Transparenzkriterien - Was ist zu tun, wie geht es weiter?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI

Beitrag von Presse » 17.08.2011, 08:17

Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger

Am 27.05.2011 hatte die Schiedsstelle die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI festgesetzt. Der Schiedsspruch war aufgrund strittiger Punkte zu den Maßstäben und Grundsätzen zwischen den Vereinbarungspartnern nötig geworden.

Da Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch nicht eingelegt worden sind, wurden die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011" und die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011"
jeweils einschließlich der "Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach §113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach §114 Absatz 4 SGB sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren" am 21.7.2011 im Bundesanzeiger Nr. 108 veröffentlicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old ... 63_108.htm

Der aktuelle Text mit Stand vom 27.5.2011 ist erhältlich auf der Homepage des GKV Spitzenverbands: http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet

Mit der Veröffentlichung der Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im Bundesanzeiger sind die darin enthaltenen Regelungen für alle ambulanten und stationären Einrichtungen sowie für die Pflegekassen und deren Verbände unmittelbar verbindlich. Weiterhin sind diese zukünftig von den Prüfstellen und unabhängigen Sachverständigen, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0

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Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung

Beitrag von Service » 17.08.2011, 08:26

Texte dazu abrufbar unter
http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmen ... ege.gkvnet

Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vom 11.06.2009 in der Fassung vom 30.06.2009
Anlage 1
Anlage 2

Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011

Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. 7 (stationär) der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten und stationären Pflege in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996

Transparenzvereinbarungen ("Pflegenoten")
Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur ambulanten Pflege
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur stationären Pflege
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Broschüre "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege"

Broschüre "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege"

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Pflegenoten dürfen veröffentlicht werden

Beitrag von Gaby Modig » 24.08.2011, 06:35

Gestern war in der Ärztezeitung zu lesen:

Pflegenoten dürfen veröffentlicht werden
Pflegeanbieter müssen veröffentlichte negative Bewertungen ihrer Leistungen grundsätzlich dulden. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschieden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=666 ... ege&n=1310

Ich denke, dass eine Entscheidung von vielen ist, die ein wenig neben der korrekten Einschätzung des Pflege-TÜV`s liegt. Pflegenoten, die sich nach den bisherigen Verfahrensregeln ergeben, taugen nichts.

Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Pflege-Tüv überzeugt noch nicht

Beitrag von Presse » 03.11.2011, 16:35

Pflege-Tüv überzeugt noch nicht

Von Manuela Kantert

Die Heime und Pflegedienste im Kreis wurden getestet und bewertet. Jetzt starten die nächsten Prüfungen.

Rhein-Kreis Neuss. Eltern, Partner oder Verwandte in ein Altenheim zu geben, ist oft ein schwieriger Prozess für alle Beteiligten. Die Wahl der Einrichtung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Hilfe versprechen die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelten Pflege-Noten, die über das Internet einsehbar sind. Mittlerweile wurden auch im Rhein-Kreis Neuss alle Einrichtungen getestet und bewertet, teilweise starten gerade die zweiten Besuche des MDK. Doch die Noten sind umstritten. Die WZ hat mit Experten und Betroffenen gesprochen.

.... (weiter lesen)
http://www.wz-newsline.de/lokales/rhein ... t-1.808538

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Pflege-TÜV wenig hilfreich - nur teuer

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2011, 17:05

E-Mail-Zuschrift vom 03.11.2011 an die Neusser Redaktion der Westdeutschen Zeitung:

Sehr geehrte Frau Kantert,

es freut mich, dass Sie über den Pflege-TÜV kritisch berichtet haben. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vielfältige Äußerungen abgeliefert und auch Vorschläge unterbreitet. Ich selbst war dieserhalb beim Deutschlandfunk und hatte auch Gelegenheit zur Darstellung der Problematik beim WDR, u.a. Lokalzeit Düsseldorf. Angefügt ein Text (aus 2010, weiter aktuell) von hier. Das Thema wird auch in meiner Buchveröffentlichung "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" problematisiert. - Der Pflege-TÜV wird sicherlich auch beim Pflegetreff am 10.11.2011 (erneut) anzusprechen sein. Er ist in der jetzigen Form völlig entbehrlich. Er kostet jährlich 100 Millionen! Wieviel zusätzliches Personal könnte man dafür einstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Dozent für Pflegerecht
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen -
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - Menschenwürdige Pflege - jetzt und überall -
Infos auch bei http://www.facebook.com/

Pflegetreff am 10.11.2011 - Pflegequalität sichern .... - Die NRW-Gesundheits- und Pflegeministerin kommt
viewtopic.php?t=15693

Pflegetreff am 15.05.2012 - Pflegereform und Entbürokratisierung in der Pflege ... (weitere Infos folgen)
viewtopic.php?t=16058

Buchtipp!
Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15822
Pflegemängel – schnelle Hilfe für den Notfall
viewtopic.php?t=15828
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Qualitätsberichterstattung in der Pflege

Beitrag von Presse » 20.01.2012, 10:56

Stellungnahme der BAGSO vom 19.01.2012
zur zukünftigen Qualitätsberichterstattung in der Pflege


Die BAGSO fordert mehr Transparenz über die Ergebnisqualität der Pflege
Mit der Reform der Pflegeversicherung 2008 wurde ein „Pflege-TÜV“ eingeführt. Der Ge-setzgeber hatte zu Recht im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gefordert, dass jede Pflegeeinrichtung gesetzlich verpflichtet wird, ihre Qualität nach außen darzustellen. Durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) sollten Transparenz in der Altenpflege geschaffen, Leistungen überprüfbar werden und Einrichtungen realistisch beurteilt werden können. Die Landesverbände der Pflegekassen sind seitdem verpflichtet, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zu veröffentlichen (§ 115 SGB XI). Pflegenoten sollen diese Prüfergebnisse allgemeinverständlich darstellen und allen ohne großen Aufwand zugänglich machen.
Die Umsetzung in der Praxis zeigt jedoch, dass das entwickelte System der Pflegenoten dem gesetzgeberischen Auftrag nicht nachkommt. Zu kritisieren ist vor allem, dass bei den derzeitigen Qualitätsprüfungen nicht die Ergebnis- und Lebensqualität, sondern vor allem Kriterien der Struktur- und Prozessqualität (z.B. Konzeptionspapiere der Einrichtung und die Dokumentation des Pflegeprozesses) bewertet werden.
Die Praxis zeigt darüber hinaus, dass eine objektive Vergleichbarkeit der einzelnen Messergebnisse nicht gegeben ist, da es Unklarheiten sowie erhebliche Spielräume beim Ausfüllen des Kriterienkatalogs durch die einzelnen Prüfer gibt. Ferner wird die Gewichtung der einzelnen Kriterien in Frage gestellt; so können wichtige Kriterien durch weniger relevante ausgeglichen werden. Dies führt vielfach zu einer irreführenden Bewertung. Die Rechtsprechung hat bereits auf zahlreiche Probleme hingewiesen und in Einzelfällen Veröffentlichungsverbote ausgesprochen.
Gute Pflege orientiert sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, an ihrer Individualität und jeweiligen Lebenssituation. Wesentliche Elemente für die Bewertung von Lebensqualität im Kontext von Pflege sind unbestritten Zuwendung, Kommunikation, Freundlichkeit, Einfühlsamkeit und Respekt. Um dies zu erfassen und umzusetzen, bedarf es eines ausgezeichneten Fachwissens ebenso wie emotionaler Intelligenz der Pflegekräfte. Ein liebevoller Umgang mit den Pflegebedürftigen und eine sensible Zuwendung sind wichtige Zeichen von Pflegequalität. Dieses Verständnis von guter Pflege wird von den Pflegenoten nicht erfasst, denn die Komplexität von Pflegequalität lässt sich nicht aus Dokumenten ablesen und die Befragungen der Pflegebedürftigen fließen nicht in die Pflegenote ein.
Die BAGSO fordert daher für Pflegebedürftige und deren Angehörige wirkliche Transpa-renz über die tatsächliche Qualität der Leistungen von professioneller Pflege, sei es in einer Altenpflegeeinrichtung oder im häuslichen Umfeld. Wenn man die derzeitige Prü-fungspraxis nicht aussetzen will, z.B. um die Betroffenen nicht zu verunsichern und damit das Vertrauen in das Bewertungssystem als solches zu stören, können die Qualitätsprüfungen in der jetzt praktizierten Weise lediglich eine kurzfristige Übergangslösung bis zur Einführung eines besseren Systems sein.
Basis für ein neues System der Bewertung sieht die BAGSO in der Umsetzung der Ergebnisse des Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ 1). Hiermit steht erstmals ein wissenschaftlich fundiertes System zur Verfügung, das objektivierte Qualitätsergebnisse und tatsächliche vom Pflegebedürftigen wahrgenommene Qualität umfasst und bewertet. Im Rahmen des Projektes wurden Instrumente entwickelt, die sich nicht nur für eine kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsentwicklung einer Altenpflegeeinrichtung, sondern auch zum Vergleich mit anderen Einrichtungen eignen.
Die BAGSO fordert eine zeitnahe, sorgfältige Umsetzung der Projektergebnisse für die Prüfungen durch den MDK in der stationären Versorgung und eine vergleichbare Weiter-entwicklung der Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich. In beiden Fällen muss stärker als bisher die Perspektive der pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren Berücksichtigung finden. Die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse muss verbraucherorientiert sein und eine realitätsbezogene Transparenz gewährleisten.
Erarbeitet von der Fachkommission Gesundheit und Pflege der BAGSO.
Weitere Informationen:
BAGSO
Dr. Claudia Kaiser
Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik
Bonngasse 10, 53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 24 99 93 26
E-Mail: kaiser@bagso.de
http://www.bagso.de

1) Das Projekt wurde im Auftrag vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (Dr. Dietrich Engels) durchgeführt. Der Ab-schlussbericht kann über das BMFSFJ bezogen werden: (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Pub ... 73050.html).

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Statt Pflege-TÜV mehr Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2012, 07:54

Die Schulnoten für Pflegeheime werden weiterhin mehr als kritisch gesehen. Würde der Pflege-TÜV eine Note bekommen, wäre es sicherlich allenfalls eine "5" (= mangelhaft). Diese kritische Sicht vermittelt áuch ein Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung, Lokalredaktion Dormagen, verfasst von Redaktionsleiter Schumilas, vorgestellt am 25.01.2012:

Dormagen
Gute Noten für Pflegeheime

VON KLAUS D. SCHUMILAS - zuletzt aktualisiert: 25.01.2012 Dormagen (NGZ). Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) hat den Seniorenpflegeheimen durchweg sehr gute Noten gegeben. Die Heime sehen die Benotung kritisch und raten Interessenten, sich selbst ein Bild zu verschaffen.
.... Weiterer Text nachlesbar unter folgender Adresse
http://www.ngz-online.de/dormagen/nachr ... -1.2684885

Diesseits wurde bereits im vergangenen Jahr verdeutlicht, dass der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Ausprägung rd. 100 Millionen Euro / Jahr Aufwand erfordert.
Wievel dringend benötigte Pflegekräfte könnten allein für diese Summe eingestellt werden?

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Pflegenoten - Anpassung dringlich

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2012, 07:35

Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 06.07.2012
Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... g_6081.jsp

Anpassung der Pflegenoten dringend nötig - Kassen setzen auf schnellen Erfolg durch die Schiedsstelle.GKV-Spitzenverband
Weiter lesen unter
viewtopic.php?t=17554
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Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarung

Beitrag von Presse » 12.07.2012, 14:54

Gemeinsame Pressemitteilung vom 12.07.2012:
http://www.bagfw.de/no_cache/spezialsei ... c4f7c028ff

Selbstverwaltung in der Pflegeversicherung blockiert durch GKV-Spitzenverband

Berlin, 12.07.2012: Anlässlich der vierten Verhandlungsrunde zur Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) zu den Themen Bewertungssystematik und Stichprobe zeigen sich Bundesverbände der Träger der Pflegeeinrichtungen überrascht von der wenige Tage zuvor vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) herausgegebenen Pressemitteilung. Einseitig wird darin das Scheitern der Verhandlungen festgestellt und die Anrufung der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI mitgeteilt. Der GKV-SV erweist sich mit der Anrufung der Schiedsstelle über die Presse zum wiederholten Male als unberechenbarer Vertragspartner. Wer zuerst die Presse informiert statt seine Verhandlungspartner, signalisiert mit diesem Vorgehen seine Verhandlungsunwilligkeit. Damit zeigt der GKV-SV erneut, dass er die ihm übertragene Aufgabe entweder nicht ernst nimmt oder nicht fähig bzw. willens ist, diese Aufgaben zu erfüllen.

Die Bundesverbände der Leistungserbringer werden nun den Antrag des GKV-SV mit der Begründung der Anrufung der Schiedsstelle genau prüfen. Denn festzustellen ist, dass bisher so gut wie keine Verhandlungsergebnisse vorliegen, die der Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt werden könnten.

Die Bundesverbände der Leistungserbringer stehen weiter zu ihrer Verantwortung im Rahmen der Selbstverwaltung und fordern den GKV-SV auf, das Machtpoker einzustellen und seiner Rolle als Selbstverwaltungs- und Vereinbarungspartner im SGB XI gerecht zu werden. Dazu gehört es, in ernsthafte Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung in der Pflege einzutreten und als Konsequenz darauf den Schiedsstellenantrag zurückzuziehen und ggf. neu einzureichen, wenn die Verhandlungen tatsächlich abgeschlossen sind.

Die Bundesverbände der Leistungserbringer sind weiterhin zum Wohl der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an einer sachlichen, fachlichen und vor allem verbraucherorientierten Debatte zur Weiterentwicklung der PTVS interessiert. Sie haben sich diesbezüglich bis heute intensiv und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln sowie fachlichem Know-how in die Weiterentwicklung der PTVS eingebracht. Der Fokus der Leistungserbringerverbände richtet sich hier insbesondere auf eine ergebnisorientierte Qualitätsberichterstattung, welche die Anforderungen nach Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI erfüllt.

Weitere Information zum Hintergrund finden Sie im Download

Herausgeber der Pressemitteilung:
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e. V., Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP), Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V. (APH), Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (BAH), Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (BAD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB), Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e. V. (BPA), Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Deutscher Caritasverband e. V. (DCV), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK), Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (DW der EKD), Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB), Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST)

Kontakt: Claus Bölicke, AWO Bundesverband e. V., Telefon: 030/ 26 309-161
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Downloads

Hintergrund und Übersicht zur Entwicklung der Qualitätsberichterstattung nach § 115 Abs. 1a SGB XI
Datei: 122 kB
http://www.bagfw.de/uploads/media/Zum_H ... Final3.pdf
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Gemeinsame Pressemeldung
Datei: 118 kB
http://www.bagfw.de/uploads/media/Gem_P ... Final3.pdf

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Pflege-TÜV - Grundlegende Reform erforderlich

Beitrag von Presse » 20.09.2012, 06:40

Pflegenoten: vdek will nachbessern
An den Pflegenoten entzündet sich der Zorn der Heime und Einrichtungen: Sie kritisieren vor allem die Gewichtung der Kriterien -
und klagen dagegen. Jetzt haben die Ersatzkassen einen Anlauf genommen,
dass System zu überarbeiten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=821 ... ege&n=2213

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Pflege-TÜV - Gute Noten & schlechte Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2013, 07:39

Aus Forum:
viewtopic.php?t=18654
Facebook-> https://www.facebook.com/werner.schell.7?ref=tn_tnmn

Pflege-TÜV - Gute Noten & schlechte Pflege?
Report München berichtete am 09.04.2013 zum Thema!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass der Pflege-TÜV mit seinen Schulnoten für Pflegeheime, nichts taugt. Die jetzigen Regelungen stellen im Wesentlichen auf die Dokumentation ab und gehören grundlegend reformiert. In den Mittelpunkt der Prüfung gehört die Ergebnisqualität!
In einer Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 hieß es bereits:
"Schulnoten für Pflegeeinrichtungen - Umsetzung der Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien mangelhaft!"
Text dieser Mitteilung nachlesbar unter http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tungen.php
Das SG Münster bezeichnet in einer Entscheidung den Pflege-TÜV ist verbraucherfeindlich und rechtswidrig. Deutlicher geht es kaum!
Informativ zu diesem Thema auch das "Moratorium Pflegenoten" - siehe dazu auch unter
viewtopic.php?t=15708&highlight=moratorium

Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Siehe auch Blog - Report München -> http://blog.br.de/report-muenchen/2013/ ... tnote.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflege-TÜV bleibt in der Kritik - BSG-Urteil wenig hilfreich

Beitrag von WernerSchell » 19.05.2013, 18:24

Aus Forum:
viewtopic.php?t=19057

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


Pressemitteilung vom 18.05.2013

Der sog. Pflege-TÜV wurde keiner materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen - Das BSG weist Revision mangels Rechtsschutzbe-dürfnis als unzulässig zurück

Es hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klagen gegeben, mit denen die Rechtmäßigkeit des sog. Pflege-TÜV bestritten wurde. Es kam zu unterschiedli-chen Entscheidungen. Gleichwohl waren sich die meisten Pflege-Experten darin einig, dass die Pflegetransvereinbarungen (PTV) als Grundlage der Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen ungeeignet sind. Dem gesetzlichen Auftrag wird damit nicht entsprochen.

Im Gefolge der vielfältigen Streitverfahren hat die CBT-Caritas- Betriebsfüh-rungs- und Trägergesellschaft mbH, Köln (Klägerin) vor dem Bundessozialgericht (BSG) eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt. In seinem Urteil des BSG vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R - war es aber leider nicht möglich, die gewünschte Klärung durchzusetzen.

Insoweit ist aber wichtig zu wissen: Das BSG hat „lediglich“ die eingereichte Revision mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen. Laut Pressemitteilung des BSG habe „die Klägerin keinen Anspruch darauf, die Rechtswidrigkeit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten feststellen zu lassen“. Die erhoffte materiell-rechtliche Prüfung des Schulnotensystems gab es daher seitens des BSG nicht. Gleichwohl hat das BSG viele Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gesehen, Transparenz über die Qualität in der Pflege herzustellen. Es konnte sich aber aus rechtlichen Erwägungen insoweit nicht zu einem Eingreifen entschließen. Nun liegt die "Spielball" erneut im politischen Feld.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bedauert die getroffene Entscheidung des BSG zum Pflege-TÜV (Schulnoten für Pflegeeinrichtungen) und sieht eine Chance vertan, wirkungsvoll einzufordern, das Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Damit bleibt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Ausgestaltung (vorerst) in verbraucherfeindlicher und rechtswidriger Weise bestehen.

Vgl. dazu auch die Beiträge unter: viewtopic.php?t=18666 Dort ist u.a. auch eine Pressemitteilung der Klägerin zum Prozessausgang nachlesbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Hopfenzitz http://www.hopfenzitz.info/aktuelles/ und beim Moratorium Pflegenoten http://www.moratorium-pflegenoten.de/

Wie schon vor Jahren erklärt, gehört der Pflege-TÜV aufgelöst. Die dadurch eingesparten Finanzmittel (man schätzt insgesamt ca. 3 Milliarden Euro) sollten ergänzend für eine umfassende Pflegereform genutzt werden, die diesen Namen verdient (z.B. Verbesserung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der Demenzkranken und Schwerstpflegebedürftigen, deutliche Anhebung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen, verbunden mit weiteren Maßnahmen zur Auflösung der Arbeitsverdichtungen im Pflegesystem).

Wir brauchen mehr Pflegekräfte an den Pflegebetten, und zwar zu verbesserten Konditionen, und nicht ständig hohen Druck durch vielfältige Prüfinstanzen, die dann auch noch zu allem Übel nicht Ergebnis- und Lebensqualität, sondern letztlich die Dokumentationen bewerten. Das muss beendet werden!

Manfred Borutta, Pflegewissenschaftler, schrieb in der Zeitschrift „Dr.med.Mabuse“, Juli/August 2009 u.a.: „Man bleibt orientierungslos, wenn man sich anhand von Noten ein Bild von der Qualität der Pflegeleistungen machen will. Pflege ist so nicht messbar. Wir müssen in dieser Gesellschaft endlich diskutieren, was uns Pflege bedeutet.“ - Dem kann man auch heute noch uneingeschränkt zustimmen!

Der Neusser Pflegetreff am 28.05.2013 wird über wichtige Aspekte einer not-wendigen Pflegereform informieren und diskutieren (vgl. dazu die Hinweise unter viewtopic.php?t=18156 ). Danach wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk den Druck auf die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen erhöhen.

In einem Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 wurde bereits ausgeführt:
Wichtiger als Schulnoten wäre eine wirkliche Reform der Pflegesysteme an „Haupt und Gliedern“. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff und deutliche Leistungsausweitungen, die eine zuwendungsorientierte Pflege ermöglichen, sind dringend erforderlich. Zu einer Reform gehört zwingend, dass erheblich mehr Pflegefachpersonal in den Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommt. Menschen werden nur durch Menschen gepflegt und Abschied von der sog. Minutenpflege geht nur über Personalverstärkungen. Für die bundesweit einheitliche Personalberechnung in den Pflegeeinrichtungen, aber auch in den Krankenhäusern, bedarf es der Schaffung von Personalbemessungssystemen. Zur Zeit erfolgt der Pflege-Personaleinsatz mehr oder weniger nach Kassenlage. – Ein untragbarer Zustand!

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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