Inkontinenzartikel - Unzureichende Versorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Inkontinenzartikel - Unzureichende Versorgung

Beitrag von Presse » 23.11.2009, 07:12

Unzureichend: Versorgung mit Inkontinenzartikeln

Menschen, die Windeln oder andere Inkontinenzartikel brauchen, sollten
möglichst optimal versorgt sein. Aber der Sparzwang im Gesundheitswesen
macht mittlerweile auch vor solch elementaren Dingen nicht mehr halt.
Deshalb werden Windeln, die nicht richtig sitzen oder auslaufen, immer öfter
ein Ärgernis für Betroffene und Angehörige.
Weitere Informationen:
http://www.bvkm.de/recht/argumentations ... rtikel.pdf

Rob Hüser
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Inkontinenzartikel - Qualität geht baden

Beitrag von Rob Hüser » 23.11.2009, 08:15

Ich habe auch schon beobachtet, dass Inkontinenzmittel nicht mehr nach gebotener Qualität, sondern allein nach "billig" auf den Markt bzw. an den Patienten weitergegeben werden. Das kommt davon, wenn man ein Gesundheitswesen im Wesentlichen auf Ökonomisierung trimmt. Die Billiganbieter sind offensichtlich allein die Gewinner - und die Krankenkassen spielen da wohl kräftig mit. - Die Menschen stören dann nur noch.

R.H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Inkontinenzartikel - Unzureichende Versorgung

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2015, 06:04

Ärzte Zeitung, 11.08.2015
Inkontinenzartikel - Pflegeheime streiten mit Ersatzkassen

MAINZ/SAARBRÜCKEN. Streit um die Versorgung mit Inkontinenzartikeln: Die Pflegegesellschaften in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind sauer auf die Ersatzkassen, weil diese einen Vertrag zur Versorgung von Patienten mit Inkontinenzhilfen auslaufen lassen. Betroffen sind Versicherte der Ersatzkassen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... sen&n=4406
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Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2016, 10:56

Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen
Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass für die Gewährleistung einer sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hilfsmittelversorgung der Versicherten umfangreiche gesetzliche Vorgaben bestünden. Dennoch mehrten sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen - insbesondere bei der Produktgruppe der Inkontinenzhilfen.
In diesem Zusammenhang wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass die Krankenkassen die Leistungserbringer in den Verträgen zur Versorgung mit Inkontinenzhilfen auf Produkte verpflichten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet oder den gelisteten in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Allerdings seien die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, wird in der Beschlussempfehlung eingeräumt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, so heißt es weiter, bereite deshalb eine Aktualisierung dieser Produktgruppe vor.
Wie aus einer Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, erwarte man, dass eine solche Aktualisierung möglichen Qualitätsdefiziten entgegenwirkt. Darüber hinaus prüfe die Bundesregierung derzeit, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um eine regelmäßige Aktualisierung aller 33 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses zu gewährleisten.
Mit Blick auf die in der Petition angesprochenen Aufzahlungen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese gerechtfertigt seien, "wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt". Abzulehnen sei es indes, wenn ein Leistungserbringer versucht, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen. Die Bundesregierung, so heißt es weiter, prüfe derzeit gesetzliche Regelungen, die über die bestehenden Vorschriften hinaus die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten stärken und eine verbesserte Information der Versicherten durch die Krankenkassen über Vertragsinhalte und ihren Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung vorsehen.

Quelle: Mitteilung vom 06.07.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Patienten erhalten zu wenige urologische Hilfsmittel

Beitrag von WernerSchell » 09.06.2017, 12:56

BVMed-Pressemeldung 40/17
https://www.bvmed.de/patienten-erhalten ... ilfsmittel

“Patienten erhalten zu wenige urologische Hilfsmittel“
Studie zum Mengenbedarf bei ISK-Versorgungen


Berlin | Die von den Krankenkassen bezahlten Obergrenzen für Hilfsmittel für Menschen mit Blasenfunktionsstörungen sind zu niedrig und damit im Alltag nicht ausreichend. Die betroffenen Patienten erhalten damit keine ausreichende Anzahl an Kathetern und anderen Hilfsmitteln von den Krankenkassen, weil der tatsächliche Bedarf bisher falsch eingeschätzt wurde. Das ist das Ergebnis einer Studie, auf die die BVMed-Initiative “Faktor Lebensqualität” hinweist. Die Studie von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen untersuchte erstmals den objektiven Bedarf an urologischen Hilfsmitteln. Demnach entspricht die bisher durch Schätzungen und theoretische Überlegungen ermittelte Versorgung mit Einmalkathetern oder Kondomurinalen nicht dem tatsächlichen Verbrauch. Teilweise liegt danach die Anzahl der im Alltag benötigten Hilfsmittel weit über der von den Krankenkassen nach pauschalen Obergrenzen festgelegten und bezahlten Menge.

In der von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen durchgeführten Studie wurden an sechs verschiedenen Spezial-Zentren in Deutschland Daten von 767 Patienten mit neurogener Blasenfunktionsstörung erhoben. Beteiligt waren Menschen mit chronischer Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und infantiler Zerebralparese. Sie können Katheter oder andere Hilfsmittel zur Urinableitung verwenden. Die Krankenkassen bezahlen diese medizinischen Hilfsmittel. Dabei haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch darauf, qualitativ und quantitativ nach dem individuellen Bedarf und dem aktuellen Stand der Medizin versorgt zu werden.

Studie empfiehlt deutlich höhere Grenzwerte für Hilfsmittel

In der seit mehr als zehn Jahren geltenden Festlegung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden 150 bis 180 Einmalkatheter für Männer und 31 Kondomurinale als Obergrenze pro Patient im Monat ausgemacht. „Nun liegt erstmals eine studien-basierte Evidenz für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfsmittelbedarfs vor“, sagt Dr. Ralf Böthig, Mitautor der Studie. Rund 75 Prozent der befragten Patienten verwenden ausschließlich Einmalkatheter, für sie hat die Studie einen Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag ermittelt. Am häufigsten brauchen die Befragten sechs Katheter. Fast 29 Prozent der Patienten verwenden zusätzlich Kondomurinale, Vorlagen oder Inkontinenz-Windeln. Etwa 15 Prozent der Männer, die anstelle oder zwischen der Katheterisierung Kondomurinale benutzen, haben einen mittleren Bedarf von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben. Diese Werte liegen damit teils erheblich über dem Standard der Krankenkassen. Bei den Patienten, die aufsaugende Hilfsmittel wie Vorlagen oder Windeln benutzen, schwankt laut der Untersuchung der tägliche Bedarf deutlich. Erwartungsgemäß verbrauchen Frauen hier doppelt so viel Material wie Männer.

„Die bisherigen Standards für ableitende Inkontinenzprodukte bergen die Gefahr einer quantitativ nicht angemessenen Versorgung der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber ebenso tätig werden, wie beim Anspruch auf eine passende Produktqualität und qualitativen Service“, sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Homecare/Ambulante Versorgung beim BVMed.

Die zehn Studien-Autoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, und Dr. Ralf Böthig, leitender Arzt der Abteilung für Neuro-Urologie am Querschnittgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen in der Spitze höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf. Bei den Einmalkathetern sehen sie statt sechs Kathetern und einem Kondomurinal pro 24 Stunden als Obergrenze stattdessen einen objektiven Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern und bis zu sieben Kondomurinalen pro Tag.

„Der Hilfsmittelbedarf der Patienten ist weitaus vielschichtiger, als dies in den gängigen Ausschreibungen abgebildet wird. Eine Mischversorgung mit Kontinenz-Hilfsmitteln bestimmt häufig den Patientenalltag“, sagt Mitautor Dr. Jörn Bremer zu den Ergebnissen der Studie. Er empfehle daher eine „individuelle Mischversorgung als Standard“.

Quellennachweis:
Bremer, J.; Böthig R. u. a.: Objektiver und subjektiver Hilfsmittelbedarf bei Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen, in: Der Urologe, 12/2016, DOI 10.1007/s00120-016-0250-y

Link zur Studie:
https://link.springer.com/article/10.10 ... 016-0250-y ( https://link.springer.com/article/10.10 ... 016-0250-y )

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/patienten-erhalten ... ilfsmittel
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Manfred Beeres M.A.
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Erstattung von ableitenden Inkontinenzhilfen

Beitrag von WernerSchell » 18.11.2017, 08:00

BVMed-Pressemeldung 85/17
https://www.bvmed.de/neue-infokarte-bvm ... nenzhilfen

Neue Infokarte: BVMed informiert über die Erstattung von ableitenden Inkontinenzhilfen

Berlin | Hilfsmittel-Wissen kompakt: Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einer neuen Infokarte über die "Versorgungs- und Erstattungsfähigkeit von ableitenden Inkontinenzhilfen". Die Karte klärt in Kurzform über die rechtlichen Grundlagen auf, gibt Ärzten Tipps zur Verordnung und informiert über die Richtwerte zum monatlichen Verbrauch der verschiedenen Produkte. Die Karte kann unter http://www.bvmed.de/infokarten (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/infokarten) kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form im BVMed-Shop bestellt werden.

Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung sind bei allen versorgungsberechtigten Leistungserbringern wie Homecare-Unternehmen, Apotheken oder Sanitätshäusern erhältlich. Zur ableitenden Inkontinenzversorgung zählen unter anderem Urinableiter, Urinbeutel, Stuhlauffangbeutel, Einmalkatheter zur intermittierenden Selbstkatheterisierung (ISK) oder Ballonkatheter. Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich, klärt die BVMed-Infokarte auf. Der Anspruch des Versicherten besteht nicht nur auf das Produkt, sondern zudem auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung, beispielsweise Beratung und Einweisung.

Eine wichtige Information für den verordnenden Arzt: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant. Hilfsmittel werden auf einem separaten Rezept (Muster 16) verordnet. Bei medizinischer Notwendigkeit ist die Verordnung eines spezifischen Hilfsmittels möglich. Wichtig ist, dass auf dem Rezept ein Hinweis zum Verordnungsgrund angegeben werden muss. Dazu gehören beispielsweise Harnverhalt bei neurogenen Blasenfunktionsstörungen oder Harninkontinenz nach transurethraler Resektion.

Weitere Informationen zur ISK-Versorgung gibt die Broschüre "Intermittierende Katheterisierung: Versorgungs- und Erstattungssituation in Deutschland", die unter http://www.bvmed.de/isk-broschuere (https://www.bvmed.de/download/intermitt ... erung-2016) heruntergeladen werden kann.

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Vertragspreise bei aufsaugender Inkontinenz-Versorgung bleiben ein Problem

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2018, 13:59

BVMed-Pressemeldung vom 23.10.2018 78/18
https://www.bvmed.de/bvmed-vertragsprei ... in-problem


BVMed:
Vertragspreise bei aufsaugender Inkontinenz-Versorgung bleiben ein Problem

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© BVMed

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, kritisiert, dass trotz der Hilfsmittelreform (HHVG) die Vertragsgestaltung insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz-Versorgung ein großes Problem für die Versicherten bleibt. Im jüngsten Fall geht es um das Vorgehen der DAK, die quasi "einen Ausschreibungsvertrag durch die Hintertür" geschlossen hat, so die Experten des BVMed-Fachbereichs "Aufsaugende Inkontinenzversorgung" (FBI-H). Der BVMed zeigt in einem Positionspapier die Notwendigkeit für ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System auf, dass die Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellt. Der BVMed spricht sich dafür aus, das Festpauschal-System so zu gestalten, dass eine individuelle Grundversorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlungen der Patienten möglich ist. Positionspapier unter: www.bvmed.de/positionen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-pos ... rgung-hhvg).

Ein Ziel des HHVG war es, die Versorgungssituation von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten zu verbessern. Positiv zu bewerten ist, dass die Qualitätskriterien für aufsaugende Inkontinenzprodukte im Hilfsmittelverzeichnis auf den aktuellen Stand angepasst, weitere Qualitätsaspekte verankert worden sind und Eingang in die Verträge der meisten Krankenkassen gefunden haben. Hingegen sind die erhöhten Anforderungen in der Erstattung bisher nicht berücksichtigt worden. Einige Krankenkassen haben die Vergütung sogar weiter reduziert. Die durchschnittliche Monatspauschale für eine häusliche Versorgung lag Anfang 2018 bei rund 17,70 Euro netto.

Im aktuellen Fall schloss die DAK einen neuen Vertrag für aufsaugende Inkontinenz-Versorgung von 11,89 Euro netto mit anfangs nur zwei Vertragspartnern. Die vorherige DAK-Ausschreibung für aufsaugende Inkontinenz war am 30. September 2018 ausgelaufen. Der neue Vertrag konnte erst ab dem 18. September 2018 abgerufen und geprüft werden. Vor diesem Termin schrieb die Krankenkasse aber bereits ihre Versicherten an und verwies auf die zwei originären Vertragspartner. Dies ist eindeutig unzulässig, weil hier Vertragsabschlüsse vor der Veröffentlichung des Vertrags getätigt wurden. Zwar gab es in dem Schreiben der DAK einen Hinweis darauf, dass man sich auch an andere Leistungserbringer wenden könne. Es wurden den Versicherten aber zu diesem Zeitpunkt gar keine alternativen Leistungserbringer genannt. Dieses Vorgehen kommt sicherlich nicht den Versicherten der DAK entgegen, sondern eher den einseitig monetär gesteuerten Zielsetzungen der DAK.

Ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System, das dynamisiert und in regelmäßigen Zeitintervallen von einem neutralen Gremium überprüft wird, könne hier Abhilfe schaffen und eine aufzahlungsfreie Versorgung der betroffenen Inkontinenz-Patienten durch einen Leistungserbringer ihrer Wahl gewährleisten, so die BVMed-Experten.

Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-pos ... rgung-hhvg) abgerufen werden.

Mehr zum Thema unter: www.bvmed.de/inkontinenz ( https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikati ... nkontinenz ).
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-vertragsprei ... in-problem

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Leitlinie empfiehlt weniger Katheter bei älteren Patienten mit Harninkontinenz

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2019, 06:19

Deutsches Ärzteblatt vom 10.10.2019:
Leitlinie empfiehlt weniger Katheter bei älteren Patienten mit Harninkontinenz
Witten – Die Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat rund 500 Studien mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet. Die Ergebnisse wurden dieses Jahr in einer aktualisierten Leitlinie zu... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz66qk
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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