Betreuungsassistenten - Qualifikation & Aufgaben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Betreuung & Versorgung in Pflegeheimen

Beitrag von Service » 20.08.2008, 14:52

Transparenz und zusätzliche Betreuung für eine bessere Versorgung in Pflegeheimen

„Wir setzen auf die Pflege-Ampel, damit jeder auf den ersten Blick sehen kann, ob eine Pflegeeinrichtung unter dem Strich mehr oder weniger gut ist. Denn wer Grün, Gelb oder sogar Rot sieht, weiß Bescheid. Diese Klar-heit sind wir den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen schuldig, denn die Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung ist oftmals eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben der Betroffenen“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbands.

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst und den kassenartspezifischen bundesweiten Verbänden der Pflegekassen ein komplettes Transparenzkonzept für Pflegeheime entwickelt. Nach diesem Konzept zeigen die drei Ampelfarben, ob eine Einrichtung gute, or-dentliche oder schlechte Qualität bietet. Zusätzlich gibt es Schulnoten, die eine stärkere Differenzierung erlauben. Für das grüne, gelbe oder rote Gesamtergebnis werden die Bereiche Ergebnisqualität Pflege / Soziale Betreuung (mit 80 %), Organisation und Struktur (mit 10 %) und Zufrieden-heit der Bewohner (mit 10 %) einbezogen. Für diese drei Bereiche gibt es wiederum zahlreiche Einzelkriterien, die ebenfalls dargestellt werden kön-nen. So können einerseits Betroffene bzw. deren Angehörige sich die Punkte genauer ansehen, die für sie aus individuellen Gründen besonders wichtig sind, andererseits kann aber auch die Pflegeeinrichtung nachvoll-ziehen, wie es zu der Gesamtnote kam. Damit werden Pflegebedürftige und deren Angehörige durch ein einfaches und klares sowie differenziertes Instrument bei der Auswahl eines geeigneten Pflegeheimes unterstützt. Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Transparenz der Qualität der Pflegeeinrichtungen geleistet. Gleichzeitig werden so Anreize zur Verbesserung der Qualität gesetzt.

Der GKV-Spitzenverband kann die Richtlinien zur Veröffentlichung von Leistungen und deren Qualität der Pflegeeinrichtungen (§ 115 Abs. 1a SGB XI), die bis zum 30.09.2008 vorliegen müssen, jedoch nicht allein beschließen. Vielmehr muss er sie mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Bundesvereinigung der kommu-nalen Spitzenverbände und den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf der Bundesebene (ca. 12 Verbände) vereinbaren. „Wir hoffen“, so K.-Dieter Voß, „dass wir uns mit den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeeinrichtungen auf diese weitreichenden Transparenzkriterien einigen können. Ich glaube nicht, dass die Pflegeeinrichtungen in Deutschland diese Transparenz scheuen sollten.“ Ein Beispiel für die von uns angestrebte Form der Veröffentlichung haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

Zusätzliche Betreuungskräfte müssen qualifiziert sein

„Wir wollen, dass die neuen Pflege-Leistungen für Menschen mit besonde-ren Betreuungsbedarfen schnell zur Verfügung stehen. Dazu müssen die Betreuungskräfte im Umgang mit diesen besonderen Personengruppen geschult sein“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbands.

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen sich um Menschen mit Demenz, geistig behinderte Menschen und gerontopsychiatrisch veränderte Menschen in stationären Einrichtungen kümmern. Der Einsatz dieser zusätzlichen Betreuungskräfte, die das bereits vorhandene Personal in den stationären Einrichtungen unterstützen und nicht ersetzen sollen, ist in dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (vgl. § 87b Abs. 3 SGB XI) vorgesehen.

Die Aufgaben dieser neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegehei-men sind die Betreuung bei und Aktivierung zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. Die erforderliche Qualifikation wird durch ein fünftägiges Orientierungspraktikum, in dem die Eignung geprüft werden kann, einen Basiskurs (100 Stunden), ein Betreuungspraktikum (2 Wochen) sowie einen Aufbaukurs (60 Stunden) er-reicht. Angeboten werden diese Qualifikationskurse von den Arbeitsagenturen, privaten Weiterbildungseinrichtungen und Pflegeheimen. Im Rahmen ihrer Qualifizierung lernen die neuen Betreuungskräfte ganz praktische Dinge, wie z. B. Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit diesen besonderen Personengruppen, Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen. Bereits erworbene Qualifikationen, z. B. als Pflegehelfer oder Krankenschwester, werden angerechnet. Die neuen Betreuer und Betreuerinnen müssen die erforderliche Qualifikation grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit erlangt haben. Lediglich für die Einführungsphase ist es möglich, nach einem Einführungskurs von 30 Stunden die weitere notwendige Qualifikation berufsbegleitend zu erlangen. Diese Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2009 und hat den Sinn, dass möglichst schnell möglichst viele bedürftige Menschen das neue Angebot nutzen können.

Am gestrigen Dienstag hat der GKV-Spitzenverband die „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Die Richtlinie liegt jetzt zur Genehmigung im Bundesgesundheitsministerium. Bei der Erarbeitung der Richtlinie wurden vom GKV-Spitzenverband die Deutsche Alzheimergesellschaft, das Kuratorium Deutsche Altenhilfe, das Institut für Gerontologie, die kassenartspezifischen bundesweiten Verbände der Pflegekassen sowie die Bundesvereinigungen der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen einbezogen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.8.2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... o_2203.pdf

Anlage zur Pressemitteilung
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... E_2204.pdf

Anmerkung:
GKV legt Anforderungen für Alltagsbetreuer in Pflegeheimen fest
Mittwoch, 20. August 2008

Berlin – In der Diskussion um den Einsatz von Arbeitslosen in Pflegeheimen hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mindestanforderungen für die Qualifikation solcher Kräfte festgelegt. Am Dienstag beschloss der Verband eine Richtlinie, die unter anderem mehrere Praktika, eine Schulung von 160 Stunden und eine jährliche Fortbildung von zwei Tagen für zusätzliche Betreuer in Pflegeeinrichtungen vorschreibt. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33417

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Betreuung bei Demenz entscheidet über Lebensqualität

Beitrag von Service » 20.08.2008, 15:06

Betreuung bei Demenz entscheidet über Lebensqualität

Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke: Initiative der Bundesagentur für Arbeit darf kein Schnellschuss sein

In der Diskussion um den möglichen Einsatz von Laien in der Betreuung von Demenzkranken warnen Expertinnen des Wittener Instituts für Pflegewissenschaft vor einem übereilten Vorgehen. Die Wissenschaftlerinnen weisen in Übereinstimmung mit zahlreichen Forschungsergebnissen darauf hin, dass die Betreuung von Menschen mit Demenz fundiertes fachliches Wissen erfordert. Gerade die Qualität der Betreuung ist entscheidend für die Lebensqualität der Demenzkranken. Bei einem unangemessenen Umgang reagieren Demenzkranke oft mit Aggression oder Apathie. Sie kommunizieren auf ihre eigene Art und reagieren sehr sensibel. Neben der Demenz leiden sie oft an anderen chronischen Erkrankungen, an Mobilitätseinschränkungen und Essstörungen. Ein nicht fachgemäßer Umgang kann zu lebensgefährlichen Situationen führen.

In Witten wurden, zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe, Rahmenempfehlungen für herausforderndes Verhalten bei Demenz entwickelt. Herausfordernde Verhaltensweisen Demenzkranker gehören zu den am schwierigsten zu bewältigenden Pflegesituationen. Die Prävalenz, die Häufigkeit, herausfordernden Verhaltens in stationären Einrichtungen wird in der internationalen Literatur sehr unterschiedlich angegeben: von 38 bis 76 Prozent. Untersuchungen zufolge gehören zielloses Herumwandern oder lautes, als störend empfundenes Rufen, zu den häufigsten Verhaltensweisen, gefolgt von Depressivität, Angst und Aggressivität. Aus den mit Bundesmitteln finanzierten Empfehlungen geht hervor, dass die Versorgung bei Demenz erheblicher Fachexpertise bedarf. Um den Betreuungs- und Versorgungsaufgaben gerecht zu werden, nutzen daher Pflegeprofis zahlreiche spezielle Weiterbildungen, beispielsweise zur gerontopsychiatrischen Fachpflege.

In der Pflegepraxis werden immer mehr Betreuungs- oder Präsenzkräfte eingesetzt, um dem wachsenden Anteil dementer Menschen gerecht zu werden. Die Initiative des Bundes, Betreuungsassistenten für Heimbewohner mit hohem Betreuungsbedarf zu fördern, wird in Witten sehr begrüßt. An diese neuen Tätigkeiten sind aber Bedingungen gebunden, die geprüft und wissenschaftlich begleitet werden müssen, damit der Einsatz der Betreuungsassistenten sich nachhaltig positiv entwickelt. Aus Forschung und Praxis ist bekannt, dass bei Demenz Wissen zu Kommunikationstechniken, zu lebensweltlichen Angeboten und zu Krankheitsbildern gebraucht wird. Aber auch persönliche Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Geduld und Stressresistenz sind notwendig. Welche Begleitmaßnahmen für den Einsatz der Betreuungsassistenz im Rahmen von Schulung, fachlicher Begleitung und Aufsicht eingeführt werden müssen, ist noch offen. Schulungen zu Beginn einer neuen Tätigkeit ohne Reflexionsanteile nach den ersten praktischen Erfahrungen haben sich als unwirksam erwiesen, daher müssen Schulungen sich bewusst mit Praxisanteilen abwechseln.

Es ist zu prüfen, wie der Begleit- und Aufsichtsanteil in den Praxiseinrichtungen gestaltet sein muss, um für die Menschen mit Demenz und die Mitarbeiter einen größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Da Pflegeeinrichtungen ein breites Erfahrungsspektrum in der Begleitung von ehrenamtlichen Menschen, Praktikanten und ungelernten Mitarbeitern haben, sind deren Einwände in der aktuellen Debatte als wichtiges Erfahrungswissen ernst zu nehmen.

Das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke unterhält das "Dialogzentrum Demenz" und wird sich an der groß angelegten Forschungsinitiative zu neurodegenerativen Erkrankungen beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.8.2008
Bernd Frye, Pressestelle
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH
Kontakt:
Dr. Angelika Zegelin, M.A., 02302/926-379
Christine Riesner, MScN, 02302/926-308
Sekretariat des Instituts für Pflegewissenschaft, 02302/926-358
pflegewissenschaft@uni-wh.de

Weitere Informationen:
http://www.uni-wh.de/pflege

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news274606

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Malteser: Langzeitarbeitslose in der Pflege unproblematisch

Beitrag von Service » 20.08.2008, 15:36

Malteser: Langzeitarbeitslose in der Pflege unproblematisch - Standespolitik der Verbände eine "Frechheit"

Als 'Frechheit' bezeichnet Norbert Klöcker, Leiter Ausbildung der Malteser in Deutschland, die überzogene Kritik von Verbänden und Politikern an den Plänen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, Langzeitarbeitslose für die Betreuung Demenzkranker einzusetzen.

"Es geht nicht um eine besondere medizinisch-pflegerische Qualifikation, es geht darum, die Kommunikationsmöglichkeiten demenziell Erkrankter zu verstehen und sich darauf einzustellen. Das verständnisvolle Miteinander und die Unterstützung eines Demenzerkrankten bei der Bewältigung des Alltags sind erlernbar. Langzeitarbeitslose sind hierfür genau so geeignet wie andere Menschen, die sich beruflich neu orientieren oder Pflegehilfskräfte, die sich weiterbilden wollen. Da zählt die Einstellung, kein momentaner persönlicher Status", so Klöcker.

Ein entsprechendes Angebot besteht bei den Maltesern bereits seit 2004. Die Pflegehilfsdienst-Ausbildung (jährlich ca. 5.000 Ausbildungen mit 120 Stunden Theorie und 80 Stunden Praktikum) bildet die bewährte Basis und wird durch zwei Module ergänzt: 'Hauswirtschaft und Ernährung' sowie 'Aktivieren, Betreuen, Begleiten' demenziell Erkrankter. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen wurde der Schwerpunkt Demenzerkrankungen im Programm nochmals weiter vertieft.

Die Malteser weisen jedoch darauf hin, dass sie mit ihren Kursen über der Mindestzahl von 160 Stunden liegen. "Unser Angebot umfasst 200 Stunden Theorie und ein 80-stündiges Praktikum. Das wird sich aus qualitativen Gründen bewähren," ist Klöcker überzeugt. Zudem sei die Ausbildung zur Pflegeassistentin bei den Maltesern bundesweit standardisiert, sodass sich die Einsatzstelle darauf verlassen könne.

"Seit Jahren ist die Basisqualifikation der Schwesternhelferin in den Tarifwerken verankert und von Maßnahmefinanzierern gern gesehen," betont Klöcker. Man müsse sich der Realität stellen, dass schon heute in den Pflegeeinrichtungen nur ca. 50 Prozent examinierte Pflegekräfte tätig seien und die übrige Arbeit schon immer von Pflegehelfern und Pfleghelferinnen geleistet werde. Um so wichtiger, dass diese auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit punktgenau vorbereitet werden.

Achtung Redaktionen: Interviews mit Norbert Klöcker, Ausbildungsleiter der Malteser in Deutschland sind möglich. Vermittlung unter 0221 98 22 125 (Claudia Kaminski)

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Dr. Claudia Kaminski
Pressesprecherin
Malteser Hilfsdienst
Telefon 0221/9822-125
Fax 0221/9822-119
Mobil 0160/70 77 689
claudia.kaminski@maltanet.de
http://www.malteser.de

Quelle: Pressemitteilung vom 20.8.2008

Moonlight_Admin

Beitrag von Moonlight_Admin » 20.08.2008, 18:35

Guten Abend,

Da fangen sich doch schon wieder an meine Nacken Haare aufzustellen....
Als 'Frechheit' bezeichnet Norbert Klöcker, Leiter Ausbildung der Malteser in Deutschland, die überzogene Kritik von Verbänden und Politikern an den Plänen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, Langzeitarbeitslose für die Betreuung Demenzkranker einzusetzen.
Es geht doch hier nicht um " Langzeitarbeitslose " oder irgendeine bestimmte Gruppierung von Menschen sondern einzig und allein um die Tatsache das diese Menschen nicht über die nötige Qualifikation verfügen die notwendig ist um ein solches Klientel zu begleiten. Wenn es auf dem Markt und dabei ist doch egal ob derzeit in Stellung oder ohne Menschen mit entsprechender Qualifikation gibt dann ist ja nichts daran auszusetzen wenn sie im Bereich der Betreuung arbeiten. Leider gibt schon alleine das Wort " Langzeitarbeitsloser " im diesem wichtigen Zusammenhang jedem Leser das Gefühl das es hier eher um verschönerungen von Statistiken geht als um den Menschen.
"Es geht nicht um eine besondere medizinisch-pflegerische Qualifikation, es geht darum, die Kommunikationsmöglichkeiten demenziell Erkrankter zu verstehen und sich darauf einzustellen.
Das, Herr Norbert Klöcker, Leiter Ausbildung der Malteser in Deutschland, ist die eigentliche Frechheit. Sich in einer solchen Position die Sie inne haben hinzustellen und allen Erstes zu behaupten das es keine besondere Qualifizierung braucht um Dementiell Erkrante zu verstehen. Wie bitte soll das ohne fachliches Wissen ( und damit meine ich keine Grundkenntnisse ) überhaupt gehen? Ohne zu wissen was eine Demenz denn überhaupt im menschlichen gehirn anrichten kann und auf welche verschiedenen Weisen, gibt ja nicht umsonst verschiedene Demenzformen, oder ? Und wenn ich etwas nicht verstehen kann, wie soll ich mich dann darauf einstellen können ? Eine der lächerlichsten Aussagen im bisherigen Verlauf der Statements.
Man müsse sich der Realität stellen, dass schon heute in den Pflegeeinrichtungen nur ca. 50 Prozent examinierte Pflegekräfte tätig seien und die übrige Arbeit schon immer von Pflegehelfern und Pfleghelferinnen geleistet werde.
und das lieber Herr Klöcker liegt ja wohl an den finanziellen Problemen der heim - und Pflegedienst Betreiber. Durch die politischen Vorgaben sind sie einerseits gezwungen Einsparungen zu treffen und anderseits bekommen sie aufgrund fehlender Verankerungen im System die Freiheit Pflegehelfer und damit günstiges Personal einstellen zu dürfen. Es ist nunmal fakt das eine exam. Kraft teurer ist als ein Pflegehelfer, das liegt in der Natur der Dinge, ansonsten machen Ausbildungen und Qualifikationen nämlich keinen Sinn. Und mal ehrlich, Sie bekommen doch sicher auch nicht das gleiche Gehalt wie ein Pfleger in Ihrem Betrieb. Also bitte immer Vorsicht mit der Aussage das bestimmte Menschen nur Ihren Status berücksichtigen !
Um so wichtiger, dass diese auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit punktgenau vorbereitet werden.
Der einzig gute und Sinnvolle Satz in diesem Statement. Hier unterschreibe ich gern!

mfg
Moonlight
www.krankheitenverstehen.de

Sabrina Merck
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Betreuung & Versorgung in Pflegeheimen

Beitrag von Sabrina Merck » 21.08.2008, 07:52

Hallo Moonlight,

man spürt in Deinen Beiträge Dein großes Engegament für Demenzkranke und natürlich die zweifelsfrei vorhandene Kompetenz. Meine Anerkennung!

Allerdings geht es hier bei den Betreuungsassistenten gerade nicht um die Dienstleistungen der Fachkräfte (siehe auch 50%-Quote). Es sollen nur zusätzliche, ergänzende Hilfeleistungen ermöglichst werden, natürlich unter Anleitung und Verantwortung der Fachkräfte. Dagegen kann man doch ernstlich nichts einwenden. Immer im Auge behalten: Wir brauchen grundsätzlich mehr Fachpersonal - aber das kommt ja eben nicht, jedenfalls jetzt nicht. Wenn Arbeitslose rekrutiert werden, setzt dies Eignung und Qualifikation voraus, wie bei jedem anderen Bewerber. Es geht also nicht um Sonderkonditionen. Die jetzige Diskussion läuft zum Teil auf eine Diskreminierung der Arbeitslosen hinaus.

Ich kann der nunmehr getroffenen Entscheidung des Kassenverbandes einschließlich der mitwirkungen Verbände zustimmen.

MfG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

haastert
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Re: Betreuung & Versorgung in Pflegeheimen

Beitrag von haastert » 21.08.2008, 23:32

Sabrina Merck hat geschrieben:Hallo Moonlight,


Allerdings geht es hier bei den Betreuungsassistenten gerade nicht um die Dienstleistungen der Fachkräfte (siehe auch 50%-Quote). Es sollen nur zusätzliche, ergänzende Hilfeleistungen ermöglichst werden, natürlich unter Anleitung und Verantwortung der Fachkräfte.
Sehr geehrte Frau Merck,

Fachkraft ist nicht gleich Fachkraft! Es existieren anerkannte Weiterbildungen für Altenpfleger/-innen und Krankenpfleger/-schwerstern im Bereich der Gerontopsychiatrie! Die 50-Prozent Fachkraftquote nach dem Heimgesetz fragt nicht danach, ob Pflegeheime mit anerkannt dementen Bewohnern von gerontopsychiatrisch weitergebildeten Pflegefachkräften betreut und versorgt werden! Kriterium der Fachkraftquote ist, dass allgemein genügend Altenpfleger/-innen und Krankenpfleger/-schwerstern im Heim beschäftigt werden.

Es wird in der derzeitigen Diskussion die Pflege und Betreuung und die dazugehörigen Konzepte für nicht-demenzielle und demenzielle Bewohner
zu "einem Brei" vermengt (so auch Herr Klöckner, wenn er von der "Pflegehilfsdienst"-Ausbildung spricht)! Und das ist der Fehler! Die Anforderungen an die Konzepte für Pflege und Betreuung von dementen Bewohnern sind um einiges höher als für nicht-demente Bewohner! Es geht also im Kern nicht um das Vorlesen, Spazieren gehen, Basteln an sich, sondern um das Pflege- und Betreuungskonzept als Ganzes. Ein Teil dieses Konzeptes werden die "neuen" Betreuungsassistenten darstellen.

Bis heute arbeitet manch ein Heim in diesem Bereich mit "semiprofessionellen" Konzepten und mit unzureichend ausgebildeten Personal (Fach- wie Hilfskräfte). Diese beklagen auffallend häufiger die enorme Pflege- und Betreuungsbelastung als Heime mit professionellen Konzepten und ausreichend qualifizierten Personal. Was also nutzt es, Heimen mit einem "semiprofessionellen" Konzept und mit fehlendem gerontopsychiatrisch qualifiziertem Fachpersonal Betreuungsassistenten zur Seite zu stellen, die mit dem maximalem Minimum qualifiziert wurden?
Und diese klagenden Einrichtungen müssen per Gesetz darauf hinweisen, dass sie die zusätzlichen Betreuungsassistenten im Rahmen einer Dementenbetreuung beschäftigen! Das hat den faden Beigeschmack irreführender Werbung - gesetzlich verordnet!
Anmerkung an dieser Stelle: Wäre ich Heimleiter einer solchen Einrichtung, würde ich sicher versuchen, dieses zusätzliche Betreuungspersonal zu erhalten!

Ich gebe noch etwas zu bedenken. Pflegebedürftige, welche im häuslichen Bereich unter den § 45a SGB XI fallen, erhalten gemäß § 45b SGB XI mindestens 100 Euro monatlich für die zusätzlichen Betreuungsleistungen. Heime erhalten nur für die Bewohner zusätzliche Betreuungsassistenten, welche die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen. Hieraus ergäbe sich eine folgende Rechnung: 25 demente Heimbewohner nach § 45a SGB XI mal 100 Euro im Monat macht 2500 Euro im Monat. Für 2500 Euro würde die Einrichtung garantiert mehr als nur einen 160 Stunden qualifizierten Betreuungsassistenten erhalten! Nur gilt diese 100 Euro-Regelung nicht für die Umsetzung des § 87b SGB XI. Im Ergebnis wird also gespart!

Ich bleibe daher bei meiner Einschätzung: Die Idee des neuen § 87b SGB XI ist gut und sinnvoll, aber die Umsetzung eine Katastrophe.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Haastert
www.zukunft-altenpflege.de
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Fort - & Weiterbildungsmaßnahmen müssen eingefordert wer

Beitrag von Gaby Modig » 24.08.2008, 07:22

Guten Morgen ins Forum!

Die hier vorgestellten Beiträge sprechen vielfach die richtigen Aspekte an, so dass nicht immer nur widersprochen werden muss.

Ich möchte aber noch einmal deutlich machen:

Wir brauchen mehr Fachpersonal für die Pflege und Betreuung in den Pflegeeinrichtungen. Dabei muss auf die Bedürfnisse der Demenzkranken besondere Rücksicht genommen werden. Insoweit reichen die allgemeinen Ausbildungen wohl eher nicht aus, es muss ggf. angemessen nachqualifiziert werden. Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen müssen eingefordert werden!
Die jetzt per Gesetz vorgegebenen Betreuungsassistenten entsprechen sicherlich nicht diesen Wunschanforderungen. Wenn man aber bedenkt, dass diese Kräfte nur ergänzend hilfreich wirken sollen, nicht pflegerisch und nicht therapeutisch, sollte man Bedenken zurückstellen.
Eine gute Qualifizierung dieser Assistenten ist aber geboten. Dabei ist natürlich auf die erforderliche Eignung zu achten. Das gilt für aber für alle in Betracht kommenden Personen, folglich auch für Langzeitarbeitslose. Daher ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass Langzeitarbeitslose in den Kreis der möglichen Bewerber einbezogen werden. Diskriminierungen sind hier, wie auch an anderen Stellen, nicht akzeptabel.

MfG
Gaby M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Zusätzliche Betreuung - Mitwirkung der BewohnerInnen

Beitrag von Service » 25.08.2008, 10:37

Zusätzliche Betreuungspersonen in den Einrichtungen nicht ohne Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner

Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, Langzeitarbeitslose für die Arbeit als Pflegeassistenten für demenziell veränderte Menschen vermitteln zu wollen, sorgte in den letzten Tagen für sehr viel Wirbel. Das durch die Pflegeversicherungsreform geschaffene neue Leistungsangebot ermöglicht es den Heimen, für diese Personengruppe zusätzliche, speziell ausgebildete Betreuungskräfte einzustellen, für das sie mit den Pflegekassen besondere Vergütungszuschläge vereinbaren können. Über die Qualifikation dieser zusätzlichen Betreuungskräfte ist nun ein Streit entbrannt.
In der vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen hierzu entworfenen Richtlinie ist festgelegt, in welchen Bereichen die zusätzlichen Betreuungskräfte die betroffenen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner aktivieren und betreuen sollen. Danach kommen alle Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der Menschen positiv beeinflussen. Ausdrücklich werden Aktivitäten wie die Begleitung beim „Malen und Basteln“, „Kochen und Backen“ oder der „Besuch von kulturellen Veranstaltungen“ genannt. Für die Ausübung dieser Betreuungstätigkeiten soll kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich sein. Pflege-Experten kritisierten, dass die Betreuung von Demenzerkrankten erhebliche soziale Kompetenzen erfordere, die Langzeitarbeitslose nicht unbedingt mitbringen. Aus Betroffenensicht ist zu kritisieren, dass in der aktuellen Diskussion die Betroffenen wieder einmal zum Objekt der Auseinandersetzung gemacht werden. Es wird über sie und nicht mit ihnen diskutiert. Dabei geht es bei den zusätzlichen Betreuungskräften um Personen, die eine enge persönliche Beziehung zu den Betroffenen aufbauen und sie im Alltagsleben begleiten sollen. „Die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber kann am besten von denjenigen beurteilt werden, für die sie da sein wollen: Den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vertrauenspersonen und den Vertretern im Heimbeirat“, so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Wir fordern schon seit langem, dass das Mitwirkungsorgan der Betroffenen nicht nur bei solchen Banalitäten wie der Planung eines Festes beteiligt wird, sondern auch bei Entscheidungen, die die Bewohner unmittelbar und nachhaltig betreffen wie z.B. die Einstellung von neuen Betreuungskräften. Hieran zeigt sich, wieweit die hehren Ziele von mehr Menschenwürde und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner ernst genommen werden. Andernfalls bleiben sie Lippenbekenntnisse“, so Katrin Markus weiter. „Mitwirkung und Mitbestimmung in Personalfragen ist eine Forderung, die wir nicht müde werden immer wieder zu stellen. Den Verantwortlichen scheint der Mut hierzu zu fehlen, obwohl sie wissen, dass mit Personalentscheidungen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unmittelbar berührt werden und die Personalkosten letztlich von diesen finanziert werden.“ Näheres zur Pflegereform, insbesondere zu Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte und der Position der Betroffenen erfahren Sie bei der BIVA.

Dateien:
http://www.biva.de/uploads/media/PE_Nr_ ... wohner.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 25.8.2008
BIVA.
Vorgebirgsstr. 1, 53913 Swisttal
Postfach 1247, 53911 Swisttal
Tel. 02254-7045, Fax. 02254-7046
E-Mail: info@biva.de

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Programm zur Pflege-Betreuung zügig starten

Beitrag von Presse » 25.08.2008, 11:01

Ministerium will Programm zur Pflege-Betreuung zügig starten
Montag, 25. August 2008

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium will das umstrittene Programm zur Betreuung von Demenzkranken durch Arbeitslose bald starten. Bereits ab September könne mit der Qualifizierung der Bewerber für diese Tätigkeit begonnen werden, sagte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder am Freitag vor Journalisten in Berlin.
...
Über die erforderliche Vorbildung verfügten bundesweit etwa 35.000 Arbeitslose. Den Betreuern solle die Möglichkeit geboten werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuqualifizieren, etwa zum Altenpflegehelfer. Von der künftigen Betreuungstätigkeit würden sowohl die bisherigen Arbeitslosen als auch die Demenzkranken profitieren, sagte Schröder. „Deshalb wundert mich die Kritik.“
Aus Politik und Verbänden war die Befürchtung laut geworden, die Langzeitarbeitslosen könnten als Hilfskräfte bei der Betreuung von Demenzkranken überfordert sein.
... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33446

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Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke pflegen

Beitrag von Presse » 26.08.2008, 10:07

Zur aktuellen Berichterstattung „Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke pflegen“

In verschiedenen Medien wurde am Wochenende unter der Überschrift „Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke pflegen“ berichtet, die Bundesagentur für Arbeit (BA) wolle mit einem neuen Förderprogramm Langzeitarbeitslose in Pflegeheime vermitteln. Dazu stellt die Bundesagentur folgende Informationen zur Verfügung, um die Diskussion zu versachlichen.

Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes soll die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen - insbesondere mit Demenzerkrankung - verbessert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass bis zu 10.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden könnten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Betreuungskräfte, die die Pflegeheimbewohner aktivieren und betreuen sollen. Die Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen, sind nicht vorrangig Pflegetätigkeiten, sondern vielmehr Hilfsangebote, um die Erkrankten in ihrem Alltag zu begleiten, zu unterstützen und ihnen eine anregende Gesellschaft zu bieten. Die Betreuungskräfte sollen z.B. kreative Arbeiten anbieten, Vorlesen und Musizieren oder die Erkrankten bei Spaziergängen begleiten.

Es geht nicht darum, reguläre Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu ersetzen oder zu verdrängen. Wie die zusätzlichen Kräfte ausgebildet werden können, soll in einer Betreuungskräfte-Richtlinie festgelegt werden, die vom GKV-Spitzenverband erarbeitet wurde und vom Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet werden muss. Diese Richtlinie ist noch nicht in Kraft. Die BA hat an dieser Richtlinie nicht mitgewirkt. Die Bundesagentur wird nur die Inhalte der Richtlinie umsetzen, indem sie geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für zusätzliche Betreuungskräfte über Bildungsträger anbietet.

Zurzeit geht die BA auf Pflegeeinrichtungen zu, um Stellenangebote für zusätzliche Betreuungskräfte einzuwerben. Bislang wurden ca. 500 Stellen gemeldet. Nur dort, wo Pflegeeinrichtungen konkreten Bedarf melden, werden entsprechend dem konkreten Anforderungswunsch auch Vermittlungsvorschläge für Bewerber unterbreitet. Die Pflegeeinrichtungen entscheiden eigenständig, ob und wen sie für ihre Pflegeeinrichtung einstellen.

Um rechtzeitig auf eine höhere Bedarfsmeldung der Pflegeeinrichtung reagieren zu können, prüfen die Arbeitsagenturen und ARGEn bereits aktuell, ob in ihrem Bewerberbestand Arbeitsuchende mit Vorkenntnissen im Bereich der Pflege oder anderer Eignung für solche Betreuungstätigkeiten zu finden sind und merken diese Kandidaten für eine mögliche Vermittlung vor. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Personen arbeitslos sind. Es geht nicht speziell um Langzeitarbeitslose. Bei den Agenturen und ARGEn sind zur Zeit ca. 35.000 Altenpfleger und Altenpflegehelfer arbeitslos gemeldet, 63.000 Menschen aus diesen Berufen sind als arbeitsuchend registriert.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 18.8.2008 Presse Info 044 -
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/z ... 8-044.html

Kevin Bednarz
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Personalausstattung in den Heimen verbessern

Beitrag von Kevin Bednarz » 26.08.2008, 10:47

Hallo Forum / MitleserInnen!

Nun hat die Bundesagentur für Arbeit (am 18.8.2008) klargestellt (siehe oben), dass die von interessierter Seite verbreiteten Horrormeldungen jedwede Berechtigung vermissen lassen. Schnellschusserklärungen und Diskriminierungen (von Arbeitslosen) entbehren offensichtlich jeder Grundlage.

Ich schließe mich daher ausdrücklich der bereits am 16.8.2008 von "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" vorgestellten Erklärung zum Thema an:
http://www.wernerschell.de/ProPflege/be ... 160808.htm
Darin wird zurückhaltend formuliert, aber gleichsam die Notwendigkeit einer umfassenden Personalverstärkung angemahnt. Eigentlich ist dies das Hauptanliegen der Erklärung von "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" und daran gilt es immer wieder zu erinnern. An dieser Forderung muss mit Entschiedenheit angeknüpft werden! Ich sehe vorrangig die politisch Verantwortlichen in der Pflicht.

MfG
Kevin Bednarz
Ich bin dabei:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Herbert Kunst
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Betreuungskräfte - Eignung & Qualifikation entscheiden

Beitrag von Herbert Kunst » 26.08.2008, 17:25

Der Deutsche Pflegerat hat sich zum Thema Betreuungsassistenten zu Wort gemeldet:

DPR gegen den Einsatz von Lanzeitarbeitslosen in Pflegeheimen – Für eine differenzierte Erhebung des Pflegebedarfs
http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... 080821.pdf

Dabei bringt er im Wesentlichen nichts anderes zustande, als die seit Jahren gegen Arbeitslose geschürte Kampagne zu bedienen. Die beschlossenen Richtlinien über Betreuungskräfte sehen ausdrücklich vor, dass auf Eignung und Qualifizierung abgestellt wird. Diese Anforderungen sind für alle interessierten BewerberInnen maßgeblich. Wieso ausgerechnet Arbeitslose vonvornherein diskriminiert, als ungeeignet, bezeichnet werden, ist mir schleierhaft. Und dies vom DPR, der sich eigentlich intensiver darum kümmern sollte, kraftvoll für mehr Pflegefachpersonal einzutreten. Sind es nicht die jetzigen Kritiker, die noch vor einigen Monaten die Reform der Pflegeversicherung als gut gelungen bezeichnet haben?

Um es mit vielen, die sich hier schon geäußert haben, zu sagen: Vorrangig muss es um mehr Pflegefachpersonal gehen. Solange dies nicht zur Verfügung, können / sollen auch "Ersatzlösungen" in Betracht kommen können. Dabei darf keine gesellschaftliche Gruppe in diesem Land ausgegrenzt werden!
Anhand dieser Maßstäbe: Statement des DPR, wie auch andere ähnliche Ausführungen, misslungen!

Siehe auch
Pflegejob - statt Hartz IV
viewtopic.php?p=37029#37029

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Moonlight_Admin

Vergesen wir doch mal das Wort " Arbeitslose "....

Beitrag von Moonlight_Admin » 26.08.2008, 19:19

Hallo ins Forum,

Irgendwie habe ich das Gefühl das hier einige aneinander vorbei reden, kann das sein? Die einen reden permanent nur vom Einsatz von " Langzeitarbeitslosen " die anderen reden von " Qualifizierungen".

Ich weiß zwar nicht wer oder welche Institution erstmalig das Wort " Langzeitarbeitslose " in diesem Zusammenhang aufgebracht hat aber eins weiß ich sicher, es sollte hier eben nicht um " Arbeitslose " gehen sondern einzig und allein um die Qualifizierung.

Stellen wir uns also einfach mal vor wir ständen auf einer Strasse irgentwo hier in Deutschland mit einem Schild in der Hand wo folgendes drauf steht:

Vorrangig geht es zwar um mehr Pflegefachpersonal, aber das bekommen wir nicht. Solange dies nicht zur Verfügung steht, können / sollen auch "Ersatzlösungen" in Betracht kommen können. Wer kann sich vorstellen in der Dementenpflege als Betreuungsassistent zu arbeiten? Bitte hier melden !

Ich denke es würden sich einige Leute zusammen finden die sich das durchaus vorstellen könnten, möglicherweise haben diese Menschen auch Erfahrung mit alten Menschen und dem dazugehörigen evtl. Problematiken. Viele haben vieleicht sogar ihre Eltern gepflegt oder ein behindertes Kind, möglicherweise haben sie auch vor Jahren mal ein soziales Jahr absolviert oder Zivildienst in einem Heim abgeleistet was durchaus eine Eignung sein könnte.
Dennoch.....reicht das wirlich aus um in diesem hoch sensibelen Bereich eingesetzt zu werden?

Nun reden wir nicht mehr von " Arbeitslosen " sondern von Menschen, Menschen wie Sie oder ich.....und kann es nicht auch diskriminierend sein eine sogenannte " Ersatzlösung " zu sein ?
Selbst wenn wir nun die " Qualifizierung " von etwa 160 - 200 Std. ( man liest ja immer mal die ein oder andere Zahl ) berücksichtigen stellt sich immer noch die gleiche Frage:

Ist das ausreichend um mit diesem Klientel umgehen zu können?

Und das ist meiner Meinung auch die einzige Frage die hier Berücksichtigung finden sollte. Zumindest ist es die einzige Frage die ich hier in meinen Statements hervorheben möchte.
Zumindest ich rede hier nämlich über Menschen die mit Menschen umgehen sollen und das bitte so " Qualifiziert " wie möglich!!


Gruß
Moonlight
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die einfach mal grübelt.....worüber reden wir hier eigentlich??

Lutz Barth
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Keine Notlösungen

Beitrag von Lutz Barth » 27.08.2008, 07:03

Ich schließe mich hier den grundsätzlichen Erwägungen von moonlight an. Zentraler Punkt in der Diskussion muss die zu fordernde Qualifizierung sein.

Erinnern wir uns daran, dass in den letzten Jahren sehr lebhaft über die Fachkraftquote in den stationären Einrichtungen gestritten wurde und hierbei selbsternannte Altenpflegerechtler den Weg dafür geebnet haben, dass die Regelungen über die Fachkraftquote einer "Interpretation" nach oben und nach unten zugänglich sind. Die Betreuung eines gerontopsychiatrisch erkrankten Patienten erfordert ein Höchstmaß an formeller und materieller Qualifikation des Fachpersonals (!).

Es steht nunmehr zu befürchten an, dass eine Paraprofessionalisierungstendenz begünstigt wird und die Pflegekräfte in stationären Einrichtungen erneut im Begriff sind, berufsspezifische Aufgaben an "Andere" abzugeben. Die Pflegekräfte werden vermehrt mit behandlungspflegerischen Aufgaben betraut, während demgegenüber die sozialpflegerischen Elemente ihres Berufes in der Gänze verlustig gehen.

Es geht in der Debatte nicht um die Diskriminierung von Arbeitssuchenden, sondern schlicht um die lege artis - Betreuung von dementiell Erkrankten und hier besteht unabhängig von der derzeitigen Debatte ein beachtlicher Qualifizierungsbedarf.

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Rüdiger Bastigkeit
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Gute Betreuung von Demenzkranken vonnöten

Beitrag von Rüdiger Bastigkeit » 27.08.2008, 07:15

Gute Betreuung von Demenzkranken vonnöten

Hallo Moonligth,

danke für Dein Statement, dem man eigentlich gut folgen und zustimmen kann.

Es muss uns alle um eine bestmögliche Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen gehen. Dabei verdienen die Dementen besondere Aufmerksamkeit. --- Soweit so gut.

Wenn ich hier alle Texte der letzten Jahre richtig gelesen und verstanden habe, tritt vor allem Herr Schell mit Nachdruck für mehr Pflegefachpersonal ein. Mit diesem Thema befasste sich auch der Neusser Pflegetreff am 29.1.2008. Dort hat Herr Schell vehement für mehr Fachpersonal geworben!

So hat er auch in seiner Stellungnahme vom 16.8.2008 in Sachen Betreuungsassistenten geschrieben:

...
Wichtig erscheinen mir folgende Anmerkungen: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten deutlich zunehmen. Im Jahre 2030 wird es nach aktuellen Schätzungen allein rd. 2 Millionen dementiell erkrankte Menschen geben. Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag, dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%. Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)personal aufrecht erhalten bleiben muss. ***
PS. Es wird sich nach kurzer Zeit abklären lassen, ob die vorgelegten Richtlinien hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen nachgebessert werden müssen. Eine pauschale Kritik am Vorhaben erscheint aber im jetzigen Stadium der Erkenntnisse nicht begründbar!
*** Siehe zu meiner Forderung, die seit Jahren im Raum steht:
Stellenschlüssel für das Heimpersonal
viewtopic.php?t=3917&highlight=stellenschl%FCssel
...

Auch gab es in anderen Zusammenhängen immer wieder Hinweise, dass das bereits vorhandene Pflegefachpersonal mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten des Alltag häufiger fort- und weitergebildet werden muss (siehe "Ärztliche Versorgung in den Heimen"). Der von Herrn Schell im Rhein-Kreis Neuss in Gang gebrachte Arbeitskreis "Medizinische Versorgung in den Heimen" hat, das konnte man nachlesen, wiederholt genau dieses Gebot erörtert.

Damit ist grundsätzlich geklärt, "wohin die Reise gehen muss". Wir müssen auf eine Verstärkung des Pflegefachpersonals setzen.

Solange aber dieses Fachpersonal nicht verfügbar ist, und das wird auf jeden Fall länger dauern, müssen wir an sogenannten Hilfslösungen basteln. Eine dieser Hilfslösungen ist durch die Pflegereform mit den Betreuungsassistenten zwingend vorgegeben. Ich begrüße sie nicht ausdrücklich, aber diese Vorschrift ist nun mal umzusetzen.

Dabei können wir uns mit aller Kraft und mit entsprechender Argumentation für die ausreichende Eignung und Qualifizierung dieser Betreuungsassistenten einsetzen bzw. ins Zeug legen. Gute Auswahl, mehr Stunden für theoretische und praktische Ausbildung. ---- Was nicht geht, ist eigentlich der Ursprung der jetzigen heftigen Auseinandersetzungen, dass man Arbeitslose von Anfang an diskrimiert und aussortieren will. Sie können sehr wohl geeignet sein und damit einer Qualifizierung zugeführt werden. Sie sollen auch nicht etwa zwangsverpflichtet werden.

Das Programm wird kommen, daran ist nicht zu zweifeln. --- Lassen wir doch einfach einmal das Programm anlaufen, es wird sich dann zeigen, ob es Korrekturbedarf gibt. Vor allem sind die Heimträger und vorgesetzten Dienstkräfte in den Heimen nicht gezwungen, Betreuungsassistenten einzustellen, die ihnen nicht geeignet, passend, hilfreich, erscheinen. Insoweit werden immer die Trägerverantwortlichen mit im Boot sein.

Dabei wird auch sicherzustellen sein, dass die Betreuungsassistenten, wie vorgesehen, nicht mit therapeutischen und pflegerischen Verrichtungen befasst werden.

Es wird sich nach kurzer Zeit abklären lassen, ob die vorgelegten Richtlinien hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen nachgebessert werden müssen. Eine pauschale Kritik am Vorhaben erscheint aber im jetzigen Stadium der Erkenntnisse nicht begründbar!

Denkbare Fehlentwicklungen vonvornherein zum Anlass zu nehmen, die neue Maßnahme und Arbeitslose nur zu diskretitieren, ist m.E. nicht gerechtfertigt und unfair!

MfG
Rüdiger Bastigkeit
Pflegesystem verbessern - dringend!

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