Von Seiten des Ministeriums hieß es damals, man wolle in die Entscheidung den Willen der Pflegebasis einfließen lassen. „Wer ein wirkliches Interesse daran hat, den Pflegeberuf zukunftsfähig zu machen, der muss zu seiner Stärkung in Form einer Selbstverwaltung beitragen. Angesichts der Herausforderungen, die auf uns zukommen, ist das die einzige tragfähige Lösung“, so Dr. Biederbeck weiter. Jahrelang haben Pflegeverbände und Politik in Bayern auf die Pflegekammer hingearbeitet. Nicht zuletzt hat das Ministerium eigens dafür 2011 das Bündnis zur Errichtung einer Pflegekammer gegründet. Neben der repräsentativen Befragung wurde zudem fast 20 000 Unterschriften für die Errichtung einer Pflegekammer an das Ministerium übergeben.
Oberstes Ziel ist die fachgerechte Versorgung. Nur mit einer Selbstverwaltung wird es gelingen, eine fachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung gewährleisten zu können, weil diese die Qualität der Pflegeleistungen überwacht und sichert. Die rasante Zunahme pflege- und hilfebedürftiger Menschen und der drastische Fachkräftemangel in der Pflege erfordern jetzt ein schnelles Handeln. Ganz entscheidend dabei ist die Registrierung aller im Beruf tätigen und ausgebildeten Pflegefachpersonen. So können beispielsweise Rückholer-Programme gestartet werden, um Pflegende, die derzeit nicht im Beruf arbeiten, zurückzugewinnen und sie auf ihren Einsatz gezielt vorzubereiten.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz machte es uns vor: Dort wurde die Änderung des Heilberufsgesetz Ende des Jahres 2014 vom Landtag einstimmig und parteiübergreifend beschlossen und somit die gesetzliche Grundlage für die Pflegekammer geschaffen. Jetzt beginnt die Aufbauarbeit der ersten Pflegekammer Deutschlands. „Dort wurde das positive Votum der Pflegefachpersonen ernst genommen und im engen Miteinander mit der Politik das Thema Pflegekammer vorangebracht. Andere Bundesländer werden folgen.“ Der DBfK und die 14 Pflegeverbände der Bay. Arge (Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe) sind sich einig und wollen diese Entwicklung nicht mit einer der vorgestellten bayerischen Alternativen behindern. „Wir bleiben bei unserer Überzeugung und setzen weiterhin auf die Pflegekammer“, so Dr. Biederbeck.
Das grundsätzliche Ziel einer Pflegekammer ist die Sicherstellung einer professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus hat die Pflegekammer folgende Aufgaben:
• Sie fördert die beruflichen Belange der professionell Pflegenden
• Sie vertritt die Interessen der Pflegenden
• Sie wirkt bei der Gesetzgebung mit
• Sie regelt und prüft die Berufspflichten und die Berufsausübung
• Sie sichert die Qualität
Chronologie: Engagement für eine Pflegekammer in Bayern
Seit Jahren kämpfen engagierte Pflegende für mehr Mitbestimmung und Mitsprache bei politischen Entscheidungen und setzen sich für eine Pflegekammer in Bayern ein.
Februar 2011: Bayern ist das erste Bundesland, das sich für eine Pflegekammer stark macht. Gründung des Bündnisses für Pflegekammer unter Federführung des damaligen Gesundheitsministers.
November 2011: Bei der großen Demonstration 2011 in München haben die Pflegenden sich eindeutig für die Pflegekammer ausgesprochen und zirka 20 000 Unterschriften an den damaligen Gesundheitsminister übergeben.
April bis Juni 2013: Im Auftrag des Gesundheitsministeriums findet eine repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Infratest und der Hochschule München statt.
Dezember: Bekanntgabe des Ergebnisses: Die Mehrheit der Pflegenden (50 Prozent) sprechen sich für eine Kammer aus, nur 34 dagegen und 16 Prozent sind noch unentschieden. Weiteres Ergebnis: Je höher der Grad des Informationsstandes zum Thema Pflegekammer, desto höher die Zustimmung (63 Prozent).
Februar 2014: Gründung der Arbeitsgruppe Pflegekammer mit Befürwortern und Gegnern zur Frage, ob es eine Alternative zur Pflegekammer in Form einer starken Interessensvertretung gibt.
Februar 2015: Der DBfK und 14 weitere Pflegeverbände der Bay. Arge sind sich nach Prüfung aller Vorschläge einig: Die Einführung der Pflegekammer als starke Interessensvertretung der Pflege ist alternativlos.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2015
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
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