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Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV--bzw. SH-Empfänger

Verfasst: 21.01.2009, 14:46
von Presse
Ärzte Zeitung, 20.01.2009
Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfängerin
Gericht: Dient nicht der Eingliederung ins Arbeitsleben
MAINZ (dpa). Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille.
Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz handelt es sich bei einer solchen
Brille um einen Alltagsgegenstand. ....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=529069

Az.: L 5 B 422/08 AS

Sozialamt muss keine Gleitsichtbrille zahlen

Verfasst: 12.01.2016, 08:07
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 12.01.2016:
Urteil: Sozialamt muss keine Gleitsichtbrille zahlen
MAINZ. Die Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht für die Kosten einer Gleitsichtbrille aufkommen.
Sozialhilfebeziehern ist es zuzumuten, dass sie nach Bedarf eine Fern- und eine Nahbrille im Wechsel
nutzen, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz. ... Az.: L 5 SO 25/15
... Quelle: http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... cht&n=4718

Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.07.2015 - L 5 SO 25/15 - kann unter folgender
Adresse heruntergeladen werden:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... e-2015.pdf