UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

ekjj
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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Beitrag von ekjj » 14.09.2010, 21:36

"Ich möchte nun hiermit all diejenigen, die (seit Jahren) in der Bundesrepublik Deutschland pflegekritisch und mit guten Vorsätzen versuchen, für unsere hilfe- und pflegebedürftigen Menschen bessere Pflegebedingungen mit gestalten zu helfen, aufrufen, ein

„Aktionsbündnis –menschenwürdige Pflege jetzt“

mit anschieben zu helfen. Damit könnte zunächst ohne größere organisatorische Vorbereitungen und Vereinsgründung eine Agitationsbasis geschaffen werden nach dem Motto:

Einigkeit macht stark!"
Begrüßenswerte Initiative, der Erfolg zu wünschen ist!
Wünschenswert wäre, endlich in die Diskussion auch die Pflegsituation der über 5000 Einrichtungen der Behindertenhilfe einzubeziehen. Hierzu wird auf den 1. Heimbericht der Bundesregierung verwiesen:
"Bezüglich des Leistungsgeschehens und der Qualitätssicherung liegen speziell für den Bereich der stationären Behindertenhilfe wenig aussagekräftige Informationen und Daten vor. Insbesondere die Pflegequalität in Heimen der Behindertenhilfe ist bislang noch weitgehend unerforscht. "
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/P ... hilfe.html
Entgegen der stationären Altenpflege nach SGB XI ist die Behindertenhilfe nach SGB XII geregelt, was bedeutet, daß hier keine sachverständige Pflegequalitätsprüfung durch den MDK stattfindet. Dies bedeutet eine Diskriminierung pflegebedürftiger behinderter Menschen, die nicht mehr hinnehmbar ist.
In diesem Zusammenhang ist auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hinzuweisen, die seit letztem Jahr auch in Deutschland geltendes Recht ist:http://www.behindertenbeauftragte.de/cl ... ntion.html
Diese Konvention sollte in die Pflegediskussion (auch der stationären Altenpflege) im Sinne eines einklagbaren Rechtsanspruchs einbezogen werden.

Ein breites Aktionsbündnis für menschenwürdige Pflege im Sinne aller pflegebedürftigen Menschen ist uneingeschränkt zu begrüßen!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 14.09.2010, 22:07

Entgegen der stationären Altenpflege nach SGB XI ist die Behindertenhilfe nach SGB XII geregelt, was bedeutet, daß hier keine sachverständige Pflegequalitätsprüfung durch den MDK stattfindet. Dies bedeutet eine Diskriminierung pflegebedürftiger behinderter Menschen, die nicht mehr hinnehmbar ist.
An dieser Stelle soll wieder darauf hingewiesen werden, dass der MDK im Auftage der Pflegekassen, und damit im Auftrag eines Kostenträgers tätig wird, was eine sachverständige Prüfung offensichtlich ausschliesst. Anders ist auch nicht zuerklären, dass diese Prüfung ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Personalressourcen erfolgt. Würde man also den MDK fragen, ob die anvisierte Pflegequalität mit dem vorhandenen Personal überhaupt darstellbar ist, bekäme man keine Antwort.

Noch absurder wird die Angelegenheit, wenn man die Mängel in den MDK-Berichten und die meist viel zu guten Beurteilungen der Einrichtungen abgleichen würde. Hier wird im Auftrag der Kostenträger Qualität nur suggeriert. Dass die Einrichtungen der Behindertenpflege bislang von diesem Wahnsinn verschont wurde, ist daher ausdrücklich zu begrüssen.

Nichts gegen notwendige Kontrollen, dann aber bitte von einer nachweislich unabhängigen Institution.

ekjj
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Beitrag von ekjj » 14.09.2010, 22:46

Noch absurder wird die Angelegenheit, wenn man die Mängel in den MDK-Berichten und die meist viel zu guten Beurteilungen der Einrichtungen abgleichen würde. Hier wird im Auftrag der Kostenträger Qualität nur suggeriert. Dass die Einrichtungen der Behindertenpflege bislang von diesem Wahnsinn verschont wurde, ist daher ausdrücklich zu begrüssen.

Nichts gegen notwendige Kontrollen, dann aber bitte von einer nachweislich unabhängigen Institution.
Der Kritik an MDK-Kontrolle mag zuzustimmen sein, dennoch bedeutet sie immerhin Kontrolle - die in Einrichtungen der Behindertenhilfe völlig fehlt. Wer hier wundgelegen oder unterernährt ist, taucht noch nicht einmal als Statist in Berichten auf.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat, anders als bspw. die "Charta über die Rechte pflegebedürftiger Menschen" Rechtswirksamkeit. Es lohnt sich daher, diese Konvention (insbesondere die Artikel zur Gesundheit, aber auch andere) unmittelbar auf die Pflege anzuwenden und einzufordern. Hier sind im Übrigen unabhängige Kontrollinstanzen vorgesehen.

thorstein
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Beitrag von thorstein » 14.09.2010, 23:26

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.
Würde dies tatsächlich geschehen, wäre dass tatsächlich ein Fortschritt. Eine solche Gewährleistungspflicht wurde aber bisher -auch in diesem Forum -immer bestritten. Die Grundrechte wurden als vorrangige Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat interpretiert.

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Beitrag von ekjj » 15.09.2010, 16:24

thorstein hat geschrieben:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.
Würde dies tatsächlich geschehen, wäre dass tatsächlich ein Fortschritt. Eine solche Gewährleistungspflicht wurde aber bisher -auch in diesem Forum -immer bestritten. Die Grundrechte wurden als vorrangige Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat interpretiert.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nebst Zusatzprotokoll bietet sowohl Rechtsgrundlage als auch Instrumentarium zur Umsetzung menschenwürdiger Pflege. Insofern ein "Paradigmenwechsel vom Konjunktiv zum Imperativ"... Es lohnt sich wirklich, dieses Vertragswerk auf die Pflege anzuwenden. Hierbei wäre es sinnvoll, beim Zustandekommen eines Aktionsbündnisses die Behindertenverbände gleich mit ins Boot zu holen.

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Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege

Beitrag von Presse » 29.09.2010, 06:08

Klaus Lachwitz: Impulse und Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention für das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... ention.php

Der Beitrag des Bundesgeschäftsführers der Lebenshilfe Klaus Lachwitz geht der Frage nach, ob sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Impulse für eine Neuregelung des Verhältnisses der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII) zu den Leistungen der Pflege nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und nach Maßgabe der §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege) ergeben.

Quelle: Mitteilung vom 28.09.2010
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

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Re: Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege

Beitrag von ekjj » 29.09.2010, 20:26

Presse hat geschrieben:Klaus Lachwitz: Impulse und Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention für das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... ention.php

Der Beitrag des Bundesgeschäftsführers der Lebenshilfe Klaus Lachwitz geht der Frage nach, ob sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Impulse für eine Neuregelung des Verhältnisses der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII) zu den Leistungen der Pflege nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und nach Maßgabe der §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege) ergeben.

Quelle: Mitteilung vom 28.09.2010
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Vielen Dank für den Hinweis!

"Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – im Folgenden Behindertenrechtskonvention (BRK) genannt – Impulse für eine Neuregelung des Verhältnisses der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII) zu den Leistungen der Pflege nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und nach Maßgabe der §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege) ergeben.

Dies setzt voraus, dass zunächst geklärt wird, in welchem Verhältnis die Behindertenrechtskonvention zur deutschen Rechtsordnung, insbesondere zu den Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern XI und XII, steht."


Hier ist auf Artikel 25 Grundgesetz hinzuweisen:

"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html

Laut Artikel 1 Behindertenrechtskonvention:

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." http://www.behindertenbeauftragte.de/cl ... ntion.html

dürften pflegebedürftige alte Menschen in diesem Sinne ebenfalls Zielgruppe der Konvention sein, sodaß dieser völkerrechtliche Vertrag insbesondere durch das Zusatzprotokoll: http://www.behindertenbeauftragte.de/cl ... okoll.html
als verbindliche Grundlage zur Umsetzung politischer Forderungen der Altenpflege interessant ist.

Fazit des o.g. Beitrags von Hrn Lachwitz:
"Die Reformkonzepte, die der sozialen Pfegeversicherung und der Eingliederungshilfe zugrunde liegen, müssen zusammengeführt und in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Nur dann kann es gelingen, das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pfege vernünftig zu regeln und neue Abgrenzungsprobleme zu vermeiden."

Nicht berücksichtigt ist auch in diesem Beitrag leider die völlig fehlende Qualitätssicherung hinsichtlich der Leistungen der Eingliederungshilfe:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/heim ... hilfe.html

Hierzu noch einmal der Heimbericht 2006:
"Laut Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes entfällt das größte Ausgabenvolumen innerhalb der Hilfen in besonderen Lebenslagen auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Jahr 2004 beliefen sich die Bruttoausgaben auf rund 11,5 Mrd. €, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass diese Summe noch die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen enthält, die seit dem 1. Januar 2005 (Inkrafttreten des SGB XII) nicht mehr Bestandteil der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind. "
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/heim ... schen.html

"Mittel der Eingliederungshilfe für Behinderte in zweistelliger Milliardenhöhe werden Jahr für Jahr zweckentfremdet um davon ihre Ausgliederung zu finanzieren, Hilfe zur Pflege verkommt – ebenfalls in Milliardenhöhe –zu einer Hilfe der Verwahrung –, und führt zum anderen dazu, dass immer mehr Menschen unter menschenunwürdigen, menschenrechtswidrigen, ja zum Teil lebensgefährlichen Zuständen leben oder genauer: dahinvegetieren müssen."
(Ambulant oder stationär
Unterstützung behinderter Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe
Eckhard Rohrmann,Vortrag auf der Veranstaltung De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen – ein Schlüssel der Disability Studies am 15. April 2005 in Kassel)
http://www.google.com/url?q=http%3A%2F% ... DwNUSADasw
Zuletzt geändert von ekjj am 29.09.2010, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.

thorstein
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Beitrag von thorstein » 29.09.2010, 21:42

Es ist vorab eine einfache Frage zu beantworten:

Wie stellt sich die Qualität der Versorgung und Betreuung nach SGB 12 und SGB 11 dar.

Meine Befürchtung ist ganz eindeutig, dass sich die Qualität der Behinderten-Betreung in Richtung SGB 11 verschlechtern wird.
Ich kenne nur die Personalschlüssel einiger stationärer Behinderteneinrichtungen, und die sind deutlich besser als in der stationären Altenpflege.

Ich kenne zwei grössere Einrichtungen, die neben Einrichtungen für Behinderte auch ein Pflegeheim führen. Dort gilt die Arbeit im Pflegeheim fast schon als Strafversetzung.

Also genau darüber nachdenken!

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Qualität der Versorgung und Betreuung nach SGB 12 und SGB 11

Beitrag von ekjj » 29.09.2010, 22:11

thorstein hat geschrieben:Es ist vorab eine einfache Frage zu beantworten:
Wie stellt sich die Qualität der Versorgung und Betreuung nach SGB 12 und SGB 11 dar.
Meine Befürchtung ist ganz eindeutig, dass sich die Qualität der Behinderten-Betreung in Richtung SGB 11 verschlechtern wird.
Ich kenne nur die Personalschlüssel einiger stationärer Behinderteneinrichtungen, und die sind deutlich besser als in der stationären Altenpflege.
Ich kenne zwei grössere Einrichtungen, die neben Einrichtungen für Behinderte auch ein Pflegeheim führen. Dort gilt die Arbeit im Pflegeheim fast schon als Strafversetzung.
Also genau darüber nachdenken!
Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Ein Hinweis:

Behandlungspflege in der Behindertenhilfe
– Leitlinie für stationäre Einrichtungen -

Herausgeber:
- im Auftrag der Kontaktgesprächsverbände -
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
Dezember 2008:

"Diese Leitlinie ist erforderlich, weil gesetzliche Regelungen und verbindliche Begriffsbestimmungen zur Behandlungspflege in der Behindertenhilfe fehlen und nicht durch die Übertragung von Bestimmungen usw. aus anderen Bereichen (Pflegeversicherung, Krankenhaus usw.) ohne weiteres ersetzt werden können.
Diese Leitlinie bietet einen Rahmen für die Gestaltung von Behandlungspflege durch die Einrichtungen an. Die Träger haben die Anwendung der Leitlinie und die konkrete Ausgestaltung der Behandlungspflege vor Ort eigenverantwortlich zu gestalten. "
http://www.google.com/url?q=http%3A%2F% ... 3WufZT_0RQ

Der Personalschlüssel alleine macht es nicht, wenn ansonsten die Versorgung dem Gutdünken der jeweiligen Heimleitungen überlassen ist.

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Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege

Beitrag von ekjj » 16.10.2010, 19:42

Teilhabeorientierte Pflege

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat im Mai 2006 den Arbeitskreis teilhabeorientierte Pflege berufen. Sie beauftragte ihn, „gemeinsame Positionen und Anforderungen an eine Pflegereform aus Sicht behinderter Menschen und der Behindertenbeauftragten zu formulieren“. Der Arbeitskreis bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe behinderter Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Sozialverbände. Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesministerien nahmen beratend teil. Der Arbeitskreis Teilhabeorientierte Pflege bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat am 12. Dezember 2006 offiziell die Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege vorgestellt.

Teilhabeorientierte Pflege ist eine Pflege, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Sie lässt sich leiten von einem Menschenbild, das die unveräußerliche Würde jedes Menschen und seine unteilbaren Menschen- und Bürgerrechte einschließt. Sie sieht den Menschen als individuell einmaliges und zugleich soziales Wesen und sichert ihm einen Platz in der menschlichen Gemeinschaft. Sie nimmt den Menschen mit seinen Potenzialen, Fähigkeiten, Wünschen und Möglichkeiten als Ausdruck seiner Selbstbestimmung und als Verwirklichung von Individualität und Personalität wahr. Die Ausübung von Selbstbestimmung ist für Menschen mit Pflegebedarf davon abhängig, ob sie die tatsächlichen Voraussetzungen zur Ausübung ihrer Freiheit haben und ob diese Voraussetzungen in ihrer Lebenssituation verwirklicht werden können. Deshalb ist teilhabeorientierte Pflege das Leitbild für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und für ihre zukünftige systematische Stellung in den Sozialgesetzbüchern.

Diese Empfehlungen beziehen sich auf die Situation von Menschen, bei denen als Folge ihrer Behinderung Pflegebedarf eingetreten ist. Soweit durch einen Pflegebedarf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht, sind pflegebedürftige Menschen (SGB XI) zugleich behinderte Menschen i.S.d. § 2 SGB IX. Die vorliegenden Empfehlungen sollen bewirken:

* die umfassende Implementierung von Selbstbestimmung und Teilhabe in das gesamte Sozialrecht als übergeordnete Aufgabe,
* die durchgängige Orientierung des Leistungsgeschehens an individuellen Lebenssituationen, Ressourcen und Bedarfslagen,
* die konsequente Ausrichtung von Verwaltungshandeln und -verfahren aller zuständigen Träger an den vorstehenden Zielen.

Downloads

* Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege (PDF/103-KB)
* Rede von Frau Evers-Meyer anlässlich der Übergabe der Empfehlungen an Bundesgesundheitsministerium Ulla Schmidt (PDF/27-KB)
http://www.behindertenbeauftragter.de/c ... __nnn=true

Da der Link nicht mehr funktioniert:
http://www.forsea.de/projekte/Gesetzesr ... Pflege.pdf
Zuletzt geändert von ekjj am 03.12.2011, 11:32, insgesamt 2-mal geändert.

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Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention

Beitrag von Presse » 03.12.2011, 10:28

Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention
Beitrag zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft


Berlin (ots) - Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat am 29.11. 2011 in Berlin einstimmig einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention beschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung liefert damit einen Beitrag zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung.

"Mit ihrem Aktionsplan möchten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband einen nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "In unserem Leitbild steht der Mensch im Mittelpunkt, deshalb engagieren wir uns für die größtmögliche Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Auf diesem Weg soll der Aktionsplan alle Gliederungen und Mitarbeiter der Unfallversicherung, aber auch Partner zum Mitmachen bewegen."

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt. Sie bietet ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand: von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Entschädigung. Das bedeutet, die Träger der Unfallversicherung wirken auf vielfältige Weise in die Gesellschaft hinein und können auf unterschiedlichen Ebenen für die Umsetzung der Reche von Menschen mit Behinderungen werben. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht von der Beratung zu einem sicheren und inklusiven Arbeits- und Schulleben bis zur betrieblichen Wiedereingliederung von Versicherten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Der Aktionsplan der Unfallversicherung wurde von Beginn an von einem Partizipationsrat begleitet, der paritätisch mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden besetzt ist. Der Aktionsplan ist auf drei Jahre angelegt (2012 -2014) und kann fortgeschrieben werden. Er formuliert Ziele, Maßnahmen und Aktionen mit denen der Geist und die Vorgaben der UN-Konvention in konkretes und verbindliches Handeln übersetzt werden. Zu diesem Zweck wurden fünf Handlungsfelder identifiziert.

- Bewusstseinsbildung Mitarbeiter und Partner sollen über verschiedene Kommunikationswege mit dem Geist der Konvention vertraut gemacht werden.

- Barrierefreiheit Menschen mit Behinderungen sollen einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihrer Umwelt haben. Das bezieht sich auf bauliche Maßnahmen ebenso wie auf Sprache und Kommunikation.

- Partizipation Menschen mit Behinderungen sollen möglichst früh in Entscheidungsprozesse der Unfallversicherung einbezogen werden.

- Individualisierung und Vielfalt Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen soll die Teilhabe von Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft gestärkt werden.

- Lebensräume und Inklusion Mit Pilotprojekten in Betrieben, Kitas und Bildungseinrichtungen will die Unfallversicherung zusammen mit ihren Partnern die Inklusion am Wohnort stärken.

Den vollständigen vorläufigen Text des Aktionsplans finden Sie unter http://www.dguv.de (Pressebereich). Da der Aktionsplan einen dynamischen Prozess beschreibt, wird immer wieder nachgearbeitet und einzelne Aktionen konkretisiert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2011
Pressekontakt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de

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Behinderung neu denken

Beitrag von Presse » 25.12.2011, 07:33

"Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken"
UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011


Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat jetzt für die Neuinterpretation des Begriffs "Behinderung" geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. "Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert", so Aichele.

Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". "Die Auslegung des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im Lichte der Konvention erfolgen", betonte der Menschenrechtsexperte.

Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle und Autorin des gerade erschienenen Positionspapiers "Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention", sagte: "Die Barrieren in den Köpfen sind nach wie vor vorhanden, und es gibt große Berührungsängste, die das Leben von Menschen mit Behinderungen unnötig erschweren. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass Menschen mit Behinderungen häufiger in den Medien auftauchen und dass sie dort nicht nur als Exoten dargestellt werden." Solche Bilder verhinderten, die Barrieren zu erkennen, die Menschen an der gleichen Rechtsausübung hindern, und die notwendigen Schritte zur Überwindung zu identifizieren.

Marianne Hirschberg: Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention Positionspapier Nr. 4. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, November 2011
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... 5a6ac7b200

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2011
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Abteilung Kommunikation
Telefon: 030 25 93 59 – 453
Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

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Deutschland und Inklusion

Beitrag von Presse » 23.02.2012, 13:13

Deutschland und Inklusion: Die Hälfte der Bevölkerung nimmt Menschen mit Behinderung nicht wahr

Bonn (ots) - Eine Umfrage zum dritten Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zeigt: Die Mehrheit der Deutschen (87 Prozent) wünscht sich zwar eine inklusive Gesellschaft, die Realität sieht allerdings anders aus. Defizite gibt es vor allem im Bildungswesen.

Im Jahr drei der UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar leben Menschen mit und ohne Behinderung noch nicht so selbstverständlich zusammen, wie es die Konvention vorsieht. Eine aktuelle Umfrage der Aktion Mensch und Innofact ergab: 55 Prozent nehmen die rund 10 Millionen Menschen, die in Deutschland mit Behinderung leben, nicht wahr. Jeder Dritte hat überhaupt keinen Kontakt zu Menschen mit Behinderung. Vor allem in Schulen und Kindergärten ist der Gedanke der Inklusion noch nicht angekommen.
Zwar glauben 30 Prozent der Befragten, dass Bildungseinrichtungen mittlerweile gut auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingestellt sind. Vom gemeinsamen Leben und Lernen kann in der Wahrnehmung aber nicht die Rede sein: Nur acht Prozent der befragten Erwachsenen geben an, in Bildungseinrichtungen regelmäßig Kontakt zu Menschen mit Behinderung zu haben.

"Die meisten Befragten sind der Überzeugung, dass wir auf dem Weg zu einem ganz normalen Zusammenleben noch ein großes Stück zurücklegen müssen. Der Knackpunkt ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung nach wie vor zu wenig übereinander wissen und kaum Berührungspunkte haben", sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch. "Wir wollen Anspruch und Realität in Deutschland weiter annähern. Es macht Hoffnung, dass der Wille zur inklusiven Gesellschaft da ist. Den allermeisten Menschen ist es ein echtes Anliegen, die Lücke zu schließen. Dieses Bedürfnis müssen Politik und zivilgesellschaftliche Akteure in gelebte Empathie, Engagement und Handeln umsetzen."

Die meisten Kontakte von Menschen mit und ohne Behinderung finden am Arbeitsplatz statt: obwohl 43 Prozent der Befragten meinen, dass Menschen mit Behinderung eher schlechte Chancen am ersten Arbeitsmarkt haben, arbeiten 29 Prozent der Befragten mit Menschen mit Behinderung zusammen.

Die Aktion Mensch sieht eine wichtige Aufgabe darin, Inklusion in unserer Gesellschaft voranzubringen. Mit der Unterstützung von rund
4,6 Millionen Lotterieteilnehmern fördert die Aktion Mensch jedes Jahr zahlreiche Projekte, die Berührungspunkte schaffen und helfen, Barrieren abzubauen - in der Schule, am Arbeitsmarkt und im öffentlichen Leben. Einen aktuellen Film und zahlreiche Infos zum Thema Inklusion finden Sie unter: http://www.aktion-mensch.de/inklusion Über die Umfrage

Für die repräsentative Studie hat die Aktion Mensch gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut INNOFACT AG rund 1.000 Personen zwischen
18 und 65 Jahren befragt. Die Stichprobe entspricht nach Alter, Geschlecht und Region der repräsentativen Verteilung in der deutschen Bevölkerung. Die unabhängige Online-Erhebung fand im Februar 2012 statt.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.02.2012 Aktion Mensch
Pressekontakt: Sascha Decker
Pressesprecher
Telefon: ( 02 28 ) 20 92-392
Mobil: (0173) 702 3175
E-Mail: sascha.decker@aktion-mensch.de

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Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Beitrag von Presse » 25.09.2012, 12:55

DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Pressemitteilung vom 25.09.2012:
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl 2013

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ruft den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt wird, zu berücksichtigen. "Behinderte Menschen dürfen in einem Rechtsstaat von einem so wesentlichen politischen Vorgang wie einer Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden", kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die geltenden Bestimmungen. Das Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Diesen Menschen bleibe es infolge Paragraf 13 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6a Europawahlgesetz verwehrt, über die Zusammensetzung ihrer Volksvertretung in Bund und Europa mitzuentscheiden, so Aichele. Dieser Zustand sei mit Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen und damit völkerrechts- und verfassungswidrig.
Menschenrechtlich bestehe hier zwingender Handlungsbedarf. "Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ersucht daher den Deutschen Bundestag, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe mit der nächsten Bundestagswahl möglich ist", so der Menschenrechtsexperte.

Es handele sich um eine schätzungsweise fünfstellige Zahl behinderter Menschen, erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor der soeben erschienenen Publikation "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht". Im europäischen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher, was die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen betreffe, so Palleit.
Die Monitoring-Stelle schlage daher vor, im Zuge der Überarbeitung des Bundeswahlgesetzes die entsprechen Paragrafen ersatzlos zu streichen.

Publikation:
Leander Palleit (2012): aktuell 05/2012: "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht" (Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... f03a54a523 ), Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu begleiten.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 –14
Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Menschenrechte älterer Menschen

Beitrag von Presse » 27.02.2013, 07:28

SPD-Fraktion will Menschenrechte älterer Menschen stärken
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschenrechte älterer Menschen und die Erarbeitung einer entsprechenden UN-Konvention ein. „Eine spezifische Menschenrechtskonvention würde die teilnehmenden Staaten an eindeutige Regeln zur Wahrung der Menschenrechte Älterer binden und für Rechtsklarheit sorgen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12399 http://dip.bundestag.de/btd/17/123/1712399.pdf ), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, die Wahl Deutschlands in den UN-Menschenrechtsrat zu nutzen, sich für eine entsprechende UN-Konvention und die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechte älterer Menschen stark zu machen. Ferner soll die Bundesregierung auch auf nationaler Ebene die Menschenrechtslage „effektiv und nachhaltig verbessern“ – unter anderem, indem Heimaufsichtsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollmöglichkeiten zu nutzen.
„Zahlreiche ältere Menschen weltweit kämpfen mit Altersarmut und deren Begleiterscheinungen“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Verursacht werde dies auch durch Diskriminierung am Arbeitsmarkt, in der Gesundheitsversorgung, in der Bildung und durch soziale Isolation. Hinzu kämen Vernachlässigung, Entmündigung und unrechtsmäßiger Freiheitsentzug sowie – im schlimmsten Fall – Misshandlungen durch körperliche, emotionale und sexuelle Gewalt gegenüber Älteren.

Quelle: Mitteilung vom 26.02.2013
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