Zusatzleistungen für Demenzkranke in Niedersachsen

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Zusatzleistungen für Demenzkranke in Niedersachsen

Beitrag von Presse » 26.11.2008, 18:11

Zusatzleistungen für Demenzkranke in Niedersachsen

Jeder fünfte Pflegebedürftige in Niedersachsen kann Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Das ergab die Auswertung des Medizinischen Dienstes im dritten Quartal 2008.

Allein aufgrund der Begutachtung durch den MDK können demnach rund 8.000 Menschen in Niedersachsen die verbesserten Zusatzleistungen der häuslichen Pflege erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli in Kraft getreten sind. Insgesamt hat der MDK Niedersachsen 38.000 Anträge auf Pflegeleistungen ausgewertet, das sind alle, die er im dritten Quartal 2008 begutachtet hat.

Seitdem können Pflegebedürftige verbesserte zusätzliche Leistungen erhalten, sofern ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt. Anspruch auf diese Leistung haben ambulant gepflegte Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, aber auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich bekommen Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben, und jene, denen die Pflegekasse die Leistung aufgrund einer Übergangsregelung gewährt.

Nach den Auswertungen des Medizinischen Dienstes steigt der Anteil von dementiell erkrankten oder gerontopsychiatrisch eingeschränkten Menschen, die die Voraussetzungen für die Zusatzleistungen erfüllen, mit der Pflegestufe. So hat ein Fünftel der erheblich Pflegebedürftigen (Pflegestufe I) in Niedersachsen, die zuhause gepflegt werden und deshalb ambulante Leistungen gewählt haben, Anspruch auf die neuen Zusatzleistungen. In der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) sind es 34 Prozent. Von den Schwerstpflegebedürftigen der Pflegestufe III hat fast jeder zweite zusätzlich zu seinem Pflegebedarf in der Grundpflege einen allgemeinen Betreuungsbedarf aufgrund einer dementiellen Erkrankung.

Zusatzleistungen auch ohne Pflegestufe
Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Die MDK Niedersachsen-Statistik belegt, dass zehn Prozent dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben.

Insgesamt können 55 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich, bei denen ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ festgestellt wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben 45 Prozent. Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer auch der Anteil der Menschen, die Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag haben.

Mit den neuen Leistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Mehr Begutachtungen durchgeführt
Insgesamt zeigt sich nach Auswertung der ersten drei Quartale dieses Jahres, dass der MDK Niedersachsen vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes seine Begutachtungstätigkeit intensiviert hat und durchschnittlich elf Prozent mehr Begutachtungen als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres durchgeführt hat.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2008
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN)
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover
Telefon: +49 (0)511 8785 0
Telefax: +49 (0)511 8785 199
Email: redaktion@mdkn.de
Homepage: http://www.mdkn.de/

PM unter http://www.mdk-niedersachsen.de/aktuell ... tungen.htm

conny24
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Neuer Pflegebegriff ! Die Politik ist gefordert.

Beitrag von conny24 » 26.11.2008, 18:23

Wie schön, dass in Niedersachsen, vielleicht auch anderswo, unkompliziert mit zusätzlichen Leistungen geholfen wird, auch dann, wenn es noch keine Pflegestufe gibt.
Das ist aber keineswegs die Lösung. Dementiell erkrankte Menschen müssen aufgrund einer radikalen Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes bei der Einstufung Berücksichtigung finden. Die alleinige Dominanz der körperlichen Defizite muss beendet werden.
Insoweit gibt es hier im Forum dankenswerter Weise viele einschlägige Beiträge. Die Politik ist gefordert.
Conny24
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