Schulnotensystem für ambulante Pflegedienste

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Schulnotensystem für ambulante Pflegedienste

Beitrag von Service » 19.12.2008, 08:01

Gemeinsame Pressemitteilung
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen
GKV-Spitzenverband

Berlin, 18.12.2008

Pflegeversicherung - Qualität der ambulanten Pflege wird transparent

Die Vertreter der ambulanten Pflegedienste und der GKV-Spitzenverband haben sich unter Beteiligung des MDS auf die Kriterien zur Qualität der ambulanten Pflege geeinigt. Im Jahr 2009 wird damit nicht nur die Qualität der Pflegeheime, sondern auch die der Pflegedienste geprüft. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dann gezielt über 49 pflegerelevante Kriterien in vier Themen informieren:

Pflegerische Leistungen-
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Dienstleistung und Organisation
Befragung der Kunden

Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich im Internet und beim Pflegedienst informieren. Die Darstellung erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln, um eine Vergleichbarkeit auf Landesebene zwischen den einzelnen Angeboten zu ermöglichen.

In den nächsten Wochen wird z. B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt ggf. eine Anpassung.

Anschließend werden nach und nach alle ambulanten Pflegedienste in Deutschland durch den Medizinischen Dienst geprüft. Jeweils nach einer Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Schrittweise wird so die Qualität aller Pflegedienste abgebildet und für jeden transparent.

Pressemitteilung pdf
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... t_4264.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/Gem_P ... Pfl.gkvnet

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Schulnotensystem auch für ambulante Pflegedienste

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2008, 14:34

Siehe auch unter http://www.wernerschell.de / Aktuelles 12/2008:

Schulnotensystem auch für ambulante Pflegedienste
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband vom 18.12.2008 hier!
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... parent.htm
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Qualitätsprüfungen & Schulnoten

Beitrag von Presse » 09.01.2009, 13:18

Qualitätsprüfungen: bad e.V. vereinbart was wie öffentlich gemacht wird!

Mit der Pflegeversicherungsreform wurde in § 115 Abs. 1a SGB XI die Verpflichtung der Pflegekassen eingeführt, die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zukünftig verständlich, übersichtlich und vergleichbar zu veröffentlichen. Dies sollte jedoch nicht geschehen, bevor nicht mit den Leistungserbringerverbänden die Kriterien der Veröffentlichung, einschließlich einer Bewertungssystematik, vereinbart wurden. Am 17.12.2008 hat der bad e.V. die o.g. Vereinbarung für stationäre Einrichtungen abgeschlossen. Am gleichen Tag wurden für ambulante Pflegeeinrichtungen Prüfungsfragen vereinbart, deren Antworten veröffentlicht werden sollen. Hier steht noch die Vereinbarung einer Ausfüllanleitung und der Bewertungssystematik aus. Letztere wird sich jedoch an der Systematik aus dem stationären Bereich orientieren.

Was sind die wichtigsten Änderungen?
Es wird neue Prüffragen geben, auf die der bad e.V. erstmals Einfluss gehabt hat. Die Prüffragen werden Themenbereichen zugeordnet und mit Noten von 1,0 (Sehr Gut) bis 5,0 (Mangelhaft) bewertet. In einer Übersicht wird ersichtlich sein, wie welcher Bereich abgeschnitten hat und eine Gesamtnote gebildet. Die Note aus dem Bereich der Kundenbefragung steht gleichberechtigt neben der Gesamtnote. Außerdem werden Patienten, bei denen die Prüfung stattfindet, nicht mehr nach ihrer Schwerstpflegebedürftigkeit, sondern nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Aufgrund der weit reichenden Änderungen werden die aktuellen Qualitätsprüfungsrichtlinien, nach denen der MDK derzeit prüft, geändert werden.

Welche Prüfungsergebnisse werden veröffentlicht?
Neben Ergebnissen des MDK können auch andere veröffentlicht werden, z.B. die von Zertifizierern. Ergebnisse von Prüfungen aus den Jahren vor 2009 bleiben unveröffentlicht.

Ab wann greifen die Änderungen?
Die Vereinbarungen sollen am 27.01.2009 abgeschlossen werden. Danach wäre die Veröffentlichung juristisch möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass der MDK jedoch noch Zeit für die Umsetzung brauchen wird (neue Prüfrichtlinien, Schulung seiner Prüfer, neue Software, etc.), ist auch dann nicht sofort einer Veröffentlichung auszugehen.

Mitglieder können den aktuellen Verhandlungsstand bei der Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. unter der Tel.: 0201-354001 oder info@bad-ev.de abfragen. Gerne stellen wir Ihnen auch die vereinbarten Regelungen schriftlich zur Verfügung und helfen Ihnen bei Ihren Fragen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der bad e.V. nach Abschluss aller Vereinbarungen für seine Mitglieder bundesweit Informationsveranstaltungen zu den praktischen Auswirkungen (Konsequenzen auf die Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsprüfungen) durchführen wird. Über die Veranstaltungsorte und -zeiten werden wir Sie noch gesondert informieren!

Zusätzlich entwickeln wir für unseren Mitgliederservice derzeit ein Merkblatt zu den Neuerungen, die die Veröffentlichung von Qualitätsprüfungsergebnissen mit sich bringt. Auch dieses werden Sie in Kürze in unserer Bundesgeschäftsstelle abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Kapp, RA'in - Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Sebastian Froese, RA - Justitiar

Quelle:; Mitteilung vom 9.1.2009
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de

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Beitrag von cobra » 10.01.2009, 14:04

Hallo an alle!

Gegen eine Benotung ist meines Erachtens nichts zu sagen. Aber wie wäre es, wenn die Kunden/Patienten/Angehörigen die Noten vergeben würden, statt der MDK?

Mit freundlichen Grüßen,

cobra

PflegeCologne
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Noten können ein schlechtes System allein nicht verbessern

Beitrag von PflegeCologne » 10.01.2009, 14:47

cobra hat geschrieben: ... Gegen eine Benotung ist meines Erachtens nichts zu sagen. Aber wie wäre es, wenn die Kunden/Patienten/Angehörigen die Noten vergeben würden, statt der MDK? ...
Hallo Cobra,

gegen eine Benotung ist in der Tat nichts einzuwenden, vorausgesetzt, das System vermittelt für die möglichen "Kunden" brauchbare Informationen. Nach den Planungen sollen offensichtlich Nutzer- bzw. Angehörigenbefragungen einbezogen werden.
Nach meiner Auffassung muss entscheidend sein, ob die Ergebnisqualität durch das Notensystem zum Ausdruck kommt.
Mit meinem Statement unter
viewtopic.php?t=10347
habe ich mich zum Personalbestand geäußert. Die Defizite im personellen und sonstigen Bereich liegen auf der Hand. Man muss sich klar sein, dass ein reformbedürftiges System nicht durch Notendruck entscheidend verbessert werden kann. So gesehen können Noten eine vernünftige Reform nicht ersetzen.

MfG
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Auch Pflegedienste bekommen künftig Zeugnisse ausgestellt

Beitrag von Presse » 19.01.2009, 12:48

Auch Pflegedienste bekommen künftig Zeugnisse ausgestellt

Nach den Pflegeheimen bekommen nun auch die etwa 10 600 ambulanten Pflegedienste in Deutschland Schulnoten für die Qualität ihrer Leistungen ausgestellt. Darauf haben sich Vertreter der ambulanten Pflegeanbieter und der GKV- Spitzenverband geeinigt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=52 ... pflege&c=1

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Kriterien und Bewertungssystematik endgültig verabschiedet

Beitrag von Presse » 04.02.2009, 13:26

MDK-Prüfberichte: Kriterien und Bewertungssystematik endgültig verabschiedet

Wie gut die Qualität eines Pflegedienstes ist, sollen Verbraucher künftig mit Hilfe der Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) besser beurteilen können. Die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse haben die Vertragspartner auf Bundesebene nun endgültig festgelegt. Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden die neuen Regeln offiziell veröffentlicht. Auf eine MDK-Prüfung der neuen Art können sich LfK-Mitglieder optimal vorbereiten: Der LfK stellt ihnen zahlreiche kostenfreie Beratungsangebote und Arbeitshilfen zur Verfügung.

Vereinbart wurden 49 Kriterien in vier Qualitätsbereichen, die künftig mit Schulnoten von "Sehr gut" bis "Mangelhaft" bewertet werden. In den Prüfbericht des MDK, der künftig im Internet und in den Räumen des Pflegedienstes veröffentlicht wird, gehen nur die Ergebnisse dieser Bewertung ein. Anhand einer Gesamtnote soll die Qualität des ambulanten Pflegedienstes transparent und landesweit vergleichbar werden.

Die vier Qualitätsbereiche sind:
- Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
- Qualitätsbereich 2: Ärztlich verordnete Behandlungspflege
- Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
- Qualitätsbereich 4: Kundenzufriedenheit

Bei der Auswahl der Kriterien stand die Ergebnisqualität im Mittelpunkt. Ein großer Schwerpunkt liegt mit insgesamt 27 Fragen auf der Überprüfung der pflegerischen Leistungen in der Grundpflege (17 Fragen) und der ärztlich verordneten Behandlungspflege (10 Fragen). Die Bewertung der Dienstleistung und Organisation eines Pflegedienstes wird anhand von zehn Fragen vorgenommen. Die Kundenzufriedenheit wird mit zwölf Fragen erfasst, fließt aber nicht in die Gesamtnote des Pflegedienstes ein, sondern wird gesondert ausgewiesen.

Wie wird die Patientenauswahl für die Patientenbesuche durchgeführt?
Nach der neuen Vereinbarung wird bei der Patientenauswahl nicht mehr gezielt nach Menschen in besonderen Pflegesituationen (zum Beispiel mit Dekubitus) gesucht. Die Patienten werden entsprechend der Verteilung auf die Pflegestufen in der Pflegeeinrichtung und innerhalb der Pflegestufen zufällig ausgewählt. In die Prüfung werden zehn Prozent der vom geprüften Pflegedienst versorgten Patienten, jedoch mindesten fünf und höchsten 15 Patienten einbezogen.

Für die Prüfung bestens gewappnet
Auf eine Qualitätsprüfung können sich LfK-Mitglieder optimal vorbereiten. Nur eine Woche nach ihrer Veröffentlichung stellt der LfK die neuen Kriterien und Bewertungssystematik auf zwei kostenfreien Regionalveranstaltungen in Rheda-Wiedenbrück (am 11. Februar) und in Duisburg (am 12. Februar) vor. Weitere Veranstaltungen, auf denen den Pflegediensten passende Lösungen für identifizierte Probleme bei den Prüfungen der neuen Art präsentiert werden, werden vorbereitet.

Persönliche Betreuung und individuelle Lösungen erhalten Pflegedienste bei der LfK-Qualitätsbegehung: eine teure Beratungsleistung, die der LfK kostenfrei seinen Mitgliedern bietet und bereits seit vier Jahren realisiert. Als eine Simulation der MDK-Prüfung konzipiert, wird die Begehung durch erfahrene Auditoren in Ihrem Pflegedienst durchgeführt. Nach der Analyse ihres Qualitätsmanagements bekommt der Pflegedienst einen Katalog mit konkreten Empfehlungen über notwendige Maßnahmen sowie einen ausführlichen Analysebericht.

Pflegedienste, die sich noch mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagements befassen, benötigen Informationen, Orientierung und fachliche Unterstützung. Diese bietet der LfK im Rahmen des kostenfreien Angebots für Mitglieder "LfK-Werkzeugkoffer". Hier finden Pflegedienste alle notwendigen Muster, Vorlagen, Konzepte und Arbeitshilfen, die Sie für die Vorbereitung brauchen. Als LfK-Mitglied erhalten sie Zugriff auf über 220 Dokumente des LfK-Werkzeugkoffers aus den Bereichen "Darstellung des Pflegedienstes", "Personalmanagement", "Ablauforganisation", "Interne und externe Qualitätssicherung". Individualisierbar und modular aufgebaut, erleichtern diese Instrumente die Organisations- und Verwaltungsarbeit im Pflegedienst. Die einfache Benutzeroberfläche ermöglicht auch Internet-Unerfahrenen eine einfache Handhabung.

Mehr Informationen über die neuen Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung finden LfK-Pflegedienste in der Februar-Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift AmPuls.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.2.2009
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V.
Im VdW-Haus, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln
Telefon: 0221 / 8888 55 – 0
Fax: 0221 / 8888 55 – 30
http://www.lfknrw.de/index.php?pageID=1 ... 08616c017b

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Klagen gegen Pflegeheim-Benotung vorausgesagt

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 18:03

Klagen gegen Pflegeheim-Benotung vorausgesagt

Mit gerichtlichen Klagen von Heimen gegen ihre Benotung rechnet der Verband der Ersatzkassen (VDEK) in Niedersachsen. Wie berichtet, werden Pflegeheime künftig deutlich häufiger unter die Lupe genommen und bekommen bundesweit vom Sommer an Schulnoten. VDEK-Landesleiter Jörg Niemann hält eine derartige Bewertung für einen wirksamen Weg, um Missstände in der Pflege abzustellen. Nach der Pflegereform muss jede Einrichtung - in Niedersachsen sind es 2.700 Heime und ambulante Dienste - einmal im Jahr überprüft werden. Die Bewertung der Qualität nach Noten wird dann veröffentlicht.

Quelle: Mitteilung vom 6.2.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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MDK-Chef kritisiert Pflegeheim-Bewertungen

Beitrag von Service » 09.02.2009, 15:33

Aus Forum:
Noten für Heime / Vorkasse beim Arzt - TV-Tipp 09.02.09
viewtopic.php?t=10993

Rheinland-Pfalz:
MDK-Chef kritisiert Pflegeheim-Bewertungen

Mainz. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. "Nach meiner Auffassung wird es zukünftig in Deutschland zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben", sagte der MDK-Chef im Interview mit "Report Mainz".
Zieres ist sicher, dass sich schlechte Einrichtungen gute Noten zurechtbiegen können. So könne zum Beispiel ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden.
Um das Problem zu lösen, fordert MDK-Chef Gundo Zieres die Einführung von so genannten K.-o.-Kriterien, zum Beispiel bei Verstößen gegen angemessene Demenz-, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. "Wenn alle oder ein Teil dieser Kriterien mit mangelhaft bewertet sind, muss die Einrichtung insgesamt als mangelhaft gelten", so Zieres.

Report Mainz sendet heutet um 21.45 in der ARD den Beitrag: "Transparenz in der Pflege - Wie schlechte Heime zu guten Noten kommen"

Quelle: Mitteilung der Zeitschrift CAREkonkret vom 9.2.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Pflegeheim-Zeugniss kiritisiert

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2009, 07:48

Presseinformation REPORT MAINZ, Montag, 09.02.2009 , 21:45 Uhr im ERSTEN

Medizinischer Dienst (MDK) Rheinland Pfalz kritisiert Pflegeheim-Zeugnisse

MDK-Chef Gundo Zieres: In Deutschland wird es „zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“

Mainz. Der Geschäftsführer des medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. „Nach meiner Auffassung wird es zukünftig in Deutschland zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“, sagte der MDK Chef im Interview mit REPORT MAINZ. Aus insgesamt 64 vom MDK zu prüfenden Kriterien wird künftig eine Schulnote ermittelt. Zieres ist sicher, dass sich schlechte Einrichtungen gute Noten zurechtbiegen können. So könne zum Beispiel ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden. Genau so bestehe die Möglichkeit einen nicht angemessenen Ernährungszustand von Bewohnern durch schriftliche Verfahrensanweisungen „zu erster Hilfe und Verhalten in Notfällen“ schön zu rechnen. Diesen Zusammenhang hält Zieres für skandalös: „Stellen Sie sich vor, Sie halten eine Hand auf eine kochend heiße Herdplatte und gleichzeitig die andere Hand in eine Extremtiefkühltruhe. Obwohl sie ohne Zweifel beide Hände verlieren werden, spricht man mathematisch im Mittelwert von einer angenehmen Körpertemperatur. Nach dem gleichen Verfahren funktioniert die neue Bewertungssystematik“.

Kritik an der Systematik kommt auch von Heimvertretern, wie dem Geschäftsführer der Sozialholding Mönchengladbach, Helmut Wallrafen-Dreisow. So hätten sich bei der Festlegung der jetzt abgefragten Kriterien die Interessen der Heimträger im Wesentlichen durchgesetzt: „Für mich wird deutlich, dass da nicht in ausreichendem Maße auch die Verbraucher beteiligt worden sind.“ Gerd Peter, Geschäftsführer der Münchenstift, glaubt, dass heimplatzsuchende Menschen mit den geplanten Transparenzregelungen wenig anfangen können: „Weil ich mich schon schwer tue, das zu verstehen. Also ohne fachliche Hilfe komme ich da gar nicht durch.“

Um das Problem zu lösen, fordert MDK-Chef Gundo Zieres die Einführung von so genannten k.o. Kriterien, zum Beispiel bei Verstößen gegen angemessene Demenz-, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. „Wenn alle oder ein Teil dieser Kriterien mit mangelhaft bewertet sind, muss die Einrichtung insgesamt als mangelhaft gelten“, so Zieres wörtlich.

Alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden künftig nach einem einheitlichen System bewertet und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen in Form von Noten veröffentlicht. Mit der Maßnahme wird die Auflage aus der Pflegereform 2008 umgesetzt, die Prüfberichte des medizinischen Dienstes (MDK) transparenter zu machen.

Zitate gegen Quellenangabe frei
Bei Rückfragen rufen Sie bitte REPORT MAINZ, Tel.: 06131/929-3351.
Der Text als RTF-Datei unter: http://www.reportmainz.de
***********************

Weitere Informationen:
http://www.swr.de/report/presse/-/id=11 ... index.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel

Beitrag von Presse » 17.02.2009, 12:00

SoVD:
Verfahren für die Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel

Zur Umsetzung der Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen mehr Informationen über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Mit der Pflegereform, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, ist eine Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen beschlossen worden. Die Umsetzung lässt allerdings auf sich warten und die ersten Ergebnisse geben Anlass zu großer Sorge.

Das Verfahren für die Qualitätsprüfung, auf das sich Pflegekassen und Pflegeanbieter inzwischen verständigt haben, ist mangelhaft und muss dringend überarbeitet werden. Bei den bislang vorliegenden Entwürfen haben sich die Interessen der Heimbetreiber und ambulanten Pflegedienste durchgesetzt. Es ist vorgesehen, dass Mängel in einem Bereich durch gute Ergebnisse in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können und dann insgesamt eine positive Bewertung erfolgt. Es darf aber nicht sein, dass z. B. eine schlechte Flüssigkeitsversorgung von Pflegebedürftigen mit regelmäßigen Erste-Hilfe-Schulungen "verrechnet" werden kann.

So entsteht keine Transparenz, sondern Mängel werden verschleiert. Das Verfahren führt zu dem absurden Ergebnis, dass Pflegeeinrichtungen, die gut dokumentieren und schlecht pflegen, besser bewertet werden als Einrichtungen, die schlecht dokumentieren und gut pflegen. Der SoVD fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Prüfverfahrens. Dafür werden wir uns einsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass es Initiativen wie www.heimverzeichnis.de gibt, die die Lebensqualität in Pflegeeinrichtungen bewerten. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der Prüfung von Pflegequalität. Das Versprechen der Pflegereform für mehr Transparenz bei der Pflegequalität muss aber eingelöst werden. Hier müssen Politik, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Qualität der Pflegeheime verbessern

Beitrag von Presse » 18.02.2009, 08:06

Verbraucherschutzministerin Aigner will Qualität der Pflegeheime verbessern

Berlin. Bei der Suche nach einem guten Altenheim sollen künftig mehr Informationen im Internet helfen. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), startete am Dienstag eine Datenbank der Interessenvertretung der Heimbewohner (BIVA) zur freiwilligen Bewertung von Einrichtungen. "Es geht auch und vor allem darum, dass den Heimbewohnern eine insgesamt hohe Lebensqualität und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird", sagte Aigner. Die Qualität der Pflege sei dabei ein wichtiger Aspekt, mache aber nur einen Teil des Wohlbefindens aus.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht das Projekt nur als Ergänzung zu der Heimbewertung, die die Pflegekassen im Rahmen der Pflegereform vorlegen müssen."Das ersetzt nicht die Prüfung dessen, was ein Pflegeheim leistet und
welche Qualität es anbietet", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater.
Das freiwillige Verzeichnis, das vom Verbraucherministerium gefördert wird, soll bis 2010 im Internet komplett sein. Damit soll älteren Menschen und ihren Angehörigen die Entscheidung über ein Heim erleichtert werden.
Die Interessenvertretung der Heimbewohner räumte Probleme beim Start des freiwilligen Projekts ein. Es hätten sich noch nicht genug Heime gemeldet, sagte die Geschäftsführerin der Bundesinteressenvertretung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA), Katrin Markus.

Das Heimverzeichnis im Internet: http://www.heimverzeichnis.de
Mehr Infos in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Mitteilung vom 17.02.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Bundesweite Pflege-Datenbank wird gefördert

Beitrag von Presse » 18.02.2009, 08:08

Verbraucherministerin fördert bundesweite Pflege-Datenbank

CSU-Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (Foto) will die Alten- und Pflegeheime in Deutschland genauer unter die Lupe nehmen. „Es soll eine unabhängige bundesweite Datenbank geschaffen werden, in der alle Heime bewertet werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin gestern in Berlin. „Dabei sollen unter anderem auch die Lebensqualität und die Verbraucherfreundlichkeit gemessen werden.“ Geplant sei, dass unabhängige Gutachter bei dem freiwilligen Projekt die Heime ansehen. Getestet werden zum Beispiel die Größe der Wohnungen, persönliche Rückzugsmöglichkeiten und das Essen.
Ziel sei ein Heimverzeichnis im Internet.
Start des Projekts der Bundesinteressenvertretung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) sei für den heutigen Dienstag geplant. Das Ministerium fördert das Vorhaben. Den Anfang machen nach BIVA-Angaben Pflegeheime in Schleswig-Holstein. Einen Testlauf gab es bereits für rund 100 Einrichtungen in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Zur Pflegequalität sind in der Datenbank keine eigenen Erhebungen vorgesehen. Diese plant dagegen der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Pflegeheime mittels Schulnoten bewerten will (Bibliomed.de berichtete).

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2009
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Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Pflegeheime - Neue Bewertung für mehr Qualität

Beitrag von Presse » 19.02.2009, 07:00

Pflegeheime - Neue Bewertung für mehr Qualität

Ab 2009 gibt es für die Qualität von Pflegeheimen Zensuren wie in der Schule. Auf der Suche nach einem geeigneten Heimplatz, können sich Verbraucher jetzt anhand der Notenbewertung schnell einen Überblick verschaffen, ob die gewählte Einrichtung für sie in Frage kommt. Damit wird eine Vorgabe aus dem Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz umgesetzt, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist.
... (mehr)
http://www.geldsparen.de/sparen/Gesundh ... litaet.php

WernerSchell
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Verfahren zur Vergabe von „Schulnoten“

Beitrag von WernerSchell » 24.02.2009, 07:39

Verfahren zur Vergabe von „Schulnoten“ an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 115 Abs. 1a SGB XI
Brief vom 23.02.2009 an den GKV – Spitzenverband Bund

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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