Pflegekostenübernahme für Tante?????

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Onkeltomm
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Pflegekostenübernahme für Tante?????

Beitrag von Onkeltomm » 07.10.2007, 17:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Ihre Hilfe!

Bei meiner Tante ist absehbar, dass Sie in Kürze ein Pflegefall werden wird und eine Pflege im Altersheim notwendig wird. Von meiner Tante lebt als nähester Verwande lediglich Ihr Burder (mein Vater) der ebenfalls ein Pflegefall ist. Sowohl mein Vater als auch meine Tante leben z.Z. zusammen in einem Haus das mein Burder geerbt hat. Große Ersparnisse und Rente hat meine Tante nicht!!

Wer muss bei einer Heimunterbringung für die anfallenden Kosten aufkommen??

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Hilfe!

Herbert Kunst
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Pflegekosten - Unterhaltspflicht für Tante?

Beitrag von Herbert Kunst » 07.10.2007, 18:00

Onkeltomm hat geschrieben: .... Bei meiner Tante ist absehbar, dass Sie in Kürze ein Pflegefall werden wird und eine Pflege im Altersheim notwendig wird. Von meiner Tante lebt als nähester Verwande lediglich Ihr Burder (mein Vater) der ebenfalls ein Pflegefall ist. Sowohl mein Vater als auch meine Tante leben z.Z. zusammen in einem Haus das mein Burder geerbt hat. Große Ersparnisse und Rente hat meine Tante nicht!!
Wer muss bei einer Heimunterbringung für die anfallenden Kosten aufkommen?? ...
Hallo Onkeltomm,

für Kosten der Pflege wird zunächst einmal die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen sein. Es wäre also bei der Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung zu stellen. Da die Pflegeversicherung allerdings nur eine Teilkaskoversicherung ist, bleibt ein großer Teil der Kosten offen.
Diesen offenen Teil muss der Pflegebedürftige selbst finanzieren, mit Einkommen und Vermögen. Wenn dies nicht reicht, greift die bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflicht. Sie würde aber nur die Kinder der Tante beteffen. Wenn es solche Kinder nicht gibt, sind insoweit auch keine Folgerungen zu ziehen. Geschwister sind nicht gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Dann wird das Sozialamt voll einspringen müssen. Das Sozialamt wird auch die Frage der Unterhaltspflicht ggf. hinterfragen.
Alles klar?

Gruß
Herbert Kunst

Siehe auch im Forum unter
Elternunterhalt - mit Suchen auffindbar!
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Onkeltomm
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Beitrag von Onkeltomm » 08.10.2007, 19:28

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Bin Ihnen zu Dank verpflichtet

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