Pflegequalität - Bewertung - Schulnoten & Co.

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

G. Fröhlich- Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 20.03.2010, 18:32

Lustig finde ich das bestimmt nicht. Ich versuche nur deutlich zu machen was es für Auswirkungen haben wird wenn wir weiter Familie und Leistungen von Familie nicht nur nicht wertschätzen, sondern auch fördern.
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

WernerSchell
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Pflege-TÜV und die Schulnoten für Pflegeeinrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2010, 18:37

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Schirmherr ist Heinz Sahnen, Ratsherr im Stadtrat der Stadt Neuss,
und Mitglied des Landtages NRW (2000 – 2010).
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 25.05.2010

Pressemitteilung

Pflege-TÜV und die Schulnoten für Pflegeeinrichtungen
Kritische Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die Suche nach einer geeigneten (ambulanten oder stationären) Pflegeeinrichtung gestaltet sich oftmals schwierig. Eine solche Einrichtung soll einmal den konkreten Wünschen entsprechen und dann selbstverständlich gute, der Menschenwürde gerecht werdende Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung gewährleisten. Verkürzt gesagt geht es um die Suche nach dem sogenannten guten Pflegedienst oder Heim. Und jetzt beginnen die Probleme.

Insoweit nimmt Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:

Eine wirklich uneingeschränkt gute Pflegeinrichtung zu finden, ist eigentlich nicht möglich. Denn das SGB XI und die sonstigen die Pflege betreffenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften lassen es überhaupt nicht zu, umfassend eine gute / angemessene Pflege zu gewährleisten. Es gibt vielerlei systemische Mängel, vor allem völlig unzureichende Personalausstattungen (Stellenschlüssel), so dass auch bei kompletter Besetzung aller Planstellen nie genügend Personal vorhanden sein kann. Im Volksmund hat sich insoweit bereits die Bezeichnung „Minutenpflege“ durchgesetzt.

Die fachärztliche Versorgung wird in den Heimen seit Jahren als klar mangelhaft bezeichnet. Bundesweit greifende Konzepte für Verbesserungen auf diesem Gebiet kommen, trotz vielfältiger Modellprojekte und Reformankündigungen, nicht voran. Es hapert letztlich an der Honorierung der Ärzte. Insoweit zeigt die Ökonomisierung des Gesundheitswesens volle Wirkung.

Die vor Jahren durchgeführte Föderalismusreform hat die Probleme im Pflegesystem zusätzlich vergrößert, weil es nunmehr ein Durcheinander von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften gibt, versehen mit immer größer werdenden bürokratischen Hürden, die kaum nachvollziehbar erscheinen. Die Doppelprüfungen von Heimaufsichten und MDK können als überflüssig angesehen werden. Eine einzige - mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatte - Prüfinstanz wäre kostengünstiger und effektiver wirksam. Eingesparte Mittel könnten der direkten Versorgung pflegebedürftiger Menschen zugute kommen.

Bis heute haben es im Übrigen weder der Bund noch die Länder vermocht, die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ verbindlich zu machen, d.h. zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter auszuformen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt angesprochen und bemängelt, dass es nicht ausreichend sei, diese Chartagrundsätze in „Sonntagsreden“ als Fortschritt zu preisen. Bezüglich der Chartagrundsätze kann folgerichtig nur von einem "Papiertiger" gesprochen werden.

Bei der Suche nach einer sogenannten guten Einrichtung kann es also im Zweifel nur darum gehen, solche Anbieter ausfindig zu machen, die sich unter den gegebenen schlechten Pflege-Rahmenbedingungen bestmöglich bemühen, den pflegebedürftigen Menschen mit entsprechend gestalteten Pflege-, Betreuungs- und sonstigen Versorgungsangeboten zu unterstützen und beizustehen. Insoweit scheinen gute Führungskräfte (z.B. Heimleitung, Pflegedienstleitung) Schlüsselpositionen zu sein. Wo es insoweit nicht stimmt, gilt möglicherweise der Grundsatz „Der Fisch stinkt vom Kopf“.

Bemühungen, den Pflegebedürftigen bestmögliche Dienstleistungen zu bieten, können sehr unterschiedlich ausfallen, so dass die Ergebnisse solcher Aktivitäten durchaus mit einem Notensystem bewertet werden können. Gelänge dies in nachvollziehbarer Weise, könnte man die „Spreu vom Weizen“ trennen.

Begrüßenswert ist daher, dass der Gesetzgeber bei der Pflegereform 2008 mehr Transparenz und Bewertungen der Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben hat, zumal dabei nach dem Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität der pflegebedürftigen Menschen abgestellt werden soll.

Die daraufhin unter Federführung des GKV-Spitzenverband Bund erarbeiteten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien als Grundlage für die Bewertung von Pflegeeinrichtungen mit Schulnoten genügen aber in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Dies vor allem deshalb nicht, weil die Ergebnis- und Lebensqualität nicht in der gebotenen Weise entscheidend ausschlaggebend für die Notengebung gemacht wurde. Die Schulnoten werden nach den augenblicklichen Vorschriften aus einer Gemengelage von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermittelt.

Dies ist aber nicht das, was diejenigen, die sich im Wesentlichen ergebnisorientiert informieren wollen, erfahren wollen. So kann es z.B. sein, dass eine gut geführte Dokumentation oder eine gerade durchgeführte Fortbildung für Mitarbei­terInnen einen handfesten Mangel in der Pflege (z.B. Durchliegegeschwür, Verbrühung, Sturz, mangelnde Mobilisation, keine Unterstützung bei der Nahrungseinnahme, „pflegeerleichternde Maßnahmen“) per Notenquerschnitt ausgleichen kann. Pflegerische Mängel können also letztlich im Notendschungel untergehen und somit wichtige Botschaften klar verfälschen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass für die Bewertung einer Einrichtung allein die Ergebnisqualität ausschlaggebend sein muss. Struktur- und Prozessqualität können allenfalls am Rande interessant und vor allem für die innerbetriebliche Managementarbeit von Bedeutung sein.

Die Notengebung auf der Grundlage einer Angehörigenbefragung zu ergänzen kann in der jetzigen Form als kontraproduktiv angesehen werden. Wenn überhaupt, muss auf die Befragung der Betroffenen selbst oder ihrer Rechtsvertreter abgestellt werden. Entscheidend muss aber insoweit auf jeden Fall sein, dass bei der Befragung Abhängigkeitserwägungen auf jeden Fall ausgeschlossen werden können. Welcher Betroffene wird seinen Vertragspartner ohne Not kritisieren, wenn er befürchten muss, dass ihm solche Bekundungen heimgezahlt werden können? Bislang bekannt gewordene Ergebnisse über Angehörigenbefragungen bestätigen die Zweifel.

Die Verbände der zu prüfenden Einrichtungen sind bei der Erarbeitung der maßgeblichen Prüfkriterien beteiligt worden, konnten also gezielt Einfluss nehmen. Bereits Anfang 2009 wurde in diesem Zusammenhang von einem führenden Vertreter des MDS kritisiert, dass hier der „Bock zum Gärtner“ gemacht worden sei. Wenn sich demnach heute Träger von Pflegeeinrichtungen gegen schlechte Benotungen zur Wehr setzen, sogar die Sozialgerichte anrufen, scheint das auch ein wenig widersprüchlich.

Nicht beteiligt wurden bei der Abfassung von Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien die insoweit kompetenten Selbsthilfevertreter. Damit ist in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des SGB XI verstoßen worden. So gesehen sind die berechtigten Belange der Betroffenenseite weder in den Prüfkriterien ausreichend gewahrt, noch konnten sie im Rahmen der Vorbereitung der Prüfkriterien vorgetragen und diskutiert werden. Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.

Im Übrigen geht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk davon aus, dass eine wirkliche und nachhaltige Verbesserung der Pflege, Betreuung und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen nur durch eine umfassende Reform der Pflege-Rahmenbedin­gungen erreicht werden kann. Dabei müsste vor allem durch eine auskömmliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit (Fach)personal gewährleistet werden, dass für die vielfach gewünschte bzw. geforderte Zuwendung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Solche Personalausstattungen sollten mittels bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme ermittelt werden.

Mit einem Pflege-TÜV und Schulnoten auf der jetzigen Vorschriftenbasis erhöht man nur den Druck auf die ohnehin durch personelle und organisatorische Unzulänglichkeiten gebeutelten Pflegekräfte und schafft zusammen mit den viel beklagten Arbeitsverdichtungen nur weiteren Frust. Und dies wird die Pflegequalität nicht verbessern, sondern eher verschlechtern!

Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

Medienberichte zur Pressemitteilung u.a. unter:
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... tungen.htm
http://www.openpr.de/news/431833.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/474 ... ungen.html
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/ ... 348063.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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johannes
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Beitrag von johannes » 04.06.2010, 09:54

Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.

Wenn überhaupt, dann nur zögerlich wird dies geschehen. Es geht wie immer um Geld, um sehr viel Geld. Würde allein eine Personalausstattung in Erwägung gezogen, wie sie auf SGB XI § 28 erforderlich wäre, könnte bereits ein Angina Pectoris - Anfall des Pflegesystems vorgegeben sein.

Darum wehrt man sich mit Händen und Füßen gegen jede konkrete Personalbemessungserfassung.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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Schulnoten für Heime

Beitrag von Cicero » 06.06.2010, 07:20

Schulnoten für Heime
aufgrund der aktuellen Regelungen gehen an dem vorbei, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Es sollte eigentlich wirkliche Transparenz geben, und zwar auf der Basis der Ergebnisqualität. Was jetzt geboten wird, ist ein Beschäftigungsprogramm für den MDK. Die Betroffenenseite profitiert kaum, wird eher in die Irre geleitet.
Ich denke, dass schnellstmöglich Änderungen kommen müssen. Besser noch wäre, den kostenintensiven Pflege-TÜV abzuschaffen und stattdessen die Pflege-Rahmenbedingungen zu reformieren mit der Folge, dass mehr Geld bei den Pflegebedürftigen ankommt. Dabei wäre nicht schlecht, den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker in den Fokus zu nehmen!

Cicero

Siehe auch
viewtopic.php?p=52358#52358
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Pflege-TÜV - ein Debakel

Beitrag von Presse » 21.06.2010, 15:10

Pflege-TÜV
Sozialministerin Christine Haderthauer: "Ein Debakel für die Verbraucher!"


"Wenn der GKV-Spitzenverband die Pflege-Transparenzvereinbarungen nicht bis zum 30.6. kündigt, wird es weiterhin keine echten Verbesserungen für die Pflegequalität geben," so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.

Der sogenannte "Pflege-TÜV", der eine einheitliche Benotung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorsieht, steht seit seiner Einführung von allen Seiten unter scharfer Kritik. Sowohl die Länder als auch die Verbände, die Wissenschaft und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben auf Schwachstellen in dem zwischen den Leistungserbringern und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten System hingewiesen. Bis zum 30. Juni müsste nun die Kündigung ausgesprochen werden, um die Vereinbarungen zum Jahresende aufzukündigen. Der GKV-Spitzenverband spricht zwar selbst von einer Blockadehaltung der Leistungserbringer, lehnt aber die Konsequenz daraus ab. "Der GKV Spitzenverband ist nicht glaubwürdig mit seinen Beteuerungen, das ist alles weiße Salbe, solange nicht gehandelt wird. Der GKV Spitzenverband will an dem unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt völlig falsch aufgesetzten und viel zu dokumentationslastigen Pflege-TÜV festhalten und gibt die Möglichkeit einer Veränderung aus der Hand. Die Hoffnung, die noch nicht vorliegenden aber angekündigten Ergebnisse einer Evaluation auf dem Verhandlungswege umzusetzen, sind naiv. Der Verbraucher wird weiterhin hingehalten! Er kann sich auf die derzeitigen Noten nicht verlassen. Wenn der GKV-Spitzenverband weiterhin als einzige Verbesserungsvorschläge untaugliche Luftnummern und Rechenspielchen macht, werden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bald gar nicht mehr nachvollziehen können, wie die Note zu Stande kommt. Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber diesen bereits seit über einem halben Jahr andauernden Zustand nun endlich beendet und durch die Änderung des SGB XI klare Vorgaben in diesem emotional, sittlich und rechtlich sensiblen Bereich macht. Bis dahin bleibe ich bei meiner Forderung nach sofortiger Aussetzung des Notensystems," so Haderthauer abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.06.2010
Bayerisched Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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Verbesserung von Transparenz und Qualität in der Pflege

Beitrag von Presse » 24.06.2010, 06:32

Experten unterstützen Verbesserung von Transparenz und Qualität in der Pflege
AG Gesundheit

Anlässlich des heutigen Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss zu den Qualitätstests von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Die Prüfungen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sind ein Meilenstein für die Pflegequalität in Deutschland - sie bedürfen aber noch der Nachbesserung. Mit dieser Einschätzung bestätigten Experten bei dem heutigen Fachgespräch im Gesundheitsausschuss den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Weiterentwicklung von Transparenz und Qualität in der Pflege.

Die Experten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) erläuterten: Die Kriterien zur Qualitätsprüfung seien ein geeignetes Instrument, brauchten aber noch Verbesserungen. Es könne nicht sein, dass Heime, die bei wichtigen Prüfkriterien wie Ernährung, Flüssigkeitsversorgung oder Prophylaxe gegen Wundliegen ein "mangelhaft" bekommen, in der Endnote aber trotzdem mit "gut" oder "sehr gut" abschließen. Außerdem müssten die Stichproben modifiziert werden.

Es liegt in der Verantwortung der Vertragspartner (GKV-Spitzenverband, Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), die Gewichtung der wichtigen "Risikokriterien" bei der Benotung entsprechend zu ändern.

Im Interesse der Pflegebedürftigen müssen sich die Vertragspartner zeitnah auf Verbesserung einigen.

Grundlage für die Qualitätstest in Pflegeheimen ist die 2008 in Kraft getretene Pflegereform der Großen Koalition. Sie sieht vor, dass alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland einmal im Jahr unabhängig geprüft werden und die Note veröffentlicht wird. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war dies so ins Gesetz aufgenommen worden.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2010
SPD-Bundestagsfraktion

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Pflegenoten: Selbsthilfevertreter nicht beteiligt

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2010, 16:52

>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pflegenoten: Selbsthilfevertreter nicht beteiligt
Bericht in »CAREkonkret« vom 25.6.2010
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eiligt.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegenoten verfehlen ihr Ziel

Beitrag von Presse » 01.07.2010, 11:47

Pressemitteilung vom 01.07.2010:

Pflegenoten verfehlen ihr Ziel

(KÖLN/HANNOVER) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. stellt den vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführten Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen ein schlechtes Zeugnis aus. Das gaben Vertreter des Berufsverbandes am Rande der vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe am 01. Juli in Köln durchgeführten Veranstaltung „Transparenz-Kriterien - Was ist zu tun – wie geht es weiter?“ bekannt.

Seit Dezember 2009 werden Pflegeeinrichtungen vom MDK im Rahmen der Transparenz-Vereinbarungen in der Pflege benotet. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. Erste Erfahrungen zeigen, das die Prüfungen das Ziel verfehlen, pflegerische Versorgung transparent und Qualität nachvollziehbar zu machen. Vertreter des DBfK kritisieren, dass die Prüfergebnisse in erster Linie die ordnungsgemäße Dokumentation einer Pflegetätigkeit wiedergeben – aber eben nicht die fachgerechte Ausführung der Pflege.

Es kann nicht im Interesse der von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen liegen, per Schnellschuss Prüfergebnisse zu erzwingen, die bei näherem Hinsehen nur begrenzten Aussagewert haben.

„Unsere Profession versteht sich als Fürsprecher der pflegebedürftigen Menschen. In dieser Rolle fordern wir dazu auf, die Schwächen des Pflegetransparenzverfahrens offen zu benennen. Sowohl pflegebedürftige Menschen als auch deren Angehörige haben ein Recht darauf zu erfahren, dass die derzeitig veröffentlichten „Pflegenoten“ im Wesentlichen eine Bewertung der Pflegedokumentation darstellen und nicht der Qualität der Pflegeergebnisse.“ führt Patricia Drube, Referentin für Altenpflege und ambulante Pflege beim DBfK Nordwest, aus.

Der DBfK Nordwest bietet bei der Entwicklung eines wirksamen Verfahrens zur Erhebung der Pflegequalität seine Unterstützung an. Für kosmetische Maßnahmen, z.B. bei der Interpretation der Bewertungssystematik, zeigt der DBfK Nordwest kein Verständnis. „Solche Maßnahmen sind Augenwischerei und tragen eher zu einer Verschleierung bei als zu der geforderten Transparenz.“ so Drube.

Die Meldung liegt Ihnen als PDF im Pressebereich des DBfK Nordwest vor.
http://dbfk.de/regionalverbaende/nw/presse/presse.php

Kontakt:
DBfK Nordwest e.V.
Patricia Drube
Lister Kirchweg 45
30164 Hannover
drube@dbfk.de
Tel.: 0511/696844-0
Fax: 0511/696844-176

Für Anfragen an die Pressestelle wenden Sie sich bitte an:
Burkhardt Zieger
Referent für öffentliche Kommunikation
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
DBfK Nordwest
Lister Kirchweg 45
30163 Hannover
zieger@dbfk.de
Tel.: 0511/696844-171
Fax: 0511/696844-176
Mobil: 0176/229 559 43
http://www.dbfk.de
http://www.good-care.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen.

Herbert Kunst
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Registriert: 13.11.2005, 13:48

Transparenzvereinbarungen & Bewertungskriterien

Beitrag von Herbert Kunst » 04.09.2010, 08:26

Die Diskussion zum Transparenzgeschehen / Schulnoten für Pflegeeinrichtungen wird zur Zeit lebhaft geführt.
In diesem Forum gibt es dazu auch umfangreiche Informationen.
Ich selbst habe heute auch ein kurzes Statement abgegeben.
Dies alles ist zu finden unter
viewtopic.php?t=13551
viewtopic.php?t=14296
viewtopic.php?t=12927

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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