Familienpflegezeit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Rauel Kombüchen
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Familienpflegezeit ein Bürokratiemonster ?

Beitrag von Rauel Kombüchen » 05.11.2011, 08:20

Presse hat geschrieben:Pflegende Angehörige
Was bringt die Familienpflegezeit?
....
Der Film zeigte für mich eindrucksvoll, dass die Familienpflegezeitregelung wenig hilfreich ist. Möglicherweise ist alles gut gemeint, aber mehr Gutes ist wohl nicht festzustellen. Die Regelung ist letztlich auch ein Bürokratiemonster.

Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Elke
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Beitrag von Elke » 05.11.2011, 08:54

Wer solch ein Gesetz beschließt,
hat von häuslicher Pflege nicht die geringste Ahnung!!!!
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

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Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Beitrag von Service » 07.11.2011, 07:29

Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

(Quelle: DW.EKD) Nach Ansicht der Diakonie muss es einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit geben. "Der aktuelle Gesetzentwurf muss in der zentralen Frage des Rechtsanspruchs nachgebessert werden. Berufstätige müssen Familienpflegezeiten gesetzlich in Anspruch nehmen können, um Beruf und Pflege zu kombinieren", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Montag anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestages zum Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung.

Viele Familienangehörige seien parallel zu ihrer häuslichen Pflege auch berufstätig. Der Beruf stelle einen wichtigen Ausgleich zur Pflegetätigkeit dar und erhalte soziale Kontakte. "Angesichts des steigenden Bedarfs nach Pflege können wir es uns aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht gar nicht mehr leisten, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiter zu ignorieren", betont Stockmeier.

Mehr als zwei Drittel der heute 2,34 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Umfeld gepflegt. "Familienangehörige zeigen eine hohe Bereitschaft sich hier zu engagieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür hat die Politik angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft zu sorgen, unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit."

Nach Ansicht der Diakonie müsse die Familienpflegezeit integriert werden in ein Gesamtkonzept der pflegerischen Versorgung in der Langzeitpflege. Nur so könne sie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und zur Stabilisierung von häuslichen Pflege-Arrangements beitragen. Hierzu zählen ein System von wohnortnahen Angeboten, ambulante Pflege, eine verbesserte Beratung von pflegenden Angehörigen, aber auch ein Anspruch auf Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen für pflegende Angehörige, der Ausbau von innovativen Wohn- und Begleitungsformen und eine verbesserte Alterssicherung für pflegende Angehörige.

Die sozialpolitischen Positionen der Diakonie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen finden sich unter http://www.diakonie.de/stellungnahmen-9 ... n-8337.htm

Quelle: Mitteilung vom 06.11.2011
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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Familienpflegezeit – Herausforderungen & Chancen

Beitrag von Presse » 15.11.2011, 08:18

Familienpflegezeit – Herausforderungen & Chancen

Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Nationalen Gesundheitsakademie (NGA) am 16. November 2011 beleuchtet die „Familienpflegezeit“ aus politischer, sozialer und wirtschaftlicher Sicht.

Die Gesellschaft altert. Über 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Bis zum Jahr 2020 werden es voraussichtlich bereits über 3 Millionen sein. Die Pflege älterer und kranker Menschen entwickelt sich somit zu einer gesellschaftlichen Herausforderung, die viele Frage und Unsicherheiten aufwirft. Denn nur ein knappes Drittel der Pflegebedürftigen lebt in Pflegeheimen, die meisten werden zu Hause betreut. Größtenteils übernehmen nahe Angehörige die Pflege, was wiederum auf Kosten der eigenen Berufstätigkeit geht.

2012 kommt die Familienpflegezeit

Die Bundesregierung hat daher das Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, welches im Januar 2012 starten soll. Es ermöglicht Angehörigen über einen Zeitraum von 24 Monaten eine Reduzierung der Arbeitszeit, um sich so der Pflege des Angehörigen widmen zu können.

Aber ist die Familienpflegezeit tatsächlich die Lösung eines sehr individuellen Problems? Welche Herausforderungen sind damit an Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden? Welche Chancen liegen in der Familienpflegezeit?

Diesen und anderen Fragen widmet sich die hochkarätig besetzte Diskussionsveranstaltung:

„Familienpflegezeit – Herausforderungen & Chancen“

16. November 2011, 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Auditorium Friedrichstrasse, Berlin, IGES Institut GmbH Friedrichstrasse 180, 10117 Berlin.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Nationale Gesundheitsakademie Vertreter unterschiedlicher Sozialverbände sowie Politik und Wirtschaft eingeladen, um das Thema in seiner Vielschichtigkeit zu diskutieren. Das Programm umfasst folgende Beiträge:

10:30 – 11:00 Familienpflegezeit
Josef Hecken Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

11:00 – 11:20 Zeit zu leben: Alter als Chance gegenseitigen Erkennens.
Elisabeth Bußmann Präsidentin des Familienbundes der Katholiken

11:20 – 11:40 Zeit zu leben: Wie stehen die Generationen zueinander?
Richard Hilmer Geschäftsführer Infratest dimap

11:40 – 12:00 Familienpflegezeit als Chance in der Versorgung
Sabine Jansen Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.

12:00 – 12:20 Familienpflegezeit aus der Unternehmensperspektive
Cornelia Upmeier Expertin für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf des DIHK

12:20 – 13:00 Kaffeepause – Pressekonferenz – Interviews - Gespräche

13:00 – 14:00 Expertenrunde: Familienpflegezeit: Eine Verbesserung in der Versorgung alter Menschen?!

Moderation: Bettina Freitag Journalistin und Mitglied des Vorstands der Bundespressekonferenz

Vertreter der Presse sind zur Veranstaltung und Pressekonferenz, an der Ihnen die Podiumsgäste zur Verfügung stehen, herzlich eingeladen. Um Anmeldung auf beiliegendem Antwortfax oder per Mail wird gebeten.

Die Nationale Gesundheitsakademie (NGA) berät und vernetzt Akteure aus dem Gesundheitswesen. Die NGA organisiert bundesweit Fortbildungsveranstaltungen für Mediziner aller Fachrichtungen. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung von Pflegekräften.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011

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Familienpflegezeit – Herausforderungen & Chancen

Beitrag von Rita Reinartz » 15.11.2011, 16:27

Presse hat geschrieben:Familienpflegezeit – Herausforderungen & Chancen
Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Nationalen Gesundheitsakademie (NGA) am 16. November 2011 beleuchtet die „Familienpflegezeit“ aus politischer, sozialer und wirtschaftlicher Sicht. ....
Es wäre zu wünschen, dass die Familienpflegezeit auch gehörig kritisch beleuchtet wird. Denn ein Gesetz nur schön reden hilft nicht. Es gibt beachtliche Gründe dafür anzunehmen, dass das Gesetz für die ambulante Pflege von Familienangehörigen wenig tauglich ist. Daran wird auch nichts geändert, wenn man noch soviele PR-Maßnahmen durchführt.

R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Skepsis und Zuversicht bei Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 17.11.2011, 07:42

Skepsis und Zuversicht bei Familienpflegezeit

Berlin – Am 1. Januar 2012 tritt das Familien­pflegezeitgesetz in Kraft. Angehörige erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zur Pflege eines Angehörigen maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren.

In dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts. Für die Dauer der Pflege­zeit müssen sie später für 75 Prozent ihres Gehaltes wieder voll arbeiten. Einen gesetz­lichen Anspruch auf Familienpflegezeit gibt es jedoch nicht.
....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gezeit.htm

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Familienpflegezeit als Chance

Beitrag von Presse » 17.11.2011, 18:08

Familienpflegezeit –
Eine große Chance für Familien und Unternehmen


Das auf einer Diskussionsveranstaltung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Nationalen Gesundheitsakademie vorgestellte Gesetz zur Familienpflegezeit wird von Familienverbänden und Unternehmen als grundsätzlich guter Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

Am 16. November 2011 lud das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Nationalen Gesundheitsakademie (NGA) Vertreter unterschiedlicher Sozialverbände sowie aus Politik und Wirtschaft ein, um das Thema in seiner Vielschichtigkeit zu diskutieren.
Im Rahmen dieser Diskussionsveranstaltung unterstrich Staatssekretär Josef Hecken, die große Bedeutung des Gesetzesentwurfs zur besseren Pflege in der Familie mit dem die Familienpflegezeit eingeführt wird. Er verwies darauf dass hiermit ein grundlegender Schritt hin zu einem neues Verständnis für die Wichtigkeit von Pflege und der Rolle der Familie als Pflegeleistende zu verstehen ist. In diesem Sinne sieht der Staatssekretär das bereits im Bundestag verabschiedete Gesetz als guten Weg, einerseits Familien die Pflege eines Angehörigen zu ermöglichen und andererseits für Unternehmen, ohne Risiko ihren Arbeitnehmern eine Auszeit für die Familienpflege zu ermöglichen.
Ähnlich sah dies Frau Cornelia Upmeier, Expertin für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Sie begrüßte das neue Gesetz als gute zusätzliche Möglichkeit für Unternehmen, Mitarbeiter, die eine Auszeit benötigen langfristig an das Unternehmen binden zu können. Für Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken und Frau Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. ist das Gesetz noch nicht ausreichend, um pflegende Familienangehörige bei ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen, aber trotzdem eine wichtige und gute Maßnahme. Insgesamt gibt es für die Pflege von Familienangehörigen eine große, generationenübergreifende gesellschaftliche Akzeptanz, wie der Geschäftsführer von Infratest dimap, Richard Hilmer, berichten konnte. Verschiedene namhafte Unternehmen werden sofort mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2012 betriebliche Regelungen zur pflegebedingten Freistellung ihrer Mitarbeiter treffen. Daher schloss Josef Hecken die Veranstaltung mit einem optimistischen Ausblick: „Das Gesetz zur Familienpflegezeit wird ein Riesenerfolg.“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2011
Nationale Gesundheitsakademie
Nina Zeldes
Telefon: 030 28099883
Telefax: 030 27875673
E-Mail: zeldes@ng-akademie.de

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Familienpflegezeit - viel Wind um nichts

Beitrag von Gaby Modig » 22.11.2011, 08:10

Presse hat geschrieben: .... Das auf einer Diskussionsveranstaltung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Nationalen Gesundheitsakademie vorgestellte Gesetz zur Familienpflegezeit wird von Familienverbänden und Unternehmen als grundsätzlich guter Schritt in die richtige Richtung begrüßt. ....
Wahrscheinlich war die Veranstaltung allein als PR-Maßnahme, mit Steuermitteln finanziert, gedacht. Wer sich nämlich ernstlich mit den Pflegenotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit eines Familienangehörigen befasst, wird schnell erkennen, dass das Familienpflegezeitgesetz nicht die Hilfe ist, die in der o.a. Veranstaltung offensichtlich gefeiert wurde. Die Regelungen sind auch kompliziert und werden kaum anzuwenden sein.
Es ist notwendig, im Rahmen einer Pflegereform vor allem finanzielle Verbesserungen "aus einem Guß" zu formulieren und zu beschließen.

Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Familienpflegezeit und weitere Hilfen

Beitrag von Presse » 07.12.2011, 10:20

Bundesministerin Schröder: "Wir helfen den Familien da, wo sie Unterstützung brauchen"
2012 tritt Familienpflegezeit in Kraft / Verbesserungen bei Kindergeld und steuerlicher Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten


Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Beschäftigte können ihre Arbeitsstunden dadurch so weit reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über ausreichend Einkommen verfügen, um die materielle Existenz ihrer Familie zu sichern. Die Familienpflegezeit entspricht dem Wunsch der großen Mehrzahl der Pflegebedürftigen und nahen Angehörigen, die eine Betreuung durch die Familie der stationären Heimversorgung vorziehen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen (1,7 Millionen Menschen) werden zu Hause durch Angehörige oder ambulante Dienste versorgt.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Mit der Familienpflegezeit unterstützen wir diejenigen, die für ihre Angehörigen Verantwortung übernehmen und den schwierigen Spagat zwischen Beruf und Pflege wagen."

Neuerungen gibt es auch in Bezug auf das Kindergeld: Ab 2012 wird die Beantragung des Kindergeldes für Eltern und ihre Kinder durch den Wegfall der Einkommensgrenze vereinfacht. Die Bundesregierung sorgt damit dafür, dass der Bürokratieabbau direkt bei den Familien ankommt: Volljährige Kinder und ihre Eltern müssen für das Kindergeld ab dem Kalenderjahr 2012 keine aufwändigen Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von derzeit 8.004 Euro im Kalenderjahr, einhalten. In Zukunft muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten mit der Verabschiedung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Kindergeld. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft, so dass nun über offene Fälle entschieden werden kann und für die Zukunft Rechtssicherheit besteht.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zum 1. Januar 2012 nochmals verbessert: Die bisherige Differenzierung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird es nicht mehr geben. Ab 2012 können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind, als Sonderausgaben absetzen.

Weitere Neuerungen im Jahr 2012

Anfang 2012 wird das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zur Einrichtung des Hilfetelefons in Kraft treten. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer wird damit ein rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind und deren Umfeld geschaffen. Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.

Im Jahr 2012 soll das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 verabschiedet werden, mit dem Deutschland dem Übereinkommen beitreten wird. Das Übereinkommen setzt neue Maßstäbe im Bereich des Opferschutzes und installiert einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus. Der Geltungsbereich des Übereinkommens ist nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter beschränkt, sondern umfasst alle Fälle des Menschenhandels sowie alle Ausbeutungsformen.

2012 treten Änderungen bezüglich des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in Kraft. Damit werden die Kosten der Ruherechtsentschädigung stabilisiert und transparent gestaltet. Durch Umstellung auf Pauschalen wird zudem das aufwändige Verwaltungshandeln vereinfacht.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.familien-wegweiser.de und http://www.bmfsfj.de .

Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2011
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pres ... 75884.html

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Familienpflegezeit & die Auswirkungen

Beitrag von Presse » 05.01.2012, 07:43

Familienpflegezeit: verschiedene sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Familienpflegezeit wirft sozialversicherungsrechtliche Fragen auf: Wer sie nimmt, senkt automatisch sein Einkommen.
Bis dahin höherverdienende Arbeitnehmer können durch diese Reduzierung des Entgelts z.B. wieder versicherungspflichtig werden.
Wie ist mit solchen und anderen Konsequenzen umzugehen?

Mehr
http://community.haufe.de/d?ude0qu0feyq ... %2520fb_17

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Information und Beratung zur Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 16.01.2012, 07:20

Information und Beratung zur Familienpflegezeit
Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Berufstätige Menschen sollen dadurch leichter Angehörige zuhause pflegen können. Das Familienministerium hat zur Familienpflegezeit ein Informationsportal und ein Beratungstelefon gestartet.
» Mehr Informationen unter http://www.familienratgeber.de

Quelle: Pressemitteilung vom 15.01.2012
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 - 20 92 200
Fax: 0228 - 20 92 333
E-Mail: info@aktion-mensch.de

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Familienpflegezeit - TV-Tipp für den 23.01.2012

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2012, 07:02

23.01.2012, 19.25 - 20.15, ZDF-Fernsehen, WISO

Thema u.a.:
Familienpflegezeit
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Familienpflegezeitversicherung

Beitrag von Presse » 15.02.2012, 11:32

Deutsche Familienversicherung bietet umfassendste Familienpflegezeitversicherung an / Erstmals auch Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abgedeckt

Frankfurt/M. (ots) - Die Deutsche Familienversicherung (DFV) bietet als erste Versicherung eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierte Familienpflegezeitversicherung an, die über die gesetzlich vorgegebenen, versicherungspflichtigen Risiken hinausgeht. Die DFV Familienpflegezeitversicherung "Pflegezeit-Schutz+" wurde gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Ries Corporate Solutions GmbH (RCS) und der Vereinigten Postversicherung entwickelt.

Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV, erläutert: "Die Familienpflegezeit ist wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Was passiert aber, wenn eine pflegende Angehörige aufgrund einer längeren Erkrankung arbeitsunfähig wird? Mit dieser Frage haben wir uns ganz bewusst beschäftigt, denn sie stellt ein relevantes Risiko dar, welches zusätzlich zu Berufsunfähigkeit und Tod versichert werden sollte. Im Fall einer längeren Erkrankung droht nämlich ein Entgeltverlust und in der Folge ein existenzieller Einkommensverlust."

Auch besondere Vorteile für Arbeitgeber im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit

"Die Unternehmen verfügen mit der Familienpflegezeit nun über eine gute Basis, um flexible Modelle für die Bewältigung einer Pflegesituation zu schaffen und sich auf die Folgen der demografischen Entwicklung für ihre Belegschaften einstellen zu können. Immer mehr Arbeitnehmer werden den Beruf und die Pflege Angehöriger miteinander vereinbaren müssen. Umso wichtiger ist es, sich als Arbeitgeber hierauf vorzubereiten, um am Ende nicht auf erfahrene Mitarbeiter verzichten zu müssen." betont Michael Ries, Geschäftsführer der RCS.

Der Absicherung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Denn eine längere Arbeitsunfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers ist im Falle eines Darlehen-finanzierten Entgeltvorschusses durch die BAFzA mit erheblichem administrativem Aufwand hinsichtlich Rückzahlungsprozess und Bilanzierung verbunden.

"Wir freuen uns daher, dass wir bereits erste Rahmenvertrags-Partner gewonnen haben, die diesen Vorteil erkannt haben." ergänzt Ries.

Die DFV Familienpflegezeitversicherung "Pflegezeit-Schutz+"

Der monatliche Beitrag beträgt 2,5 % des monatlichen Gehaltsvorschusses für den Zeitraum der Pflege- und Nachpflegephase.
Wird das Entgelt zum Beispiel um 500 Euro monatlich aufgestockt, kostet die Versicherung monatlich 12,50 Euro. Der Beitrag kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden und bleibt für die gesamte Dauer der Familienpflegezeit unverändert.

Als Unisex-Tarif erfolgt keine Differenzierung nach dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Alter und Gesundheitszustand bleiben ebenfalls unberücksichtigt, eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit erfüllt, kann damit jeder Arbeitnehmer versichert werden. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer verstirbt, berufs- oder arbeitsunfähig wird, leistet die DFV eine Einmalleistung in Höhe des noch nicht zurückgezahlten Entgeltvorschusses.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die Mehrheit möchte in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige, die in der Regel berufstätig sind. Oft sind Berufstätigkeit und Pflege aber nur schwer vereinbar. Regelmäßig ist dies für den pflegenden Arbeitnehmer mit mentalen und körperlichen Belastungen sowie einer Reduzierung oder sogar einer Aufgabe des Jobs verbunden.

Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, soll Pflege und Beruf daher besser vereinbar machen: so können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren reduzieren. Das entsprechend reduzierte Entgelt wird vom Arbeitgeber in dieser Zeit aufgestockt. In der anschließenden Nachpflegephase bleibt bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung das Gehalt so lange reduziert, bis der Entgeltvorschuss ausgeglichen ist. Der Arbeitgeber kann den Vorschuss durch ein Bundesdarlehen des BAFzA zinslos finanzieren. Um die Rückzahlung des Gehaltsvorschusses sicherzustellen, muss für den pflegenden Arbeitnehmer eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung bestehen.

Die Deutsche Familienversicherung ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main. Mit ihrem Angebot von Personen- und Sachversicherungen sowie privaten Krankenzusatzversicherungen richtet sie sich an Familien und Einzelpersonen. Weitere Informationen zur DFV Familienpflegezeitversicherung stehen unter www.ries-spezialmakler.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2012 DFV Deutsche Familienversicherung AG
Pressekontakt: Evelyn Paulus
Unternehmenskommunikation
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 74 30 46-308
Telefax: (069) 74 30 46-46
E-Mail: presse@dfv.ag
Internet: www.dfv.ag

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Das neue Pflegezeitgesetz

Beitrag von WernerSchell » 03.03.2012, 07:26

03.03.2012, 17.03 Uhr, SWR-Fernsehen - "Ratgeber: Recht"

Dazu hat der SWR am 01.03.2012 u.a. mitgeteilt:

Das neue Pflegezeitgesetz - Pflege trotz Job Ob Unfall, Krankheit oder das Alter: Rund eineinhalb Millionen Deutsche sind auf Hilfe angewiesen und werden zu Hause gepflegt. Die Familienpflege trifft vor allem erwerbstätige Menschen. Doch der Spagat zwischen dem Job und der Pflege von Angehörigen wird oft zur Zerreißprobe. Seit Anfang 2012 soll es für Arbeitnehmer leichter werden, die Pflege kranker Familienangehöriger mit dem Arbeitsplatz zu vereinbaren. Das neue Pflegezeitgesetz gibt Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, ohne den Beruf aufgeben zu müssen. Doch welche Rechte hat man als Arbeitnehmer und wie sinnvoll sind die neuen Regelungen?
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Familienpflegezeit - Ein Gesetz ohne Wirkung

Beitrag von Presse » 16.03.2012, 07:33

Rückschau:
Familienpflegezeit - Ein Gesetz ohne Wirkung

Bildunterschrift: Was bringt die Familienpflegezeit wirklich? ]
(© BR) Wer berufstätig ist und zu Hause Partner oder Eltern pflegt, soll durch das Familienpflegezeitgesetz entlastet werden. Doch hält dieses Gesetz, was es verspricht? Was bringt die Familienpflegezeit wirklich?

Sie steht ständig unter Strom: Renate Slamanig aus München pflegt ihren schwer kranken Mann - und das zusätzlich zu ihrer Vollzeitbeschäftigung als Buchhalterin bei Siemens.
.... weiter
http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... wj8~cm.asp

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