Wie wollen wir im Alter wohnen?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Wie wollen wir im Alter wohnen?

Beitrag von Presse » 18.01.2011, 07:27

TNS Emnid-Umfrage: Wie wollen wir im Alter wohnen? - Verbände legen repräsentative Befragung zu Wohnwünschen von Senioren vor

Berlin (ots) -

- Zwei Drittel bevorzugen sicheres und selbstbestimmtes Wohnen im Alter
- Gute Infrastruktur und ambulante Hilfen wichtig
- Durchschnittlich 280 Euro monatlich für Serviceleistungen und bauliche Anpassungen verfügbar Wie wollen die Bundesbürger im Alter wohnen?

Dies hat TNS Emnid in einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage unter deutschen Mietern und Eigentümern ab 50 Jahren ermittelt, die heute auf der BAU in München von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie dem Deutschen Mieterbund vorgestellt wurde. Die Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Bundesbürger ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter bevorzugen, welche Hilfen sie dazu konkret benötigen, wie viel Geld sie bereit wären auszugeben und wo Unterschiede zwischen Mietern und Eigentümern bestehen.

Die Ergebnisse verleihen den bisherigen Forderungen der Verbände nach mehr altersgerechtem Wohnraum Nachdruck. Bereits in 15 Jahren wird ein Viertel der Privathaushalte in Deutschland Bewohner haben, die 70 Jahre und älter sind. Dies sind rund zehn Millionen Haushalte 70plus. Doch altersgerechte Wohnungen sind noch immer Mangelware. Nach Schätzungen der Verbände müssten, um den Bedarf nach einem selbstbestimmten und sicheren Wohnen in den eigenen vier Wänden im Alter zu decken, pro Jahr rund 100.000 seniorengerechte Wohnungen durch Neubau oder Modernisierung geschaffen werden. Dies wären rund 2 Millionen altersgerechte Wohnungen bis 2025. Sie fordern daher die Politik auf, dringend mehr Anreize zu schaffen, damit private Investoren stärker in altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum investieren.

Die zentralen Ergebnisse der TNS Emnid-Umfrage im Überblick:

Zwei Drittel bevorzugen ein selbstständiges Wohnen im Alter

Wenn es um die bevorzugte Wohnform im Alter von 70 Jahren und älter geht, sind sich Mieter und Eigentümer einig: Zwei Drittel der Befragten bevorzugen ein eigenständiges Leben in einer gewöhnlichen Wohnung oder im Haus. 57 % der Befragten würden jedoch nicht auf ein zusätzliches Hilfsangebot verzichten wollen. Nur ein Drittel möchte zwecks altersgerechtem Wohnen umziehen. Jeder zweite Befragte würde stattdessen lieber die Wohnung oder das Haus umbauen. Allerdings würden über 80 % der Befragten beim Verlust der Selbstständigkeit im Alter noch einmal umziehen. Das Alter spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Gute Infrastruktur und ambulante Hilfen wichtig

Wichtig für ein selbstständiges Leben im Alter ist die Möglichkeit, Hilfen im Haushalt und bei der Pflege in Anspruch nehmen zu können und Geschäfte, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarerer Nähe - 95 % bzw. 94 % der Befragten erachten dies als wichtig. 84 % stufen den Einbau von altersgerechten Techniken und Kommunikationsmitteln wie Hausnotruf oder Kommunikation mit Ärzten und Pflegern als wichtig ein. Ein barrierearmer Zugang zur Wohnung z.B. durch weniger Treppen oder den Einbau eines Fahrstuhls (82 %) und bauliche Anpassungen in der Wohnung wie z.B. eine bodengleiche Dusche (81 %) sind weitere wichtige Voraussetzungen. Auch Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. eine Gegensprech- oder Alarmanlage spielen für 72 % eine bedeutende Rolle - gerade Frauen fühlen sich damit wohler ("sehr wichtig: 22 %, Frauen: 42 %).

Unterstützung bei der Pflege und Hausarbeit am wichtigsten

Im Alter werden Hilfsangebote offenbar überaus gern in Anspruch genommen: Ganz oben auf der Präferenzliste steht die Hilfe bei der Pflege. Für 77 % der Befragten wäre ein solches Angebot wichtig im Alter. Aber auch Hilfen bei der Hausarbeit (69 %), bei kleineren Reparaturen (66 %), bei Einkäufen (66 %), bei Behördengängen (63 %), bei der Körperpflege (62 %), bei Arztbesuchen (60 %) sowie gemeinsame Unternehmungen (59 %) sind besonders beliebt. Lediglich das bekannte "Essen auf Rädern" ist weniger stark nachgefragt (34 %). Interessant: Insbesondere der Hilfsbedarf bei der Hausarbeit nimmt ab 80 Jahren sprunghaft zu (ab 80 Jahre 79 %, bis 60 Jahre: 66 %).

Durchschnittlich 280 Euro für Serviceleistungen und bauliche Anpassungen verfügbar

Im Schnitt können die Befragten für Serviceleistungen oder altersgerechte bauliche Veränderungen 280 Euro monatlich aufbringen. Eigentümer haben mehr Ressourcen als Mieter - Sie können im Schnitt 384 Euro aufbringen, während es bei Mietern lediglich 161 Euro sind. Mieter mit beispielsweise einem monatlichen Haushaltseinkommen von bis zu 1.500 Euro können zu ihren monatlichen Wohnkosten durchschnittlich 5 % ihres Haushaltseinkommens für zusätzliche Serviceleistungen und bauliche Anpassungen aufwenden. Eigentümer hingegen durchschnittlich das Doppelte. Bei einem Haushaltseinkommen von über 1.500 Euro könnte ein Mietshaushalt bis zu 15 % und ein Eigentümer bis zu 25 % für zusätzliche Serviceleistungen aufbringen.

"Sicher" und "altersgerecht" kommen an

Der Begriff "altersgerecht" hat offenbar nicht die Stigmatisierung, die ihm immer zugeschrieben wird. Bei dem Angebot von seniorengerechtem Wohnraum setzen die Deutschen auf klassische Begriffe. Als "sicher" (80 %), "altersgerecht" (77 %) und "individuell" (75 %) sollte eine Wohnung oder ein Haus angepriesen werden, damit sie/es Interesse weckt. Auch die Bezeichnung "barrierefreies bzw. -armes Wohnen" (72 %) wird positiv bewertet. Begriffe wie "komfortables" oder "generationengerechtes" (55 %) Wohnen scheinen hingegen weniger greifbar für die Menschen zu sein und werden von deutlich weni-ger Befragten favorisiert.

Verbändebündnis fordert steuerliche Anreize und Wende im Wohnungsbau

Das Verbändebündnis aus dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungs-unternehmen (BFW), der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) sowie dem Deutschen Mieterbund (DMB) fordert die Politik auf, mehr Anreize zu schaffen, damit private Unternehmen in bezahlbaren altersgerechten Wohnraum investieren.

"Wir brauchen deutlich mehr Wohnungsneubau, insbesondere neue barrierearme oder barrierefreie Wohnungen. Anreize zum Bau und eine verbesserte öffentliche Förderung sind unverzichtbar. Das gilt genauso für entsprechende Modernisierungen der Wohnungsbestände", forderte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB).

"Es kann nicht sein, dass die Schere zwischen Aufgabe und Unterstützung immer größer wird. Wir brauchen einen Mix aus Förderung und Anreizen. Das KfW-Programm 'Altersgerecht umbauen' muss auch nach 2011 fortgeführt werden. Gleichzeitig sind insbesondere bessere steuerliche Rahmenbedingungen für den altersgerechten Umbau und den Neubau wichtig - allen voran die Einführung einer richtig bemessenen Abschreibung für Gebäude in Höhe von 4 %", sagte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

"Auch wenn der Hausbesitzer üblicher Weise sanieren würde, kann im Einzelfall ein Abriss und Ersatzneubau eines Wohngebäudes die wirtschaftlichere und hochwertigere Lösung sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn neben der altersgerechten Anpassung des Wohnraums auch eine energetische Verbesserung geschaffen werden soll. Denn bei der Kombination von energetischen und altersgerechten Sanierungsmaßnahmen wird bei einigen Gebäuden Neubaukostenniveau erreicht oder sogar überschritten, ohne dass Neubauqualität erreicht werden kann", erklärte Dr. Hans Georg Leuck, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V.

"Die Analysen der demografischen Entwicklungen sind klar. Jede 4. Person wird im Jahr 2025 über 70 Jahre alt sein. Wir kennen auch die Vorstellungen, die ältere Menschen zum Wohnen im Alter haben. Wir kennen den Bestand und wissen, dass wir zu wenig altengerechte Wohnungen haben. Auch wenn die Medizin weiter rasante Entwicklungen macht, stellt sich die Frage, wie wir zu mehr barrierefreien oder -armen Wohnraum kommen. Deshalb müssen wir schon heute alles daran setzen, mit jeder neu gebauten Wohnung qualitativ auf die Anforderung in 15 Jahren zu reagieren. In den Förderbedingungen und bei den Investitionsanreizen. Nur dann wird es uns gelingen, rechtzeitig die Qualität dem Markt zur Verfügung zu stellen, die älteren Menschen mög-lichst lange ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglicht. Und damit erheblich zur Entlastung der Sozial- und Pflegesysteme beiträgt", fasste Stefan Thurn, Präsident des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. zusammen.

Die ausführliche TNS Emnid-Umfrage einschließlich Grafiken, eine Bedarfsübersicht zu seniorengerechtem Wohnraum bis 2025 nach Bundesländern des Eduard Pestel Instituts sowie die Statements der Sprecher sind downloadbar unter http://www.bfw-bund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2011
Rückfragen Presse: Miriam Herke
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
Pressesprecherin
Tel.: 030/ 327 81-110
Fax: 030/ 327 81-299
E-Mail: presse@bfw-bund.de

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Selbstbestimmtes Leben im Alter ist gefragt

Beitrag von Presse » 19.01.2011, 07:49

Selbstbestimmtes Leben im Alter ist gefragt - mit Hilfen

Wie wollen die Bundesbürger im Alter leben? Eine neue Studie hat die Antwort ans Licht gebracht: Die meisten wollen in den eigenen vier Wänden leben - mit Geschäften und Ärzten in ihrer Nähe. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=636 ... lege&n=844

johannes
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Selbstbestimmtes Leben im Alter ist gefragt

Beitrag von johannes » 21.01.2011, 09:25

Selbstbestimmtes Leben im Alter ist gefragt. Richtig. Der Knackpunkt ist dies jedoch nicht.

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Durchschnittlich 280 Euro für Serviceleistungen und bauliche Anpassungen verfügbar

Im Schnitt können die Befragten für Serviceleistungen oder altersgerechte bauliche Veränderungen 280 Euro monatlich aufbringen. Eigentümer haben mehr Ressourcen als Mieter - Sie können im Schnitt 384 Euro aufbringen, während es bei Mietern lediglich 161 Euro sind. Mieter mit beispielsweise einem monatlichen Haushaltseinkommen von bis zu 1.500 Euro können zu ihren monatlichen Wohnkosten durchschnittlich 5 % ihres Haushaltseinkommens für zusätzliche Serviceleistungen und bauliche Anpassungen aufwenden. Eigentümer hingegen durchschnittlich das Doppelte. Bei einem Haushaltseinkommen von über 1.500 Euro könnte ein Mietshaushalt bis zu 15 % und ein Eigentümer bis zu 25 % für zusätzliche Serviceleistungen aufbringen. 

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Im Alter werden Hilfsangebote offenbar überaus gern in Anspruch genommen: Ganz oben auf der Präferenzliste steht die Hilfe bei der Pflege. Für 77 % der Befragten wäre ein solches Angebot wichtig im Alter. Aber auch Hilfen bei der Hausarbeit (69 %), bei kleineren Reparaturen (66 %), bei Einkäufen (66 %), bei Behördengängen (63 %), bei der Körperpflege (62 %), bei Arztbesuchen (60 %) sowie gemeinsame Unternehmungen (59 %) sind besonders beliebt.
Es gibt Personen, die sich einen ausreichenden Service leisten können und solche, die es nicht können. Derzeit jedenfalls.

Wenn ein Mieter monatlich lediglich 161 € für Serviceleistungen aufbringen kann (Reinigung, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Behördengänge, Körperpflege, Arztbesuche, gemeinsame Unternehmungen, Pflege) muß wohl die Frage erlaubt sein, wieviel Service kann er sich davon leisten?

1. Selbst wenn eine Haushaltshilfe für Reinigung, Wäschepflege und Speisenzubereitung (69 % auf der Wunschlistenskala) nur 10 € in der Stunde erhält, kann sich ein Senior diese bei obigen verfügbaren Mitteln für 16 Stunden im Monat leisten. Das bedeutet auf den Tag umgerechnet 32 Minuten!

2. Wenn er zusätzlich Hilfe braucht zum Einkaufen (66 % auf der Wunschlistenskala), diese Hilfe nur 1 x in der Woche in Anspruch nimmt (hierfür sind mit Weg je ca. 1 Stunde anzusetzen) und diese ebenfalls mit 10 € in der Stunde zufrieden ist, verbleiben für den Bereich Haushaltshilfe nur noch 12 Stunden im Monat. Das sind auf den Tag umgerechnet nur noch 24 Minuten.

3. Wenn er zusätzlich Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen und Reparaturarbeiten (63 % auf der Wunschlistenskala) benötigt, diese tatsächlich nur jeweils 1 x im Monat vorkommen und für Behördengänge 1 Stunde, Reparaturarbeiten 1 Stunde und Arztbesuche 2 Stunden (wer schon einmal beim Arzt saß weiß, daß diese Zeit knapp bemessen ist) und ebenfalls nur 10 € pro Stunde berücksichtigt werden, bleiben für den Bereich Haushaltshilfe nur noch 8 Stunden im Monat übrig. Das sind auf den Tag umgerechnet nur noch 16 Minuten.

4. Wenn er zusätzliche Hilfe bei der Körperpflege (62 % auf der Wunschlistenskala) benötigt, diese täglich nur 20 Minuten beträgt, sind bei den zuvor benannten Wünschen bereits Abstriche zu machen.

5. Wird Hilfe zur Pflege benötigt, besteht die Möglichkeit, bei einem Hilfebedarf von täglich bis zu 120 Minuten (3 Stunden), Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn, wie vielfach gewünscht, der Unterstützungsbetrag der Pflegeversicherung dem der stationären Hilfe angepasst würde (Pflegestufe 1 = 1.023 €), bedeutet dies dann einen Stundensatz von 11,36 €.

Damit wären dann täglich max. 3 Stunden pflegerische Leistungen abgedeckt.

Von einer Rundumversorgung, wie sie von den Senioren gewünscht und oft gefordert wird, sind wir damit weit entfernt. Ganz zu schweigen davon, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung zur Deckung der gewünschten Leistungen für alle Versicherten auf 4,61 % der Bruttolohnsumme steigen würden.

Dabei stöhnen wir heute bereits über die hohe Abgabenlast.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Mehrgenerationenhäuser - voneinander lernen

Beitrag von Presse » 10.09.2011, 06:27

Alzheimer-Gesellschaften und Mehrgenerationenhäuser - voneinander lernen

Berlin, 8.9.2011. Unter dem Motto "voneinander lernen" kamen am 6.September 2011 in Kassel 60 Vertreterinnen und Vertreter von Alzheimer-Gesellschaften und Mehrgenerationenhäusern zusammen. Ziel des Austauschs waren neue Ideen und Kooperationen zum Aufbau von Unterstützungsangeboten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. "Noch immer gibt es nicht überall passende Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen" stellte Sabine Jansen zur Eröffnung der Tagung fest. "Insbesondere Angebote, die ein Zusammensein mit Anderen fördern, wie es zum Beispiel Tanz-Cafés ermöglichen, gibt es noch zu wenig. Sie wirken der sozialen Isolation entgegen und schaffen soziales Miteinander."

"Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein" (Perikles) - dieses Zitat aus dem Grußwort von Petra Weritz-Hanf (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) macht deutlich, dass es neue Wege braucht, um der Herausforderung der demografischen Entwicklung mit steigenden Zahlen von Demenzkranken zu begegnen. Wie mögliche Wege aussehen können, um z. B. der größer werdenden Gruppe von allein lebenden Demenzkranken und den pflegenden Angehörigen gerecht zu werden, wurde auf der Tagung diskutiert.

Die Teilnehmenden informierten und berieten sich darüber, wie soziale Teilhabe gefördert werden kann oder Kooperationen gelingen und wie Entlastungsangebote bedarfsgerecht aufgebaut werden können. Alzheimer-Gesellschaften sind seit vielen Jahren tätig, um die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern. Mehrgenerationenhäuser leisten vor Ort einen engagierten Beitrag zum Zusammenhalt der Generationen. Beide Bewegungen leben vom tatkräftigen Engagement von Freiwilligen.

So wie Marita Wollenweber aus dem Mehrgenerationenhaus Oldenburg/Holstein sagen sich inzwischen viele Verantwortliche in den Mehrgenerationenhäusern: "Wir möchten etwas machen, wir möchten uns weiterentwickeln", und werden für und mit Menschen mit Demenz und pflegenden Angehörigen aktiv.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass es schwierig ist, die Betroffenen "aus ihren Häusern zu holen", dass es sich jedoch lohnt nicht aufzugeben und "dran zu bleiben", um gemeinsam "eine Menge auf die Beine" zu stellen. So wie es dem Mehrgenerationenhaus Oldenburg und der Alzheimer-Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. zusammen bereits gelungen ist.

Hintergrund:
Heute leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 2,6 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 124 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Von August 2009 bis Juli 2012 arbeitet die DAlzG mit dem Projekt "Mehrgenerationenhäuser als Orte für Demenzkranke und ihre Angehörigen" an einer Öffnung und Erweiterung der Angebote der Mehrgerationenhäuser für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Das Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Näheres unter: http://www.deutsche-alzheimer.de/index.php?id=301

Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2011
Kontakt: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel. 030 / 259 37 95 - 0, Fax: 030 / 259 37 95-29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de

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Wohnen im Alter - Informationsangebot

Beitrag von Presse » 25.11.2011, 16:06

Wohnen im Alter - Bundesfamilienministerium startet umfangreiches Informationsangebot
Webportal und Broschüre bieten praxisnahe Hinweise für selbstständiges Wohnen im Alter


Wie kann ich im Alter möglichst lange in meinen eigenen vier Wänden bleiben? Fragen rund um das Thema Wohnen im Alter beantwortet das neue Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Serviceportal http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de sowie eine Ratgeberbroschüre geben Auskunft darüber, worauf es bei der Gestaltung einer barrierefreien Wohnung ankommt, wer bei Planung und Umbau hilft oder wo es Unterstützung bei Förderung und Finanzierung gibt.

Unter http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de erhalten Bürgerinnen und Bürger Tipps zur Gestaltung eines altersgerechten Wohnumfeldes: Steckdosen in Greifhöhe, Glasböden in Küchenoberschränken oder eine Telefonkette unter Nachbarn zur gegenseitigen Unterstützung. Viele Verbesserungen, die das Leben in der eigenen Wohnung im Alter sicherer und komfortabler machen, sind ohne großen Aufwand umsetzbar. Daneben bietet das Internetportal einen umfassenden Überblick über verschiedene Wohnformen im Alter sowie Hilfs- und Serviceangebote. Außerdem werden mehr als 100 vom Bundesfamilienministerium geförderte Wohnprojekte in ganz Deutschland porträtiert. Die Praxisbeispiele geben einen Eindruck der vielfältigen Möglichkeiten des Wohnens im Alter.

Begleitet wird das Webportal von der Informationsbroschüre "Länger zuhause leben". Sie zeigt ebenfalls Wege auf, das Wohnen im Alter möglichst selbstständig und barrierefrei zu gestalten. Ergänzt wird das Angebot durch praktische Checklisten, Literaturlisten und Verweise auf weiterführende Informationen. Der kostenfreie Ratgeber ist über die Internetseite des Bundesfamilienministeriums - http://www.bmfsfj.de - oder den Publikationsversand der Bundesregierung (Tel: 01805 / 77 80 90) zu bestellen.

Das Informationsangebot ist Teil des 2010 gestarteten Programms "Soziales Wohnen im Alter" des Bundesfamilienministeriums. Gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Seniorenorganisationen, Handwerk, Kommunen und Wohnungsverbänden werden Projekte entwickelt, die verdeutlichen sollen, wie ältere Menschen selbstständig wohnen und zugleich aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.11.2011
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pres ... 75698.html

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Dorf für Bewohner ab 60

Beitrag von Service » 01.12.2011, 07:43

„Seniorenhausen“ statt Altersheim – das erste Dorf für Bewohner ab 60

Zugegeben: Den Namen des ersten Dorfes für Bewohner ab 60 haben wir uns einfallen lassen. Aber das Konzept ist keine fixe Idee, sondern Wirklichkeit. Denn mitten in Niedersachsen ist jetzt eine Wohnform entstanden, die selbständiges Wohnen auch dann noch möglich macht, wenn man aufgrund altersbedingter Beschwerden Hilfe braucht.

Der Seniorenpark „Am Heideweg“ in Meppen verhindert, dass man im Alter das gewohnte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung gegen das Altersheim austauschen muss. Man zieht einfach um: In ein anderes, passenderes Haus. Auf fast 20.000 Quadratmetern ist eine Art Dorf entstanden, in der Senioren ihr eigenes Einfamilienhaus beziehen – diese vier neuen Wände sind etwa 90 Quadratmeter groß, seniorengerecht eingerichtet und sind ab 120.000 EUR zu erwerben. Voraussetzung ist, dass die Käufer Rentner und mindestens 60 Jahre alt sind. Besonders gelobt wird von den Bewohnern die Möglichkeit, sowohl in Gemeinschaft sein zu können als auch ihre Individualität nicht einbüßen zu müssen – inklusive der Möglichkeit, jedwede soziale und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Wer sich jetzt entscheidet, Dorfbewohner zu werden, ist leider schon zu spät dran: Denn alle 36 Parzellen sind bereits verkauft – doch es gibt eine gute Nachricht. Weitere 20 Grundstücke sind als erste Dorferweiterung geplant. Die Zielgruppe jedenfalls wächst nach demografischen Erkenntnissen deutlich: In den nächsten rund 40 Jahren wird sich die Zahl der 65jährigen verdoppeln!

Wer mehr über dieses nachahmenswerte Konzept erfahren möchte, erhält hier mehr Informationen: http://www.seniorenwohnpark-am-heideweg.de.

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Gemeinschaftliches Wohnen im Alter

Beitrag von Presse » 14.01.2012, 07:56

Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Fachhochschule Jena, Sigrid Neef, 13.01.2012 17:56

Gemeinschaftliches Wohnen im Alter
Ein Konzept aus Sozialer Arbeit, Ehrenamt und Solidarität


Ein zukunftsweisendes Konzept zum Leben im Alter stellt am 18. Januar Professor Rolf Pfeiffer bei seiner Antrittsvorlesung an der Fachhochschule Jena vor. Der Wissenschaftler hält seinen Vortrag um 17.00 Uhr im Medienstudio von Haus 5 (Raum 05.03.11). Neben aktuellen Daten zum Demografischen Wandel und zur Pflegebedürftigkeit spricht er über Risiken und Chancen in der alternden Gesellschaft und hier nicht zuletzt über Gemeinschaftswohnprojekte.

„Durch Unterstützung in der Gemeinschaft lassen sich leichte altersbedingte Beeinträchtigungen oftmals ausgleichen.“, so Prof. Dr.
Pfeiffer. Dadurch entstünden Selbsthilfe- und Solidarisierungspotentiale.
Zwei Richtungen sieht der Sozialwissenschaftler und Soziologe hier: die pragmatisch orientierten Bedürfnis- und idealistisch geprägte Gesinnungsgemeinschaften. Beide durchlaufen auf dem Weg zur wirklichen „Gemeinschaft“ spezifische Hindernisse, die durch externe Projektberatung bearbeitbar und damit überwindbarer werden.

Prof. Dr. Rolf Pfeiffer wurde zum Sommersemester 2011 als Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an den Fachbereich Sozialwesen der FH Jena berufen. Zu seinen Lehr- und Forschungsfeldern gehören unter anderem die Theorie und die Geschichte der Sozialen Arbeit. Weiterhin setzt er Schwerpunkte auf die Arbeit mit gesellschaftlich Benachteiligten und mit älteren Menschen. Der gebürtige Göttinger machte zunächst eine Ausbildung zum Feinoptiker bei Carl Zeiss in seiner Heimatstadt. Daran schloss sich der zweite Bildungsweg im Bereich Technik/Ingenieurwesen an. Sein Zivildienst führte ihn in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, und diese Erfahrungen schließlich zu einem Studium des Sozialwesens in Kassel.

Seit Ende der neunziger Jahre folgten Veröffentlichungen und Lehraufträge.
Vor seiner Berufung an die Fachhochschule Jena war Professor Pfeiffer als selbständiger Berater im Sozialbereich tätig. Darüber hinaus absolvierte er an der Universität Göttingen ein sozialwissenschaftliches Magisterstudium (Pädagogik, Ethnologie, Soziologie) und promovierte anschließend am Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel mit einer Arbeit über „Das Fremde in der Sozialarbeit“.

Die Antrittsvorlesung am 18. Januar, um 17.00 Uhr im Medienstudio (Haus 5, Etage 3) der FH Jena ist öffentlich. Besucher sind herzlich willkommen.

sn

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Pflege: Laumann kritisiert Wohnkosten in Heimen

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2015, 06:28

Ärzte Zeitung vom 22.06.2015:
Pflege: Laumann kritisiert Wohnkosten in Heimen
Wohnen im Pflegeheim wird unbezahlbar, kritisiert Pflege-Staatssekretär Laumann.
Aber dafür sei er nicht zuständig.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ege&n=4299
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Wohnen im Alter: Technik macht das Leben leichter

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2016, 18:58

Wohnen im Alter: Technik macht das Leben leichter – gute Beratung nötig

Mehr Technik in Haus und Wohnung – für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden auch im hohen Alter könnte dies die Lösung sein. Bei Planung und Bau geeigneter Wohnungen gibt es einige Herausforderungen. Forscherinnen des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und der Technischen Universität Dresden (TUD) haben alternsgerechte Wohnprojekte untersucht und können nun Empfehlungen für die praktische Umsetzung geben.

Es gibt viele Möglichkeiten, das Wohnen im Alter mit sogenannter Technikassistenz sicherer und komfortabler zu machen. Im Projekt „MATI: Mensch – Architektur – Technik – Interaktion für demografische Nachhaltigkeit“ haben Forscherinnen der Technischen Universität Dresden und des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung untersucht, welche Lösungen in Deutschland bereits genutzt werden. Anhand von vier Wohnprojekten haben sie außerdem analysiert, welche Herausforderungen sich bei der Realisierung alternsgerechter Wohnungen stellen. Dafür haben die Wissenschaftlerinnen einerseits die Phase der Planung und Umsetzung untersucht. Auf der anderen Seite haben sie aber auch geprüft, wie der entstandene Wohnraum von den Bewohnern angenommen wird.

Die Analyse zeigt, dass es in Deutschland bereits einige Wohnprojekte mit technischer Ausstattung gibt, die ältere Menschen dabei unterstützt, ihr Leben so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu organisieren. Dabei sind Art und Umfang der Ausstattung sehr verschieden. Technische Systeme können die Sicherheit in Haus und Wohnung verbessern wie die Gegensprechanlage mit Videofunktion oder der Überhitzungsschutz am Herd. Sie sichern Hilfe im Notfall wie ein 24-Stunden-Hausnotruf. Sie machen das Leben komfortabler wie die automatische Steuerung des Lichts in Hausfluren und sie erleichtern Älteren die Kommunikation mit ihrem Umfeld zum Beispiel per Tablet-Computer, der in jeder Wohnung installiert ist.

Technische Hilfen steigern Wohnzufriedenheit

Für die genauere Analyse haben die Forscherinnen Projekte in Berlin, Bremen, Magdeburg und Potsdam ausgewählt. Alle Projekte setzen vor allem auf technische Systeme, die die Sicherheit und Lebensqualität der Bewohner erhöhen. Das kommt gut an. Eine Befragung der Bewohner zeigt: Sie sind deutlich zufriedener mit ihrer Wohnsituation als Ältere in früheren Befragungen. Für fast die Hälfte (42 Prozent) waren neben der guten Ausstattung der Wohnung und dem Wohnumfeld auch die technischen Unterstützungssysteme ein Grund, sich für die neue Wohnung zu entscheiden.

Bewohner frühzeitig in Bauplanung einbeziehen

Andererseits sagt nur ein Fünftel der Befragten von sich, Technik begeistert zu nutzen. Jeder zehnte Befragte gibt sogar an, Angst vor Technik zu haben. Das stellt besondere Anforderungen an Planung und Bau von alternsgerechten Wohnungen. Die Forscherinnen empfehlen, künftige Nutzer so früh wie möglich in den Planungsprozess einzubeziehen. Teure Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich so vermeiden. Allerdings steht oft erst nach Abschluss der Planungs- und Bauphase fest, wer eine Wohnung bezieht. Dann ist es wichtig, dass Ältere schon vor dem Einzug gut beraten und betreut werden und es später bei Problemen mit der Technik einen geeigneten Ansprechpartner gibt. Das nimmt die Angst vor der Technik und die Wahrscheinlichkeit, dass sie genutzt wird, steigt.

Insgesamt sehen die Wissenschaftlerinnen des IÖR in der gezielten technischen Ausstattung von Wohnungen einen guten Weg, Älteren lange ein eigenständiges Leben zu ermöglichen, ihnen den Wohnalltag zu erleichtern und zugleich ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Wichtig ist es, individuelle Hemmnisse zu erkennen und zu beseitigen.

Publikation:
Banse, J./Engelien, H./KleinJan, G./Markewitz, A. (2016): Wohnen und Technik – Aspekte der Planung, Umsetzung und Nutzung. In: Marquardt, G. (Hrsg.): MATI: Mensch – Architektur – Technik – Interaktion für demografische Nachhaltigkeit. Fraunhofer IRB Verlag, S. 68–97.

Ansprechpartnerinnen im IÖR:
Juliane Banse, Telefon: (0351) 46 79-258, E-Mail: J.Banse@ioer.de
Annett Markewitz, Telefon: (0351) 46 79-244, E-Mail: A.Markewitz@ioer.de

Weitere Informationen:
https://www.ioer.de/projekte/mati/ - Internetseite zum Projekt

Anhang
attachment icon Pressemitteilung als PDF https://idw-online.de/de/attachment48310

Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2016
Heike Hensel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V.
https://idw-online.de/de/news644220
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Demenzfreundliches Wohnumfeld

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2016, 11:29

Broschüre "Checkliste Demenzfreundliches Wohnumfeld - Teil 1 - Bauliche Anforderungen".
Dateianhänge
Wohnumfeld_demenzfreundlich_140507_Checkliste_Teil1.pdf
Broschüre "Checkliste Demenzfreundliches Wohnumfeld - Teil 1 - Bauliche Anforderungen".
(4.33 MiB) 179-mal heruntergeladen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

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Einbau Dusche mit Türverbreiterung

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2016, 17:13

Dusche Bild.JPG
Dusche Bild.JPG (41.15 KiB) 3355 mal betrachtet

Einbau einer behindertengerechter Dusche mit Türverbreiterung als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

In einer Streitsache zu einem geplanten Einbau hatten die Sozialgerichte zu entscheiden. Das Urteil des LSG Sachsen wurde wie folgt kurz skizziert:

Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse sind betragsmäßig je Maßnahme gesetzlich begrenzt. Allerdings definiert das Gesetz den Begriff der "Maßnahme" nicht und sagt auch nichts darüber aus, nach welchen Kriterien die nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit notwendig werdenden Schritte zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen voneinander abzugrenzen bzw. als Einheit zu werten sind. Aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich jedoch, dass Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines pflegebedürften Versicherten, die objektiv in einem Auftrag zusammengefasst werden (können) bzw. die zeitlich innerhalb einer Umbaumaßnahme durchgeführt werden, stets "eine" Maßnahme i.S.d. § 40 Abs. 4 SGB XI darstellen (hier: Einbau einer behindertengerechten Dusche und der entsprechenden Türverbreiterung ist "eine Maßnahme").
"Ein mehrfacher Zuschuss ist nur dann möglich, wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben und den ihnen jeweils zustehenden Zuschuss für eine Umbaumaßnahme gemeinsam in Anspruch nehmen. Dann kann der Gesamtzuschuss für eine Maßnahme bis zu 16.000 Euro betragen" (Edna Rasch in "Lebenshilfe-Zeitung").

Urteil des LSG Sachsen vom 28.05.2015, Az.: L 1 P 27/11
Quelle: http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/319540 und "Lebenshilfe-Zeitung", 1/2016
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WernerSchell
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Pflege von Angehörigen - Filme informieren

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2016, 06:47

Am 26.06.2016 bei Facebook gepostet:
Die Pflege von Angehörigen hat viele Facetten und wirft zahlreiche Fragen auf. Die Aktion DAS SICHERE HAUS informiert mit einigen Filmen über Pflegesituationen;
z.B. Kurzreportage häusliche Pflege - Wo bekommen Sie Hilfe? > viewtopic.php?f=3&t=21693
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Hausnotrufsystem teilweise zu Lasten der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 07:50

Die Pflegeversicherung muss die Kosten für ein Hausnotrufsystem teilweise übernehmen!

So entschied da Sozialgericht Demold. In der Urteilsschrift heißt es u.a.:

"… Vorliegend ermöglicht die Ausstattung mit einem Hausnotrufsystem als Hilfsmittel der Pflegepflichtversicherung eine selbständigere Lebensführung der Klägerin sowie dient der Pflegeerleichterung und ist auch notwendig. Bei einem Hausnotrufsystem handelt es sich um ein im Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführtes Hilfsmittel (dort unter Ziffer 3.1 Stand 02/2013). Der Klägerin wird durch die Bereitstellung des Hausnotrufsystems ein erhöhter persönlicher Freiraum geschaffen. Denn es ist ihr hierdurch möglich gewesen, weiterhin in ihrer Mietwohnung zu leben. …"

Die Pressemitteilung des Gerichts vom 01.03.2017 lautet:

Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen.
Dies entschied das Sozialgericht Detmold im Fall einer 1928 geborenen privat pflegeversicherten Klägerin, die trotz ihrer Demenz noch in der Lage war, eigenständig in einer altersgerechten Wohnanlage zu leben.
Die beklagte Pflegeversicherung kann sich - so die Kammer - nicht darauf berufen, das Notrufsystem könne von der Klägerin nicht bedient werden und sei daher nicht notwendig. Aus den von der beklagten Pflegeversicherung eingeholten Gutachten ergaben sich keine Feststellungen, die gegen eine Nutzung des Hilfsmittels sprachen. Bis zum Umzug in ein Pflegeheim im Februar 2016 war die Klägerin jedenfalls in der Alltagskompetenz nicht so erheblich eingeschränkt, dass die Nutzung eines Hausnotrufes nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr diente dieses Hilfsmittel einer selbstständigen Lebensführung und der Pflegeerleichterung. Der Klägerin war es trotz einer nur mangelhaften Orientierung hierdurch möglich, weiterhin in ihrer Mietwohnung zu leben. Auf Nachfrage konnte sie auch bestätigen, mit dem Notrufsystem umgehen zu können. Solange nicht sicher feststeht, dass ein Versicherter die Vorteile eines Hilfsmittels nicht nutzen kann, darf die Versorgung - so die 18. Kammer – nicht verweigert werden.
Die beklagte Pflegekasse hatte daher - unter Berücksichtigung eines Beihilfeanspruchs der Klägerin - 30% der Kosten des Hausnotrufsystems zu erstatten.
Urteil vom 15.09.2016, S 18 P 123/13 - rechtskräftig
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pre ... /index.php

Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15.09.2016 - S 18 P 123/13
Dowmload: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=190835
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