Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Anja Jansen
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Schulnoten - Lebens- und Ergebnisqualität entscheidend

Beitrag von Anja Jansen » 06.05.2010, 17:53

Hinsicht der Schulnoten kann man vieles hin und her beleuchten. Tatsache ist und bleibt, dass die derzeitgen Vereinbarungen und Bewertungskriterien nichts taugen, sie verdeutlichen nicht, wie vom SGB XI gefordert, die Lebens- und Ergebnisqualität. Darauf aber muss es allein ankommen. Das wollen die Menschen wissen.

LB Grüße Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Presse
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Transparenzkriterien – Was ist zu tun, wie geht es weiter?

Beitrag von Presse » 11.05.2010, 15:11

Transparenzkriterien – Was ist zu tun, wie geht es weiter?
Bundesweite Fachtagung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

Köln (KDA) 11. Mai 2010 - Nach ersten Evaluationsergebnissen des MDS und MDK sind die derzeit geltenden Transparenzkriterien und Pflegenoten trotz aller Anfangsschwierigkeiten grundsätzlich geeignet, Qualitätsunterschiede zwischen Pflegeeinrichtungen abzubilden. Dennoch wird in der Branche weiter über die Sinnhaftigkeit dieser Qualitätsinstrumente gestritten - mitunter sehr kontrovers und auch vor den Sozialgerichten. Die Meinungen reichen dabei bis hin zur völligen Abschaffung des gesamten Systems.
Nach Ansicht des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) bleiben die Transparenzberichte und Pflegenoten ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli fordert allerdings, „die von den Pflegeeinrichtungen vorgebrachte Kritik konstruktiv aufzugreifen und bei der Optimierung der Systems zu berücksichtigen“. Die Fachtagung „Transparenzkriterien – Was ist zu tun, wie geht es weiter?“ am 1. Juli 2010 in Köln bringt führende Vertreter von Kassen, MDS und MDK, Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbänden, der Gesundheitspolitik, des Verbraucherschutzes und der Pflegewissenschaft zur gemeinsamen Diskussion an einen Tisch. Die Tagung will Wege aufzeigen, wie Pflegeeinrichtungen mit der derzeitigen Prüfungssituation am besten umgehen und das Prüfsystem zugunsten aller Beteiligter weiterentwickelt werden kann.

Programm

9.00 Uhr
Stehkaffee

9.30 Uhr
Begrüßung und Einführung ins Thema
Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V., Köln

9.45 Uhr
Die Entwicklung der Transparenzkriterien
Klaus Dumeier, GKV-Spitzenverband, Berlin

10.15 Uhr
Bisherige Erfahrungen des MDS mit den Prüfungen in Pflegeeinrichtungen
Jürgen Brüggemann, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Pflegekassen, e.V.

10.45 Uhr
Gelungene Zusammenarbeit bei der Begutachtung durch den MDK
Heiko Fillibeck, Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V.

11.15 Uhr
Kaffeepause

11.45 Uhr
Podiumsgespräch
Welche Auswirkungen haben die Transparenzkriterien auf die Versorgungsqualität?

Herbert Mauel, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
N.N., Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Sabine Strüder, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Dirk Ruiss, Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung NRW
Moderation: Peter Kolakowski

13.15 Uhr
Mittagessen

14.15 Uhr
Überblick über die internationale Instrumente zur Verbesserung der Versorgungsqualität
Dr. Klaus Wingenfeld, Universität Bielefeld

14.45 Uhr
(Erste) Ergebnisse der Evaluation der Transparenzkriterien
Prof. Dr. Martina Hasseler, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Hamburg

15.30 Uhr
Podiumsdiskussion
Wie soll es mit der Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland weiter gehen?
Dr. Christian Berringer, Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Klaus Dumeier, GKV-Spitzenverband, Berlin
Franz. J. Stoffer, Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH, Köln
Dr. Klaus Wingenfeld, Universität Bielefeld
Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V.
Moderation: Peter Kolakowski

16.30 Uhr
Ende der Veranstaltung

Termin: 1. Juli 2010
Zeit: 09.00 Uhr - 16.30 Uhr
Ort: Komed im MediaPark, Im Mediapark 7, 50670 Köln
Kosten: 229,- Euro

Anmeldeschluß: 15.Juni 2010

Kontakt: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Ursula Kopka, An der Pauluskirche 3, 50677 Köln, Mail: ursula.kopka@kda.de
Telefon: 0221/ 93 18 47- 34

Weitere Informationen:
http://www.kda.de/news-detail/items/tra ... eiter.html - Veranstaltungsprogramm und Anmeldung

Quelle: Pressemitteilung vom 11.05.2010
Dr. Peter Michell-Auli, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news368910

Rob Hüser
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Pflege-TÜV ist zulässig

Beitrag von Rob Hüser » 15.05.2010, 11:40

In der Sozialgerichtsbarkeit geht es hin und her: Pro und Kontra Veröffentlichung der Pflege-Schulnoten:

Die neueste bekannt gewordene Entscheidung stammt vom - Landessozialgericht NRW, Zweigertstr. 54, Essen. Dies entschied nach einer Meldung vom 14.05.2010 (LSG Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen: L 10 P 10/10 B ER):

Pflege-TÜV ist zulässig

Das LSG Essen hält den sog. Pflege-TÜV, die Überprüfung von Pflegeheimen durch Krankenkassen, grundsätzlich für rechtens. Ein Bericht über Mängel sei kein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte eines Pflegeheims, wenn ihm eine neutrale Prüfung zugrunde liege. So die Gerichtsbegründung. Die Berichte dienten der Transparenz und damit der Verbesserung der Pflegequalität. Das sei vor allem im Interesse der Pflegebedürftigen.
Ein Pflegeheim aus Bochum, das mit der Note "befriedigend" bewertet worden war, hatte in einem Eilverfahren geklagt. Der Heimbetreiber befand die Beurteilung für zu schlecht und wollte die Veröffentlichung des Berichts im Internet aus Angst um den guten Ruf des Hauses verhindern.
Wie verlautet, ist die Eil-Entscheidung des LSG rechtskräftig.
Den Einzelfall des Bochumer Pflegeheims muss das Dortmunder Sozialgericht aber noch im Hauptsacheverfahren entscheiden

Auf die Hauptsacheentscheidung darf man gespannt sein. Auch auf die Ergebnisse anderer Streitverfahren.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Pflege-Noten verstoßen nicht gegen Verfassung

Beitrag von Presse » 17.05.2010, 06:19

Pflege-Noten verstoßen nicht gegen Verfassung
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten über die Leistungen und die Qualität von Pflegeheimen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Grundsatzbeschluss festgehalten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=602 ... lege&n=139

WernerSchell
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Pflege- TÜV ist nicht verfassungswidrig

Beitrag von WernerSchell » 17.05.2010, 14:22

Pressemitteilung des Landessozialgerichts in Essen vom 14.05.2010
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_ ... /index.php

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen:
Pflege- TÜV ist nicht verfassungswidrig

(Essen) Transparenzberichte der gesetzlichen Krankenkassen über Leistungen und Qualität von Pflegeheimen ("Pflege-TÜV") sind nicht verfassungswidrig und dürfen von den Kassen im Internet veröffentlicht werden. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Grundsatzbeschluss des vorläufigen Rechtsschutzes auf Antrag eines Pflegeheims aus Bochum entschieden. Die Veröffentlichung eines Transparenzberichts sei kein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte des betroffenen Pflegeheimbetreibers, wenn ein faires, neutrales, objektives und sachkundiges Prüfverfahren nach der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vorausgegangen sei. Das Aushandeln der darin enthaltenen Kriterien für die Veröffentlichung der Transparenzberichte sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen habe der Gesetzgeber zulässigerweise dem Sachverstand der Organisationen übertragen, die für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger Menschen maßgeblich und kompetent seien. Beteiligt waren insoweit auch die Träger der Pflegeeinrichtungen.

Das LSG NRW sieht in der Veröffentlichung von Transparenzberichten auch keinen Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit oder das Eigentumsrecht. Transparenzberichte dienten der Markttransparenz, der Aufrechterhaltung der Konkurrenz unter den Pflegeeinrichtungen und damit der Verbesserung der Pflegequalität. Dadurch trügen sie nicht nur dem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutzbedürfnis Pflegebedürftiger Rechnung, sondern stießen in ihrem Interesse auch einen Qualitätswettbewerb an. Die Veröffentlichung der Transparenzberichte sei ferner nicht unverhältnismäßig, obwohl in der Pflegewissenschaft noch relative Unsicherheit über verlässliche Messgrößen für die Qualität der pflegerischen Versorgung herrsche .Die verwandten Prüfkriterien entsprächen dem aktuellen Kenntnisstand. Ihre Fortentwickelung und Anpassung an neue Erkenntnisse sei ausdrücklich vorgesehen. Die Veröffentlichung liege darüber hinaus im öffentlichen Interesse und sei unter Hinweis auf die verbleibenden Unsicherheiten erfolgt. Die Pflegeeinrichtungen seien ihnen nicht schutzlos ausgeliefert, sondern könnten bei schwerwiegenden formellen oder inhaltlichen Mängeln gegen die Transparenzberichte vorgehen. Zudem hätten sie das Recht, den Transparenzberichten eine abweichende Kommentierung beifügen. und eine Wiederholungsbegutachtung zu beantragen. Auch die Art und Weise der Notenbildung sei nicht zu beanstanden. Das LSG NRW hob allerdings den Beurteilungsspielraum der Krankenkassen bei der Bewertung der Pflegeleistungen hervor. Diese Bewertungen können die Gerichte nach Ansicht des LSG NRW nur eingeschränkt überprüfen, indem sie vor allem ein korrektes Prüfverfahren sicherstellen.

Im Fall des beschwerdeführenden Pflegeheimes aus Bochum, das insgesamt nur mit der Note "befriedigend" bewertet worden war, habe die prüfende Kasse ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten . Die Rüge des Heims, die prüfende Kasse habe die von ihr eingeräumten Mängel in der Dokumentation ihrer Pflegeleistungen schwerer gewichtet als die nach seiner Ansicht (gute) Pflege selber, ließ das LSG NRW nicht gelten. Nur auf der Grundlage einer aussagekräftigen Dokumentation könne die Pflegequalität verlässlich beurteilt werden, auch wenn dies für die Pflegeeinrichtungen lästig und kostenintensiv sein könne. Ob das beschwerdeführende Pflegeheim entgegen seiner eigenen Dokumentation in Wirklichkeit einen umfassenderen Pflege - und Versorgungsaufwand erbracht habe, könne im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht aufgeklärt werden. Das LSG NRW hielt die Befürchtung des Heims, sein guter Ruf sei im Fall der Veröffentlichung des negativen Berichts nicht mehr zu retten, für überzogen. Dagegen spreche schon, dass die Einrichtung von ihrem Recht, den Bericht zu kommentieren oder eine Wiederholungsbegutachtung zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht habe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Entscheidung des Sozialgerichts in der Hauptsache steht noch aus. ( Sozialgericht Dortmund Beschluss vom 25 01. 2010 - Az.: S 12 P 233/09 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.5.2010 - L 10 P 10/10 B ER im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

Anmerkung der Moderation:
Der Beschluss aus Essen darf nicht überbewertet werden. Es ist ja nur die Entscheidung im Eilverfahren. Klarheit wird wohl irgendwann nur das Bundessozialgericht bringen.
Im Übrigen bleiben die Tranzparenzvereinbungen und Bewertungskriterien weiter nachhaltig in der Kritik. Sie sind zu beanstanden und müssen verändert werden.
Ich habe vor wenigen Tagen erneut an den GKV-Spitzenverband Bund geschrieben und die Beteiligung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angemahnt. Im SGB XI ist nämlich die Beteiligung der Selbsthilfe vorgeschrieben. Daran hat es bisher auch gehapert.


Werner Schell
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WernerSchell
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Pflege-TÜV im Streit - auch in Neuss

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2010, 12:29

Nun ist auch der Streit in Neuss angekommen. Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete:

Neuss
Heime kritisieren Pflege-TÜV


VON CHRISTOPH KLEINAU

Neuss (NGZ) Können Schulnoten die Qualität der Pflege und den Grad menschlicher Zuwendung in Altenheimen ausdrücken? Die Träger vieler Einrichtungen und die Pflegekonferenz des Kreises stellen das infrage.

Widersprüche, Nachprüfungen, einstweilige Anordnungen, sogar Klagen: Kaum ein Träger nimmt die Bewertungen seiner Altenheime durch den "Pflege-TÜV" unkommentiert hin. Auch die Stadt hat die Überprüfung ihres Herz-Jesu-Heimes durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beanstandet und die Veröffentlichung des Ergebnisses im Internet so aufschieben können. Sie kritisiert das Bewertungssystem, das, so Sozialamtsleiter Hans-Peter Oebel, mit standardisierten Verfahren in Zahlen zu pressen sucht, was kaum zu messen ist. Zuwendung und Nähe zum Beispiel.

Die Pflegekonferenz des Rhein-Kreises hat in der Vorwoche die Unzufriedenheit mit dieser Prüfung, die durch eine Veröffentlichungspflicht eigentlich Transparenz für Bewohner und Angehörige schaffen soll, diskutiert. Dass das Schulnotensystem geeignet ist, Laien einen klaren Durchblick zu verschaffen, wurde dabei zumindest infrage gestellt, erklärt Marcus Mertens von der Heimaufsicht des Kreises. Er hält aber fest: Bislang hat kein Träger wegen der künftig jährlich erfolgenden, grundsätzlich unangemeldeten Prüfungen oder ihrem Ergebnis die Gerichte bemüht.

Seit Jahresanfang prüft der MDK mit seinem neuen Verfahren, die Veröffentlichung der Noten ist verpflichtend. Seitdem wird auch geklagt. Eine abschließende Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht gibt es noch nicht, sagt der Rechtsanwalt Cornel Hüsch, der Träger von Alteneinrichtungen bei diesem Thema begleitet. Bislang gebe es zum Teil gegensätzliche Einzelentscheidungen. Das letzte Urteil erging diese Woche am Landessozialgericht NRW. Das stellt fest: Die Transparenzberichte sind nicht verfassungswidrig.

Ursache für schlechte Bewertungen ist oft, dass die Tätigkeiten in der Pflege nicht ausreichend dokumentiert sind. Wenn nur die Papierform zähle, führt das zu Verzerrungen, hält Thilo Spychalski, Geschäftsführer der Neusser St.-Augustinus-Kliniken, dagegen. "Wenn eine Ordensfrau Sterbebegleitung macht, das aber nicht dokumentiert, folgert der MDK: Seelsorge findet nicht statt", nennt er ein Beispiel aus dem St.-Augustushaus in Dormagen.

Dem Haus, das bei der Prüfung ein Mangelhaft bekam. Der Träger reagierte nicht mit Klage, sondern will den (Un)-Sinn dieses Prüfungsmodus, der nur ein Misstrauenssystem aufbaue, anders entlarven. Vier Monate wurde an der Dokumentation gearbeitet, Dienstag war Nachprüfung. Die, so Spychalski, sei richtig gut gelaufen.

Info
Das sagt Pro-Pflege

Werner Schell vom Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege aus Erfttal kritisiert, dass Heimplatzsuchende mit Schulnoten für Heime wenig anfangen können. Der Pflege-TÜV "erhöht nur den Druck auf die ohnehin gebeutelten Pflegekräfte." Er fordert eine Reform der Pflege.

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 21.05.2010
http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... 59974.html

Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=14185
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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enno
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Beitrag von enno » 23.05.2010, 02:20

habe die beitraege nicht gelesen.
mir reicht die veroeffentlichung in der tageszeitung.alles nur schoenreden.
3punkte müssen nach meiner meinung schon heraus genommen werden.werden zu pflegende, pflegeleicht gemacht--negativ,bewohnerbefragung?usw
foerderung der stationaren einrichtung-----die nicht bezahlbar ist und wird?

enno

Gerhard Schenker
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Pflege-TÜV im Streit - auch in Neuss

Beitrag von Gerhard Schenker » 23.05.2010, 08:49

Hi,

wer hier postet, sollte eigentlich schon alle Texte gelesen haben. Auf jeden Fall ist mir klar geworden, dass die Pflegenotenregelungen seitens Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk massiv kritisiert und infrage gestellt werden. Diese Initiative will die Heime nicht gut geredet sehen, sondern setzt auf seriöse Informationen, die die wahren Verhältnisse aufzeigen.

Bereits am 23.02.2009 gab es insoweit eine kritische Stellungnahme von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk. Sie ist seit dieser Zeit im Netz nachlesbar!

Siehe dazu
>> Heime kritisieren Pflege-TÜV <<
Können Schulnoten die Qualität der Pflege und den Grad menschlicher Zuwendung in Altenheimen ausdrücken?
Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 21.05.2010 mit einigen Anmerkungen von Werner Schell hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... e_tuev.php
Pro Pflege – Selbsthilfenetz hat bereits am 23.02.2009 die Tranzparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien hinterfragt und kritisiert
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Texte u.a. im Forum Werner Schell
viewtopic.php?t=13551

MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

PflegeCologne
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Ergebnisqualität muss im Vordergrund stehen

Beitrag von PflegeCologne » 24.05.2010, 10:13

Hallo,
die Bewertungskriterien gehören auf den Prüfstand. Sie müssen so überarbeitet werden, dass sie nachvollziehbare Ergebnisse präsentieren. Wenn überhaupt Schulnoten helfen sollen, dann müssen sie das vorrangig verdeutlichen, was konkret an menschenwürdiger Pflege geboten wird (= allein die Ergebnisqualität zählt). Allerdings sollte auch herausgestellt werden, dass die Einrichtungen vor unlösbaren Aufgaben stehen, solange ihnen nicht ermöglicht wird, Pflegeplanstellen in dem Umfange einzurichten, wie sie wirklich benötigt werden. Und diese Stellen müssen natürlich auch refinanziert werden. Das gehört auch alles gesagt! Abschaffung der Minutenpflege ohne mehr Personal geht einfach nicht.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Pflege-TÜV und die Schulnoten für Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2010, 18:31

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Schirmherr ist Heinz Sahnen, Ratsherr im Stadtrat der Stadt Neuss,
und Mitglied des Landtages NRW (2000 – 2010).
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 25.05.2010

Pressemitteilung

Pflege-TÜV und die Schulnoten für Pflegeeinrichtungen
Kritische Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die Suche nach einer geeigneten (ambulanten oder stationären) Pflegeeinrichtung gestaltet sich oftmals schwierig. Eine solche Einrichtung soll einmal den konkreten Wünschen entsprechen und dann selbstverständlich gute, der Menschenwürde gerecht werdende Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung gewährleisten. Verkürzt gesagt geht es um die Suche nach dem sogenannten guten Pflegedienst oder Heim. Und jetzt beginnen die Probleme.

Insoweit nimmt Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:

Eine wirklich uneingeschränkt gute Pflegeinrichtung zu finden, ist eigentlich nicht möglich. Denn das SGB XI und die sonstigen die Pflege betreffenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften lassen es überhaupt nicht zu, umfassend eine gute / angemessene Pflege zu gewährleisten. Es gibt vielerlei systemische Mängel, vor allem völlig unzureichende Personalausstattungen (Stellenschlüssel), so dass auch bei kompletter Besetzung aller Planstellen nie genügend Personal vorhanden sein kann. Im Volksmund hat sich insoweit bereits die Bezeichnung „Minutenpflege“ durchgesetzt.

Die fachärztliche Versorgung wird in den Heimen seit Jahren als klar mangelhaft bezeichnet. Bundesweit greifende Konzepte für Verbesserungen auf diesem Gebiet kommen, trotz vielfältiger Modellprojekte und Reformankündigungen, nicht voran. Es hapert letztlich an der Honorierung der Ärzte. Insoweit zeigt die Ökonomisierung des Gesundheitswesens volle Wirkung.

Die vor Jahren durchgeführte Föderalismusreform hat die Probleme im Pflegesystem zusätzlich vergrößert, weil es nunmehr ein Durcheinander von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften gibt, versehen mit immer größer werdenden bürokratischen Hürden, die kaum nachvollziehbar erscheinen. Die Doppelprüfungen von Heimaufsichten und MDK können als überflüssig angesehen werden. Eine einzige - mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatte - Prüfinstanz wäre kostengünstiger und effektiver wirksam. Eingesparte Mittel könnten der direkten Versorgung pflegebedürftiger Menschen zugute kommen.

Bis heute haben es im Übrigen weder der Bund noch die Länder vermocht, die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ verbindlich zu machen, d.h. zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter auszuformen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt angesprochen und bemängelt, dass es nicht ausreichend sei, diese Chartagrundsätze in „Sonntagsreden“ als Fortschritt zu preisen. Bezüglich der Chartagrundsätze kann folgerichtig nur von einem "Papiertiger" gesprochen werden.

Bei der Suche nach einer sogenannten guten Einrichtung kann es also im Zweifel nur darum gehen, solche Anbieter ausfindig zu machen, die sich unter den gegebenen schlechten Pflege-Rahmenbedingungen bestmöglich bemühen, den pflegebedürftigen Menschen mit entsprechend gestalteten Pflege-, Betreuungs- und sonstigen Versorgungsangeboten zu unterstützen und beizustehen. Insoweit scheinen gute Führungskräfte (z.B. Heimleitung, Pflegedienstleitung) Schlüsselpositionen zu sein. Wo es insoweit nicht stimmt, gilt möglicherweise der Grundsatz „Der Fisch stinkt vom Kopf“.

Bemühungen, den Pflegebedürftigen bestmögliche Dienstleistungen zu bieten, können sehr unterschiedlich ausfallen, so dass die Ergebnisse solcher Aktivitäten durchaus mit einem Notensystem bewertet werden können. Gelänge dies in nachvollziehbarer Weise, könnte man die „Spreu vom Weizen“ trennen.

Begrüßenswert ist daher, dass der Gesetzgeber bei der Pflegereform 2008 mehr Transparenz und Bewertungen der Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben hat, zumal dabei nach dem Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität der pflegebedürftigen Menschen abgestellt werden soll.

Die daraufhin unter Federführung des GKV-Spitzenverband Bund erarbeiteten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien als Grundlage für die Bewertung von Pflegeeinrichtungen mit Schulnoten genügen aber in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Dies vor allem deshalb nicht, weil die Ergebnis- und Lebensqualität nicht in der gebotenen Weise entscheidend ausschlaggebend für die Notengebung gemacht wurde. Die Schulnoten werden nach den augenblicklichen Vorschriften aus einer Gemengelage von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermittelt.

Dies ist aber nicht das, was diejenigen, die sich im Wesentlichen ergebnisorientiert informieren wollen, erfahren wollen. So kann es z.B. sein, dass eine gut geführte Dokumentation oder eine gerade durchgeführte Fortbildung für Mitarbei­terInnen einen handfesten Mangel in der Pflege (z.B. Durchliegegeschwür, Verbrühung, Sturz, mangelnde Mobilisation, keine Unterstützung bei der Nahrungseinnahme, „pflegeerleichternde Maßnahmen“) per Notenquerschnitt ausgleichen kann. Pflegerische Mängel können also letztlich im Notendschungel untergehen und somit wichtige Botschaften klar verfälschen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass für die Bewertung einer Einrichtung allein die Ergebnisqualität ausschlaggebend sein muss. Struktur- und Prozessqualität können allenfalls am Rande interessant und vor allem für die innerbetriebliche Managementarbeit von Bedeutung sein.

Die Notengebung auf der Grundlage einer Angehörigenbefragung zu ergänzen kann in der jetzigen Form als kontraproduktiv angesehen werden. Wenn überhaupt, muss auf die Befragung der Betroffenen selbst oder ihrer Rechtsvertreter abgestellt werden. Entscheidend muss aber insoweit auf jeden Fall sein, dass bei der Befragung Abhängigkeitserwägungen auf jeden Fall ausgeschlossen werden können. Welcher Betroffene wird seinen Vertragspartner ohne Not kritisieren, wenn er befürchten muss, dass ihm solche Bekundungen heimgezahlt werden können? Bislang bekannt gewordene Ergebnisse über Angehörigenbefragungen bestätigen die Zweifel.

Die Verbände der zu prüfenden Einrichtungen sind bei der Erarbeitung der maßgeblichen Prüfkriterien beteiligt worden, konnten also gezielt Einfluss nehmen. Bereits Anfang 2009 wurde in diesem Zusammenhang von einem führenden Vertreter des MDS kritisiert, dass hier der „Bock zum Gärtner“ gemacht worden sei. Wenn sich demnach heute Träger von Pflegeeinrichtungen gegen schlechte Benotungen zur Wehr setzen, sogar die Sozialgerichte anrufen, scheint das auch ein wenig widersprüchlich.

Nicht beteiligt wurden bei der Abfassung von Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien die insoweit kompetenten Selbsthilfevertreter. Damit ist in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des SGB XI verstoßen worden. So gesehen sind die berechtigten Belange der Betroffenenseite weder in den Prüfkriterien ausreichend gewahrt, noch konnten sie im Rahmen der Vorbereitung der Prüfkriterien vorgetragen und diskutiert werden. Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.

Im Übrigen geht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk davon aus, dass eine wirkliche und nachhaltige Verbesserung der Pflege, Betreuung und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen nur durch eine umfassende Reform der Pflege-Rahmenbedin­gungen erreicht werden kann. Dabei müsste vor allem durch eine auskömmliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit (Fach)personal gewährleistet werden, dass für die vielfach gewünschte bzw. geforderte Zuwendung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Solche Personalausstattungen sollten mittels bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme ermittelt werden.

Mit einem Pflege-TÜV und Schulnoten auf der jetzigen Vorschriftenbasis erhöht man nur den Druck auf die ohnehin durch personelle und organisatorische Unzulänglichkeiten gebeutelten Pflegekräfte und schafft zusammen mit den viel beklagten Arbeitsverdichtungen nur weiteren Frust. Und dies wird die Pflegequalität nicht verbessern, sondern eher verschlechtern!

Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

Medienberichte zur Pressemitteilung u.a. unter:
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... tungen.htm
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=14517
http://www.openpr.de/news/431833.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/474 ... ungen.html
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/ ... 348063.php
Zuletzt geändert von WernerSchell am 07.06.2010, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Herbert Kunst
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Pflegenoten weiter im Streit - es geht drunter und drüber

Beitrag von Herbert Kunst » 02.06.2010, 06:36

Hallo Herr Schell,

es gibt im Netz weitere Berichte über streitige Pflegenoten:

Transparenzbericht über Pflegeeinrichtung: Veröffentlichungen erneut gestoppt
Rechtsnews vom 01.06.2010
...
Sozialgericht Münster, Beschluss vom 26.05.2010, S 6 P 35/10 ER, nicht rechtskräftig sowie Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2010, L 27 P 14/10 B ER und Beschluss vom 11.05.010, L 27 P 18/10 B ER
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechts ... 04411.html

Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass die Bewertungsrichtlinien grundlegend überarbeitet werden müssen, und zwar unter Beteiligung der Pflege-Selbsthilfe. Das ist bisher leider nicht geschehen.

Sie werden sicherlich über den Fortgang Ihrer Bemühungen, Einfluss zu gewinnen, berichten.

Viele Grüße
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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Pflegenoten bewerten Arbeit in Sozialdiensten falsch

Beitrag von Gaby Modig » 08.06.2010, 08:49

Kritik am Bewertungssystem
Pflegenoten bewerten Arbeit in Sozialdiensten falsch


Das im vergangenen Jahr in Deutschland eingeführte Notensystem für Pflegedienste und Heime ist nach Ansicht des Pflegeexperten Frank Weidner nicht geeignet, die Qualität der geprüften Einrichtungen darzustellen....
http://www.unserekirche.de/gesellschaft ... _5496.html

Gut, dass auch von einem Wissenschaftler massiv Kritik geäußert wird.

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Pflegetransparenzvereinbarungen - keine Änderungen

Beitrag von Presse » 09.06.2010, 16:17

Vorerst keine kurzfristige Änderung der Pflegetransparenzvereinbarungen

Berlin. Der GKV-Spitzenverband kommt mit seinen Plänen, die Pflegetransparenzvereinbarungen kurzfristig zu ändern, nicht weiter. Wie berichtet, will der Verband die Bewertungen bestimmter Risikokriterien, wie z. B. Ernährungszustand und Flüssigkeitsversorgung oder auch die Dekubitusprophylaxe, stärker gewichten. "Leider verweigern die Träger der Einrichtungen und Dienste ihre Zustimmung. Statt das Machbare jetzt anzugehen, verweisen sie auf die gemeinsame ausführliche Evaluation, deren Diskussion aber voraussichtlich nicht zu kurzfristigen Ergebnissen führen wird", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
Wegen der Verweigerungshaltung der Trägerorganisationen musste bereits die gemeinsame Arbeitsgruppe ergebnislos beendet werden, schreibt der Verband weiter. Sie sollte kurzfristige Änderungen erarbeiten.

Hintergrund: Die Gesetzeslage sieht vor, dass Änderungen an den Pflegenoten nur im Einvernehmen von GKV-Spitzenverband und den Trägerorganisationen möglich sind. Um alleine aktiv zu werden, sind dem GKV-Spitzenverband die Hände gebunden.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Pflege-TÜV ....

Beitrag von Presse » 09.06.2010, 17:04

Zum Streit zwischen Krankenkassen und Trägern der Pflegeeinrichtungen um die notwendige Weiterentwicklung des so genannten Pflege-TÜVs erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

"Wenn Krankenkassen und Träger von Pflegeeinrichtungen über die Interessen von pflegebedürftigen Menschen bestimmen, ohne dass diese angemessen beteiligt werden, dann darf man sich über ein schlechtes Ergebnis nicht wundern. Einmal mehr wird das beim so genannten Pflege-TÜV deutlich. Gesundheitsminister Rösler ist dringend aufgerufen, hier nachzuarbeiten und die Betroffenen selbst endlich ausreichend einzubeziehen. Um den Pflege-TÜV davor zu bewahren, zur bloßen Beruhigungspille zu verkommen, die Traum-Noten wie am Fließband erzeugt, sind jetzt vom Minister entschlossenes Handeln und politischer Gestaltungswillen gefragt.

Im Augenblick kostet das Notensystem die Versicherten Jahr für Jahr 100 Millionen Euro, ohne dafür von praktischem Nutzen zu sein. Anhand der Endnoten lässt sich nicht erkennen, ob ein Heim oder Pflegedienst geeignet ist. Schlechte Noten in wichtigen Bereichen können durch eine Vielzahl von Weichspülkriterien wieder ausgeglichen werden: beispielsweise dadurch, dass von Zeit zu Zeit jahreszeitliche Feste veranstaltet werden oder der Speiseplan gut lesbar gedruckt wird. Das ist ein Irrweg. Um echte Transparenz zu gewährleisten, sind K.o.-Kriterien unabdingbar. In der Schule kann man eine Sechs in Mathe auch nicht durch eine Eins beim Singen wettmachen."

Quelle: Pressemitteilung vom 9. Juni 2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030 / 2 84 44 84 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de

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Pflegenoten - Statement der Trägerseite

Beitrag von Presse » 09.06.2010, 17:28

Pflege: Zeit für die pflegebedürftigen Menschen steht im Vordergrund, nicht die Dokumentation für den MDK
Gemeinsame Pressemitteilung der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen

Mit der Einführung der Pflegenoten haben alle Vertragspartner - ausdrücklich auch die Pflegekassen - eine schnelle wissenschaftliche Überprüfung und Auswertung vereinbart, deren Ergebnisse in drei Wochen, noch im Juni 2010, vorliegen werden. Zwischen der ersten Veröffentlichung und dem Ergebnis der wissenschaftlichen Überprüfung liegt somit nur etwas mehr als ein halbes Jahr.

"Absoluten Vorrang haben die pflegebedürftigen Menschen. Unsere Pflegekräfte sollen genau das dokumentieren, was notwendig ist für eine gute Pflege und Betreuung. Hieran zeigt sich, ob der pflegebedürftige Mensch zufrieden ist. Die jetzigen Erwartungen des GKV-Spitzenverbandes an die lückenlose Dokumentation in der Altenpflege würde den Betrieb in jedem Krankenhaus zum Erliegen bringen", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.

Kurzfristigen Veränderungsbedarf sehen die Verbände der Pflegeeinrichtungen bei der unterschiedlichen Umsetzung in verschiedenen Bundesländern durch den MDK. Die sehr stark abweichenden Ergebnisse drücken keine Qualitätsunterschiede aus, sondern unterschiedliches Vorgehen der Prüfer.

Die Verbände der Pflegeeinrichtungen haben fünf Prüfsteine zur Weiterentwicklung der Pflegenoten vorgeschlagen. Für die Anpassung ist es notwendig, dass der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner zustimmt. In den bisherigen Verhandlungen wurde diese Zustimmung verweigert.

- Schwerpunkt Ergebnisqualität Derzeit liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die den Zustand und die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen besser abbilden können. Auftrag des Gesetzgebers war und ist es, das Ergebnis der Pflege als Qualität darzustellen. Auftrag des Gesetzgebers war es nicht, einem System Vorschub zu leisten, welches die Zeit für die praktische Pflege und Betreuung weiter reduziert, um zusätzlichen und verzichtbaren Dokumentationsanforderungen den Weg zu bereiten. Entscheidend für die Bewertung muss die Untersuchung des pflegebedürftigen Menschen sein.

- Klare Kriterien Aus den Pflegeeinrichtungen wird massive Kritik laut an der Umsetzung der Qualitätsprüfungen vor Ort. Es kann nicht sein, dass die Dokumentation der Marke der Zahnpasta wichtiger ist als eine ordnungsgemäße Mund- und Zahnpflege, um nur ein Beispiel zu nennen. Keinesfalls ist akzeptabel, dass weitere unsinnige Dokumentationsanforderungen entstehen. In der Qualitätsprüfung muss eine gute Bewertung erfolgen, wenn die praktische Leistung korrekt erbracht wurde. Gefordert wird eine klare Vorfahrtsregelung in der Bewertung für eine gut erbrachte Leistung.

- Aussagekräftige Stichprobe Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen können erwarten, dass die Pflegenoten die geleistete Pflege und Betreuung in ihren tatsächlichen Schwerpunkten wiedergeben. Es würde zu einer völlig verzerrenden Information führen, wenn die Bewertung vorrangig Bewohner/Patienten aus insgesamt sehr kleinen Risikogruppen berücksichtigt und hieraus ein Ergebnis für die Gesamteinrichtung ableiten möchte.

- Gesamtnote abschaffen Die Gesamtnote soll der schnellen Orientierung gelten. Kritisiert wird, dass die 64 Prüfkriterien in der stationären Pflege und die 37 Prüfkriterien in der ambulanten Pflege in die Durchschnittsberechnung einfließen. Damit diese zusätzliche Information den Blick auf die zentralen Einzelergebnisse nicht einschränken, soll auf die Gesamtnote verzichtet werden.

- Darstellung in Form von Noten Um Ergebnisse vergleichbar darzustellen, dienen momentan Noten von sehr gut bis mangelhaft. Statt der Verwendung von Noten ermöglicht das vereinbarte System auch eine Darstellung nach einem Punktesystem von 1 bis 10 Punkten. Bestehende Irritationen in der Bevölkerung wären damit aufgelöst.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, rät allen, die auf der Suche nach einem passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: "Richten Sie den Blick nicht nur auf die Benotung und die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen der unterschiedlichen Leistungsbereiche." Und weiter: "Gehen Sie in die Einrichtungen, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den dort ein- und ausgehenden Menschen."

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2010
Pressekontakt:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
Herbert Mauel, Tel.: 030 - 30 87 88 60
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
Wolfgang Stadler, Tel. 030 - 26 30 9-213

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