Pflegereform und UN-Behindertenrechtskonvention

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

ekjj
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Auszug Stellungnahme ABiD e.V. zu NAP BRK

Beitrag von ekjj » 22.05.2011, 07:28

Stellungnahme des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland
„Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD) zum Referentenentwurf für einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


"3.3 Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
Dieses Handlungsfeld bezieht sich insbesondere auf die Artikel 25, 26 und 28 der UN-Behindertenrechtskonvention und umfasst insbesondere drei Bereiche.


3.3.1 Prävention und Gesundheitsversorgung
Daher wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und der Ärzteschaft bis 2012 ein Gesamtkonzept entwickeln, das dazu beiträgt, einen barrierefreien Zugang oder und die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten. Dies schließt die Gewährleistung von notwendiger Assistenz im Krankenhaus sowie in Vor- und
Nachsorgeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen ein. Ziel ist, in den nächsten zehn Jahren eine ausreichende Zahl (...)an Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen.

3.3.2 Rehabilitation und Teilhabe
Die Grundlage für das Rehabilitations- und Teilhaberecht bildet in Deutschland das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht und (...)
Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegen gewirkt werden. Nach dem SGB IX werden folgende Leistungen erbracht:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.
Die Leistungen sind bisher weder bedarfsgerecht noch einkommens- und
vermögensunabhängig. Ein eigenes Leistungsgesetz fehlt.
Die Rehabilitationsträger sollen darauf hinwirken, dass der Eintritt einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit vermieden wird. Eine bereits eingetretene Behinderung soll überwunden oder ihre Folgen gemindert werden. Die Leistungen zur Teilhabe zielen unter anderem darauf, die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Bei der Entscheidung über Leistungen und bei der Ausführung von Leistungen wird berechtigten (...)Wünschen der Leistungsberechtigten nur eingeschränkt entsprochen. Deswegen muss der Kostenvorbehalt im § 13 SGB XII, welcher auch im Widerspruch zum geltenden Recht
nach Artikel 19 BRK steht, gestrichen werden. Trotz und wegen der gesetzlichen Regelungen führt das gegliederte Sozialleistungssystem im Bereich der praktischen Umsetzung des Rehabilitations- und Teilhaberechts immer noch zu Schnittstellenproblemen, d.h. Verzögerungen beim Zugang zu Leistungen und auch zu Einschränkungen in der Leistungsqualität für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung derEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ wird auch ein einheitliches und umfassendes Bedarfsermittlungsverfahren diskutiert, in dem der individuelle Bedarf im Einzelfall umfassend und auf Basis
fachübergreifender Kompetenz ermittelt wird. Die Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) für ein Gesetzes zur Sozialen
Teilhabe sind in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen.
3.3.3 Pflege
Pflegebedürftige (behinderte) Menschen sind Menschen im Sinne der BRK und haben einen Anspruch auf volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und umfassende, bedarfsgerechte Pflege- bzw. Assistenzleistungen. Das im SGB XI verankerte Leitbild der
Pflegeversicherung entspricht noch nicht einer menschenwürdigen Pflege, die ein möglichst selbständiges Leben zum Ziel hat und zu einer selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft führt. Mit der Pflegeversicherung wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit (...) vergleichbar den Versicherungen gegen Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie zur Sicherung des Alterseinkommens nur teilweise sozial abgesichert. Im Rahmen der Pflegereform 2008 wurden eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter die Verankerung des Grundsatzes ambulanter vor stationärer Pflege, eine bessere Anpassung an die Bedürfnisse der Betroffenen sowie eine Verbesserung der Qualität der Pflege. Ziel der Bundesregierung ist eine bezahlbare ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege. Grundlage muss dabei der teilhabeorientierte Pflegebegriff der „Gohdekommission“ sein.
Das Familienpflegezeitgesetz verbessert soll die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege pflegebedürftiger Personen durch berufstätige nahe Angehörige verbessern, indem... "
http://www.abid-ev.de/downloads/pr/www. ... plan-1.pdf

thorstein
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Beitrag von thorstein » 22.05.2011, 09:37

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Ziel der Bundesregierung ist eine bezahlbare ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege.


Genau in der Reihenfolge. Die Bezahlbarkeit steht an erster Stelle, die Selbstbestimmung am Schluss.

Man vergleich die Personalschlüssel und Kosten in Einrichtungen für Behinderte und in Pflegeheimen. Selbstverständlich ist die Unterscheidung in Behinderte und Pflegebedürftige Unfug. Es handelt sich allgemein um Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf. Sollte diese Diskussion weitergführt werden, sind am Ende die Behinderten die Verlierer. Eines ist nämlich sicher: auf das derzeitige Versorgungsniveau der Behinderten wird die Altenpflege nicht angehoben.

ekjj
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"Versorgungsniveau der Behinderten"

Beitrag von ekjj » 25.05.2011, 06:56

Man vergleich die Personalschlüssel und Kosten in Einrichtungen für Behinderte und in Pflegeheimen. Selbstverständlich ist die Unterscheidung in Behinderte und Pflegebedürftige Unfug. Es handelt sich allgemein um Menschen mit einem Pflege- und Betreuungsbedarf. Sollte diese Diskussion weitergführt werden, sind am Ende die Behinderten die Verlierer. Eines ist nämlich sicher: auf das derzeitige Versorgungsniveau der Behinderten wird die Altenpflege nicht angehoben.
Wie bereits an früherer Stelle fast wortgleich: Personalschlüssel alleine sagt noch nichts über "Versorgungsniveau" aus. "Behinderteneinrichtungen" sind keine zugelassene Pflegeeinrichtungen nach SGBXI, dennoch wird dort gepflegt. Über die Qualität dieser Pflege ist lt. Heimbericht der Bundesregierung kaum etwas bekannt (mit anderen Worten: keine Qualitätssicherung), sodaß von "anheben" wohl eher keine Rede sein kann.
Als eines von vielen Beispielen zur Veranschaulichung der Resultate:
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1351.0
Die Befürchtung, daß der Personalschlüssel an die stationäre Altenpflege angepaßt wird, ist unbegründet. Vielmehr besteht gerade vor dem Hintergrund der UN-BRK die Aussicht, daß der umgekehrte Fall zu realisieren ist (mehr Personal in der Altenpflege)
Die Diskussion wird ohnehin geführt, wenn auch offensichtlich nicht an dieser Stelle.

Presse
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Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Beitrag von Presse » 16.06.2011, 13:28

Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
Kabinett beschließt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behin­dertenrechtskonvention beschlossen. Mit dem Nationalen Aktionsplan stößt die Bundesre­gierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren das Leben der rund 9,6 Mil­lionen Menschen mit Behinderung in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Der Natio­nale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbe­reichen. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: "Das Schlüsselwort heißt "Inklusion". Das bedeutet, nicht die Menschen mit Behinderung passen sich an die Ge­sellschaft an, sondern wir organisieren den Alltag so, dass die 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung selbstverständlich mittendrin und dabei sind. Im Kindergarten, in der Schule, im Restaurant am Arbeitsplatz, eben überall, wo sich das Leben abspielt. Das ist ein anstren­gender Prozess und vor allem einer, bei dem es keine Zaungäste gibt. Bund, Länder, Ver­bände und Wirtschaft, alle müssen mitmachen und etwas beitragen. Die Bundesregierung geht jetzt mit ihrem Aktionsplan und mehr als 200 Maßnahmen in Vorleistung."

Beispiele für Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung:

Bereich Teilhabe am Arbeitsleben
Schwerbehinderte Menschen sind deutlich seltener in Arbeit.
Junge Leute mit Behinderung bekommen noch viel zu selten die Chance einer regulären betrieblichen Berufsausbildung. (Im Beratungsjahr 2008/2009 haben 20.548 die BA bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz eingeschaltet, davon nahmen 14.057 eine geförderte Ausbildung auf, davon aber nur 1.404 in einer regulären betrieblichen Ausbildung.
Ältere schwerbehinderte Menschen sind deutlich häufiger arbeitslos als Nichtbe­hinderte.
Damit künftig mehr Menschen mit Behinderung dieses positive "mittendrin im Arbeitsleben" erleben können, startet die Bundesregierung die "Initiative Inklusion" (Gesamtvolumen: zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds). Sie wurde zusammen mit Län­dern, Bundesagentur für Arbeit, Kammern sowie Integrationsämtern und Hauptfürsorge­stellen entwickelt.

Ab September 2011 werden über zwei Jahre bis zu 10.000 schwerbehinderte Jugendliche intensiv auf das Berufsleben vorbereitet (40 Mio. Euro).
Nach neuesten Zahlen befinden sich rund 5800 schwerbehinderte Menschen in einer betrieblichen Ausbildung (Quelle: BA 2009). In den nächsten fünf Jahren werden zusätzlich 1300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für be­hinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen (15 Mio. Euro) - Ziel ist also ein Zuwachs von 25 Prozent.
In den nächsten vier Jahren werden des Weiteren 4000 neue altersge­rechte/alternsgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen (50plus) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. (40 Mio. Euro).
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werden noch zu selten Men­schen mit Behinderungen ausgebildet oder beschäftigt. Das BMAS stellt in den nächsten zwei Jahren 5 Millionen Euro zur Verfügung. Kammern sollen künftig gezielte Mitgliedsunternehmen beraten und für mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen werben.
Ursula von der Leyen: "Arbeiten heißt eine Aufgabe haben, Struktur im Tag, soziale Kon­takte und das gute Gefühl, gebraucht zu werden. Das ist für alle Menschen gleich. Ohne Teilhabe am Arbeitsleben wird es schwer mit der Inklusion behinderter Menschen."

Bereich Mobilität
Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, groß­zügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinder­ten Menschen (1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind). Damit sind erstmals deutschlandweit und lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich.

Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen - ein großes Hindernis gerade für blinde Menschen und Men­schen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Ursula von der Leyen: "Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los. Die neue großzügige Freifahrtregelung der Bahn ist klasse und ein prima Beispiel, wie jeder in seinem Bereich etwas für behinderte Menschen verbessern kann."

Bereich inklusive Bildung
Fragen der inklusiven Bildung sind Gegenstand der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern. Heute besuchen in Deutschland nur 20,1 % aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule. Die Länder überarbeiten derzeit die "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland". Die ge­meinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung ist dabei ein wichtiger Schwer­punkt. Mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schulen flankiert die Bundesregierung diesen Weg und schafft einen zusätzlichen Anreiz für ein inklusives Bildungssystem. Darüber hinaus wird die Bundesregierung eine Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung organisieren und einen Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht erstellen.

Ursula von der Leyen: "Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann muss sie so früh wie irgend möglich ansetzen. Durch ein sehr ausgeklügeltes Netz von Sondereinrichtungen und Son­derprogrammen haben wir auseinandergebracht, was eigentlich zusammengehört. In einigen Bundesländern gibt es schon gute Ansätze zur inklusiven Bildung, andere sind noch in der Planungsphase. Deshalb ist mir so wichtig, dass es nicht beim Aktionsplan im Zuständig­keitsbereich der Bundesregierung bleibt. Die Länder sollten nachziehen."

Datengrundlage erneuern für eine zielgenauere Politik
Die Bundesregierung wird den Behindertenbericht neu fassen und mit den Handlungs­feldern des Aktionsplanes verknüpfen. Eine indikatorengestützte Berichterstattung soll be­stehende Datenlücken schließen und vorhandene Daten praxis- und politikgerechter aufbe­reiten. So kann - auch im Verlauf - aufgezeigt werden, wo es Fortschritte gibt und wo es hakt. Im Herbst 2012 soll der neu konzipierte Behindertenbericht erstmals erscheinen.

Behindertenpolitik im Spiegel der öffentlichen Meinung:
Nach einer aktuellen repräsentativen Allensbach-Umfrage im Auftrag des BMAS begrüßt eine überwältigende Mehrheit von 86 % der Befragten einen Nationalen Aktionsplan.

Dabei sehen die Befragten nicht nur die Bundesregierung und die Politik sondern auch Organisationen und Institutionen wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wohl­fahrtsverbände und Medien in der Pflicht (86 %).
Wichtigstes Handlungsfeld ist danach der Ausbau der Barrierefreiheit im öffent­lichen Raum - bei Verkehrsmitteln (78 %), in Kultureinrichtungen (68 %) sowie in Ge­schäften und Restaurants (63 %).
Hohe Bedeutung haben für die Befragten auch die Gleichberechtigung am Arbeits­platz (68 %), der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern (52 %), eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Be­hinderungen bei der Gesetzgebung (52 %) und das noch stärkere Engagement der Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich (51 %) gesehen.
Daten und Fakten zum Thema Menschen mit Behinderung in Deutschland
In Deutschland sind mehr Menschen von Behinderung betroffen, als viele denken. Mehr als 11,7 % der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leben mit einer Behinderung - das sind etwa 9,6 Millionen. Die Mehrzahl davon - 7,1 Millionen lebt mit einer schweren Behinderung, 2,5 Millionen mit einer leichteren. Nur 4 bis 5 % der Menschen mit Behinderungen sind von Geburt an behindert, die Mehrzahl der Behinderungen wird erst im Laufe des Lebens erworben. Die Güte einer Politik für Menschen mit Behinderungen kann zwar nicht ausschließlich finanziell gemessen werden, aber die finanziellen Eckdaten sind beeindruckend: Mehr als 44 Milliarden Euro wurden 2009 in Deutschland von Seiten des Staates und der Sozialversicherungen allein für die Leistungen zur Rehabilitation, Teilhabe und Pflege ausgegeben. Gegenüber 2007 ist das eine Steigerung von ca. 10,4 %.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.06.2011
http://www.bmas.de/portal/51992/2011__06__15__nap.html

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