Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV--bzw. SH-Empfänger
Verfasst: 21.01.2009, 14:46
Ärzte Zeitung, 20.01.2009
Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfängerin
Gericht: Dient nicht der Eingliederung ins Arbeitsleben
MAINZ (dpa). Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille.
Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz handelt es sich bei einer solchen
Brille um einen Alltagsgegenstand. ....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=529069
Az.: L 5 B 422/08 AS
Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfängerin
Gericht: Dient nicht der Eingliederung ins Arbeitsleben
MAINZ (dpa). Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille.
Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz handelt es sich bei einer solchen
Brille um einen Alltagsgegenstand. ....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=529069
Az.: L 5 B 422/08 AS