Betreuungsassistenten - Qualifikation & Aufgaben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

christine
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Beitrag von christine » 19.10.2010, 21:00

Begleitender Dienst/ Arbeit nach § 87b -Kann/ darf ein Mitarbeiter in stationärer Einrichtung mit Vertrag für den Begleitenden Dienst gleichzeitig nach § 87b arbeiten und dokumentieren? Der Stundenaufwand für den Begleitenden Dienst wäre wesentlich geringer.

Über eine klärende Antwort würde ich mich freuen.- Danke
Gruss Christine

PflegeCologne
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Dokumentation im begleitenden Dienst

Beitrag von PflegeCologne » 20.10.2010, 07:28

christine hat geschrieben:Begleitender Dienst/ Arbeit nach § 87b -Kann/ darf ein Mitarbeiter in stationärer Einrichtung mit Vertrag für den Begleitenden Dienst gleichzeitig nach § 87b arbeiten und dokumentieren? Der Stundenaufwand für den Begleitenden Dienst wäre wesentlich geringer.
Über eine klärende Antwort würde ich mich freuen.- Danke
Gruss Christine
Hallo Christine,
ich weiß zwar nicht, um welche Dokumentationsaufgaben es hier konkret gehen soll. Aber m.E. kann natürlich derjenige Betreuer, der tätig wird, auch entsprechende schriftliche Bestätigungen abliefern. Das Dokumentationsgeschehen läuft natürlich insgesamt unter Verantwortung der zuständigen Pflegefachkraft.
MfG Pflege Cologene
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Zusätzliche Pflegehelfer haben sich bewährt

Beitrag von Presse » 09.12.2011, 07:37

Ärzte Zeitung, 08.12.2011

Zusätzliche Pflegehelfer haben sich bewährt
BERLIN (af). Vor allem Demenzkranke in Heimen profitieren, wenn die Heime zusätzliche Betreuer einsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. ....
(mehr) http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=682 ... ege&n=1541

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Mehr Zeit für die Pflege

Beitrag von Presse » 09.12.2011, 17:16

Mehr Zeit für die Pflege - gute Erfahrungen mit zusätzlichen Betreuungskräften in Heimen

Nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegekräfte profitieren von der seit 2008 bestehenden Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen einzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Es stützt sich auf eine schriftliche Befragung von 549 Betreuungskräften und 426 Wohnbereichsleitungen aus über 200 Pflegeheimen und wird durch Interviews mit leitenden Pflegekräften und Heimbewohnern ergänzt.

Die zusätzlichen Helfer kümmern sich vor allem um pflegebedürftige Heimbewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die einen erheblichen Betreuungsbedarf haben, wie z. B. Demenzkranke. Sie begleiten diese Menschen im Alltag, gehen mit ihnen spazieren oder aktivieren spielerisch ihre Sinnes- und Gedächtnisleistungen. Die Betreuungskräfte gehen nicht unvorbereitet in ihre neue Tätigkeit. Voraussetzungen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung und eine Weiterbildung von insgesamt 160 Stunden. Allein 2010 gab die Pflegeversicherung für die Finanzierung dieser zusätzlichen Helfer fast 442 Mio. Euro aus.

Gewinn für alle Seiten

Die Zusammenarbeit zwischen Betreuungs- und „normalen“ Pflegekräften wird von beiden Seiten laut IGES-Studie als bereichernd empfunden. 96 Prozent der befragten Wohnbereichsleitungen sehen in den Betreuungskräften eine große Unterstützung und Entlastung im Alltag. Ebenso viele geben an, dass sich durch die zusätzlichen Helfer die Versorgung der Pflegebedürftigen insgesamt verbessert habe. Pflegebedürftige seien zufriedener und aktiver als früher.

Fachlich seien die neuen Helfer mehrheitlich gut auf ihren Einsatz vorbereitet, meinen sowohl die leitenden Pflegekräfte als auch die Betreuer selbst. Angeregt wurde - ebenfalls von beiden Seiten -, künftig noch mehr Wissen über Demenzkranke und ihre Alltagsprobleme sowie konkrete Aktivierungsmethoden zu vermitteln.

Die typische Betreuungskraft ist weiblich, über 45 Jahre alt, bringt praktische Erfahrung z. B. durch die Pflege von Angehörigen mit und verfügt über viel Lebenserfahrung. Für viele Helfer bietet sich hier außerdem die Chance, wieder in einen Beruf einzusteigen bzw. beruflich umzusatteln. Laut Studie waren 39 Prozent vorher arbeitslos und 17 Prozent geringfügig beschäftigt.

Hintergrund
Gesetzliche Grundlage ist der § 87b SGB XI. Danach erhalten Pflegeeinrichtungen leistungsgerechte Zuschläge, wenn sie für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zusätzliches Personal (eine Vollzeitkraft auf 25 Bewohner) beschäftigen. Welche Qualifikation diese zusätzlichen Betreuer vorweisen müssen und welche Aufgaben sie übernehmen sollen, regelt eine Richtlinie des GKV-Spitzenverbands.

Quelle: Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 08.12.2011
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _18252.pdf

IGES-Gutachten
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _18251.pdf
Weitere Informationen zu den zusätzlichen Betreuungskräftenhttp://www.gkv-spitzenverband.de/Betreu ... _XI.gkvnet

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Zusätzliche Betreuungskräfte in Heimen

Beitrag von Presse » 17.12.2011, 07:21

Gute Erfahrungen mit zusätzlichen Betreuungskräften in Heimen

Berlin – Die seit 2008 beste­hende Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte in Pflege­heimen einzusetzen, bewährt sich. Das berichtet der Spitzen­verband Bund der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV-Spitzen­verband) auf Basis eines Gutachtens des Iges-Instituts.
Die Wissenschaftler befragten dazu 549 Betreu­ungskräfte und 426 Wohn­bereichsleitungen aus mehr als 200 Pflegeheimen und ergänzten die Befragung durch Interviews mit leitenden Pflege­kräften und Heim­bewohnern. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=48389

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