Begutachtung der Pflegebedürftigkeit - Neue Richtlinien

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Begutachtung der Pflegebedürftigkeit - Neue Richtlinien

Beitrag von Presse » 03.09.2009, 15:14

Begutachtung der Pflegebedürftigkeit - Neue Richtlinien

Es gelten neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit (BRi). Die Änderungen mit Stand vom 08. Juni 2009 waren durch zahlreichen Änderungen im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) notwendig geworden. Das Bundesministerium hatte die Änderungen mit Schreiben vom 13. Juli 2009 genehmigt.

Ob beim Antragsteller die Gewährung von Leistungsansprüchen erfolgt, prüft der MDK anhand dieser Richtlinien. Die Änderungen beziehen sich auf Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Bis zur Anpassung mussten die Prüfer bei diesen Personen auf Sonderreglungen zurückgreifen, die nunmehr in das Gesamtverfahren eingebracht worden sind. Darüber hinaus profitieren Antragssteller hinsichtlich der verbindlichen Einschätzung zu notwendiger Rehabilitation. Der im Gutachten ausgewiesene Bedarf hierzu kann von den Versicherten automatisch geltend gemacht werden. Ein weiteres Novum: Den Belangen von Kindern wird verstärkt Rechnung getragen.

Begutachtungs-Richtlinien (BRi) des GKV- Spitzenverbandes
http://www.abvp.de/fileadmin/media/down ... chtung.pdf

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