DVSG-Positionspapier Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) hat im Oktober 2013 ein Positionspapier zum Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken verabschiedet. Mit dem Positionspapier nimmt der Fachverband eine Einschätzung der aktuellen Diskussion um das Entlassungsmanagement vor und formuliert Anforderungen an die Weiterentwicklung dieses Feldes aus der Perspektive der Sozialen Arbeit.
Im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Entlassungsmanagements hält die DVSG die Erarbeitung eines interdisziplinären Expertenstandards, in den alle beteiligten Professionen ihre Kompetenzen einbringen. Dieser sollte durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden. Bestandteil des Konzeptes sollte auch die Verzahnung des Entlassungsmanagements mit psycho-sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowohl innerhalb des Krankenhauses und der Rehabilitationsklinik als auch mit ambulanten Beratungsangeboten sein.
Weiterhin sollten die in verschiedenen Krankenhäusern und Rehakliniken nebeneinander bestehende Strukturen des Entlassungsmanagements von Pflege und Sozialer Arbeit sowie anderer Professionen mittelfristig eng verzahnt bzw. in einer Organisationseinheit integriert werden. Entlassungsmanagementleistungen als Bestandteil der Krankenhausbehandlung sollte den Krankenhäusern so vergütet werden, dass ein qualitativ hochwertiges Angebot damit refinanzierbar ist. Der Finanzierungsmodus sollte gezielte finanzielle Anreize für die Schaffung einer hohen Qualität der Beratung und der individuellen, bedarfsangepassten Umsetzung von Entlassungsmaßnahmen unter Wahrung der Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte der Patienten setzen.
Für das Entlassungsmanagement in Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken bestehen so gut wie keine gesetzlichen Regelungen zur Sicherung der Qualität der Leistungen. Mindestanforderungen an die Qualifikation der mit dem Entlassungsmanagement betrauten Fachkräfte und die Einbindung der verschiedenen Professionen bieten eine Minimalabsicherung der Leistungsqualität. Die Landeskrankenhausgesetze und die zweiseitigen Verträge nach §112 SGB V sollten bundesweit um Aussagen zu qualifikatorischen Mindestanforderungen zum Entlassungsmanagement und der Sozialdienste ergänzt werden. Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor und Master) und speziell weitergebildete Pflegekräfte sind hier mit festgeschriebenen Stellenquoten zu verankern.
Die Zuständigkeit des Entlassungsmanagements endet heute an der Krankenhaustür. Um die Weiterversorgung der Patientinnen/Patienten nachhaltig zu sichern, sollten zum einen die Kompetenzen des Entlassungsmanagements in den ambulanten Bereich hinein ausgeweitet und Verordnungen von Nachsorgemaßnahmen aus dem Krankenhaus vereinfacht werden.
Zum anderen braucht es ein „ambulantes Gegenüber“ für die Beratungsarbeit der Sozialdienste und des Entlassungsmanagements um die Patientinnen/Patienten auch im ambulanten Bereich durch Case-Management, soziale Beratung und gesundheitsedukative Maßnahmen unterstützen zu können.
Dazu sollte die Vernetzung des Entlassungsmanagements/der Sozialdienste mit Institutionen der ambulanten Beratungs- und Case-Management-Infrastruktur (Pflegestützpunkte, Krebsberatungsstellen, Gesundheitsämter, Integrationsfachdienste, Rehabilitationsdienste, ambulante gesundheitliche und soziale Beratungsstellen usw.) verbessert und nach einer Erprobungsphase entsprechender Modelle gesetzlich verbindlich geregelt werden. Ferner sollte die Ansiedlung ambulanter Beratungsstrukturen (z.B. Pflegestützpunkte) an Krankenhäuser und die Vernetzung mit den krankenhauseigenen Beratungsdiensten wissenschaftlich begleitet erprobt werden.
Das Positionspapier kann bei der DVSG-Bundesgeschäftsstelle als Broschüre angefordert werden und steht hier zum Download zur Verfügung. -> http://dvsg.org/fileadmin/dateien/02Fac ... gement.pdf
Entlassungsmanagement - Positionspapier der DVSG
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Entlassmanagement im Krankenhaus
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Abschlussbericht der DKI-Krankenhausbefragung
im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Quelle: https://www.dki.de/sites/default/files/ ... enhaus.pdf
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