Betreuung durch Betreuungsdienste nach § 125 SGB XI

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Betreuung durch Betreuungsdienste nach § 125 SGB XI

Beitrag von Service » 19.01.2014, 09:50

Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste nach § 125 SGB XI – Ausschreibungsstart des Modellvorhabens

Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 30.10.2012 wurde in der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ein Modellprogramm zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste eingeführt. Häusliche Betreuung kann nach § 124 SGB XI Pflegebedürftigen sowie Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Menschen mit einer geistigen Behinderung) geleistet werden und umfasst Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld. Die vorgesehenen Modellvorhaben nach § 125 SGB XI sind darauf gerichtet, die Wirkungen des Einsatzes von Betreuungsdiensten auf die pflegerische Versorgung umfassend bezüglich Qualität, Wirtschaftlichkeit, Inhalt der erbrachten Leistungen und Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen zu untersuchen.

Die Ausschreibung richtet sich an sog. „Betreuungsdienste“. Dienste können als Betreuungsdienste Vertragspartner werden, die die Leistungen häusliche Betreuung nach dem SGB XI sowie hauswirtschaftliche Versorgung anbieten. In den Ausschreibungsunterlagen heißt es dazu: „Die Leistungen der häuslichen Betreuung gemäß § 124 SGB XI sind für Personen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz abrufbar. Betreuungsdienste müssen dementsprechend in ihrem Betreuungskonzept diese zwei unterschiedlichen Zielgruppen berücksichtigen; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Eignung und Qualifikation der Mitarbeitenden. Gemäß § 125 SGB XI Abs. 1 S. 2 müssen Betreuungsdienste Leistungen der häuslichen Betreuung nach § 124 SGB XI sowie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 36 SGB XI anbieten. Pflegeleistungen dürfen grundsätzlich nicht im Leistungsspektrum der Betreuungsdienste enthalten sein. Es dürfen jedoch Kooperationen mit anderen Dienstleistern eingegangen werden, die durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen nachgewiesen werden müssen.“

Dem Spitzenverband der Pflegekassen (GKV-SV) obliegt die Umsetzung dieser Modellvorhaben. Dieser hat jetzt die erste Ausschreibungsrunde gestartet. Bis zum 28.02.2014, 12 Uhr, können Dienste ihr Interesse an einer Teilnahme am Modellprojekt unter Vorlage entsprechender Unterlagen bekunden. Ausführliche Informationen zur Ausschreibung sowie die Vordrucke der einzureichenden Formulare finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes .
http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... b_xi_1.jsp

Quelle: Mitteilung vom 16.01.2014
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.,
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