Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Veröffentlichung von Transparenzberichten keine Verwaltungsa

Beitrag von Presse » 22.10.2010, 09:30

Landessozialgericht:
Veröffentlichung von Transparenzberichten keine Verwaltungsakt

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (Az. L 4 P 12/10 B ER) die vom Sozialgericht Halle erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Veröffentlichung eines Transparenzberichts bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens aufgehoben. Die Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung seien, so die Richter, nicht gegeben. Sie begründeten den Beschluss damit, dass weder in der Ankündigung der Veröffentlichung eines Transparenzberichts noch in dem Transparenzbericht oder der Veröffentlichung selbst ein Verwaltungsakt liegt. Daher könne kein vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden. Die Pflicht zum Handeln nach bestimmten Vorgaben ergibt sich für den Träger der Pflegeeinrichtung nur aus einem Maßnahmebescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI. Die Pflicht der Pflegeeinrichtung, die Veröffentlichung zu dulden, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, nicht aus der Ankündigung der Veröffentlichung oder dieser selbst, so das LSG.

Mehr dazu in einer der nächsten Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2010
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Pflege-TÜV ist rechtswidrig

Beitrag von PflegeCologne » 23.10.2010, 10:45

Die Sozialgerichte haben in rd. 250 Verfahren unterschiedliche Auffassungen zum Pflege-TÜV vertreten. Manchmal habe ich gedacht, man müsste so einige Sozialrichtern sofort eine Weiterbildung angedeihen lassen.
Eindeutig und nachvollbar die Hauptsacheentscheidung des SG Münster: Pflege-TÜV ist rechtswidrig.
Die jetzt bekannt gewordene Entscheidung des LSG in Sachsen-Anhalt scheint nun völlig daneben zu liegen. Ein Blick ins Grundgesetz, Artikel 19, wäre den Richtern zu empfehlen gewesen:
.... Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. ....
Ich bin zwar kein Jurist, aber lesen kann ich.

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Transparenz der Pflegequalität

Beitrag von Presse » 02.11.2010, 07:52

Kathrin Senger-Schäfer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1  11011 Berlin  030 227 – 75769  Fax 030 227 – 76766
E-Mail: kathrin.senger-schaefer@bundestag.de
Wahlkreisbüro: Lisztstraße 176  67061 Ludwigshafen/Rhein  Telefon 0621 59277742  Fax 0621 59277743
E-Mail: kathrin.senger-schaefer@bundestag.de


Bewertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage
„Transparenz der Pflegequalität“ von Kathrin Senger-Schäfer und weiterer
Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Kathrin Senger-Schäfer, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag,
zur Antwort der Bundesregierung:


„Das Ziel des Gesetzgebers zur Transparenz der Pflegequalität ist noch nicht erreicht. Für
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen sind Qualitätsergebnisse einer
ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen anhand einer vergleichenden Darstellung
und Bewertung derzeit noch nicht klar zu erkennen, nachzuvollziehen und einzuordnen.
Vielmehr zerreibt sich hier ein richtiger und wichtiger Ansatz in der Mühle der
Selbstverwaltung. Sowohl die Vertragsparteien als auch die Bundesregierung beißen sich
hier derzeit die Zähne aus und versuchen die Quadratur des Kreises.
Das Problem ist das derzeit unzureichende wissenschaftliche Rüstzeug. Pflegequalität kann
heute noch nicht wissenschaftlich begründet ermittelt werden. Entsprechende Instrumente
existieren im internationalen Vergleich nicht und können daher auch nicht herangezogen
werden. Wir haben hier Neuland betreten. Das gilt es anzuerkennen.
Wir erleben derzeit aber auch eine Bundesregierung, die sich aufs Moderieren beschränkt
und Vertragspartner der Transparenzvereinbarungen, welche sich nur schwer einigen
können. Es entsteht dabei der Eindruck, dass diese zu einem schnellen Erfolg gehetzt
werden. Koste es, was es wolle. In diesem Fall dann aber doch viel Zeit, bei schwindender
Akzeptanz der Betroffenen. Die Bundesregierung wird dabei ihrer Verantwortung nicht
gerecht, die Bürgerinnen und Bürger angemessen und ausreichend über die Entwicklungen
bei der Darstellung der Pflegequalität zu informieren. Das aber gehört für mich auf dem Weg
zur Schaffung von Transparenz in der Pflegequalität dazu.“

Fakten:
Der Evaluationsbericht zu den Transparenzvereinbarungen gibt wichtige Hinweise für eine
zwingende Weiterentwicklung. Wo ein Weiterentwicklungsbedarf besteht, müssen folglich
inhaltliche Defizite vorhanden sein. Die Erkenntnisse der Analyse und Beurteilung der
bestehenden Pflege-Transparenzvereinbarungen für ambulante und stationäre Einrichtungen
werden vom dafür entsprechend berufenen Beirat geteilt.
Allerdings kommt der Evaluationsbericht nicht nur zu dem Ergebnis, dass bei der Darstellung
der Pflegequalität methodische und inhaltliche Defizite bestehen, wie beispielsweise bei der
Kritik an der Nutzung der Pflegedokumentation für die Erhebung der »Pflegenoten«. Die
Evaluation selbst war mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Für die Analyse und Beurteilung stand zu wenig Zeit zur Verfügung (nur 4,5 Monate). Die
erforderlichen Daten wurden zudem mit einer zeitlichen Verzögerung übermittelt (Anfang Mai
2010). Desweiteren konnten keine eigenen Daten erhoben werden und in der Auswertung
konnten wiederum teilweise keine aktuellen Daten integriert werden.
Die vorhandenen Daten ließen dann nur eine Auswertung im begrenzten Umfang zu.
Die Bundesregierung stimmt in der Antwort auf die Kleine Anfrage den Ausführungen des
Beirats und damit den Ergebnissen der Evaluation zu. Außerdem räumt sie ein, dass
Limitierungen bei der Evaluation bestanden und deshalb derzeit keine abschließende
Bewertung hinsichtlich der Unabhängigkeit, der Zuverlässigkeit und der Wirksamkeit der
Transparenzvereinbarungen getroffen werden kann.

Aktuell ist deshalb nicht nachweisbar, dass mit den »Pflegenoten« tatsächlich
Pflegequalität bewertet wird. Solang dies nicht der Fall ist, sind die Vorgaben des
Gesetzgebers auch nicht nachweislich erfüllt.


Die Transparenzvereinbarungen sind die Grundlage der der sogenannten »Pflegenoten«.
Für eine Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen ist mit einem erheblichen
Zeitaufwand zu rechnen, so die Ausführungen der Bundesregierung. Um die
Transparenzkriterien auf ein sicheres und wissenschaftlich begründetes Fundament zu
stellen, sind kurzfristige, mittelfristige und langfristige Weiterentwicklungsschritte notwendig.
Für eine kurzfristige Weiterentwicklung ist mit einer Einigung der Vertragspartner
voraussichtlich bis Ende des Jahres 2010 zu rechen. Die Vertragspartner sind der
Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer zusammen
mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände. Konkrete Maßnahmen sind dann erst Anfang 2011 zu erwarten. In
welchem Zeitrahmen die mittel und langfristige Weiterentwicklung angelegt ist, kann vor
diesem Hintergrund und der Antwort der Bundesregierung nur spekuliert werden.
Aus Sicht der Bundesregierung wird am Konsensverfahren der Vertragspartner aus der
Selbstverwaltung festgehalten. Damit müssen unterschiedlichste Perspektiven, Positionen
und Interessen auf einen Nenner gebracht werden. Dass hier unüberbrückbare Differenzen
bestehen können, zeigt die Situation im Gesundheitswesen insgesamt und führt zu häufig
nur zum kleinsten gemeinsamen Nenner. Für die Qualität in der Pflege und dafür, dass diese
erbrachte oder nicht erbrachte Qualität für jede Bürgerin und jeden Bürger nachvollziehbar
ist, taugt die zähe Auseinandersetzung der Beteiligten derzeit nicht.

johannes
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Transparenzberichte desolat wie Gesetzgebung

Beitrag von johannes » 03.11.2010, 11:36

Die Pflegetransparenzberichte zeigen den desolaten Zustand unserer Gesetzgebung auf.

Solange Gesetze gemacht werden, die auf dem Rechtsweg ständig widersprüchliche Ergebnisse zeitigen, wird keine Ruhe ins System kommen, eher noch mehr Unruhe. Würden wir in der Pflege genau so dilettantisch arbeiten, würden alle Pflegeheime geschlossen und kein professioneller Pflegedienst mehr auf unseren Straßen unterwegs sein.

Fehlt unseren Politikern wirklich der Durchblick, dass sie solchen Schrott abliefern oder hat das nicht eher System?
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Pflegeheim-Benotung darf veröffentlicht werden

Beitrag von Presse » 03.11.2010, 13:16

Landessozialgericht Hessen entscheidet:
Pflegeheim-Benotung darf veröffentlicht werden

Darmstadt (dpa). Die Benotung eines Pflegeheims zur Einschätzung seiner Qualität darf veröffentlicht werden. Dazu seien die Pflegekassen verpflichtet, teilte das Hessische Landessozialgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss mit. Voraussetzung sei eine "neutral, objektiv und sachkundig durchgeführte Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen". Die Kriterien seien zudem zusammen mit den Einrichtungen selbst festgelegt worden. Eine Gesellschaft aus dem Hochtaunuskreis hatte sich dagegen gewehrt, dass die Note 3 für ein Berliner Pflegeheim mit 160 Plätzen veröffentlicht wird. (Az: L 8 P 29/10 B ER)
Das Sozialgericht Frankfurt/Main hatte sich in einem Eil-Beschluss der Meinung des Unternehmens angeschlossen. Die Bewertung sei subjektiv und könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen. Das Landessozialgericht hob diese Entscheidung wieder auf.

Was bedeutet dieses Urteil für die Pflegebranche? Lesen Sie mehr in den Print-Ausgaben von CAREkonkret
Quelle: Pressemitteilung vom 03.11.2010
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Pflege-TÜV gehört tatsächlich "in die Tonne"

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2010, 07:39

Deutsches Ärzteblatt:
Pflegenoten dürfen veröffentlicht werden
Darmstadt – Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basiert. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (AZ L 8 P 29/10 B ER) in Darmstadt entschieden. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=43346

Die o.a. Entscheidung ist eine von vielen, die nicht davon ablenken kann, dass das praktizierte Bewertungs- und Benotungsverfahren rechtswidrig ist und fast ausnahmslos als dringend überarbeitungswürdig erachtet wird. Es gibt kaum noch jemanden, der sagt, dass das jetzige Pflege-TÜV-Verfahren in Ordnung ist.

Werner Schell
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Richter sind auch nur Menschen

Beitrag von johannes » 04.11.2010, 08:00

Gehen wir mal mit den Richtern nicht zu hart ins Gericht. Jeder weiß, daß sie überlastet sind und von daher einfach nicht über das nötige Fachwissen in der Pflege verfügen können. Richter sind doch auch nur Menschen.
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Schulnoten für Heime – News89.4 berichtet am 08.11.2010

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2010, 18:30

Aus Forum:
viewtopic.php?t=15050

Schulnoten für Heime – News89.4 berichtet am 08.11.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Neusser Radiosender News89.4 - http://www.news894.de/index.html - berichtet morgen, 08.11.2010, in der Zeit von 06.00 – 09.00 Uhr, in einem Beitrag über die Schulnoten für Heime. Dazu habe ich dem Sender am 05.11.2010 ein Interview gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Transparenzbericht muss veröffentlicht werden

Beitrag von Presse » 18.11.2010, 09:24

LSG Nordrhein-Westfalen:
Transparenzbericht muss veröffentlicht werden

Bocholt/Essen (dpa). Der Streit um Noten für Pflegeheime beschäftigt weiterhin die Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Das Landessozialgericht (LSG) in Essen entschied am Dienstag in einem Eilbeschluss, dass Transparenzberichte mit Pflegenoten rechtmäßig seien. Konkret ging es um ein Alten- und Pflegeheim aus Bocholt.
Die Einrichtung hatte erst erfolgreich gegen eine Veröffentlichung geklagt, zog bei dem Landessozialgericht nunmehr aber den Kürzeren. Bewusste Fehlurteile seien im Fall nicht erkennbar, so der Beschluss. Das Heim hatte bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen lediglich Gesamtnote 4,3 erhalten.
"Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen medizinischen Dienstes der Krankenkassen basieren", erläuterte ein Justizsprecher.

Mehr zum LSG-Urteil lesen Sie in der Ausagbe von CAREkonkret am 26. November.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2010
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Pflege-TÜV und die Schulnoten

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2010, 07:48

Der Erfttaler Pflegetreff am 16.11.2010 informierte über die anstehenden Reformen in den Pflegesystemen und die „KV-Initiative Pflegeheim“
Pressemitteilung vom Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 19.11.2010 mit zahlreichen Fotos hier:

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 161110.php

Auszug:
Pflege-TÜV und die Schulnoten

§ 122 ff. SGB XI befasst sich mit der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und sonstigen Schutzregelungen für Pflegebedürftige. Eine solche Qualitätssicherung in Verbindung mit Transparenz ist richtig und alternativlos! Der in diesem Zusammenhang geschaffene Pflege-TÜV ist aber als mangelhaft zu bezeichnen. Es muss bei der Notengebung Klarheit darüber geschaffen werden, dass die Ergebnis- und Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt der Bewertung gehört. Das bisherige Verfahren, dass die Prozess- und Strukturqualität, und damit z.B. das Dokumentationsgeschehen, in den Mittelpunkt stellt, ist nicht hilfreich und irreführend. Folgerichtig hat das Sozialgericht Münster in einem Streitverfahren die Pflegenoten in einem Urteil vom 02.08.2010 als rechtswidrig und Irreführung der Verbraucher bezeichnet. In der Streitsache wird nunmehr ein Urteil des Bundessozialgerichts erwartet.
Die aktuellen Regelungen über den Pflege-TÜV gehören gründlich überarbeitet mit der Maßgabe, dass die Ergebnis- und Lebensqualität bei der Notenvergabe klar dominiert. Dann erscheint auch eine wissenschaftliche Klarstellung hinsichtlich der Frage notwendig, welche Pflege(qualität) denn eigentlich zu bewerten ist.
Im Übrigen erscheint es geboten, die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ in den Mittelpunkt der Qualitätssicherung zu stellen.
Auch das vorgegebene Beschwerdemanagement muss auf Effektivität hin geprüft werden. Derzeit ist es meistens so, dass Beschwerden nicht etwa als kostenlose Verbesserungsvorschläge verstanden werden, sondern eher lästig und unerwünscht sind. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörige befürchten bei hartnäckigen Beanstandungen nicht selten Repressalien. PflegemitarbeiterInnen befürchten bei Beschwerden Abweisung, Mobbing bis hin zu Abmahnungen und Kündigungen. Der Fall Brigitte Heinisch (aus Berlin) ist das Musterbeispiel für misslungenes Beschwerdemanagement. Um dem Beschwerdemanagement mehr Wirkung zuzuorden, setzt sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für eine Neuordnung des § 612a BGB (mit gesetzlicher garantierter Nachteilsfreiheit) ein. Auf keinen Fall erscheint es gerechtfertigt, die Überprüfungen der Pflegeeinrichtungen zahlenmäßig erheblich auszuweiten. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält inhaltliche Reformen der Pflegesysteme für geboten und fordert eine Beseitigung des Pflegenotstandes. Mehr Pflegepersonal und nicht Prüfer gehören an die Pflegefront! Dazu passend die Zusammenfassung einer Pressemitteilung des Instituts für Arbeitswissenschaft der RUB vom 19.10.2010:
Das A & O in der Pflege: die „Pflege“ der Mitarbeiter - Weder externe Kontrollen allein noch sensationsheischende Medienberichte verbessern die Pflege: auf die „Pflege“ der eigenen Mitarbeiter im Unternehmen kommt es an.
Das ist das zentrale Ergebnis einer Fallstudie des Instituts für Arbeitswissenschaft der RUB mit einer Pflegeeinrichtung der Diakonie Ruhr, dem Fritz-Heuner-Heim in Dortmund. Ein Personalmanagement, das auf Qualität setzt, darf sich daher nicht nur auf die „externen Kunden“, die Pflegebedürftigen, konzentrieren. Vielmehr muss es auch die „internen Kunden“, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den Blick nehmen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflege-TÜV - grundlegende Überarbeitung und Reform

Beitrag von Rauel Kombüchen » 14.12.2010, 11:47

Pflege-TÜV - grundlegende Überarbeitung und Reform

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen erscheint es allein wichtig, vernünftige Kriterien zu entwickeln, die vor allem auf die Lebens- und Ergebnisqualität abstellen. Dokumentation mag wichtig sein, für die Beurteilung der am Menschen tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen ist sie aber weniger von Belang. Es ist auch für die Heimnutzer weniger interessant, wer tatsächlich prüft, ob GKV / MDK oder Private Krankenversicherung.
Es muss m.E. alsbald eine gründliche Überarbeitung all dessen erfolgen, was zum Pflege-TÜV gehört. Die Menschen brauchen verlässliche und und unkomplizierte Botschaften. Im Übrigen werden die Schulnoten für Heime immer nur die halbe Wahrheit darstellen, solange nicht das System grundlegend reformiert ist.

Das meint Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Presse
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Irreführende Pflegenoten

Beitrag von Presse » 19.12.2010, 10:48

Irreführende Pflegenoten
Gericht: Nicht die Pflegequalität wird gemessen, sondern die Dokumentation


Baierbrunn (ots) - Das Sozialgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass Noten für Pflegeheime irreführend sind, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Pflegenoten, so die Begründung, würden nicht das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen bewerten, sondern die Qualität der Dokumentation. Damit entsprächen die Noten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Münsteraner Richter sprechen in ihrem Urteil auch ein grundsätzliches Problem an: Derzeit verfügt die Wissenschaft über keine Instrumente, gute Pflege zu messen.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2010 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2010
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

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"Blinde und taube" Politiker erlassen Gesetze ....

Beitrag von johannes » 21.12.2010, 19:49

"Blinde und taube" Politiker erlassen Gesetze, von denen sie kaum etwas oder sogar gar nichts verstehen. Sie sprechen von Qualität und Qualitätsprüfung und liefern selber den größten Schrott ab. Wie kann ein Land vorwärts kommen bei dieser Führung?
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Pflege-TÜV und Schulnoten vergessen !

Beitrag von Gaby Modig » 30.01.2011, 07:47

Der nachfolgende Bericht zeigt, dass die Benotung auf der Basis von fragwürdigen Vereinbarungen und Kriterien weiter geht:

PADERBORN
Noten für die Pflege

Der Medizinische Dienst bewertet die Leistungen von Stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten
VON SABINE KAUKE
.... Auch in Paderborn ist der MDK unterwegs und prüft ohne Anmeldung. Drei neue Pflegefachkräfte wurden eigens eingestellt, um die Aufgaben zu bewältigen, .... "Unseres Erachtens wird viel zu großer Wert auf technische Abläufe und penible Dokumentation gelegt. Die Qualität der Pflege und Betreuung der Patienten werden in der Beurteilung nicht genügend berücksichtigt", moniert der ambulante Paderborner Pflegedienst BHD (4,7). "Die Note täuscht über die tatsächliche Leistung hinweg", .... (weiter)
http://www.nw-news.de/lokale_news/pader ... flege.html

Solange die maßgeblichen Vorgaben für den Pflege-TÜV nicht geändert sind, kann man die Noten "in der Pfeife rauchen". Das SG Münster sagte im vergangenen Jahr in einem Streitverfahren, alles rechtswidrig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet.

Also vergessen wir die Schulnoten für Heime zunächst einmal

Liebe Grüße
Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Lutz Barth
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Nicht vergessen, dass es differente Positionen gibt!

Beitrag von Lutz Barth » 30.01.2011, 09:39

Nun - der Vollständigkeit sei hier nur darauf hingewiesen, dass es in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, mal ganz davon abgesehen, dass die Entscheidung des SG Münster vom Landessozialgericht "kassiert" wurde!

Ein guter Überblick zur Rechtsprechung findet sich u.a. unter Kostenlose Urteile.de
>>> http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-NR ... s10574.htm
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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