Verblistern der Medikamente - Probleme für Heimbewohner?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Verblistern der Medikamente - Probleme für Heimbewohner?

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2009, 07:36

Verblistern der Medikamente - Probleme für Heimbewohner?

Es gab folgende Frage (Text anonymisiert):

... haben Sie Erfahrungen mit der Verblisterung über die 7x4 Pharma GmbH? - Folgendes Problem: Das Heim will mithilfe von 7x4 Medikamente verblistern lassen. 7x4 beschränkt aber sein Angebot auf 400 Medikamente. Gibt es hier eine Interessenkollision zwischen dem Heimarzt und der Einrichtung, die ihm vorschreibt, die Verordnung auf die von 7x4 angebotenen Medikamente zu beschränken? ...

Antwort:
Es ist m.E. zu gewährleisten, dass die BewohnerInnen diejenigen Medikamente bekommen, die der jeweilige Arzt verordnet hat. Wenn die verordneten Medikamente - aus welchen Gründen auch immer - nicht verblistert werden könnnen, müssen die Medikamente anderweitig gerichtet werden. Ärzte habe ihre Verordnungen an den medizinischen Notwendigkeiten auszurichten und nicht an irgendwelchen organisatorischen Vorgaben des Heimträgers.
Siehe auch den Artikel Schell, W.: "Fallstricke bei der Medikamentengabe", Zeitschrift "Heillberufe", 5/2009, Seite 50f.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

Siehe auch unter
Viele Fehler bei der Medikamentenvergabe an Heimbewohner
viewtopic.php?t=10830&highlight=verblistern
Medikamente stellen - Umstellung auf Verblistern
viewtopic.php?t=8822&highlight=verblistern
Arzneimittel verblistern - Arzneimittelsicherheit
viewtopic.php?t=4843&highlight=verblistern
Verblistern - Medikamentengabe einschränken - mehr Zuwendung
viewtopic.php?t=8211&highlight=verblistern
Verblistern bei Medikamenten und wer haftet?
viewtopic.php?t=8370&highlight=verblistern
Dokumentation verabreichter Medikamente
viewtopic.php?t=7670&highlight=verblistern
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=verblistern
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Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Beitrag von Presse » 29.07.2011, 13:06

DBfK veröffentlicht Entscheidungshilfe zur Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Entscheidungshilfe zur Frage der Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen herausgegeben. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt, Apotheken entdecken lukrative Geschäftsfelder, Einrichtungen hoffen auf eine Verringerung ihres Pflegefachkräfteproblems und sinkende Kosten. Das Verfahren der maschinellen Verblisterung von Medikamenten rückt immer stärker ins Blickfeld, vor allem im Bereich der stationären Altenhilfe. Verschiedene Interessengruppen vertreten hierbei gegensätzliche Standpunkte und verfolgen unterschiedliche Ziele. Der DBfK hat deshalb die wichtigsten Argumente aufgegriffen, zusammengeführt und möchte mit diesem Papier die individuelle Einschätzung und Entscheidung unterstützen. Es werden Aspekte wie beispielsweise die Patientenrechte, Sicherheit der Medikamententherapie, Auswirkungen für die Pflege, Verantwortung und Haftung, ökonomische Konsequenzen, Umweltschutz und die berufspolitische Dimension diskutiert und Empfehlungen abgeleitet.

Aufgrund der alternden Gesellschaft und der steigenden Zahl chronisch kranker und schwerstpflegebedürftiger Bewohner dieser Einrichtungen nimmt der zeitliche Aufwand für das erforderliche Medikamentenmanagement vor Ort kontinuierlich zu. Heimbewohner nehmen durchschnittlich 5,4 verschiedene Arzneimittel regelmäßig ein – mit jeweils ganz unterschiedlichen Anforderungen an Art und Zeitpunkt der Applikation. Eine große Herausforderung für die pflegerischen Fachkräfte, die ohnehin mit Aufgaben und Pflichten mehr als eingedeckt sind. Kann also eine Verlagerung des Medikamentenmanagements nach extern wirksam entlasten? Ist die Verblisterung für Heime eine sinnvolle Maßnahme zur Prozessoptimierung? Hat sie nachweislich und nachhaltig positive Effekte, wie steht es um das Preis-Leistungsverhältnis? Können die Versprechungen der Anbieter auch eingehalten werden? Wie viel Flexibilität ist möglich und nötig? Welche Konsequenzen hätte eine Verblisterung für Bewohner und Personal, und vor allem: Wie kann die Medikationssicherheit auf jeden Fall gewährleistet werden?

Das Papier
„Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“
ist als Download unter http://www.dbfk.de/service/download/arbeitshilfen.php eingestellt.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.07.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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Verblistern - Zeit für Patienten sparen

Beitrag von Presse » 14.11.2011, 15:14

Pflegebedürftige brauchen Zeit, Pflegekräfte keine Bürokratie!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) unterstützt die Warnung des Bundes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) vor mehr Bürokratie in der Pflege. Mühsam gewonnene Zeit für die Pflege z.B. durch Verblisterung würde so nicht den Patienten zugutekommen.

Anlass für die Forderung des bpa ist das Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG). Mit diesem möchte Hessen als eines der letzten Bundesländer das bis jetzt geltende bundeseinheitliche Heimgesetz ablösen und auf diesem Wege den Verbraucherschutz stärken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Von Bürokratieabbau kann jedoch kaum die Rede sein.

So sieht das Gesetz vor, dass die Heimaufsichten bei ambulanten Pflegediensten in Zukunft Patientenverträge, die Pflegekonzeption und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen. Damit sollen sie Bereiche prüfen, die bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom Hauptzollamt und weiteren Prüfbehörden überwacht werden. Solche Mehrfachprüfungen führen nicht zu einer besseren Pflegequalität, sondern dazu, dass die Pflegekräfte noch weniger Zeit für die Pflege am Patienten haben, weil bürokratische Prozesse sie in Anspruch nehmen. Auch die stationären Pflegeeinrichtungen würden bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren Pflegekapazitäten weiter eingeschränkt. So sollen neben den Pflegenoten, nach denen bundesweit die Dienste bewertet werden, auch Berichte der Heimaufsichten ausgewertet und veröffentlicht werden.

„Eine Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint daher auch uns notwendig, um den gesteckten Zielen gerecht zu werden“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Der BPAV hat Anfang dieses Jahres in einer Studie nachgewiesen, dass Pflegekräfte im Schnitt eine Viertel Stunde pro Woche und Patient nur mit dem Stellen von Medikamenten beschäftigt sind. Diese Aufgabe können und sollten wir ihnen abnehmen. Es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass solche positiven Effekte mit Blick auf die Pflegezeit für die Patienten sofort von anderer Seite wieder zunichte gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Welle von demographisch erhöhter Pflegebedürftigkeit, die auf die Pflegeträger zurollt, ist das unverantwortlich“, betont Holdermann. Von allen Seiten hagele es dieser Tage Kritik an den Plänen zur Pflegereform, weil das Geld fehle: Verblisterung könne effektiv einen Milliardenbetrag einsparen – allein in der stationären Pflege. Die indirekten Kosten, die z.B. eine falsche Medikation verursacht (Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfälle etc.) werden zudem in Deutschland pro Jahr auf 7-10 Mrd. € geschätzt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de; http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011

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Blistern nur unter gleichen Bedingungen

Beitrag von Presse » 25.11.2011, 13:36

ApoBetrO: Blistern nur unter gleichen Bedingungen!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) steht für höchste Qualität bei der individuellen Verblisterung von Arzneimitteln. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen an alle Akteure die gleichen Qualitätsanforderungen gestellt werden. Das muss in der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben werden.

Mit dem vorgelegten Entwurf für die Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung, der auch explizit neue Regelungen für die Verblisterung vorsieht, befindet sich das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Es ist gut, dass Apotheken qualitativ hochwertige und individuell verpackte Arzneimittel anbieten können. In dem vorgeschlagenen Entwurf greifen jedoch einige der geplanten Maßnahmen aus fachlicher Sicht zu kurz. Das gilt insbesondere mit Blick auf die konsequente Gleichbehandlung von verblisternden Apotheken und Lohnherstellern, also Blisterzentren.

„Unsere Mitglieder stehen uneingeschränkt für höchste Qualitätsstandards in der Verblisterung“, betont der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Durch die maschinelle Verblisterung wird ein bisher nicht für möglich erachtetes Niveau in der gesundheitlichen Versorgung der Patienten erreicht. „Es kann daher nicht sein“, führt Holdermann weiter aus, „dass gerade das fehlerbehaftete manuelle Arzneimittelstellen hinsichtlich der Qualitätsanforderungen unter dem Anspruch an die maschinelle Verblisterung zurückbleibt. Hier gilt es, für alle Marktteilnehmer zum Wohle der Patienten die gleichen Bedingungen an die Qualität des Endproduktes Blister zu stellen.“

Aus diesem Grund fordert der BPAV die gleichen Anforderungen an alle Hersteller patientenindividueller Arzneimittelportionierungen für die ambulante und stationäre Pflege. Damit ist auch eine quantitative Aussage getroffen, die im Entwurf der neu gefassten Apothekenbetriebsordnung bisher fehlt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.11.2011
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de; http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

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Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung

Beitrag von Presse » 18.05.2013, 07:05

BPAV: Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)
weiter vorantreiben


Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) tagte am Mittwoch anlässlich seiner 3. ordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin. Es wurden u.a. die Arbeitsschwerpunkte für 2013/2014 festgelegt. Priorität ist und bleibt weiterhin die Verankerung der PAV in der breiten, qualitätsorientierten Arzneimittelversorgung. Dabei soll vor allem die Zusammenarbeit mit allen Institutionen sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene noch stärker ausgebaut werden - zum Wohle des Patienten.

Auch wenn noch viel erreicht werden muss, war es insgesamt ein gutes Jahr, auf das die Mitgliederversammlung zurückblicken konnte. Der BPAV konnte sich weiter als der Akteur, der sich aktiv für die Interessen der gesamten Blisterbranche einsetzt, etablieren. Die zentrale Frage für den Verband, eine adäquate Honorierung des Verblisterns als hochwertige pharmazeutische Dienstleistung, bleibt jedoch weiterhin offen.
„Der BPAV ist eine einzigartige Institution: Seine Mitgliedsunternehmen sorgen zum Einen für die notwendigen logistischen Bedingungen, die es dem Patienten ermöglichen, die richtige Tablette zum richtigen Zeitpunkt einzunehmen. Zum Anderen vertreten sie als Mitglieder im Verband dieses elementare Recht des Patienten auch politisch“, unterstrich der BPAV-Vorsitzende, Hans-Werner Holdermann. „Das Hauptproblem des Verbands liegt aber daran, dass weder die Politik noch die organisierte Apothekerschaft sich zu den Vorteilen der PAV öffentlich bekennen wollen, obwohl diese jedem geläufig sind: Besonders in der geriatrischen Versorgung wird die PAV jetzt und in Zukunft unabdingbar sein. Die PAV steigert die Medikationssicherheit und verbessert den Gesundheitszustand. Sie fördert die Therapietreue und trägt dazu bei, die pflegerische Arbeit am Patienten zu verbessern. Aber auch der Qualitätsaspekt ist entscheidend. Keine andere Maßnahme ist so stark qualitätsorientiert wie die PAV“, sagte Holdermann weiter. Die PAV sei schon jetzt Bestandteil der Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern und sei zunehmend gefragt. Darüber hinaus sei es unzweckmäßig alternative Maßnahmen für die Patientenversorgung abzulehnen. Es müsse möglich sein, aus einer Reihe von Angeboten, das Passende zu wählen. Daher werde das weitere Ziel sein, den Dialog mit allen Akteuren zu intensivieren und vom Nutzen der PAV zu überzeugen.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2013
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Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV)

Beitrag von Presse » 01.07.2013, 18:11

Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV): Mehr Lebensqualität und Sicherheit

Berlin – Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, kündigt an, dass er sich im Falle einer Regierungsbeteiligung der SPD ab Herbst 2013 in seinem gesundheitspolitischen Kompetenzfeld um neue „Eckpunkte für die Pflege“ kümmern will. Der BPAV begrüßt, dass dieses Konzept nach Aussagen Lauterbachs auch explizit die PAV berücksichtigt.
Der Bundestagswahlkampf nimmt weiter an Fahrt auf. Anfang der Woche stellte der Gesundheitsexperte der SPD, Prof. Dr. Karl Lauterbach, ein gesundheits- und pflegepolitisches Eckpunkte-Papier in Berlin vor. Darin macht er sich u.a. für die Verblisterung in Heimen stark. Er will prüfen, inwieweit die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung für die Arzneimittelabgabe genutzt werden kann. Hierbei ist maßgeblich die Arzneimittelsicherheit in der Pflege angesprochen. Der Politiker sieht darin auch eine Möglichkeit, die „systematische Übertherapie mit Arzneimitteln in der Pflege“ in den Griff zu bekommen.
Der BPAV begrüßt diese Aussagen Lauterbachs für den Fall, dass damit auch eine entsprechende Qualitätssteigerung gemeint ist. „Die BPAV-Mitgliedsunternehmen stellen die pharmazeutischen Blister GMP-konform her, was eine hohe Qualität und Sicherheit bedeutet. Das muss gewährleistet sein und bleiben“, hebt BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann hervor. Es gebe aber weiterhin eine Menge Arbeit. „Auch die ABDA bleibt aufgefordert alles zu tun, um die Arzneimitteltherapiesicherheit dort zu erhöhen, wo nachweislich die PAV in GMP-Qualität unverzichtbare Grundlage des komplexen Medikationsprozesses und ein Arzneimittelportionierungssystem der Wahl ist“, so Holdermann.
Dass sich bei einer Umsetzung der gemachten Vorschläge allein die vollversorgende, industrielle Verblisterung durchsetze oder gar Versandapotheken den Verblisterern das Feld streitig machen könnten, sieht der BPAV hingegen nicht. „Die Direktversorgung der Heime kann und wird nicht Aufgabe der mittelständisch geprägten PAV sein. Außerdem spiele das Medikationsmanagement vor Ort, also die Dienstleistungsgemeinschaft Apotheke/Blisterzentrum, eine zentrale Rolle. Das kann man nicht überregional abwickeln,“ begründet Holdermann seine Zuversicht für die Mitglieder des BPAV und betont nochmals die Dringlichkeit einer auskömmlich honorierten PAV: die Arzneimitteltherapiesicherheit wird zum Wohle der Patienten erhöht.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.06.2013
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Verblisterung kein Allheilmittel !

Beitrag von Karl Büser » 02.07.2013, 06:49

Die Verblisterung kann eine geeignete Maßnahme sein, die Arzneimittelversorgung sicherer zu gestalten und insoweit die Pflegekräfte zu entlasten. Die Verblisterung ist aber nicht neu, sondern wird zum Teil schon praktiziert.
Die Sicherstellung einer guten Arzneimittelversorgung erfordert aber mehr als die Verblisterung. Wir müssen die Medikation bei älteren Menschen generell auf den Prüfstand stellen (weniger ist oft mehr - siehe Priscusliste).
Das Konzept der SPD (Lauterbach) greift viel zu kurz und ist in der vorgestellten Form allein wenig hilfreich.

K.B.
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Koalitionsvertrag zeigt Perspektiven für Verblisterung auf

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2013, 12:45

BPAV: Koalitionsvertrag zeigt Perspektiven für Verblisterung auf

Berlin - Der Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) begrüßt die im Koalitionsvertrag zwischen der Union und SPD vereinbarten gesundheitspolitischen Pläne zur Versorgung von Pflegebedürftigen. Sie bilden ein gutes Fundament für weitere Verbesserungen der Qualität in der Pflege. Die patientenindividuelle Verblisterung (PAV) muss dabei eine wesentliche Rolle spielen.

Der Pflege kommt im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eine wichtige Rolle zu. Die neuen Koalitionspartner wollen sich verstärkt für eine verbesserte Situation von Pflegebedürftigen und Pflegekräften einsetzen. „Hier sehen wir eine reelle Chance, für die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV). Sie ist das Mittel der Wahl, um eine spürbare Verbesserung bei der Qualität in der Pflege – namentlich in der Arzneimittelversorgung der Patienten herbeizuführen“, sagte der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner-Holdermann.

Schon in der Vergangenheit haben viele Modellprojekte, in denen die Verblisterung erprobt wurde, gezeigt, dass die PAV verstärkt zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung in der Pflege beiträgt. Nicht zuletzt durch die Entlastung der Pflegekräfte beim fehlerbehafteten manuellen Stellen der Arzneimittel. Die letzte Bundesregierung hatte sich nur bedingt für diese innovative Form der Arzneimittelabgabe eingesetzt. „Der aktuelle Koalitionsvertrag, sollte er so von der SPD-Parteibasis bestätigt werden, öffnet uns neue Türen und schafft endlich die Möglichkeit, die PAV großflächig für die Verbesserung der Pflegeleistungen einzusetzen“, sagte Holdermann.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2013
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Verblisterung schafft notwendige Flexibilität in der Pflege

Beitrag von Presse » 24.01.2014, 12:22

BPAV: Verblisterung schafft notwendige Flexibilität in der Pflege
Berlin (24.01.2014). Anlässlich des Deutschen Pflegetages, der am gestrigen Donnerstag begonnen hat, fordert der Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU), eine rasche Pflegereform. Ziel sei es, den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver zu gestalten und mehr Zeit für die Pflegenden zu bekommen. Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) ist eine geeignete Maßnahme, um diese Zeit zu gewinnen und um mehr Flexibilität zu erhalten, bei gleichzeitig deutlicher Verringerung der unzähligen Medikationsfehler jährlich.
„Flexibilität bedeutet Entlastung für die Pflegekräfte und mehr Zuwendung für die Pflegebedürftigen, die individuell behandelt werden wollen. Ein Mehr an Zuwendung erfordert jedoch ein Mehr an Zeitaufwand“, erklärt der Vorsitzende des BPAV Hans-Werner Holdermann. „Im Zuge des demografischen Wandels und der steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen in den nächsten Jahren, wird Pflegezeit ein entscheidender Faktor sein, wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige und auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmte Pflege zu gewährleisten. Einen Teil dieser notwendigen zusätzlichen Zeit schenkt die Verblisterung den Pflegekräften. Daher fordern wir, die Einbeziehung der PAV in die Pflegeversorgung zur Entlastung der Pflegekräfte“, sagt Holdermann.
Durch die PAV können 15 Minuten je Heimbewohner und Woche gewonnen werden. Das wurde bereits in einer vom Institut für Handelsforschung Köln (IfH) durchgeführten Studie wissenschaftlich belegt. „Die Pflegereform, die Herr Gröhe zurecht fordert, muss die PAV in die Pflegeversorgung einbeziehen. Dafür werden wir uns als Interessenvertretung der Blisterzentren einsetzen“, sagte der Vorsitzende abschließend.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 Arzneimittelgesetz) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sechs fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2014
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15

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Automaten portionieren Tabletten mundgerecht

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2015, 13:05

Die NGZ - Redaktion Dormagen - berichtete am 14.07.2015 wie folgt:

Dormagen
Automaten portionieren Tabletten mundgerecht
Die Dienstleistungen des 2009 gegründeten Blisterzentrums sind bei Apotheken immer gefragter. Die Mitarbeiterzahl wächst von 5 auf 25.
Von Stefan Schneider
Die etwa autoreifenhohe Rolle mit dem langen Schlauch aus aneinanderhängenden und verschweißten Tablettenportionen für Patienten ist rasch abgewickelt. Das übernimmt im Blisterzentrum an der Dormagener Virchowstraße in gleichmäßigem Tempo ein Hightech-Überwachungsgerät. .... ( weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dor ... -1.5234245
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Arzneimittelversorgung im Heim - Streit wg. Verblisterung

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2016, 08:24

Kein Schadensersatzanspruch einer Apotheke bei Kündigung des Medikamentenbezugs durch Heim
Eine Apotheke hat keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn, wenn ein Heim einen mit der Apotheke abgeschlossenen Vertrag vor Ablauf einer in dem Vertrag geregelten Kündigungsfrist kündigt und stattdessen eine andere Apotheke mit den Leistungen betraut. Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ApoG muss eine sichere Arzneimittelversorgung der Heimbewohner gewährleistet sein. Der Sinn und Zweck von Verträgen im Sinne dieser Norm liegt allein darin, dass die Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten gesichert ist. Schutzsubjekt der Regelung sind demgemäß allein die Heimbewohner und mittelbar auch das Heim selbst, nicht aber die an dem Vertrag beteiligte Apotheke. Der Inhaber einer Apotheke kann kein schutzwürdiges Vertrauen darauf haben, dass der Lieferumfang, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bestanden hat, auch während der weiteren Dauer der Vertragslaufzeit bestehen bleibt.

Dazu die Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz:

Heimversorgung durch eine Apotheke:
Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Kündigung des Heimversorgungsvertrages durch den Heimträger

1. Der Sinn und Zweck von Verträgen i. S. v. § 12 a Abs. 1 Satz 1 ApoG liegt allein darin, dass die Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten gesichert ist. Schutzsubjekt des § 12 a Abs. 1 ApoG sind demgemäß allein die Heimbewohner bzw. - mittelbar - auch das Heim selbst, nicht aber die an dem Vertrag beteiligte Apotheke.
2. Zur Frage, ob eine Apotheke Anspruch auf entgangenen Gewinn hat, wenn ein Heim i.S.v. § 1 Heimgesetz einen mit der Apotheke abgeschlossenen Vertrag i. S. v. § 12 a Abs. 1 Satz 1 ApoG vor Ablauf einer in dem Vertrag geregelten Kündigungsfrist kündigt.

OLG Celle 4. Zivilsenat, Urteil vom 11.11.2015, 4 U 61/15
§ 12a Abs 1 S 1 ApoG, § 1 HeimG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 252 BGB, § 280 Abs 1 BGB

Urteilsschrift unter > http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... E223932015

Siehe auch den Bericht:
Heimversorgungsvertrag gibt Apotheken keine Sicherheit
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... sicherheit
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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"Heimapotheke" nach § 12a ApoG - Kündigungsfrist

Beitrag von WernerSchell » 02.08.2016, 18:49

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21730

"Heimapotheke" nach § 12a ApoG - Bei einer Kündigung muss Kündigungsfrist Beachtung finden

Leitsätze des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.07.2016 - III ZR 446/15 -

a) Der Heimversorgungsvertrag, den der Apotheker mit dem Heimträger nach § 12a Abs. 1 ApoG schließt, ist seiner Rechtsnatur nach ein der behördlichen Genehmigung unterliegender, privatrechtlicher, zugunsten der Heimbewohner wirkender Rahmenvertrag, der eine zentrale Versorgung der Heimbewohner durch die in dem Vertrag bestimmte Apotheke öffentlich-rechtlich legalisiert.
b) Die gesetzliche Regelung in § 12a ApoG verfolgt eine doppelte Zielrichtung. Einerseits will der Gesetzgeber den Heimen im Sinne des § 1 HeimG einen sachkundigen Apotheker zur Seite stellen, der die "Heimapotheke" kostenlos führt. Andererseits soll der Apotheker für den nicht abgegoltenen Aufwand einen (potentiellen) finanziellen Ausgleich dergestalt erhalten, dass er die Heimbewohner im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Vertragsverhältnisses mit Arzneimitteln beliefert.
c) Eine Vertragspartei, die das Vertragsverhältnis unter Nichtbeachtung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und begeht eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262).

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. Juli 2016 - III ZR 446/15
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=11914

+++
Bild Bild

Medienberichte dazu:

Schadensersatz-Urteil - Bundesgerichtshof schützt heimversorgende Apotheken
Heimversorgende Apotheker können aufatmen: Der Bundesgerichtshof gesteht einer Apothekerin Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns zu. Der Grund: Ein Heim hatte ihr von einem Tag auf den anderen gekündigt, weil sie sich nicht in der Lage sah, kostenlos zu verblistern.
... (weiter lesen unter) ... https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... -schutzlos

Verblisterung: Das schlaucht den Apotheker
.... Heimsuchung vor dem BGH
Dazu folgendes Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung. Eine Apothekerin hatte ein Heim mehrere Jahre lang mit Pharmaka versorgt. Ihr Vertrag sah unter anderem sechs Monate als Kündigungsfrist vor. Als die Pflegeleitung um ein Angebot inklusive kostenloser Verblisterung bat, argumentierte die Inhaberin, dies sei nicht möglich. Kurz darauf kündigte die Trägerschaft des Heims alle Verpflichtungen auf.
Juristen gingen anschließend der Frage nach, inwieweit Schadenersatzforderungen gerechtfertigt sind. Die Pharmazeutin machte 17.000 Euro als Verlust für sechs Monate geltend – so hoch war die reguläre Kündigungsfrist. Das Landgericht Hannover billigte ihr wenigstens 13.700 Euro zu (Az: 32 O 24/14 und 32 O 24/14), während das Oberlandesgericht Celle zu Ungunsten der Apothekerin entschied (Az.: 4 U 61/15). In seiner Begründung schrieb das OLG, gemäß Muster-Heimversorgungsvertrag wäre nicht einmal eine Kündigung erforderlich gewesen, um Konkurrenten mit der Belieferung zu beauftragen.
Am 14. Juli 2016 sprach der Bundesgerichtshof ein Machtwort (Az.: III ZR 446/15) – und kassierte das Celler Urteil wieder ein. Damit stellten sie sich formal hinter Apotheker und deren wirtschaftliche Belange. Ohne eine gewisse Planungssicherheit wird es eben schwer, den Betrieb zu führen – das ist auch dem BGH klar.
Riskante Räumlichkeiten
In diesem Kontext steht auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (Az.: BVerwG 3 C 8.15). Demnach dürfen Inhaber in ausgelagerten Räumen alle erforderlichen Tätigkeiten zur Heimversorgung durchführen, falls keine besonderen Auflagen gelten. Möglich sind die Entgegennahme von Bestellungen, die Endkontrolle von Blisterschläuchen, die Beratung oder die Durchführung eines Medikationsmanagements. Für externe Betriebsräume seien schließlich dieselben Anforderungen an die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Apothekenbetriebs und denselben Überwachungs- und Kontrollpflichten anzuwenden wie bei der Nutzung interner Betriebsräume, heißt es in der Begründung. Zudem müssten externe Räumlichkeiten in angemessener Nähe zu der Apotheke liegen.
Damit haben sich die Rahmenbedingungen zumindest etwas verbessert. Auf gesetzlich festgelegte Pauschalen für Verblisterungen warten Apotheker aber nach wie vor.
... (weiter lesen unter) ... http://news.doccheck.com/de/140197/verb ... apotheker/
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WernerSchell
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Medikamenten-Verblisterung für Pflegeheime: Viel diskutiert, aber kaum erforscht

Beitrag von WernerSchell » 14.05.2019, 16:24

Aus Forum
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 30#p108830

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Medikamenten-Verblisterung für Pflegeheime: Viel diskutiert, aber kaum erforscht

Für Argumente pro und kontra fehlen belastbare Studiendaten / IQWiG macht Vorschlag für Studiendesign

Bei der Verblisterung portioniert und verpackt die Apotheke (oder ein von ihr beauftragter Dienstleister) die verordneten Medikamente einer Patientin oder eines Patienten nach Wochentagen und Tageszeiten sortiert in individuelle durchsichtige Verpackungen (Blister). So sieht man auf einen Blick, wann welche Tabletten zu nehmen sind und ob man an alle Einnahmen gedacht hat.

Seit einigen Jahren wird in Deutschland breit und kontrovers diskutiert, ob eine vermehrte Verblisterung für Pflegeheimbewohner geeignet ist, das System der Pflege zu entlasten und die Versorgung der Heimbewohner nachhaltig zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt zu prüfen, welche Erkenntnisse es dazu unter anderem aus Studien gibt. Der Bericht liegt nun vor.

Nach den Recherchen des IQWiG wurde die patientenindividuelle Verblisterung (PIV) auch international bislang ganz überwiegend für den ambulanten Bereich erforscht. Was die Verblisterung für Pflegeheime angeht, gibt es hingegen kaum belastbare Daten aus Studien. Auch die gängigen Argumente, die verschiedene Akteure und Interessengruppen jeweils für oder gegen eine vermehrte PIV in Pflegeheimen ins Feld führen, sind nicht wissenschaftlich belegbar. Das gilt gleichermaßen für den Aspekt der Wirtschaftlichkeit.

Mögliche Vor- und Nachteile

Nach Ansicht ihrer Befürworter spricht für die PIV, dass dann seltener Medikationsfehler auftreten. Denn je mehr Erkrankungen ein Heimbewohner hat, desto komplexer ist die Arzneimitteltherapie. Wenn Pflegekräfte bei der Organisation der Medikamentengabe entlastet würden, hätten sie mehr Zeit für die Zuwendung gegenüber dem einzelnen Patienten. Und das könnte wiederum die Arbeitszufriedenheit in der Pflege erhöhen und den Beruf attraktiver für den Nachwuchs machen.

Kritiker befürchten indes einen Kompetenzverlust, wenn zunehmend Aufgaben von Pflegefachpersonen auf andere Berufsgruppen verlagert werden. Möglicherweise verlören Patientinnen und Patienten zudem einen Teil ihrer Autonomie, weil sie noch weniger erkennen und entscheiden könnten, welche Arzneimittel sie einnehmen und welche nicht. Kritiker verweisen auch darauf, dass nicht alle Arzneimittel „blisterbar“ sind. Dies könnte die Medikamentengabe für die Pflegekräfte in den Heimen eher noch verkomplizieren, weil sie neben den Tabletten in den Blistern an eine zweite Medikamentenverteilung denken müssten.

Die Verblisterung verursacht erst einmal zusätzliche Kosten. Diese dürften aber zumindest teilweise kompensiert werden, wenn der „Verwurf“ schrumpft. Dadurch, dass nicht mehr jeder Patient eine vollständige Packung erhält, sondern nur die einzelnen Tabletten im Blister, wird insgesamt weniger weggeworfen.

Studien untersuchen PIV im ambulantem Sektor

Zwar fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Reihe von Studien, die Aspekte des Nutzens der Verblisterung untersuchten. Doch alle bezogen sich auf ein ambulantes Setting. Solche Studien sind aber kaum auf den stationären Bereich übertragbar. Dies gilt vor allem deshalb, weil Menschen, die zuhause leben, noch in der Lage sein sollten, ihre Medikamente selbst zu handhaben. Keine Studie widmete sich der stationären Altenpflege.

Aus Deutschland stammen hauptsächlich Vorher-nachher-Vergleiche ohne Kontrollgruppe, die in Modellprojekten von Krankenkassen evaluiert wurden. Die Ergebnisse solcher Studien sind jedoch aus wissenschaftlicher Sicht wenig aussagekräftig – sowohl in Hinblick auf den Nutzen für die Heimbewohner (Symptome, Gesundheitszustand, Nebenwirkungen von Medikamenten etc.) als auch für die Pflegekräfte (fachliche Kompetenz, arbeitsbezogene Lebensqualität etc.). Nutzen und Schaden einer PIV im Pflegeheim bleiben somit unklar, bilanziert das IQWiG.

Aussagen zur Wirtschaftlichkeit nur mittels Schätzung möglich

Unzureichend ist die Studienlage auch in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Verblisterung für Pflegeheime. Hier konnte das Institut auf Basis unterschiedlicher Quellen jedoch mögliche Effekte auf die Wirtschaftlichkeit schätzen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nahmen dabei an, dass ein Wochenblister rund 3 € kostet und die Medikamentenausgaben aufgrund geringeren Verwurfs um 4,1 % sinken. Fallen pro Woche und Heimbewohner mindestens 73,17 € an Kosten für verblisterte Arzneimittel an, wäre eine PIV kostenneutral. Das bezieht sich jedoch nur auf die Arzneimittelkosten. Andere monetäre Effekte (etwa infolge seltenerer Klinikeinweisungen) einzubeziehen, ist mangels Daten nicht möglich.

Auch Aussagen zu nicht monetären Effekten sind unsicher: Angenommen, rund die Hälfte bis zwei Drittel der insgesamt etwa 818.000 in Deutschland vollstationär versorgten Pflegebedürftigen erhielten verblisterte Arzneimittel, beliefe sich die Zeitersparnis für die Pflegekräfte auf ca. 22 bis 51 Minuten pro Monat und Bewohner.

Hoher Forschungsbedarf: IQWiG macht Vorschlag für Design neuer Studie

Das Institut konstatiert für die PIV in Pflegeheimen einen insgesamt hohen Forschungsbedarf. „Die Diskrepanz zwischen der breiten und teils vehement geführten Debatte um die PIV einerseits und der schlechten Datenlage andererseits hat uns doch überrascht“, kommentiert Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. „Mit großer Verve argumentieren einzelne Akteure und Interessenvertreter für oder gegen die Verblisterung, ohne ihr Pro oder Kontra wissenschaftlich unterfüttern zu können“, so Kaiser. „Es ist gut, dass ein Auftrag des Gesundheitsministeriums dies nun offengelegt hat.“

Vor diesem Hintergrund hat das IQWiG das Konzept für eine künftige Studie entwickelt und in den Bericht integriert. „Unsere Recherche hat nämlich gezeigt, dass es zu anderen Fragestellungen durchaus hochwertige Studien in der stationären Pflege gibt und sie offenkundig machbar sind“, bekräftigt Kaiser.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Das BMG hatte das IQWiG im Juni 2018 beauftragt, den Bericht in einem beschleunigten Verfahren als sogenannten Rapid Report zu erarbeiten. Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Der vorliegende Rapid Report wurde am 29. März 2019 an den Auftraggeber geschickt.

Weitere Informationen:
http://www.iqwig.de

Quelle: Pressemitteilung vom 14.05.2019
Jens Flintrop Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
https://idw-online.de/de/news715628
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Verblistern der Medikamente - Probleme für Heimbewohner?

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2019, 14:43

IQWIG-Report zur Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV)

Berlin, 20. Mai 2019. Der im Juni 2018 beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) in Auftrag gegebene Bericht zur PAV wurde veröffentlicht. Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer begrüßt die "Erkenntnis", dass die PAV Stellfehler vermeidet und die Mitarbeiter*innen in der Pflege entlastet.

Das IQWIG bestätigt in seinem Rapid Report das vom BPAV seit Jahren kommunizierte Auslagerungspotential für Arbeiten in Höhe von ca.160 Mio. Euro im Jahr im Bereich der stationären Pflege. Auch wird das große Potenzial mit Blick auf die Fehlervermeidung beim Stellen der Arzneimittel diskutiert. Schließlich bestätigt das IQWIG die Sinnhaftigkeit der Überprüfung einer Medikationsplanung durch den Apotheker und die dadurch entstehende interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Pflegekräfte entlasten

„Wir begrüßen diese Voraberkenntnis des IQWIG. Der Rapid Report kommt beim Vergleich mehrerer Studien auf eine in etwa gleiche Höhe zu verlagernder Arbeiten für das Stellen der Medikamente pro Patient bei den Pflegekräften wie der BPAV in einer vom Institut für Handelsforschung 2011 durchgeführten Studie, die auch vom IQWIG als grundlegend erkannt wurde“, erläutert Hans-Werner Holdermann, der Vorsitzende des BPAV und führt bei diesem Punkt weiter aus, dass die professionelle, maschinelle Arzneimittelverblisterung das Vier-Augen-Prinzip bei Stellen im Heim überflüssig mache, das IQWIG diesen Vorteil aber nicht erkenne und somit nicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehe. Das IQWIG bestätige zudem, dass eine zuverlässige Prüfung der Medikation nur mit der professionellen Ausstattung, wie sie in Blisterzentren üblich ist, möglich sei.

Hohe Fehlerquote bei manuellem Stellen der Arzneimittel

„Die vom IQWIG bestätigte Fehlerquote beim manuellen Stellen von bis zu 6,9% ist allerdings ein absolut unhaltbarer Zustand für uns“, betont Holdermann. „Das wären bei ca. 2 Milliarden verabreichten Tabletten in den deutschen Heimen pro Jahr etwa 140 Mio. Stellfehler bei ca. 800.000 Bewohnern. Diese permanente Gesundheitsgefährdung weiter zuzulassen, nur weil es keine für das IQWIG ausreichend evidente Studienlage im Heimmarkt gibt, kann nicht sein. Alle anderen, auch internationale Studien, die die Folgen dieser Massen an vermeidbaren Medikationsfehlern für den ambulanten Bereich wissenschaftlich herausgearbeitet haben, wurden vom Institut offenbar aussortiert. Selbst wenn nicht jede falsch eingenommene Tablette gesundheitsgefährdend ist, so muß man doch von mindestens 500.000 starken, unerwünschten Nebenwirkungen jedes Jahr durch die Stellfehler rechnen. Das sind pro Heim mindestens einer jede Woche. Allein wenn man die Zahlen, mit denen das IQWIG selbst rechnet, zu Grunde legt. Und praktisch jeder wäre vermeidbar", ist Holdermann überzeugt.

„Die Folgen für die Psyche der Pflegemitarbeiter auf Grund dieser von ihnen verursachten Komplikationen ist nachvollziehbar und werden auch vom IQWIG im Rapid Report als Vorteil für die PAV erwähnt. Dem IQWIG ist aber offenbar entgangen, dass allein in deutschen Heimen ca. 1 Milliarde Fertigarzneimittel per definitionem unter Nichteinhaltung von im Arzneimittelmarkt üblichen Vorschriften hergestellt werden. Dies sind pro Heim etwa 125.000 Arzneimittel pro Jahr mit etwa 260.000 Tabletten. Der BPAV fragt sich seit Jahren, wie diese enorme Last und Verantwortung von Heimen getragen werden kann“, so Holdermann.

Diese guten Argumente dürfen von der Politik nicht länger ignoriert werden. Der BPAV fordert das Bundesgesundheitsministerium daher auf, die PAV nun so auszustatten, dass allen chronisch kranken Patienten diese gesundheitsfördernde Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden kann. Es muß für die Apotheke wirtschaftlich das gleiche werden, ob nun Arzneimittelpackungen abgegeben werden oder patientenindividuelle Arzneimittelblister; für Bewohner von Pflegeheimen wie auch ambulant versorgte Patienten. Allein dies verhindert Millionen von Medikationsfehlern und hunderttausende zu erwartende Krankenhauseinweisungen.

Forderung ans BMG

Der BPAV fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, rasch das vom IQWIG vorgeschlagene Studiendesign umzusetzen, damit der PAV-Nutzen, den die Verbandsmitglieder im täglichen Geschäft erleben und sehen, allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft wird. Diese guten Argumente können dann auch von der Politik nicht länger ignoriert werden.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat 16 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.05.2019
Pressekontakt:
BPAV-Geschäftsstelle,
Tel: 030 - 847 122 6815
E-Mail: berlin@blisterverband.de
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Medikationsprozess zu Hause: Nicht länger Probleme verschweigen

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2019, 16:22

Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblister e.V. (BPAV)

Medikationsprozess zu Hause: Nicht länger Probleme verschweigen

Berlin, 10. Juli 2019. Ende Juni hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) eine Studie über den Medikationsprozess in der ambulanten, häuslichen Pflege vorgelegt. Im Ergebnis läuft gerade beim wichtigen Medikationsprozess vieles schief. Das ZQP ist eine allgemeinnützige Stiftung, die vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. errichtet wurde.

Über drei Viertel, 77%, der vom ZQP Befragten berichten über Probleme im Zusammenhang mit der Medikation bei zu pflegenden Angehörigen. Diese Zahl spiegelt sich auch mit Blick auf den Anteil wider, der als pflegende Angehörige direkt im Medikationsprozess involviert ist. Für rund ein Viertel (23%) wirkt die Aufgaben der Medikationsgabe nach eigener Aussage belastend.

„Wenn man sich vor Augen führt, dass wir in Deutschland aktuell rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen haben – stationär und ambulant – kann man sich leicht ausmalen, welche Zahlen hier zusammenkommen, wenn es um Fehlmedikationen, mangelnde Therapietreue und damit Auswirkungen auf die Gesundheitskosten insgesamt geht. In- und ausländische Studien gerade im ambulanten Bereich belegen hundert millionenfache Medikationsfehler und damit Folgekosten, die in die Milliarden gehen", sagt Hans-Werner Holdermann, Apotheker und Vorsitzender des BPAV.

Laut ZQP-Studie geben über ein Drittel der befragten Personen an, dass ihre Hauptaufgabe darin liege, Medikamente bereitzustellen und die Pflegebedürftigen an die Einnahme zu erinnern.

„Das manuelle Stellen von Medikamenten ist nicht nur nicht mehr zeitgemäß, sondern eben auch gefährlich. Hinsichtlich der Therapietreue sorgen patientenindividuell verblisterte Arzneimittel für eine deutlich höhere Akzeptanz bei den Patienten. Das sind Standards, die unsere Mitgliedsunternehmen, die Blisterzentren, seit über zehn Jahren in gleichbleibend hoher Qualität setzen“, betont Holdermann und stimmt der These des ZQP-Vorstandsvorsitzenden Prof. Suhr eindeutig zu: „Es geht in der ambulanten Medikamentenversorgung sowohl um die Gesundheit der Patienten, aber auch um den Erhalt der Gesundheit der pflegenden Angehörigen. Hier müssen wir endlich zu Lösungen kommen, die unser Gesundheits- und Pflegesystem entlasten.“

Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel gehörten laut BPAV als doppelte Präventionsmaßnahme auf jeden Fall dazu. Der Verband fordert seit Jahren die flächendeckende Einführung der patientenindividuell verblisterten Arzneimittel (PAV).

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat deutschlandweit 16 Blisterzentren und fünf fördernde Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2019
Pressekontakt BPAV:
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