Qualitätsprüfungen: bad e.V. vereinbart was wie öffentlich gemacht wird!
Mit der Pflegeversicherungsreform wurde in § 115 Abs. 1a SGB XI die Verpflichtung der Pflegekassen eingeführt, die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zukünftig verständlich, übersichtlich und vergleichbar zu veröffentlichen. Dies sollte jedoch nicht geschehen, bevor nicht mit den Leistungserbringerverbänden die Kriterien der Veröffentlichung, einschließlich einer Bewertungssystematik, vereinbart wurden. Am 17.12.2008 hat der bad e.V. die o.g. Vereinbarung für stationäre Einrichtungen abgeschlossen. Am gleichen Tag wurden für ambulante Pflegeeinrichtungen Prüfungsfragen vereinbart, deren Antworten veröffentlicht werden sollen. Hier steht noch die Vereinbarung einer Ausfüllanleitung und der Bewertungssystematik aus. Letztere wird sich jedoch an der Systematik aus dem stationären Bereich orientieren.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Es wird neue Prüffragen geben, auf die der bad e.V. erstmals Einfluss gehabt hat. Die Prüffragen werden Themenbereichen zugeordnet und mit Noten von 1,0 (Sehr Gut) bis 5,0 (Mangelhaft) bewertet. In einer Übersicht wird ersichtlich sein, wie welcher Bereich abgeschnitten hat und eine Gesamtnote gebildet. Die Note aus dem Bereich der Kundenbefragung steht gleichberechtigt neben der Gesamtnote. Außerdem werden Patienten, bei denen die Prüfung stattfindet, nicht mehr nach ihrer Schwerstpflegebedürftigkeit, sondern nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Aufgrund der weit reichenden Änderungen werden die aktuellen Qualitätsprüfungsrichtlinien, nach denen der MDK derzeit prüft, geändert werden.
Welche Prüfungsergebnisse werden veröffentlicht?
Neben Ergebnissen des MDK können auch andere veröffentlicht werden, z.B. die von Zertifizierern. Ergebnisse von Prüfungen aus den Jahren vor 2009 bleiben unveröffentlicht.
Ab wann greifen die Änderungen?
Die Vereinbarungen sollen am 27.01.2009 abgeschlossen werden. Danach wäre die Veröffentlichung juristisch möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass der MDK jedoch noch Zeit für die Umsetzung brauchen wird (neue Prüfrichtlinien, Schulung seiner Prüfer, neue Software, etc.), ist auch dann nicht sofort einer Veröffentlichung auszugehen.
Mitglieder können den aktuellen Verhandlungsstand bei der Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. unter der Tel.: 0201-354001 oder
info@bad-ev.de abfragen. Gerne stellen wir Ihnen auch die vereinbarten Regelungen schriftlich zur Verfügung und helfen Ihnen bei Ihren Fragen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der bad e.V. nach Abschluss aller Vereinbarungen für seine Mitglieder bundesweit Informationsveranstaltungen zu den praktischen Auswirkungen (Konsequenzen auf die Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsprüfungen) durchführen wird. Über die Veranstaltungsorte und -zeiten werden wir Sie noch gesondert informieren!
Zusätzlich entwickeln wir für unseren Mitgliederservice derzeit ein Merkblatt zu den Neuerungen, die die Veröffentlichung von Qualitätsprüfungsergebnissen mit sich bringt. Auch dieses werden Sie in Kürze in unserer Bundesgeschäftsstelle abrufen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RA'in - Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Sebastian Froese, RA - Justitiar
Quelle:; Mitteilung vom 9.1.2009
Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Krablerstr. 136
45326 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
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