Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Verfasst: 10.04.2007, 18:34
Siehe aktuell die Pressemitteilung vom 14.07.2011, eingestellt am 19.07.2011!
+++
Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Heimgesetz soll Betreuung effizienter machen
Heimträger in Nordrhein-Westfalen künftig mit mehr Eigenverantwortung / Kabinett hat Eckpunkte verabschiedet
DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll zum 1. Januar 2009 ein Heimgesetz in Kraft treten. Dafür hat das CDU-FDP-Kabinett Eckpunkte verabschiedet.
"Wir wollen ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden, als dies heute der Fall ist", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Bundesländer haben mit Inkrafttreten der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... system_uns
Pressemitteilung vom 02.04.2007:
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir schaffen ein eigenes Landesheimgesetz für NRW!“
Landeskabinett hat Eckpunkte für ein Landesheimgesetz beschlossen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Wir wollen bis 2009 ein eigenes Heimgesetz für NRW schaffen! Denn das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz.“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (02. April 2007) in Düsseldorf.
Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01. September 2006 haben die Länder die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten. Am 27. März 2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Gesetz verabschiedet – und damit zugestimmt, das Heimrecht künftig deutlich schlanker und weniger bürokratisch zu gestalten. Auch soll die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte gestärkt werden. In Zukunft sollen Kontrollen in den Heimen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. „Die Eckpunkte sind eine hervorragende Grundlage, um jetzt den Diskussionsprozess zu beginnen. Wir wollen nun ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden als dies heute noch der Fall ist“, so Laumann.
Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimrechts sind:
• Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Träger von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen. Es bleibt jedoch bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Daher sollen Heimkontrollen grundsätzlich auch unangemeldet erfolgen.
• Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll deutlich reduziert, die vielfältigen Kontrollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden. Eine einheitliche Rechtsanwendung soll dadurch gesichert werden, dass die kommunalen Heimaufsichtsbehörden ihre Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen. Dadurch erhält das Land eine moderate Steuerungskompetenz, um landesweit gleiche Rechtsverhältnisse sichern zu können.
• Ein Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen. Das derzeit geltende Bundesheimrecht führt in der Praxis oftmals zu Problemen bei Entscheidungen, ob eine Wohnform ein Heim ist oder nicht. Folgerichtig soll der Anwendungsbereich des Heimgesetzes klarer formuliert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
• Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, muss der Ausgangspunkt dafür sein, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.
• Die baulichen Anforderungen für Heime, die aus den 1970er Jahren stammen, sollen modernisiert und mit bereits bestehenden Regelungen abgeglichen werden.
• Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen einfacher ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.
„Wir wollen ein vernünftiges und solides Heimgesetz für unser Bundesland. Schnellschüsse wird es daher nicht geben“, so der Minister. Änderungsnotwendigkeiten würden im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen besprochen werden. Minister Laumann wird daher in den kommenden Wochen die betroffenen Verbände und Institutionen zu einem konstruktiven Dialog über die Eckpunkte einladen und in Veranstaltungen auch das Gespräch mit den Bürgern suchen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2009.
Hintergrundinformationen:
• Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 459.000 (Stand: 2003) auf 531.000 steigen. In 2020 ist mit über 650.000 Pflegebedürftigen, 2050 bereits mit knapp einer Million zu rechnen.
• Im Jahr 2050 werden mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige Mann und mindestens jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.
• Damit steigen, demographiebedingt, die Anforderungen für Pflegende und Pflegeeinrichtungen überproportional. Heimstrukturen werden sich ebenso wie die Bedürfnisse von behinderten, alten und insbesondere demenzerkrankten Menschen ändern (müssen).
Fundstelle der Pressemitteilung:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Dort sind auch die Eckpunkt aufrufbar!
+++
Heimrecht in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Heimgesetz soll Betreuung effizienter machen
Heimträger in Nordrhein-Westfalen künftig mit mehr Eigenverantwortung / Kabinett hat Eckpunkte verabschiedet
DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll zum 1. Januar 2009 ein Heimgesetz in Kraft treten. Dafür hat das CDU-FDP-Kabinett Eckpunkte verabschiedet.
"Wir wollen ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden, als dies heute der Fall ist", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Bundesländer haben mit Inkrafttreten der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... system_uns
Pressemitteilung vom 02.04.2007:
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir schaffen ein eigenes Landesheimgesetz für NRW!“
Landeskabinett hat Eckpunkte für ein Landesheimgesetz beschlossen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Wir wollen bis 2009 ein eigenes Heimgesetz für NRW schaffen! Denn das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz.“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (02. April 2007) in Düsseldorf.
Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01. September 2006 haben die Länder die Zuständigkeit für das Heimrecht erhalten. Am 27. März 2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Gesetz verabschiedet – und damit zugestimmt, das Heimrecht künftig deutlich schlanker und weniger bürokratisch zu gestalten. Auch soll die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte gestärkt werden. In Zukunft sollen Kontrollen in den Heimen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. „Die Eckpunkte sind eine hervorragende Grundlage, um jetzt den Diskussionsprozess zu beginnen. Wir wollen nun ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden als dies heute noch der Fall ist“, so Laumann.
Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimrechts sind:
• Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Träger von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen. Es bleibt jedoch bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Daher sollen Heimkontrollen grundsätzlich auch unangemeldet erfolgen.
• Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll deutlich reduziert, die vielfältigen Kontrollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden. Eine einheitliche Rechtsanwendung soll dadurch gesichert werden, dass die kommunalen Heimaufsichtsbehörden ihre Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen. Dadurch erhält das Land eine moderate Steuerungskompetenz, um landesweit gleiche Rechtsverhältnisse sichern zu können.
• Ein Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen. Das derzeit geltende Bundesheimrecht führt in der Praxis oftmals zu Problemen bei Entscheidungen, ob eine Wohnform ein Heim ist oder nicht. Folgerichtig soll der Anwendungsbereich des Heimgesetzes klarer formuliert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
• Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, muss der Ausgangspunkt dafür sein, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.
• Die baulichen Anforderungen für Heime, die aus den 1970er Jahren stammen, sollen modernisiert und mit bereits bestehenden Regelungen abgeglichen werden.
• Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen einfacher ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.
„Wir wollen ein vernünftiges und solides Heimgesetz für unser Bundesland. Schnellschüsse wird es daher nicht geben“, so der Minister. Änderungsnotwendigkeiten würden im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen besprochen werden. Minister Laumann wird daher in den kommenden Wochen die betroffenen Verbände und Institutionen zu einem konstruktiven Dialog über die Eckpunkte einladen und in Veranstaltungen auch das Gespräch mit den Bürgern suchen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2009.
Hintergrundinformationen:
• Schon im Jahr 2010 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 459.000 (Stand: 2003) auf 531.000 steigen. In 2020 ist mit über 650.000 Pflegebedürftigen, 2050 bereits mit knapp einer Million zu rechnen.
• Im Jahr 2050 werden mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen 80 und mehr Jahre alt sein. Dann ist jeder vierte pflegebedürftige Mann und mindestens jede dritte pflegebedürftige Frau sogar 90 Jahre und älter.
• Damit steigen, demographiebedingt, die Anforderungen für Pflegende und Pflegeeinrichtungen überproportional. Heimstrukturen werden sich ebenso wie die Bedürfnisse von behinderten, alten und insbesondere demenzerkrankten Menschen ändern (müssen).
Fundstelle der Pressemitteilung:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Dort sind auch die Eckpunkt aufrufbar!