Intensivstation - Tätigkeit - Delegation usw.?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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alanis78
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Intensivstation - Tätigkeit - Delegation usw.?

Beitrag von alanis78 » 02.09.2003, 17:39

Hallo,

ich bin seit mehreren Jahren auf einer internistischen Intensivstation tätig.
Die rechtliche Lage auf solchen Stationen empfinde ich als sehr grau. Was darf ich und was nicht, was ist delegierbar von Ärzten auf Pflegepersonal? Wer ist verantwortlich für bestimmt Geräte (z.B. Beatmung), wer darf sie ein bzw. umstellen?
Gibt es Literatur aus diesem Bereich oder hat jemand gerichtliche Urteile, die sich auf das Arbeiten auf einer Intensivstation beziehen?
Ich freu mich über alles, was mit dem Thema zu tun hat und natürlich über Berichte betreffend die Handhabung auf anderen Intensivstationen.

mfg alanis

Gast

Re: Intensivstation - Tätigkeit - Delegation usw.?

Beitrag von Gast » 02.09.2003, 20:43

Hallo alanis,
es geht bei Deinen Fragen um Delegation, Tätigkeitsschutz und sorgfältiges Arbeiten. Dazu ist in Kürze zu sagen, dass viele Verrichtungen der Patientenversorgung einmal dem Pflegepersonal nach dem Berufsbild, dann aber auch auf Grund von Delegationsentscheidungen der Ärzte obliegen.
Es kommt bei der Beurteilung der Frage, wer, was, wann darf immer auf die konkrete Befähigung an. Was hat die Pflegekraft theoretisch gelernt und praktisch ausreichend geübt? Liegt eine Weiterbildung vor? usw.
Lassen die personellen und sonstigen Umstände ein sorgfältiges – für den Patienten sicheres Arbeiten nicht zu – muss ggf. der Arbeitgeber mittels einer Überlastungsanzeige informiert werden (§§ 276, 278 BGB). Die dienstlichen Verrichtungen müssen immer zumutbar sein (§ 315 BGB).
Bevor ich aber weitere Ausführungen mache, empfehle ich, im archivierten Forum nachzulesen. Dort gibt es zu allen möglichen Fragestellungen bereits Texteinstellungen, die sicherlich weiter helfen. Du kannst die Texte aufrufen, wenn Du jeweils einen der nachgenannten Betriffe bei der Suchfunktion eingibst:
Intensivstation, Intensivpflege, Sorgfaltspflicht, Tätigkeitsschutz, Überlastungsanzeige, gefährliche Pflege, Weigerungsrecht Aufsichtspflicht, Nachtdienst, Anhaltszahlen, Delegation, Personalbedarfsberechnung, Personalschlüssel.
Siehe in diesem (neuen) Forum auch unter
-- Gynäkologische Station ohne Schwestern?
-- Vorschub des Koloskopes durch die Pflegeperson
-- Verabreichung Sondenkost
-- Dauerkatheter legen - Wer ?
-- Behandlungspflege durch Hilfskräfte
Sollten nach dem Studium der Texte noch konkrete Fragen bleiben, bitte wieder hier melden.
Gruß Berti

Gast

Re: Intensivstation - Tätigkeit - Delegation usw.?

Beitrag von Gast » 02.09.2003, 20:46

Nachtrag:

Siehe unter Aktuelles dieser Homepage die Hinweise zu folgenden Veröffentlichungen:

Striebel, Hans Walter:
Anästhesie - Intensivmedizin – Notfallmedizin

Martin Lobnig / Jürgen Hambücker:
Beatmung - Praxishandbuch für Pflegende

Georg_Dorsch

Re: Intensivstation - Tätigkeit - Delegation usw.?

Beitrag von Georg_Dorsch » 03.09.2003, 10:49

Hallo,

.... Was darf ich und was nicht, was ist delegierbar von Ärzten auf Pflegepersonal?
Wer ist verantwortlich für bestimmt Geräte (z.B. Beatmung), wer darf sie ein bzw. umstellen?
Hallo,
es gelten die allgemeinen Delegationsgrundsätze, so wie Berti das bereits beschrieben hat. Verrichtungen können dann dem Pflegepersonal übertragen werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Hinsichtlich der Geräte muss eine umfangreiche Einweisung stattgefunden haben. Mit den Geräten muss man sorgfältig umgehen können.
MfG
Georg

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