Ärzte Zeitung online, 31.12.2013
Behindertenrecht - BSG pocht auf barrierefreien Prozess
Das Bundessozialgericht hat Gerichte und Gutachter zu barrierefreier Kommunikation mit Behinderten verpflichtet.
KASSEL. Behörden und Gerichte müssen auch psychisch behinderten Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang und Umgang ermöglichen.
Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugunsten eines Mannes mit Autismus entschieden.
Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss ist es ihm nicht zumutbar, Fragen eines medizinischen Gutachters im direkten Kontakt zu beantworten.
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Az.: B 9 SB 5/13 B
Behindertenrecht - BSG pocht auf barrierefreien Prozess
Moderator: WernerSchell