Schichtleitung und Verantwortung ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Schichtleitung und Verantwortung ?

Beitrag von Gast » 15.09.2003, 12:05

Hallo Experten / Team,

gibt es Regeln für die Verantwortung der pflegerischen Schichtleitung?
Diese Frage taucht bei uns in regelmäßigen Abständen auf.
Wer weiß Rat?

MfG
Ulrike Bender

Gast

Re: Schichtleitung und Verantwortung ?

Beitrag von Gast » 17.09.2003, 11:19

Hallo Ulrike,
zu diesem Thema wurde im >archivierten< Forum wiederholt diskutiert. Dort gibt es u.a. vom Team Werner Schell Antworten! Nachfolgend ein Auszug einer Stellungnahme des Teams. Daraus ergibt sich, dass die Rechtslage nicht einfach gelagert ist!
Bitte gebe im >archivierten< Forum unter „Suchen“ den Begriff „Schichtleitung“ ein und die Beiträge werden angezeigt bzw. können aufgerufen werden.
Soweit Fragen offen bleiben, bitte noch einmal melden.
Gruß Berti


Statement aus dem >archivierten< Forum:
„Jede Pflegekraft ist, wie jeder Arbeitnehmer, zur fachgerechten und sorgfältigen Dienstleistung verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (§§ 611 BGB in Verbindung mit §§ 276, 278 BGB). Für angerichtete Schäden ergibt sich eine Ersatzpflicht aus den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung und aus dem Rechtsinstitut der unerlaubten Handlung (§ 823 ff. BGB). Die Haftungsregeln sind vielgestaltig und recht kompliziert (siehe dazu u.a. Schell, W. "Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde...", Thieme Verlag 1998, und "Arbeitsrecht ..." Kunz Verlag 1998; vgl. unter Publikationen). Die Haftungsregeln sehen auch vor, dass Vorgesetzte für Fehlleistungen der nachgeordneten Dienstkräfte einstehen müssen; nämlich dann, wenn es sich z.B. um Organisationsverschulden, Aufsichtspflichtverletzungen bzw. Delegationsfehler handelt. Der Umfang einer Haftung richtet sich nach den Einzelumständen und hängt z.B. vom Grad des Verschuldens ab. Es ist auch u.U. entscheidend, welchem Tarifrecht der Arbeitnehmer unterworfen ist (BAT verweist auf beamtenrechtliche Grundsätze mit dem Ergebnis, daß nur eine Einstandspflicht für grobe Fahrlässigkeit zum Zuge kommt).“

WernerSchell
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Schichtleitung und Verantwortung ?

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2003, 11:20

Nochmals unser Hinweis:
Über die hier anstehenden Fragen ist schon wiederholt im Forum diskutiert worden. Es wird auf die entsprechenden Texte verwiesen. Sie können in diesem (aktuellen und archivierten) Forum unter der jeweiligen Titelung
Krankenpflegehilfe – Sorgfaltspflicht - Delegation - Anhaltszahlen - Personalbedarfsberechnung – Personalschlüssel - Personalregelung – Schichtleitung – Nachtdienst - Tätigkeitsschutz –gefährliche Pflege – Delegation – Weigerungsrecht – Aufsichtspflicht etc.
aufgerufen werden.
Im Rechtsalmanach Nr. 12 und 16 dieser Homepage gibt es einige Artikel, die ausführlich zur Delegation, Haftung und Überlastungsanzeige informieren!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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