Steuervorteil mit "grünem Rezept"
Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
Baierbrunn (ots) - Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular verordnen lassen und diese sammeln, rät die "Apotheken Umschau". Mit dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen" überschritten werden.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.01.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
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Rezeptfreie Medikamente - ´grünes Rezept`sinnvoll
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Re: Rezeptfreie Medikamente - ´grünes Rezept`sinnvoll
Deutsches Ärzteblatt:
Grünes Rezept wurde überarbeitet
Das sogenannte grüne Rezept enthält jetzt den Hinweis, dass einzelne Krankenkassen die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
als Satzungsleistung übernehmen. Darüber informiert die Kassenärztliche ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... erarbeitet
Grünes Rezept wurde überarbeitet
Das sogenannte grüne Rezept enthält jetzt den Hinweis, dass einzelne Krankenkassen die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
als Satzungsleistung übernehmen. Darüber informiert die Kassenärztliche ... »
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Grünes Rezept: Patienten kaum im Bilde
Ärzte Zeitung vom 26.08.2015:
Grünes Rezept: Patienten kaum im Bilde
Verordnete OTC-Präparate können von der Kasse erstattet werden. Das wissen aber nur wenige Patienten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... pte&n=4439
Grünes Rezept: Patienten kaum im Bilde
Verordnete OTC-Präparate können von der Kasse erstattet werden. Das wissen aber nur wenige Patienten.
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Beihilfe zahlt keine rezeptfreien Arzneimittel
Deutsches Ärzteblatt vom 24.11.2017:
Beihilfe zahlt keine rezeptfreien Arzneimittel
Wie die gesetzliche Krankenversicherung muss auch die staatliche Beihilfe für Beamte keine nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlen.
Ihr genereller Ausschluss ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie das Bundesverwaltungsgericht ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... zneimittel
Debatte um Abschaffung der Beihilfe: Milliardenentlastung würde von Ärzten finanziert > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... finanziert
Beamten-Beihilfe: Ausgaben des Bundes seit 1994 fast verdoppelt > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verdoppelt
Beihilfe zahlt keine rezeptfreien Arzneimittel
Wie die gesetzliche Krankenversicherung muss auch die staatliche Beihilfe für Beamte keine nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlen.
Ihr genereller Ausschluss ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie das Bundesverwaltungsgericht ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... zneimittel
Debatte um Abschaffung der Beihilfe: Milliardenentlastung würde von Ärzten finanziert > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... finanziert
Beamten-Beihilfe: Ausgaben des Bundes seit 1994 fast verdoppelt > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verdoppelt