Intensivstation: Anwesenheitspflicht für Ärzte

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Intensivstation: Anwesenheitspflicht für Ärzte

Beitrag von Presse » 14.01.2014, 07:31

Intensivstation: Anwesenheitspflicht für Ärzte
Das BSG spricht Tacheles: Wollen Kliniken, die eine Intensivstation betreiben, das Intensiv-Honorar abrechnen,
muss dort dauerhaft mindestens ein Arzt anwesend sein. Das gilt auch für den Bereitschaftsdienst.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... cht&n=3221

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Kompetenzkatalog für Pflegekräfte auf der Intensivstation

Beitrag von Presse » 08.04.2014, 06:44

Kompetenzkatalog: Was Pflegekräfte
auf der Intensivstation können müssen

Einen sogenannten Kompetenzkatalog für die Pflegefachkräfte auf Intensivstationen hat die
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erstellt.
Er soll eine Grundlage für die künftige Weiterbildung in der Intensivpflege sein. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... en-muessen

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