UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesundheitsversorgung von Behinderten verbessern

Beitrag von Presse » 20.03.2013, 10:11

Grüne wollen Gesundheitsversorgung von Behinderten verbessern
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/TVW) Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Gesundheitsversorgung im Sinne der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umzugestalten. In einem entsprechenden Antrag (17/12712 http://dip.bundestag.de/btd/17/127/1712712.pdf ) erklären die Grünen es für notwendig, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungsansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung regeln, auf noch bestehende Widersprüche zur UN-BRK zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen. In Deutschland lebten immer mehr Menschen mit Behinderungen. Außerdem steige die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. „Diese Personengruppen sind häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen“, führen die Grünen weiter aus. Zudem benötigten sie oft eine intensivere Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können.
Nach Angaben der Abgeordneten verpflichtet der Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), der von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert worden sei, die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern. Das Erste, Fünfte und Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) enthielten bereits einige Vorgaben zur Erbringung von Gesundheitsleistungen für Behinderte. „In der Praxis vor Ort fällt jedoch immer wieder auf, dass die Umsetzung dieser Regelungen Probleme bereitet oder gar nicht erst stattfindet“, schreiben die Abgeordneten. Daher sei es erforderlich, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen, so auch Pflegebedürftigen, wirksam zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung und Förderung integrierter Versorgungsmodelle und der Kooperation von Einrichtungen mit ambulant tätigen Leistungserbringern.

Quelle: Mitteilung vom 20.03.2013
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung

Beitrag von Presse » 22.03.2013, 07:54

Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung

Berlin (ots) - Menschenrechtsverletzungen gibt es vielfach auch in Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde der Report heute an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, übergeben. Einen Tag später wird die Übergabe an Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen erfolgen.

"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid Arnade, eine Sprecherin der Allianz, fest.

Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.

"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst", betont Dr. Detlef Eckert, ein weiterer Sprecher der Allianz. "Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird."

Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter:
http://www.brk-allianz.de/

In der BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der Allgemeinen Schule und der Entwicklungszusammenarbeit sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung den Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die Zivilgesellschaft ergänzt diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht.
Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr
2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2013 Bundesvereinigung Lebenshilfe
Pressekontakt: BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
H.-Günter Heiden
Tel.: 030-436 4441, Fax: 030-436 4442
Email: brk.allianz@googlemail.com
Web: http://www.brk-allianz.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Krankheit und Behinderung: Die Grenzen verschwimmen

Beitrag von Presse » 18.04.2013, 06:26

Leitartikel zu Krankheit und Behinderung: Die Grenzen verschwimmen
Die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen hebt die Grenzen zwischen Krankheit und Behinderung auf.
Auch bei Rückenleiden oder psychischen Krankheiten sind Arbeitgeber mehr gefordert.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=837 ... aft&n=2658

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Wahlbereich von Behinderten beim Wohnen stärken

Beitrag von Service » 12.05.2013, 07:57

Auch Menschen mit Behinderung wollen in den eigenen vier Wänden wohnen

(Quelle: Diakonie) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordern die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Wohnbereich zu stärken. "Auch Menschen mit Behinderung wollen in den eigenen vier Wänden wohnen. In Deutschland müssen aber viele gegen ihren Willen in Heimen leben, weil dort die notwendigen Unterstützungsleistungen in der Regel kostengünstiger erbracht werden als in der eigenen Wohnung", sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin.
"Insbesondere Menschen mit hohem Hilfebedarf werden regelmäßig auf eine Unterbringung in einer Einrichtung verwiesen. Nach der UN- Behindertenrechtskonvention soll jeder Mensch mit Behinderung dort leben können, wo er will. Das kann eine Wohnheimgruppe sein - das kann die eigene Wohnung sein. Wir müssen den Willen der Betroffenen ernst nehmen und passgenaue, bedarfsgerechte Unterstützung im Wohnbereich ermöglichen", erklärt Michael Conty, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform unabhängig von den Kosten für ihre Unterstützung frei wählen können. Außerdem sollten Behörden einen Antrag auf Wohnen mit ambulanter Unterstützung nicht mehr nur nach eigenem Ermessen ablehnen dürfen.
Zurzeit wird ambulante Sozialhilfeleistung nur gewährt, wenn sie nicht mit "unverhältnismäßigen Mehrkosten" gegenüber einer "zumutbaren" stationären Leistung verbunden ist. Was "unverhältnismäßig" und "zumutbar" ist, dürfen die Kostenträger bestimmen, wie es im so genannten Mehrkostenvorbehalt im Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgehalten ist. Diese Bestimmung verletzt jedoch das Recht auf eine frei wählbare Wohnform und ist mit der UN- Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist vor vier Jahren von der Bundesregierung unterzeichnet worden. Sie ist damit geltendes Recht in Deutschland. Darunter fällt auch das in Artikel 19 beschriebene Recht auf selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfasst den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen. Dafür müssen Anbieter und Behörden gemeinsam die notwendige Infrastruktur schaffen sowie bedarfsgerechte Angebote planen und ausgestalten. Auch barrierefreier Wohnraum mit erschwinglichen Mieten gehört dazu.

Quelle: Mitteilung vom 11.05.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Behinderte bleiben im Gesundheitswesen weiter außen vor

Beitrag von Presse » 02.08.2013, 06:02

Bundesregierung:
Behinderte bleiben im Gesundheitswesen weiter außen vor

Während die Inklusion in Schulen sowie auf dem Arbeitsmarkt bereits umgesetzt wird, ist im Gesundheitswesen kaum Bewegung zu erkennen.
Dabei hat Deutschland bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... aft&n=2877

Kommentar zu Menschen mit Behinderung: Vernachlässigte Patienten
Für Menschen mit Behinderung sind die Hürden im Gesundheitssystem ganz besonders hoch.
Die ambulante und stationäre Versorgung vernachlässigt diese Patienten seit Jahren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... aft&n=2877

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Selbstbestimmung behinderter Menschen ....

Beitrag von Presse » 19.08.2013, 09:28

Monitoring-Stelle zur UN-BRK fordert mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen in rechtlichen Angelegenheiten

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat den Gesetzgeber aufgefordert, die deutsche Rechtslage und die Rechtspraxis hinsichtlich der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. "Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, Menschen mit Behinderungen auf ihren Wunsch hin beim Handeln und in der Vorbereitung der persönlichen Entscheidung zu unterstützen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zu "Gleichheit vor dem Recht".

Der Gesetzgeber habe die Verpflichtung, die rechtliche Selbstbestimmung behinderter Menschen durch geeignete Maßnahmen zu stärken, insbesondere Unterstützungsansätze offensiv zu fördern, die gleichzeitig vor Fremdbestimmung schützten. Damit gebe die UN-Behindertenrechtskonvention ein Modell der assistierten Handlungsfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten vor, das Betreuung und Soziale Arbeit praktisch vor sehr große Herausforderungen stelle.

"Vor allem Menschen mit geistiger oder psychosozialer Behinderung erfahren mehr Einschränkungen im rechtlichen Handeln als nicht behinderte Menschen", sagte Aichele. Als Beispiel nannte er die Stellvertretung im Betreuungsrecht. Da in der Praxis auch nach 20 Jahren immer noch in spezifischen Situationen stellvertretend für Menschen mit Behinderungen gehandelt werde, wo dies nicht erforderlich sei, müsse die Frage aufgeworfen werden, ob die rechtlichen Vorgaben hinreichend entwickelt seien, so Aichele. "Eine unzulässige Einschränkung der Selbstbestimmung durch Stellvertretung stellt ein Überbleibsel der Vormundschaft dar, die dringend überwunden werden muss", so Aichele.

Ein zweites Beispiel sei das Wahlrecht etwa nach dem Bundeswahlgesetz. Das deutsche Recht schließe "Vollbetreute" und in der forensischen Psychiatrie untergebrachte Menschen von der Bundestagswahl aus, was als menschenrechtliche Diskriminierung zu werten sei. Die gesetzlichen Ausschlüsse verstießen nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das Recht auf politische Partizipation und seien abzuschaffen.

Der vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebene Sammelband umfasst Autorenbeiträge, die das deutsche Recht, seine Begründungen und seine Praxis im Licht des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf gleiche Anerkennung vor dem
Recht) prüfen. Die Expertinnen und Experten blicken dabei auf menschenrechtssensible Bereiche, in denen die deutsche Rechtsordnung Menschen mit Behinderungen anders behandelt als nicht behinderte, und zeigen Handlungsbedarfe für Politik und Gesetzgebung auf.

Valentin Aichele (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nomos Verlag, 2013. ISBN 978-3-8329-7153-3. http://www.nomos-shop.de/14309

Interview mit Dr. Valentin Aichele: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.08.2013 Deutsches Institut für Menschenrechte
Pressekontakt: Ingrid Müller, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453 * Mobil: 0173 422 62 47
E-Mail: Mueller.i@institut-fuer-menschenrechte.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Beitrag von Presse » 02.12.2013, 18:28

Pressemitteilung zum Int. Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12.2013:
Monitoring-Stelle fordert Auflösung der "Sonderwelten" für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen forderte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die neue Bundesregierung auf, die geplante Reform des Teilhaberechtes strikt an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auszurichten. Sie begrüßte zugleich, dass der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Abkehr vom Fürsorgerecht im Koalitionsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt worden sei. "Jetzt müssen auch Taten folgen. Das neue Teilhaberecht muss zudem zum Ziel haben, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen in Deutschland abzubauen und Alternativen dazu aufzubauen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in Berlin. Die bestehenden Regelungen mit stigmatisierenden, absondernden und benachteiligenden Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen sollten deshalb durch allgemeine, offene, dem Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen ersetzt werden. "Es geht um nichts weniger als um die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderwelten in Deutschland", so Aichele.
"Nur wenn sich die neue Bundesregierung gegen die zum Teil auch wirtschaftlichen Einzelinteressen von Einrichtungen, Trägern und Berufsgruppen stemmt, kann die Auflösung dieser anachronistischen Sonderwelten gelingen."

Der Menschenrechtsexperte forderte zudem, Teilhabeleistungen wie zu Ausbildung und Arbeit einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren.
Die bisherige Regelung benachteilige Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen. "Gerade weil der Bund im Koalitionsvertrag seine Zusage über eine Finanzierungsbeteiligung erneuert hat, steht er nun in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen hier keine Benachteiligung erfahren", betonte Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2013
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 – 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesundheits­ministerin will Inklusion auch in Pflegeeinricht

Beitrag von Presse » 04.07.2014, 06:42

Gesundheits­ministerin will Gesundheits­ministerin will
Inklusion auch in Pflegeeinrichtungen

Bei der Inklusion behinderter Menschen in den Lebensalltag will Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ihr Augenmerk verstärkt auf Pflegeheime lenken.
„Wichtig ist auch eine barrierefreie Gestaltung von ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... richtungen
Inklusive Bildung: Noch ein weiter Weg
http://www.aerzteblatt.de/archiv/160787 ... weiter-Weg
Menschen mit Behinderungen: Im Koalitionsvertrag berücksichtigt
http://www.aerzteblatt.de/archiv/151755 ... cksichtigt

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Handbuch Behindertenrechtskonvention

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2015, 07:49

Buchtipp!

Theresia Degener / Elke Diehl (Hrsg.):

Handbuch Behindertenrechtskonvention
Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe

Bild

Seiten: 504, Erscheinungsdatum: 10.03.2015, Erscheinungsort: Bonn, Bestellnummer: 1506
Schriftenreihe (Bd. 1506)

Was sind die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention? Worin besteht das neue Verständnis von Behinderung?
Was bedeutet eigentlich "Inklusion"? Bei diesen und vielen anderen Fragen möchte das Handbuch Wegweiser sein, Grundlagenwissen
vermitteln und durch Aufklärung Vorurteile abbauen. Text-Zusammenfassungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf DVD.

4,50 € zzgl. Versandkosten (ab 1 kg Versandgewicht)
Lieferzeit in Deutschland: ca. 1 bis 7 Werktage (Details)
Lieferzeit ins Ausland: ca. 5 bis 63 Werktage (Details)

Quelle und weitere Informationen:
http://www.bpb.de/shop/buecher/schrifte ... konvention
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ausbau der Barrierefreiheit in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2015, 08:13

Huml drängt auf Ausbau der Barrierefreiheit in Pflegeheimen - Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin sieht Pflegeheimbetreiber in der Pflicht

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml lässt beim Thema Barrierefreiheit nicht locker und fordert die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Pflegeheime mit dem Rollstuhl. Huml betonte am Montag: "Unseren pflegebedürftigen Mitbürgern verdanken wir unseren heutigen Wohlstand. Wir schulden ihnen den Erhalt ihrer Teilhabemöglichkeiten. Bei der Barrierefreiheit und der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Pflegeheime mit dem Rollstuhl sehe ich die Träger in der Pflicht."
Bauliche Mindeststandards können eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung unterstützen. Die entsprechende Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist bereits am 1. September 2011 in Kraft getreten. Huml ergänzte: "Durch die Festlegung von größeren Mindestquadratmeterzahlen für die Wohnflächen in Einzel- und Doppelzimmern und die Anforderungen an die Barrierefreiheit kann die Lebensqualität von Bewohnern verbessert werden."
Aufgrund der vorgegebenen Gebäudestrukturen kann es im Einzelfall schwierig sein, beispielsweise Wohnplätze und Sanitärräume vollumfänglich umzubauen, um diese für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbar zu machen. Die Ministerin fügte hinzu: "Deshalb sind großzügige Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten für die Träger vorgesehen."
Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2011 in Betrieb waren, können ab dem 1. September 2015 Anträge auf Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden. Huml unterstrich: "Sollte bis zum Ablauf des 31. August 2016 kein Antrag auf Befreiung oder Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden, haben die Einrichtungen die baulichen Bestimmungen der Barrierefreiheit und die Anforderungen an die Nutzung der Wohnplätze durch Rollstuhlfahrer ab dem 1. September 2016 zu erfüllen."
Die Ministerin erläuterte: "Durch die Flexibilität unserer Regelungen sowie die Orientierung an den Modernisierungszyklen der Einrichtungen wird eine wirtschaftliche Überforderung der Träger vermieden."

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2015
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Zugang zur Pflegeversicherung für behinderte Menschen

Beitrag von WernerSchell » 20.09.2016, 08:43

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:

BAGüS fordert diskriminierungsfreien Zugang zur Pflegeversicherung für behinderte Menschen
Gutachten: Diskriminierung verfassungswidrig - Rheinland-pfälzische Landesregierung prüft Verfassungsklage


Berlin. Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft. Die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung ist ein Instrument dafür.

Die Leistung der Pflegeversicherung muss sich an der Bedürftigkeit der Person orientieren, aber genau dies verhindert die aktuelle Fassung des Paragraf 43a des Sozialgesetzbuches (SGB) XI, so die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS).

Die geltende Gesetzesregelung diskriminiert Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben, indem sie die Zuwendungen pauschal auf 266 Euro pro Monat festschreibt.

Zum Vergleich: Behinderte Menschen mit der Pflegstufe II beziehen, wenn sie nicht in so einer stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim leben, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro. Das ist das Fünffache des im § 43a SGB XI festgeschriebenen Betrages und steht im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Nach Auffassung der BAGüS verstößt die Regelung darüber hinaus gegen das Diskriminierungsverbot Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler kündigte auf einer Tagung der BAGüS in Berlin an, dass ihre Landesregierung prüfe, ob diese Regelung verfassungskonform sei und ob das Land vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde.

Die Einschätzung der Verfassungwidrigkeit stützt sich auf ein Gutachten von Prof. Dr. Felix Welti. Der Rechtswissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass gleich mehrere Regelungen des SGB XI und XII gegen das grundgesetzlich garantierte Benachteiligungsverbot, den allgemeinen Gleichheitssatz und das Recht auf Freizügigkeit verstoßen. Darüber hinaus sieht er das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot, das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft und das Recht auf Gesundheit verletzt. All das steht im Widerspruch zu den politischen Absichten, behinderte Menschen so weit wie möglich gleichzustellen.

Von deutschlandweit ca. 200.000 Menschen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen sind derzeit ca. 80.000 auch pflegebedürftig, erhalten aber nur die gedeckelte Leistung der Pflegeversicherung. Ab 01.01.2017 wird diese Zahl durch den neuen Pflegebegriff auf ca. 140.000 steigen.

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit das Gesetz zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz - BTHG) und das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III), mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in der Sozialhilfe eingeführt werden soll. Vorgesehen ist, dass beide Gesetze bis zum Jahresende 2016 verabschiedet werden.

Die bisher bekannten Gesetzentwürfe sehen aber nicht nur ein Festhalten an der diskriminierenden Regelung des Paragrafen 43a SGB XI vor, schlimmer noch: Es muss eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf ambulante Wohngruppen für Menschen mit Behinderung befürchtet werden.

Die BAGüS, unterstützt durch die kommunalen Spitzenverbände, fordert daher den Gesetzgeber auf, die Bestimmungen so zu ändern, dass auch Menschen mit Behinderung, egal wo sie leben, einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben. Der Gesetzgeber sollte die laufenden Gesetzgebungsverfahren nutzen, um die seit Jahrzehnten bestehende Benachteiligung pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen endlich aufzuheben.

BAGüS-Vorsitzender Matthias Münning: "Jetzt ist der Zeitpunkt, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beenden. Wir fordern alle an der Gesetzgebung Beteiligten auf, die Entwürfe entsprechend zu überarbeiten."

Quelle: Pressemitteilung vom 20.09.2016
Pressekontakt: Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235, bag-presse@lwl.org
presse@lwl.org
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Überprüfung des Betreuungsrechts

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2017, 14:55

Überprüfung des Betreuungsrechts
Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Überprüfung des geltenden Betreuungsrechts. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen.
In der Petition wird eine Prüfung verlangt, ob die Vorschriften des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übereinstimmen. Nach Ansicht des Petenten sind die betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht identisch mit den Vorschriften der UN-Behindertenkonvention, wodurch behinderte Personen benachteiligt würden. Dieses Unrecht müsse korrigiert werden, heißt es in der Petition.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl das Betreuungsrecht - geregelt in den Paragrafen 1896 ff. BGB - als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) geltendes deutsches Recht seien. "Die UN-BRK ist seit dem 26. März 2009 Bestandteil des deutschen Rechts im Range eines einfachen Bundesgesetzes", heißt es dazu in der Vorlage. Dies bedeute, dass Behörden und Gerichte das Übereinkommen bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts berücksichtigen müssen, sofern die UN-BRK im Einzelfall nicht bereits unmittelbar Anwendung finde. Insoweit erkennt der Petitionsausschuss laut der Beschlussempfehlung "keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf".
Zugleich verweisen die Abgeordneten jedoch auf eine vom BMJV in Auftrag gegebene "rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität der rechtlichen Betreuung". Mit diesem Forschungsvorhaben solle insbesondere empirisch überprüft werden, ob die Betreuer den Anforderungen des deutschen Betreuungsrechts und der UN-BRK hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person gerecht werden, worin etwaige Mängel begründet sind und durch welche Maßnahmen erforderlichenfalls die Qualität der Betreuertätigkeit verbessert werden kann. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die anstehenden Untersuchungen mit einbezogen zu werden.
Quelle: Mitteilung vom 18.01.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten