Flüssigkeitsbilanz dokumentieren?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Flüssigkeitsbilanz dokumentieren?

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2007, 07:03

Flüssigkeitsbilanz dokumentieren?

Frage:
Inwieweit ist eine dokumentierte Flüssigkeitsbilanz, sowie Ausscheidungen beim Krankheitsbild Niereninsuffizienz II, Vorhofflimmern sowie Dauerkatheter und Schleifendiuretika im Pflegeheim eine Pflicht- oder Kannbestimmung?

Antwort:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die exakt vorschreiben, was von wem wann zu dokumentieren ist. Die Rechtsprechung hat nur einige Grundsätze dazu entwickelt; z.B. den Grundsatz, dass alles Wichtige dokumentiert werden muss. Das muss dann letztlich immer nach Lage der Einzelumstände geklärt werden.
Zum Thema informiert eine kleine Broschüre der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft mit dem Titel "Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz". Darin findet man zahlreiche interessante Ausführungen zu den Anforderungen an die Dokumentation. Siehe auch die Broschüre des MDK "Grundsatzstellungnahme Pflegeprozess und Dokumentation".
Ich bin der Meinung, dass unter den von Ihnen beschriebenen Umständen eine Flächenbilanz wichtig ist und daher dokumentiert werden muss.
Siehe auch unter
http://www.stoesser-standard.de/Musters ... s/Bilz.pdf
http://www.treffpunkt-altenpflege.de/fl ... bilanz.htm
http://www.pflegeteam-dismer.de/fluessig.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Thor
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 02.04.2007, 10:56

Beitrag von Thor » 14.05.2007, 08:59

Hallo,

ich finde diese Frage sehr interessant, wenn man sie verallgemeinert. Kann man aufgrund von Diagnosen pflegerische Maßnahmen ableiten. Die Antwort ist meiner Ansicht nach ein eindeutiges Jein.
So kann ich aus den Diagnosen Hypertonie oder insulinpflichtiger Diabetes doch nicht automatisch ableiten, dass ich tägliche RR- oder BZ-Messungen durchführe. Es ist daher individuell zu entscheiden, was notwendig ist.
Bei der Flüssigkeitsbilanzierung ist es übrigens die Regel, dass sie dann durchgeführt wird, wenn man es kann (meist DK und PEG). Ob es Sinn macht, müßte auch individuell entschieden werden.
Grüße

Antworten